NABU
  • Presse
  • Info
  • Newsletter
  • Shop
  • NABU-Netz
  • DE | EN
  • Wir über uns
      • So arbeitet der NABU
        Organisation und Satzung des NABU in Schleswig-Holstein

        Organisation des NABU in Schleswig-Holstein Mehr →

      • In Kontakt
        Wir sind in Schleswig-Holstein für Sie da!

        Wir sind für Sie da! Mehr →

      • Themen
      • NABU Landesvorstand
      • NABU Landesgeschäftsstelle
      • NABU Stiftung Naturerbe Schleswig-Holstein
      • NABU Landesstelle Fledermausschutz
      • NABU Landesstelle Ostseeschutz
      • NABU Landesstelle Wasser
      • Aktionen & Projekte
      • NABU Freiwillige
      • Transparenz
      • NABU Chronik & News
      • Positionen & Stellungnahmen
      • NABU Naturgeburtstag feiern
      • NABU Presse
      • Der NABU bei Facebook
  • Tiere & Pflanzen
      • Kormoran-Webcam
        Bewegte Live-Bilder aus Fehmarn

        Bewegte Live-Bilder aus Wallnau – Jetzt auch Live-Ton! Mehr →

      • Tod am Futterhaus
        Tiere mit Trichomoniasis-Verdacht dem NABU melden!

        Trichomoniasis-Verdacht dem NABU melden Mehr →

      • Themen
      • Vögel
      • Raubsäugetiere
      • Meeressäugetiere
      • Amphibien & Reptilien
      • Insekten
      • Fische & Neunaugen
      • Pflanzen
      • Aktionen & Projekte
      • Fledermausschutz
      • Willkommen Wolf
      • Vogel des Jahres
      • Stunde der Gartenvögel
      • Stunde der Wintervögel
      • Aktion Krötenwanderung
      • Webcam-Projekte
  • Natur & Landschaft
      • Knickpflege
        Regelmäßig auf den Stock

        Regelmäßig auf den Stock Mehr →

      • Auf eigene Gefahr
        Verkehrssicherungspflicht im Wald stark eingeschränkt

        Verkehrssicherungspflicht im Wald stark eingeschränkt Mehr →

      • Themen
      • Knickschutz
      • Wälder
      • Grünland
      • Wattenmeer
      • Wasser-Lebensräume
      • Moore
      • Landnutzung
      • Aktionen & Projekte
      • Streuobstwiesen anlegen
      • Schutzgebiete
      • Naturinfozentren
      • Landesstelle Wasser
      • Landesstelle Ostseeschutz
      • Landesstelle Fledermausschutz
  • Politik & Umwelt
      • Tod im Stellnetz
        Stellnetze: Gefahr für Seevögel und Meeressäugetiere

        NABU fordert naturverträglichere Fischfangmethoden Mehr →

      • Umwelt und Natur politisch
      • Themen
      • Politik und Umwelt
      • Aktuelles zur Politik
      • Beteiligung und Klagen
      • Landwirtschaftspolitik
      • Jagdpolitik
      • Energiepolitik
      • Munition im Meer
      • Aktionen & Projekte
      • Aktion Feste Fehmarnbeltquerung
      • Klage Eiderstedt
      • Klage A20 Bad Segeberg
      • NABU-Chronik und News
      • Jahresberichte
      • NABU-Pressemitteilungen
  • Spenden & Mitmachen
      • Jetzt Mitglied werden
        Ihr Engagement für Mensch und Natur

        Ihr Einsatz für unser Naturerbe Mehr →

      • Helfen Sie den Seeschwalben
        Bewahren wir Sie vor dem Aussterben!

