Ist der NABU käuflich?
NABU weist Vorwürfe in NDR-Beitrag zurück
NDR kann Vorwürfe weiterhin nicht belegen
Zahlungsbehauptungen an den NABU sind offensichtlich vom Tisch
Am 02. September 2011 hat die Redaktion von 'Menschen und Schlagzeilen' auf die brieflich und im NDR-Forum vorgetragene Kritik des NABU reagiert:
Stellungnahme der Redaktion
„Menschen und Schlagzeilen“ hat die Kritik von Naturschützern, die an der Basis arbeiten, am Klageverhalten großer Naturschutzverbände aufgegriffen und zum Anlass für weitere Recherchen genommen. Das Ergebnis: Die Kompromissbereitschaft von Verbänden hat zugenommen. In vielen Fällen wird gegen die Zahlung von Geld in Stiftungen auf Klagen verzichtet. Natürlich kommen diese Gelder, wenn auch nur indirekt, auch den Naturschutzverbänden zugute.
Im Fall des Windparks Nordergründe soll das Geld sogar in eine BUND-nahe Stiftung fließen. Und es handelt sich um einen Teil der Gelder, die der Betreiber des Windparks sowieso an das Land Niedersachsen als Ausgleichszahlungen leisten muss. Ein besonderer Nutzen für den Naturschutz über den gesetzlichen Rahmen hinaus ist nicht zu erkennen, vielmehr ein direkter Nutzen für eine BUND-nahe Stiftung.
Im Fall der geplanten Ostseepipeline haben die Nord Stream-Gelder für die Naturschutzstiftung Deutsche Ostsee bisher noch keinen Gewinn für den Naturschutz gebracht. Es bleibt abzuwarten, ob diese die tatsächlichen Auswirkungen eines Milliarden-Projektes wie der Ostseepipeline ausgleichen können.
Die vom Lübecker Flughafen mit Millionen ausgestattete Stiftung Grönauer Heide muss sich nun mit der Frage beschäftigen, warum der Flughafen das Problem der unzureichenden Entwässerung immer noch nicht gelöst hat. Da fällt es Kritikern schwer, in der Vereinbarung einen Erfolg zu sehen: Was nütze eine millionenschwere Stiftung, wenn in deren Naturschutzgebiet immer noch Enteisungsmittel eines Flughafens landet?
Verbandsvertreter haben in dem Beitrag das Argument geäußert, das Geld aus derartigen Vereinbarungen komme schließlich dem Naturschutz zu Gute. „Menschen und Schlagzeilen“ hat mit seiner kritischen Berichterstattung sicher dazu beigetragen, eine notwendige Diskussion anzustoßen. Das Verbandsklagerecht ist eben nicht nur ein Recht, sondern beinhaltet auch eine hohe Verantwortung gegenüber dem Naturschutz. Zum Forum-Beitrag
Stellungnahme des NABU
Die Journalisten des NDR befinden sich offensichtlich auf dem Rückzug, der wesentliche Vorwurf – der der Käuflichkeit der Verbände - wird nicht wiederholt. Das ist gut und richtig!
Gleichwohl kann die ‚Stellungnahme der Redaktion‘ nicht unwidersprochen stehen bleiben: Schon die Aussage: „die Kompromissbereitschaft der Verbände hat zugenommen!“ ist sachlich falsch. Im Gegenteil: Eine Studie des Stiftung David führt für den Zeitraum 1979-2010 explizit aus, dass entgegen der Behauptung kein diesbezüglicher Trend erkennbar ist (STIFTUNG DAVID (2010): Ergebnisse der empirischen Untersuchung zur Entwicklung von Vergleichsabschlüssen).
Auch die Aussage, dass „in vielen Fällen“ Geld in Stiftungen fließe, ist falsch. In Schleswig-Holstein jedenfalls ist im Zusammenhang mit Klagen des NABU nur in einem einzigen Fall (von fünf Klageverfahren bzw. drei Vergleichsverfahren seit 2008) eine Zahlung an eine Stiftung erfolgt – beim Flughafen Lübeck. Rest: Fehlanzeige! Wie in diesem Zusammenhang die Geldzahlung an eine staatliche Stiftung den Naturschutzverbänden zu Gute kommt, wird auf ewig ein Geheimnis dieser Redaktion bleiben. Einen Beleg dafür gibt es jedenfalls nicht. So bleiben die Vorwürfe rein spekulativ.
