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Grünlanderlass und Umbruchverbot

Eine Chronik gegen unsere Wiesenvögel

Monatelang kämpfte der NABU gegen den Umbruch des Grünlands und für den Erhalt unserer Wiesenvögel. Doch die Regierung hört nicht richtig zu, der Bauernverband denkt nur an sich und am Ende leidet vor allem die Uferschnepfe. Der NABU berichtet.


Uferschnepfe - Foto: Frank Derer

Uferschnepfe - Foto: Frank Derer

Aktueller Grünlanderlass unzureichend

Zahlreiche Änderungen machen Erhalt unserer Wiesenvögel unwahrscheinlich

Zum Meckern und Davonfliegen: der geänderte Grünlanderlass (Foto: NABU/Thorsten Krüger)

Zum Meckern und Davonfliegen: der geänderte Grünlanderlass (Foto: NABU/Thorsten Krüger)

Der NABU kritisiert die im neuen Grünlanderlass vorgenommenen Änderungen an substantiellen Inhalten zu Ersatzmaßnahmen beim Umbruch. Gegenüber der Entwurfsfassung vom 3. März 2011 sind zahlreiche Verschlechterungen enthalten, die es unwahrscheinlich werden lassen, den starken Rückgang der Wiesenvögel in Schleswig-Holstein aufzuhalten.

Der NABU weist den Versuch des Bauernverbandes, mit ungeeigneten Daten nachzuweisen, es gäbe in unserem Land keinen Rückgang des Grünlands, als „Taschenspielertrick“ scharf zurück. „Die Interessenvertretung der agrarindustriellen Landwirtschaft versucht alles, um sich aus ihrer Verantwortung zu stehlen“, stellt NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz fest.


Grünlandwirtschaft wird immer mehr zur Rarität (Foto: Ingo Ludwichowski)

Grünlandwirtschaft wird immer mehr zur Rarität (Foto: Ingo Ludwichowski)

Am 5. Mai 2011 ist nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen der um den Schutz der Wiesenvögel besorgten Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf und dem vom Bauernverband instrumentalisierten Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen der neue Grünlanderlass in Kraft getreten.

Der erhebliche und letztlich in Teilen erfolgreiche Widerstand des Bauernverbandes drückt sich im Erlass in zahlreichen faulen Kompromissen aus, die es unwahrscheinlich werden lassen, dass ein verbesserter Schutz der stark bedrohten Uferschnepfe gelingen kann. Der NABU kritisiert dabei drastische Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf:

  • Die Anlage von Ersatzgrünland für umgebrochenes Dauergrünland nicht mehr zwei Jahre vorzuziehen, um es Wiesenvögeln zu ermöglichen, im Umbruchjahr umzusiedeln und insbesondere das neue Grünland eine entsprechende ökologische Wertigkeit erreichen zu lassen, ist äußerst kritisch. Den Wiesenvögeln geht damit eine Brutperiode, in der ihr ursprünglicher Brutplatz umgebrochen, parallel aber das neue Grünland für sie noch ungeeignet ist, verloren.
  • Ein auf dem Ersatzgrünland notwendiger hoher Wasserstand muss nicht mehr erreicht werden, durch den eine ausreichende Bodenfeuchte (‚Stocherbarkeit‘ für Wiesenvögel) sichergestellt wird. Die Anlage von Blänken, d.h. periodisch wassergefüllten Senken, macht aber nur dann Sinn, wenn in diesen der Wasserstand bei einem entsprechenden Grundwasserstand ausreichend lange gehalten werden kann. Nur Tränkkuhlen anzulegen ist zumindest für Wiesenvögel kein gleichwertiger Ersatz.
  • Besonders befremdlich ist, dass alle Maßnahmen, die den Wiesenvogelschutz auf Ersatzgrünland erst ermöglichen, ausschließlich aus Mitteln des Landes finanziert werden. So profitiert jeder Landwirt vom Grünlandumbruch, indem er eine höherwertige, umgebrochene Nutzfläche erhält, aber keine Kosten für die notwendigen Biotopgestaltungen am Ersatzstandort tragen muss.
  • Entgegen der sonst üblichen Praxis wird auch darauf verzichtet, bei rechtswidrigem Umbruch diesen zu sanktionieren und zwingend die Wiederherstellung des alten Zustands einzufordern. Damit wird ein starker, ohne Strafe bewehrter Anreiz geschaffen, Grünland illegal umzubrechen.