        Ihre Spende für die eleganten Flieger Mehr →

      • Projekte
      • Spenden und helfen
      • Schweinswal
      • Seeschwalben
      • Fledermäuse
      • Stiftung Naturerbe
      • Aktiv werden
      • Mitglied werden!
      • Aktiv im Ehrenamt
  • Presse
  1. News
  2. 2011
  • News 2011
  • Einladung nach Lübeck
  • Das Interview
  • Ist der NABU käuflich?
  • Erlass zum Umbruchverbot
  • Keine Schonzeit für Gänse?
  • Wo bleibt das Verbot von Bleimunition?
  • Landesnaturschutzbeauftragter zum Wiesenvogel-Rückgang
  • Schweinswale in Gefahr
  • Ergebnisbericht folgt NABU-Anregungen
  • Kormoran-Kolonie im Winter
  • Verordnungsentwurf 2011
  • „Handwerklicher Fehler“ der Fischerei
  • Kormoran-Managementplan
  • Graureiherkolonie vernichtet
  • Landeswaldgesetz in alter Fassung belassen
  • Ein starkes Minus gegen die Umwelt
  • SPD legt sich bei Umweltzielen fest
  • Seeadler mit Insektengift getötet
  • Landesjagdgesetz
  • Freibrief für Fischerei
  • Gespräch mit Günter Grass
  • Alte Fledermauseiche in Hoisbüttel gerettet!
Vorlesen

Gebt dem Kormoran die ‚weiße Weste‘!

NABU fordert erneut Aufhebung der Kormoranverordnung

Der NABU lehnt die Verlängerung der Kormoranverordnung ab. Die negativen Auswirkungen der bisherigen Regelung und ihre fehlende sachliche und fachliche Begründung sollten Anlass genug sein, das sinnlose und rechtswidrige Töten endlich zu beenden.

Kormoran - Foto: Frank Derer

Kormoran - Foto: Frank Derer

Bis heute ist das Ministerium Daten dazu schuldig geblieben, warum Kormorane aus dem Binnenland - ihrem angestammten Lebensraum - vertrieben werden müssen. Auch die heutige PM knüpft nur an alte Vorurteile an, belegt aber nicht, warum es auch gerechtfertig sein soll, als Kollateralschaden der Vertreibungen im Binnenland andere Arten derart massiv zu schädigen. Das MLUR baut schlicht darauf, dass die Öffentlichkeit einem alten Vorurteil über Fischfresser "auf den Leim" geht. Derartige Vorurteile haben zur Vergiftungen und Abschüssen von Seeadlern und anderen Fischfressern geführt.


Fakt ist:

  • Es gibt in Schleswig-Holstein keine Untersuchung, die belegt, dass Kormorane einen nennenswerten Anteil wirtschaftlich bedeutsamer Fischarten erbeuten. Im Gegenteil: Nahrungsuntersuchungen im Auftrag des MLUR zeigen, dass etwa der Aal nur mit maximal 2 % in der Nahrung des Kormorans vertreten ist. Ein wirtschaftlicher Schaden lässt sich daraus nicht herleiten. Die Masse der vom Kormoran erbeuteten Tiere sind Weißfische, die im Fischereijargon auch als "Fischunkraut" bezeichnet werden.
  • Eigene Erhebungen des MLUR zeigen ebenfalls, dass der Fischerei-Ertrag aus den Binnengewässern rückläufig ist. Da auch der Bestand der Kormorane rückläufig ist, wird deutlich, dass hier kein Zusammenhang bestehen kann. Zu erwarten wäre sonst gewesen, dass mit dem Ausschalten der Kormorane die Fischbestände wieder anwachsen.
  • Einzig an Teichanlagen sind Schäden durch Kormorane nachgewiesen, da hier Kormoranen ein unnatürlich reich gedeckter Tisch geboten wird. Die Teichwirtschaft ist in Schleswig-Holstein aber nur punktuell bedeutsam. Sie rechtfertigt es keineswegs, flächig gegen den Kormoran vorzugehen. Praxisbeispiele, gefördert vom MLUR, zeigen zudem, dass an diesen punktuellen Stellen andere Maßnahmen zur Vergrämung des Kormorans erfolgversprechender sind.
  • Das Ministerium bleibt zudem erneut die Antwort schuldig, wie mit den gravierenden Kollateralschäden, der massiven Beeinträchtigung der Wasservogelbestände etwa auf dem Großen Plöner See, umgegangen werden soll. Dieses Gebiet - ausgewiesen als interational bedeutsames Feuchtgebiet nach der Ramsar-Konvention - hat durch die permanenten Störungen durch Vergrämungsmaßnahmen heute nach den Zahlen dort rastender und mausernder Wasservögel drastisch an Bedeutung verloren. Dies ist dem MLUR ebenfalls durch eigene Untersuchungen bekannt.