In der o. g. Studie wird jedenfalls ausgeführt: „Nach dem bisherigen Stand (36 Fälle von 48) lässt sich (…) feststellen, dass die Verbände mit ihren Vergleichsabschlüssen überwiegend direkte Verbesserungen für Natur und Umwelt, etwa durch Minimierung der Eingriffe, erreicht haben (26 Fälle) und in 19 Fällen – teilweise ergänzend zu den Vermeidungsmaßnahmen – zusätzliche Kompensationsmaßnahmen durchsetzen konnten.“
Zum Fall Lübeck
In der Tat sind trotz eindeutiger schriftlicher Verabredung in der Mediationsvereinbarung die Frage der Entwässerung des Flughafens und die Einleitung von belasteten Abwässern zwischen den Mediationspartnern nicht in jedem Punkt abschließend beantwortet. Es hat aber gegenüber dem nicht akzeptablen Urzustand auf Drängen der Verbände deutliche Verbesserungen gegeben. Zu diesem Sachverhalt laufen derzeit noch Verhandlungen in einem Clearing-Verfahren, bei denen die Vertreter der Naturschutzverbände (nicht beteiligt: die Stiftung Grönauer Heide) sicher auch öffentliche Unterstützung brauchen können. Im NDR Beitrag ist diese nicht zu finden. Ob den Journalisten wirklich daran gelegen wäre, darf bezweifelt werden.
Die Frage, wie sich Naturschutzverbände bei Klagen, Mediationen und Vergleichen verhalten sollen, wird von diesen bereits seit Jahren offen diskutiert (u.a. LUDWICHOWSKI, I.: Mediation aus der Sicht des Naturschutzes. In: NIEDOSTADEK, A. (2010): Praxishandbuch Mediation). Alle Fälle werden zudem ausführlich im Internet dokumentiert. Der NDR-Beitrag hat zu dieser Diskussion aber sicher keinen substantiellen Beitrag geleistet. Eine diesbezügliche Absicht bestand auch offensichtlich nicht, denn die Hintergründe und der Diskussionsstand waren den Autoren durch die Gespräche frühzeitig bekannt. Die Behauptung des NDR, „man habe eine notwendige Diskussion angestoßen“, ist vor diesem Hintergrund schlicht anmaßend. Der NDR hat dagegen die Chance, sich einem gesellschaftlich spannenden, wichtigen Thema sachlich und fachlich fundiert zu widmen, verpasst. Schade.
Der NABU betrachtet den Vorgang damit als abgeschlossen.
Ist der NABU käuflich?
In eigener Sache | NABU weist erhobene Vorwürfe in NDR-Beitrag zurück
Ob eine Klage erfolgreich geführt werden kann, gehört wie die Abwägung für oder gegen eine Mediation für Naturschutzverbände zu den naturschutzfachlich wie rechtlich am schwierigsten zu entscheidenden Fragen. Schleswig-Holsteins Naturschützer sind dabei in Verwaltungsgerichtsverfahren überdurchschnittlich erfolgreich. Doch verrät der NABU dabei seine Naturschutzziele, wie ein Beitrag des NDR behauptet?
Die Mediation ist eine relativ junge Methode der Konfliktlösung, die insbesondere in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle spielt, wenn aus der Sicht mancher Politiker, einfacher Bürger oder Journalisten klagende Naturschutzverbände als „Verhinderer“ stigmatisiert werden. Neu ist jedoch, dass – wie im Falle des NDR-Fernsehbeitrages „Tauschgeschäfte - Umweltverbände verraten Ideale“ in der Reihe „Menschen und Schlagzeilen“ am 23. August 2011 geschehen - bei außergerichtlichen Einigungsverfahren den Naturschutzverbänden von journalistischer Seite umgekehrt der Vorwurf des „Verrats am Naturschutz“ gemacht wird, wenn angeblich diese nicht stur an Klagen festhalten, sondern versuchen, im weiteren Verlauf den Schutz der Natur zu optimieren. Wenn, wie in der Anmoderation des Beitrages, von „Zahlungen an Naturschutzverbände“ die Rede ist, diese aber im Beitrag nicht belegt werden, wird deutlich eine Grenze überschritten, die seriösen Journalismus von Stimmungsmache trennt.