Füchse üben einen Einfluss auf Wiesenvogelbestände aus. Doch erklärt dies nicht deren Rückgang. (Foto: Frank Derer)

Füchse üben einen Einfluss auf Wiesenvogelbestände aus. Doch erklärt dies nicht deren Rückgang. (Foto: Frank Derer)

Desinformationen des Bauernverbandes
Kritisch setzt sich der NABU auch mit den zahlreichen Fehlinformationen des Bauernverbandes auseinander. So propagiert dieser, dass es gar keinen Grünlandverlust gäbe, und zieht dazu – vollkommen unüblich und ungeeignet für agrarstrukturelle Debatten – Daten des statistischen Bundesamtes und des Statistikamtes Nord heran, lässt aber bewusst die genaueren und damit zutreffenderen Daten der Landwirtschaftsverwaltung außen vor, die zudem zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg differenzieren.

Auch die Daten der Bundesregierung zum Grünlandverlust zeichnen anlässlich verschiedener Anfragen im Deutschen Bundestag beim Grünlandverlust ein deutlich negatives Bild. „Es ist erstaunlich, wie der Bauernverband zunehmend die Haftung in der Realität verliert. Dabei würde es genügen, die Landbevölkerung zu fragen, um auch von dort eine realistische Einschätzung zu erhalten“, stellt NABU-Landesvorsitzender Herrmann Schultz fest und verweist auf die mittlerweile zahlreichen Anfragen und Hinweise zum Grünlandumbruch aus dem ländlichen Raum an den NABU.

Zudem bleibt außen vor, dass vielfach das auf Grund der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung von 2008 angelegte Ersatzgrünland in keiner Weise an die ökologische Wertigkeit früherer, nun umgebrochener Dauergrünlandflächen heranreicht, die in der Folge auch für Wiesenvögel nur in sehr eingeschränktem Rahmen nutzbar sind.


Uferschnepfe - Foto: Frank Derer

Uferschnepfe - Foto: Frank Derer

Wiesenvögel vom Wiesenumbruch nicht betroffen?
Zudem behauptet der Bauernverband, dass der Grünlandumbruch Wiesenvögel gar nicht betreffe. Richtig jedoch ist: Kiebitze haben ihren Verbreitungsschwerpunkt in Grünlandgebieten. Sie erreichen auf extensiv bewirtschaftetem Grünland erheblich höhere Siedlungsdichten als auf Äckern. Maisfelder, vor allem die von Wiesen und Weiden umgebenen, werden zwar auch zur Nestanlage genutzt.

Viele Gelege gehen aber durch die Bearbeitung der Felder in der Bebrütungszeit zugrunde. Junge Kiebitze finden auf Maisäckern zudem keine Nahrung und weichen auf umliegende Wiesen und Weiden aus. Maisäcker sind somit ökologische Fallen, die den Rückgang der Art beschleunigen. Auch Feldlerchen besitzen in Schleswig-Holstein ihren Verbreitungsschwerpunkt in Grünlandgebieten und erreichen auf extensiv genutzten Wiesen viel höhere Siedlungsdichten als auf Äckern. Es gibt dabei Hinweise auf einen sehr geringen Bruterfolg von Feldlerchen auf Maisstandorten.

Beutegreifer als Sündenböcke
Auch die Behauptung, Prädatoren und Klimawandel seinen allein für Bestandveränderungen der Wiesenvögel verantwortlich, ist falsch. Prädatoren haben zwar einen großen Einfluss auf den Bruterfolg von Bodenbrütern. In Gebieten, in denen ausreichend geeignete Lebensräume während der gesamten Brutzeit zur Verfügung stehen, haben Wiesenvögel jedoch auch ohne Bejagung von Prädatoren einen ausreichend hohen Bruterfolg. Die Prädatorendichte erklärt auch nicht die sehr unterschiedlichen Bestandsentwicklungen in benachbart gelegenen, aber unterschiedlich bewirtschafteten Gebieten.

Wäre der Klimawandel bereits jetzt eine wesentliche Ursache für die negative Bestandsentwicklung, müsste ein gleichmäßiger Rückgang in allen Gebieten unabhängig von der Bewirtschaftungsweise zu beobachten sein. Änderungen der Landnutzung werden daher noch auf absehbare Zeit einen wesentlich stärkeren Einfluss auf die Bestände von Tier- und Pflanzenarten haben, als der Klimawandel.

Erlassentwurf in Kraft setzen!
Der NABU fordert die Landesregierung auf, den Grünlanderlass wieder auf den fachlich fundierten Standard des ursprünglichen Entwurfs zu bringen und sich darin nicht von der realitätsabgewandten Haltung der Ständevertretung der Industriebauern abhalten zu lassen.