Das Ministerium wirft Nebelkerzen, weicht den entscheidenden Fragestellungen aus und ignoriert aus politischer Opportunität eigene fachliche Erkenntnisse. Es befördert damit selbst Vorurteile, die an anderer Stelle zum Bumerang werden können. Eine sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützende Naturschutzpolitik sieht anders aus!

24. März 2011


Gebt dem Kormoran wieder seine ‚weiße Weste‘!

NABU fordert erneut Aufhebung der Kormoranverordnung

24. März 2011: Der NABU lehnt die anstehende Verlängerung der schleswig-holsteinischen Kormoranverordnung grundsätzlich ab. Die negativen Auswirkungen der bisherigen Regelung und ihre bis heute fehlende sachliche und fachliche Begründung sollten Anlass genug sein, das sinnlose und rechtswidrige Töten des ‚Vogel des Jahres 2010‘ endlich zu beenden. Der Nachweis von volkswirtschaftlich bedeutsamen Schäden wurde bis heute nicht erbracht. Belegt sind aber drastische Kollateralschäden für andere bedrohte Arten.


Auch in der Begründung zum neuen Verordnungsentwurf bleibt das Kieler Landwirtschaftsministerium MLUR den Nachweis schuldig, dass die Notwendigkeit zu Eingriffen in den schleswig-holsteinischen Kormoranbestand besteht. Fischereiwirtschaftliche Schäden werden damit weiterhin – wie schon im Begründungstext für den Verordnungsentwurf von 2005 - nur behauptet. Trotz insbesondere im Binnenland stark reduziertem Kormoran-Brutbestand sind tatsächlich sowohl die Gesamtfangmengen als auch die Fangmengen einzelner Fischarten in Binnengewässern seit 2005 zumeist gesunken. Ein Zusammenhang zwischen Kormoranen und Fischereierträgen ist damit nicht herstellbar. Untersuchungen des Ministeriums zeigten entsprechend in den vergangenen Jahren deutlich, dass sich Kormorane vor allem von wirtschaftlich uninteressanten Weißfischen ernähren, Aale und Zander kaum in der Beute vertreten sind.


Schäden für Wasservögel
Belegt sind aber mittlerweile teils drastische negative Einflüsse der mit viel Lärm verbundenen Kormoranvergrämungen auf mausernde und rastende Entenarten u.a. in den EU-Vogelschutzgebieten Großer Plöner See und Selenter See, in denen der Kormoran-Abschuss erlaubt wurde. Im Gebiet Großer Plöner See – früher bekannt für seine großen Zahl an Tauchenten wie Reiher-, Tafel- und Schellenten - sank als direkte Folge von aktiven Vergrämungsmaßnahmen der Bestand an Wasservögeln in dem international bedeutsamen, anerkannten Feuchtgebiet erstmals unter den Schwellenwert von 20.000 Vögeln. Schon diese erkennbaren Fehlentwicklungen hätten Anlass genug geboten, die Verordnung zu kippen.

Zudem musste das Ministerium per Pressemitteilung schon am 10. August 2006 erstmals – rechtlich unverbindlich - darum ‚bitten‘, wegen der länger als erwartet andauernder Brutzeit des Kormorans bis Ende August auf den Abschuss von Junge fütternden Altvögeln zu verzichten. Auch die positive Entscheidung des Umweltministeriums in NRW, die entsprechende Verordnung und den begleitenden Erlass in NRW zum 1. April 2010 auslaufen zu lassen, hätte Anlass sein müssen, die Kormoran-Verordnung des Landes kritisch zu evaluieren.