Vor- und Nachteile im Visier
Der NABU hat die Vor- und Nachteile einer Mediation – und damit die Kriterien seiner Entscheidungsfindung - seit langem im Internet öffentlich gemacht (http://verbandsbeteiligung.NABU-SH.de), diskutiert und seine Entscheidungen offensiv vertreten. Zugleich wurde aber auch die Gefahr gesehen, dass die Entscheidung für eine Mediation und die daraus folgenden Verhandlungsergebnisse - wie im Falle Flughafen Lübeck - fehlinterpretiert werden können. „Insbesondere bei den akut vom Ausbau betroffenen Anliegern des Flughafens war kaum Verständnis für die Entscheidung zur Mediation, wie auch für deren Ergebnisse zu finden. Dies jedoch vor allem aus Unkenntnis darüber, was rechtlich in einem weiteren Klageverfahren, bei dem der Flughafenbetreiber zuvor ein neues, auf den Erfahrungen aus dem verlorenen Rechtsstreit fußendes Planfeststellungsverfahren anstrebt, tatsächlich möglich und erreichbar war,“ lautet etwa der deutliche Hinweis darauf in einem Fachbeitrag des NABU (LUDWICHOWSKI, I.: Mediation aus der Sicht des Naturschutzes. In: NIEDOSTADEK, A. (2010): Praxishandbuch Mediation. Boorberg Verlag, Stuttgart).
Auch Brigitte Dowideit, die am Anfang des Fernsehbeitrages die Verbände für ihr aus ihrer Sicht falsches Verhalten - emotional bewegt - kritisiert, gehört zum Unterstützerkreis der lokalen Flughafenanlieger und -gegner. Sie war aber auch bis zuletzt selbst für den Naturschutz an den Verhandlungen aktiv beteiligt. Nun findet sich diese schon früh geäußerte Befürchtung auch in einem journalistischen Beitrag bestätigt. Dabei ist eine offene Diskussion über die Entscheidungsfindung durchaus wünschenswert. Doch müssen dabei alle Argumente auch dargestellt und objektiv bewertet werden. Dies ist im Beitrag nicht geschehen.
Ein Irrtum prägt die Diskussion
In diesem Zusammenhang muss mit dem oben bereits anklingenden, vielfach bestehenden, gravierenden Irrtum aufgeräumt werden, dass ein von den Naturschutzverbänden erfolgreich beendetes Klageverfahren automatisch das Ende des Vorhabens bedeuten muss. Dem gegenüber ist es jedoch für den Vorhabenträger möglich, nach Aufhebung des beklagten Planfeststellungsbeschlusses einen neuen Beschluss anzustreben. Dieser müsste von den Verbänden erneut beklagt werden - mit nun wesentlich geringeren Erfolgsaussichten, da der Vorhabenträger die im Urteil niedergelegte Kritik des Gerichtes nun berücksichtigt. Es käme zur "Klage um des Klagens willen". Naturschutzrecht ist aber nach überwiegender Auffassung in Rechtskreisen kein Verhinderungs-, sondern ein Gestaltungsrecht.
Beim Flughafen Lübeck stand genau dieses zu erwarten, da ein erhebliches wirtschaftliches und politisches Interesse der Stadt Lübeck und großer Teile der Landespolitik an dessen Realisierung besteht. Bis heute wird der Ausbau vorangetrieben, obwohl der Flughafen von Jahr zu Jahr schlechtere wirtschaftliche Ergebnisse liefert, die Zahl der Flugpassagiere und Verbindungen im Gesamtzeitraum weiter sinkt und daher der Ausbau rein ökonomisch betrachtet keinen Sinn macht. Dieser verfahrensrechtliche Aspekt, der ganz entscheidend für das Verhalten der Verbände nach einer Klage, aber in Öffentlichkeit kaum bekannt ist, wird in dem Fernsehbeitrag bewusst ausgeblendet. Aus der Darstellung der entsprechenden Internetseite des NABU im Fernsehbeitrag kann aber geschlossen werden, dass dem Autor dieser Sachverhalt bekannt war.
