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Landeswaldgesetz in alter Fassung belassen

Neuer Entwurf vernachlässigt ökologische Belange

Eine Änderung des Landeswaldgesetzes ist überflüssig. Das Waldgesetz von 2004 hat die Grundfunktionen des Waldes – Holznutzung, Naturschutz und Erholungswert – ausgewogen berücksichtigt. Die Neufassung rückt dagegen wirtschaftliche Interessen nach vorne.

Buchenhochwald - Foto: Ingo Ludwichowski

Buchenhochwald - Foto: Ingo Ludwichowski

9. März 2011: Das Landeswaldgesetz in seiner Fassung von 2004 hat sich ausgewogen auf die Grundfunktionen des Waldes – Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion – bezogen. Es berücksichtigte dabei alle Belange einer nicht nur ökonomisch effizienten, sondern auch ökologisch nachhaltigen Waldwirtschaft.


Mit dem Gesetz wird jedoch gerade dieser Kern des Waldgesetzes ausgehöhlt, indem die bei der Waldbewirtschaftung zu beachtenden ökologischen Standards, die „Grundsätze der guten fachlichen Praxis“, zugunsten der wirtschaftlichen Interessen drastisch beschnitten werden. Mit den vorgesehenen Reduzierungen könnte z.B. Brennholzwerbern sämtliches Alt- und Totholz zum Abräumen überlassen werden – für Spechte, Fledermäuse und unzählige, an Alt- und Totholz gebundene Insekten eine Katastrophe. Auch dürften dann Waldböden wieder tief entwässert werden, wodurch deren Wirkung als Wasserspeicher stark beeinträchtigt werden würde. Diesen Rückschritt sollte sich das waldarme Schleswig-Holstein auf keinen Fall leisten – es ist ein schlechtes Vorbild des Landes im Internationalen Jahr der Wälder!

Zum Waldgesetz von 2004 gehörte auch eine konkrete Aufzählung der besonderen Zielsetzungen für den Staats- und Kommunalwald. Diese ist mit der Überführung des Landeswaldes in eine Anstalt öffentlichen Rechts still und heimlich aus dem Waldgesetz gestrichen worden. Nach Ansicht des NABU sollte aber die besondere Bedeutung des öffentlichen Waldbesitzes für das Gemeinwohl deutlich und verpflichtend herausgestellt werden. Deshalb gehört diese Aufzählung der wichtigsten Gemeinwohlaufgaben des öffentlichen Waldes wieder in das Waldgesetz. Der NABU begrüßt aber, dass sich die Koalition nun doch durchgerungen hat, das freie Betreten der Waldflächen weiterhin zuzulassen. Denn für das noch vor kurzem geplante Wegegebot hat es keine überzeugenden Gründe gegeben, auch nicht unter Gesichtspunkten des Naturschutzes.

Kontakt
Fritz Heydemann
Tel. 04522-3971
Fritz.Heydemann@NABU-SH.de


Überflüssig wie ein Kropf

NABU zur geplanten Änderung des Landeswaldgesetzes

15. Juli 2009 - Nach Auffassung des NABU ist die radikale Änderung des Landeswaldgesetzes vollkommen überflüssig. Das geltende Waldgesetz von 2004 hat die Grundfunktionen des Waldes – Holznutzung, Naturschutz und Erholungswert – ausgewogen berücksichtigt. Die geplante Neufassung rückt dagegen wieder die wirtschaftlichen Interessen zu Lasten der Umweltbelange und der Erholungsfunktion weit nach vorne.

So werden nach dem Willen der Landesregierung die bisher für die Waldbewirtschaftung geltenden ökologischen Mindestanforderungen, die sogenannte 'gute fachliche Praxis', bis zur Unkenntlichkeit abgebaut werden, obwohl verantwortungsvolle Waldbesitzer damit gut zurecht gekommen sind. Weshalb soll beispielsweise das Verbot einer tiefgreifenden Waldentwässerung aufgehoben werden, wo doch die große Bedeutung unserer Wälder als Wasserspeicher bekannt ist? Und weswegen will das Umweltministerium auf die Verpflichtung, einen gewissen Anteil an Altbäumen und Totholz zu erhalten, verzichten, wo doch das Ministerium in seiner Biodiversitätsstrategie vor kurzem selbst den hohen ökologischen Wert derartiger Strukturelemente für die Artenvielfalt betont hat?

Auch für eine Rückkehr zum restriktiven Betretungsrecht besteht keine Notwendigkeit. Waldbesucher haben weder seltene Vogelarten dezimiert noch das Wild aus den Wäldern vertrieben, wie die Erfahrungen seit der Aufhebung des Wegegebots 2004 gezeigt haben. Deshalb halten nicht nur die große Mehrzahl der Umweltverbände, sondern auch die Fachbehörden des Naturschutzes die Wiedereinführung des Wegegebots für einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Anachronismus. Der NABU hatte bereits 2004 in seiner Stellungnahme die Aufhebung des Betretungsverbotes begrüßt. Anscheinend meint jedoch gerade der Landwirtschafts- und Umweltminister, sich mit einer Gesetzesänderung nach der anderen zu Gunsten von Nutzungsinteressen, aber zu Lasten der Natur, profilieren zu müssen. Der NABU appelliert an das Parlament in Kiel, diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Hey, 15. Juli 2009


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