ILu / Hey 13. Mai 2011


SOS für Kiebitz und Feldlerche

Ministerieller Erlass für ein Umbruchverbot vor dem Scheitern? NABU kündigt EU-Beschwerde an

Armer Kiebitz: der Bauernverband verweigert Hilfen zur Bestandsrettung (Foto: Frank Derer)

Armer Kiebitz: der Bauernverband verweigert Hilfen zur Bestandsrettung (Foto: Frank Derer)

27. April 2011: Das Landwirtschaftsministerium in Kiel hat am 3. März 2011 den Entwurf eines Erlasses herausgegeben, der den Umbruch von Dauergrünland in Schleswig-Holstein verbieten soll.

Nun herrscht verdächtige Ruhe: Der Bauernverband ist dabei, auf bekannten politischen Kanälen über die höchste Ebene der Landesregierung den Erlass zu torpedieren und den Wiesenvogelschutz zu beerdigen.

Der NABU kündigt für diesen Fall eine EU-Beschwerde in Brüssel an.


Drastischer Bestandseinbruch
Während noch vor 50 Jahren über fast allen Feldern die Lerchen sangen und Kiebitze auf den feuchten Wiesen brüteten, sind heute unsere Wiesenvogelbestände drastisch eingebrochen – nicht nur in der Zeit der Flurbereinigung, sondern dramatisch auch in den letzten 20 Jahren. In dieser Zeit hat der Feldlerchenbestand um 21 %, der des Kiebitzes um 24 % abgenommen. Besonders erschreckend ist der Rückgang der Uferschnepfe außerhalb der Schutzgebiete um 74 %. Diese auf Feuchtgrünland angewiesene Art war früher in Schleswig-Holstein noch vielerorts häufig zu finden.

Unter anderem mit diesen Zahlen hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) kürzlich den Entwurf eines Erlasses begründet, der den Erhalt von Dauergrünland im Vorkommensgebiet der Uferschnepfe vorsieht. Damit sollen die letzten, hauptsächlich auf Eiderstedt und im Eider-Treene-Sorge-Gebiet verbliebenen Brut- und Rastgebiete dieser Vögel geschützt werden. Dies auch in der Hoffnung, so den Beständen anderer Wiesenvögel zu helfen. Kern des Erlassentwurfs ist ein grundsätzliches Umbruchsverbot für Dauergrünland, gekoppelt an eine am Uferschnepfenvorkommen orientierte Flächenkulisse. Ausnahmen dürfen nur dann gewährt werden, wenn Ersatzgrünland angelegt worden ist, das den Lebensraumansprüchen der Uferschnepfe zusagt.

MLUR zum Handeln verpflichtet
Das MLUR kann dabei gar nicht anders handeln. Denn nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Bestände aller Vogelarten zu erhalten, wozu unmissverständlich auch der Erhalt ihrer Lebensräume gehört. Wiesenvögel sind, wie es der Name sagt, in hohem Maße auf Wiesen und Weiden angewiesen.


Auch die Feldlerche hat ihren letzten Verbreitungsschwerpunkt im Grünland (Foto: Frank Derer)

Auch die Feldlerche hat ihren letzten Verbreitungsschwerpunkt im Grünland (Foto: Frank Derer)

EU-Verbot wird umgangen
Zwar besteht seit Juni 2008 ein auf Veranlassung der EU ergangenes Umbruchverbot für Dauergrünland. Doch dieses kann umgangen werden, wenn eine gleich große Fläche neu mit Gras eingesät wir - oder wenn der Landwirt den Verlust der Prämie für die betroffene Fläche in Kauf nimmt. Da derzeit der Maisanbau für Agrogas-Anlagen aber lukrativer als die Grünlandbewirtschaftung ist, verzichten viele Landwirte und Agrogas-Investoren auf die Flächenprämie und brechen ihre Koppeln um. So sind nach Berechnung des MLUR von Mitte 2008 bis Ende 2010 trotz der Verordnung insgesamt weitere 6.700 ha Dauergrünland unter den Pflug gekommen – infolge des Agrogas-Booms mit weiterhin steigender Tendenz.

Verdächtige Ruhe
Der NABU hat in den letzten Jahren immer wieder auf den fortwährenden Schwund von Wiesen und Weiden hingewiesen, von der Landesregierung ein Gegensteuern verlangt und deshalb den Anfang März 2011 vom MLUR vorgelegten, fachlich und rechtlich fundierten Erlassentwurf begrüßt. Dieser lag bis Mitte März zur Stellungnahme aus - seitdem herrscht verdächtige Ruhe. Der Bauernverband hat es offensichtlich erneut geschafft, auf bekannten politischen Kanälen über die höchste Ebene der Landesregierung die Landwirtschaftsministerin auszubremsen und den dringend nötigen Wiesenvogelschutz zu torpedieren – ungeachtet der zwingenden rechtlichen Verpflichtungen des Landes.