Angepasste Entscheidung
Dem NABU ist dabei bewusst, dass das Mittel der Mediation nicht alle Probleme lösen kann. Vor einer blinden Euphorie <...> kann <...> nur gewarnt werden. Sie stellt nach Ansicht des NABU kein Allheilmittel für missratene Planungsprozesse dar (LUDWICHOWSKI 2010). Dass der Abwägungsprozess für oder gegen eine Mediation - entsprechend angepasst an die naturschutzfachlichen und juristischen Rahmenbedingungen – beim NABU auch zu entsprechend angepassten Handlungen führt, soll die folgende kurze Darstellung der letzten Klageverfahren mit NABU-Beteiligung zeigen. Dabei wurde in einigen Verfahren eine Mediation erfolgreich abgeschlossen, in anderen aber diese aus juristischen und fachlichen Gründen ausgeschlossen. Neben dem Flughafen Lübeck (2005) sind dies in zeitlicher Reihung:
Ausgleich Haseldorfer Marsch (2006)
BUND und NABU hatten sich hier gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Stadt Hamburg gestellt und über mehr als drei Jahre durch vier Instanzen hindurch gewonnen. Die Kläger hatten sich dagegen gewehrt, dass als Ausgleich für die Zuschüttung des Mühlenberger Loches für ein Bauvorhaben der Firma EADS ein Eingriff in das vom NABU betreute Naturschutzgebiet Haseldorfer Marsch in Schleswig-Holstein erfolgen sollte, bei dem der dort nach der Eindeichung entwickelte wertvolle Lebensraum ausgleichslos zerstört worden wäre.
Bis heute wird dabei vom Vorhabenträger erfolglos versucht, an diese Flächen heranzukommen, so wurde erklärt, u.a. auch bei einer Zustimmung der Verbände verstärkt Geldmittel in eine Stiftung einfließen zu lassen. Da aber das bestehende Urteil derzeit als juristisch unangreifbar gilt, haben sich NABU und BUND darauf trotz massivem Drängen bis heute nicht eingelassen. In der Gesamtbetrachtung war kein Vorteil für den Naturschutz zu erwarten.
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Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Nichtzulassungsbeschwerde im Klageverfahren „Ausgleich Mühlenberger Loch“ ab. NABU und BUND wehrten sich, dass für die Zuschüttung des Mühlenberger Loches ein Eingriff ins NSG Haseldorfer Marsch erfolgen sollte. Mehr →
Sanierungen am Segeberger Kalkberg (2008)
Der Kreis Segeberg, die Stadt Bad Segeberg, das Landesamt für Natur und Umwelt und die Kalkberg GmbH haben sich 2008 mit dem NABU Schleswig-Holstein im Rahmen einer Mediation vor einer gerichtlichen Befassung auf einen Vergleich bei den Sicherungsmaßnahmen am Kalkberg und in den Kalkberghöhlen geeinigt. Diese beherbergen eines der größten Fledermausvorkommen in Mitteleuropa.
Anlass für die Auseinandersetzungen waren mangelnde Informationen sowie unterschiedliche Auffassungen über Notwendigkeit, Art und Umfang von Sicherungsarbeiten in den Kalkberghöhlen sowie am Kalkberg selbst. Im Ergebnis wurde die vom NABU angedrohte Klage zurückgenommen. Als Resultat konnte der NABU in den Verhandlungsrunden für viele Maßnahmen eine deutliche Eingriffsminimierung erwirken, die den Schutz der Fledermäuse weiter stärken. Teile der Vorhaben entfielen komplett. So wurde etwa ein neuer Zugang zur Höhle nicht gebaut.
Muschelzucht im Beltringharder Koog (2009)
Der Kreis Nordfriesland hatte Anfang 2008 der Erzeugergemeinschaft der schleswig-holsteinischen Muschelzüchter genehmigt, im bestehenden Naturschutzgebiet Miesmuschel-Zuchtanlagen zu errichten. Dieses Vorhaben sollte mitten im ökologisch hochwertigen Naturschutzgebiet realisiert werden, das seit 1987 zugleich als Ausgleichsfläche für Eingriffe bei der Eindeichung der Nordstrander Bucht dient.