In Schleswig-Holstein ist – wie zahlreiche Medienberichte im Zuge der Diskussion im Jahr 2005 zeigten - auch in der Bevölkerung kaum Verständnis für die sinnlose Verfolgung dieser vom NABU im Jahr 2010 zum „Vogel des Jahres“ gekürten Art zu finden. Der durch Schüsse verursachte Lärm auf dem Großen Plöner See führte 2008 dagegen zu deutlich negativen Reaktionen der Presse und der Anlieger. Alles jedoch keine hinreichenden Beweggründe, sich inhaltlich mit der missratenen Verordnung auseinanderzusetzen.

Fachfremde Erwägungen
Die Vernachlässigung dieser Aspekte im aktuellen Verordnungsentwurf bestätigt damit einmal mehr, dass das MLUR offensichtlich vor allem fach- und sachfremden Erwägungen für die Beibehaltung der Kormoranverordnung den Vorrang gibt.

Das Ausschöpfen der durch die Verordnung gewährten Möglichkeiten zur Kormoran-Dezimierung hat zudem – wie bereits 2005 befürchtet – zum drastischen Bestandseinbruch der binnenländischen Brutpopulation und des ostküstennahen Brutbestands des Kormorans geführt – in einem Gebiet also, dass traditionell zum Hauptlebensraum der Art gehört. Damit verstößt die Kormoranverordnung weiterhin massiv gegen geltendes Recht der EU-Vogelschutzrichtlinie.


Neues Märchen: Schäden für Ostseefischer
In der Berichterstattung macht derzeit ein neues Märchen der Fischer die Runde: Kormorane sollen danach auch für den Rückgang des Dorsches in der Ostsee verantwortlich sein – schon wegen der fischereilichen Fangmengen eine abenteuerliche Behauptung. Nahrungsuntersuchungen zeigen, dass diese Fischart in Schleswig-Holstein insgesamt nicht in bedeutender Zahl von Kormoranen erbeutet wird. Im Frühjahr sind es vor allem Heringe und Sprotten, die auf der Ostsee die Hauptbeute der schwarmfischenden Kormorane ausmachen werden. Mit Sicherheit werden Dorsche zudem selbst von entlang der Ostseeküste zahllos vorhandenen Hobbyfischern und Anglern in weitaus größerer Zahl gefangen, als Kormorane dies je können. Die Fänge der Petrijünger tauchen aber in keiner Fangstatistik auf und werden in keiner Fangquote berücksichtigt. An der Küste wird dabei vielfach mit Stellnetzen gearbeitet, in denen immer wieder Schweinswale und allwinterlich auch tausende von Wasservögeln zu Tode kommen.


Weitere Informationen ...

Kormoran - Foto: Frank Derer
Der Kormoran

Schwarze Vögel scheinen es in manchen Kreisen unserer Gesellschaft besonders schwer zu haben - wenn sie dann auch noch Fischfresser sind und sich mit dem Menschen eine gemeinsame Ressource teilen, geht es ihnen schnell besonders schlecht. Mehr →



Adresse & Kontakt

NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51
24534 Neumünster

Tel. 04321.75720-60 | Fax -61
Info@NABU-SH.de

Infothek & Service

Mitglied werden
Landesgeschäftsstelle
Stiftung Naturerbe Schleswig-Holstein
Zeitschrift 'Betrifft: Natur'
Pressemitteilungen
News-Archiv
Impressum und Datenschutz
Cookie-Einstellungen

Topthemen

Naturstationen
Naturschutzgebiete
Umweltpolitik in Schleswig-Holstein
Beteiligungs- und Klageverfahren
Kormoran-Webcam
Naturgeburtstag
Munition im Meer
Fledermausschutz

Spenden und Helfen

Spendenkonto:

IBAN: DE16 2305 1030 0000 2850 80 
BIC: NOLADE21SH0 
Steuernummer: 1929287094 
Direkt online spenden

Initiative transparente Zivilgesellschaft

  • Presse