Positives Gespräch im Kieler Landtag
NABU begrüßt Festlegung der SPD auf Korrekturen
Der NABU begrüßt die Absicht der SPD, im Falle der Übernahme von Verantwortung in einer Regierung deutliche Korrekturen an Gesetzen und Verordnungen des Natur- und Umweltrecht vorzunehmen und diese im Sinne eines effektiven Umwelt- und Naturschutzes weiterzuentwickeln. Diese Aussage machten Vertreter der SPD-Fraktion am 16. November 2011 anlässlich eines gemeinsamen Gesprächs mit dem NABU im Kieler Landtag.
Insbesondere das schleswig-holsteinische Landesnaturschutzgesetz LNatSchG war bis 2007 in der Bundesrepublik Musterbeispiel für eine fortschrittliche, an den Belangen unseres Naturerbes orientierte Gesetzgebung. Es diente selbst als Vorbild für die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Seit 2005 setzte im Land zwischen den Meeren schrittweise eine gravierende Demontage der Naturschutzgesetzgebung ein, die dem Schutz von Eigeninteressen von mit der CDU verbundenen Nutzern einen größeren Raum bot, als dem Schutz unserer Lebensgrundlage. Dass sich die SPD zu ihren alten Umweltwurzeln bekennt und an ihre fortschrittliche Tradition anknüpfen will, wird vom NABU ausdrücklich begrüßt.
Denn die gravierenden Auswirkungen der verfehlten Umweltpolitik unter CDU-Führung sind heute überall in der Landschaft für aufmerksame Beobachter zu sehen: Zu dürren Schnitthecken degenerierte Knicks, ein großflächiger Grünlandumbruch für den Maisanbau, die massive Bejagung zuvor geschützter Tierarten und die trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse aufgenommene Bekämpfung von Kormoranen und Beutegreifern haben deutliche Spuren in der Natur hinterlassen. Der NABU fordert zudem, dass eine neue Landesregierung dem Ökolandbau als einer der tragenden Säulen einer naturgerechten Flächenbewirtschaftung wieder mehr Unterstützung zukommen lässt und diese auch der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt den notwendigen Beistand nicht mehr verweigert.