Auch hier obsiegten vor dem VG Schleswig die Naturschutzvereine NABU, BUND und Verein Utlande. Trotz der von Gerichtsseite und Muschelfischern kurzzeitig vorgeschlagenen Mediation lehnten die Kläger diese ab. Für die Belange des Naturschutzes konnte in einem derartigen Verfahren keine Verbesserung der Naturschutzsituation erwartet werden, da es um die Frage „Nutzung oder Nichtnutzung“ ging, die durch das Urteil grundlegend im Sinne des Naturschutzes entschieden war. Auch die bekannt gewordene, indirekte Einmischung der höchsten politische Ebene des Landes konnte für die Kläger am Ergebnis der Abwägung nichts ändern. Nach Einschätzung der Rechtsanwälte der Kläger wären die Vorhabenträger mit einem geänderten Planfeststellungsverfahren gescheitert. Der Antrag der Beklagten auf ein Berufungsverfahren vor dem OVG hatte entsprechend keinen Erfolg.
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Der Klage von BUND und NABU gegen die geplante Zucht von Saatmuscheln im Beltringharder Koog wurde vom VG und OVG Schleswig Recht gegeben. Der Kreis Nordfriesland hatte Muschelzüchtern genehmigt, im Naturschutzgebiet entsprechende Anlagen zu errichten. Mehr →
Das eingedeichte Gebiet mit einer Fläche von 3.350 ha erhielt den Namen „Beltringharder Koog“. Der Naturschutz erhielt als Ausgleich für den Eingriff absoluten Vorrang. Ende 1991 wurde der Koog zum größten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebiet erklärt. Mehr →
Port Olpenitz (2009)
Hier war es bereits zu Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzungen klar, dass die Kläger in enger Abstimmung mit lokalen Umweltschützern auf der Konversionsfläche der Bundesmarine nur diejenigen Teilvorhaben ablehnten, die naturschutzfachlich relevant waren.
Auf den Flächen des ehemaligen Marinehafens Olpenitz am Ausgang der Schlei sollte ein touristisches Großprojekt namens „Port Olpenitz“ realisiert werden. Zu den Zielen der Kläger gehörte es, die `Halbinsel Olpenitz´ und das angrenzende Schlei-Ufer von einer Bebauung freizuhalten. Die Naturschutzverbände waren jedoch nicht gegen das Projekt als ganzes. Bebaute Konversionsflächen sind auch aus Umweltsicht noch am ehesten dazu geeignet, entsprechende Großvorhaben durchzuführen. „Aber um 10 % aus den Planungen herauszubekommen mussten 100 % beklagt werden“, erklärten die klagenden Verbände BUND, IGU, LNV und NABU in einer Pressemitteilung vom 1. April 2009 anlässlich einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Kieler Landtages. Daher war der Gang in die Mediation die Fortsetzung der früh noch vor dem Urteil eingeschlagenen Linie. Sie wurde aber nur deshalb juristisch möglich, weil bilateral vorher Gespräche stattfanden und die Port Olpenitz GmbH schließlich die rechtliche Anerkennung des Urteils des OVG Schleswig und den Verzicht auf das weitere Rechtsmittel der Berufung erklärte. Neben der Nichtbebauung der sensiblen Bereiche kam es zu umfangreichen Anpassungen der Planungen an naturschutzfachliche Belange. Bis heute ist das Bauvorhaben allerdings nur ansatzweise realisiert.
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Investor und Klägergemeinschaft haben sich verständigt - Ergebnis eines Gesprächs mit Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Robert Habeck (Die Grünen). Die Klägergemeinschaft der Naturschutzverbände und der Investor einigten sich auf eine neue Konzeption. Mehr →
"Was kann für den Naturschutz erreicht werden?"
Im Ergebnis ist zu erkennen, dass - angepasst an die juristischen Möglichkeiten und naturschutzfachlichen Notwendigkeiten - einzig das Vorgehen der Verbände von der Frage bestimmt war, wie für den Naturschutz das Beste erreicht werden kann.
Sind Zahlungen an Stiftungen verwerflich?
Den Nachweis, dass Zahlungen an die Kläger erfolgt sind, bleibt der NDR schuldig. Es gibt sie nicht. Erstattet wurden in wenigen Fällen Kosten, die den Klägern durch die juristischen Verfahren und die Aktivitäten im Rahmen der Mediation entstanden sind. Dieses entspricht der auch bei Gericht üblichen Kostenübernahme bei Entscheidungen in Klageverfahren durch die unterliegende Partei. Im Falle des Flughafens Lübeck wurde die "Stiftung Grönauer Heide" errichtet, um die langjährig zu verfolgenden Naturschutzziele und deren finanzielle Absicherung zu erreichen. Die Stiftung fördert satzungsgemäß ausschließlich Maßnahmen im Umfeld des Flughafens.
Dass Wortbeiträge von Dr. Christian Unselt, Vertreter der "NABU-Bundesstiftung Naturerbe", in den Beitrag einbezogen wurden, bleibt für den NABU – eine seriöse Absicht des Journalisten unterstellt – rätselhaft. Der Geschäftsführer der Stiftung war zu keiner Zeit direkt oder indirekt an den Klageverfahren beteiligt. Dies schon deshalb nicht, da die Entscheidung über eine Klage und Mediation vom NABU Schleswig-Holstein in Neumünster, und nicht vom NABU-Bundesverband in Berlin gefällt wird. Letzterem ist die NABU-Stiftung organisatorisch zugeordnet. Auch mit der "Stiftung Grönauer Heide" steht die Bundesstiftung des NABU in keinerlei Rechts- noch Arbeitsverhältnis. Hier sollte offensichtlich ein Zusammenhang zum NABU hergestellt werden, der so nicht existiert.
Erfolgreiche Stiftungsarbeit
Dabei sind Stiftungen grundsätzlich ein äußerst erfolgreiches Mittel, Naturschutzziele langfristig und effektiv zu erreichen, wie nicht allein die NABU-eigene "Stiftung Naturerbe", sondern auch die „Deutsche Bundesstiftung Umwelt“ oder die „Stiftung Naturschutz“ des Landes Schleswig-Holstein beeindruckend zeigen. Das Kieler Umweltministerium bedient sich letzterer häufig und erfolgreich beim Flächen- und Artenschutz im Land zwischen den Meeren. Die "Stiftung Grönauer Heide" ist der Landesstiftung angegliedert, die ihrerseits Treuhänder ist.
Auch Gutachten sieht keinen Missbrauch
Auch ein Fachgutachten im Auftrag der Naturstiftung DAVID zu Vergleichen mit Naturschutzverbänden aus dem Jahr 2010 kommt zu dem Schluss: "Insgesamt gesehen ergibt sich, dass die Umweltverbände bei den Vergleichsabschlüssen ganz überwiegend Verbesserungen beim Umwelt- und Naturschutz sowie eine für sie günstige Kostenverteilung erzielen konnten. Sie haben diese Möglichkeit zur Beendigung von Klageverfahren also bisher erfolgreich genutzt. Der Anteil der durch einen Vergleich abgeschlossenen Verbandsklagen ist konstant auf einem eher niedrigen Niveau und es gibt Unterschiede zwischen den Bundesländern." (SCHMIDT, A. & SPERFELD, F. (2010): Vergleich oder Urteil bei umweltrechtlichen Verbandsklagen? - Empirische Untersuchung der Entwicklung und der Inhalte von Vergleichsabschlüssen bei Verbandsklagen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Unabhängiges Institut für Umweltfragen)
Fazit
Die klagenden Naturschutzverbände haben sich in hohem Maße sach- und fachorientiert verhalten. In allen Verfahren wurde - unabhängig vom jeweiligen Verlauf – ein hohes Maß an Vorteilen für den Naturschutz erreicht, abhängig von bestehenden juristischen Rahmenbedingungen. Auch Geldzahlungen an Naturschutzstiftungen sind dabei ein adäquates und moralisch nicht verwerfliches Mittel, wie die erfolgreiche Arbeit anderer Stiftungen zeigt. In keinem Falle sind – von Erstattungen den Naturschutzverbänden entstandener Kosten im Rahmen der Klageverfahren abgesehen - Geldmittel an die Kläger geflossen.
Den suggerierten Nachweis, dass der Natur durch das Verhalten von BUND und NABU Schaden entstanden sei, bleiben die Journalisten des NDR schuldig.
ILu