Immer mehr im Schwinden: Mutterkuhhaltung im Grünland (Foto: Helge May)

Immer mehr im Schwinden: Mutterkuhhaltung im Grünland (Foto: Helge May)

NABU kündigt EU-Beschwerde an
Wiesen und Weiden sind ein ökologisch unverzichtbarer Teil unserer Kulturlandschaft. Sie sind nicht nur Lebensraum einer Vielzahl von Vogel- und anderen Tierarten, sondern dienen auch als Kohlendioxidspeicher sowie dem Schutz von Gewässern und Grundwasser. Die anhaltend exzessive Grünlandvernichtung zugunsten einer weiteren `Vermaisung´ der Landschaft ist nach Auffassung des NABU nicht länger hinnehmbar.

Der NABU fordert die Landesregierung daher auf, den Interessen der Agrarlobby nicht nachzugeben und den Erlass nicht zu verwässern. Sollte der Erlassentwurf nicht im fachlich gebotenen Maße rechtskräftig werden, wird der NABU bei der EU Beschwerde wegen Verstoßes gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie einreichen.

Hey, ILu 27. April 2011


0.8 MB - Entwurf des Grünlanderhaltungserlasses (Stand: 3. März 2011)
4.5 MB - Grünlanderlassentwurf Kulisse Umbruchverbot
 

Dauergrünland erhalten!

NABU begrüßt ministeriellen Erlassentwurf für ein Umbruchverbot

Uferschnepfe - ohne Umbruchverbot in Schleswig-Holstein vor dem Aus! (Foto: NABU/Thorsten Krüger)

Uferschnepfe - ohne Umbruchverbot in Schleswig-Holstein vor dem Aus! (Foto: NABU/Thorsten Krüger)

Das Landwirtschaftsministerium in Kiel hat am 3. März 2011 den Entwurf eines Erlasses herausgegeben, der in einer an den Brutbeständen von Wiesenvögeln orientierten Gebietskulisse den Umbruch von Dauergrünland in Schleswig-Holstein verbieten soll. Hintergrund sind dramatische Rückgänge von Uferschnepfen, aber auch Kiebitzen und anderen Grünland bewohnenden Arten, die nach EU-Recht ein sofortiges Handeln der Landesregierung notwendig machen, will sie die verpflichtenden Erhaltungsziele für diese Arten noch erreichen.

In Schleswig-Holstein ist zuletzt der Grünlandanteil deutlich gesunken. Seit 2003 sind mehr als zehn Prozent dieses wertvollen Lebensraums unter den Pflug gekommen. Trotz der im Jahr 2008 in Kraft gesetzten Dauergrünland-Erhaltungsverordnung wurden weitere 6.700 Hektar umgebrochen, da die in der Verordnung enthaltenen Cross-compliance-Sanktionen bedingt durch hohe Pachtpreiszahlungen nicht greifen.

Auf Eiderstedt, einem Grünland-Schwerpunkt in Schleswig-Holstein, sind wegen des Umbruchs seit 2001 die Bestände von Wiesenvögeln außerhalb von Schutzgebieten um bis zu 74 Prozent eingebrochen. Im Ostküstenbereich droht die Uferschnepfe in Kürze gänzlich auszusterben. Der NABU begrüßt das – wenn auch verspätete – Einschreiten der Landesregierung als letzte Chance, auf das Artensterben unserer Wiesenvögel als Teil unseres Naturerbes einzuwirken.


Kiebitz - Foto: Frank Derer

BEHAUPTUNG: WIESENVÖGEL BETRIFFT DER GRÜNLANDUMBRUCH NICHT

Kiebitze haben ihren Verbreitungsschwerpunkt in Grünlandgebieten. Sie erreichen auf extensiv bewirtschaftetem Grünland erheblich höhere Siedlungsdichten als auf Äckern. Maisfelder, vor allem die von Wiesen und Weiden umgebenen, werden zur Nestanlage genutzt. Viele Gelege gehen aber durch die Bearbeitung der Felder in der Bebrütungszeit zugrunde. Kiebitzküken finden auf Maisäckern zudem keine Nahrung und weichen auf umliegende Wiesen und Weiden aus. Maisäcker sind somit ökologische Fallen, die den Rückgang der Art beschleunigen.

Auch Feldlerchen besitzen in Schleswig-Holstein ihren Verbreitungsschwerpunkt in Grünlandgebieten und erreichen auf extensiv genutzten Wiesen viel höhere Siedlungsdichten als auf Äckern. Es gibt Hinweise auf einen sehr geringen Bruterfolg von Feldlerchen auf Maisstandorten.

Bauernverband und Großbetriebe opponieren derzeit im Hintergrund über die allbekannten politischen Kanäle heftig gegen den Erlass. Die von ihnen vertretenen, industriell wirtschaftenden Landwirte befürchten, nicht mehr auf potentielle zusätzliche Flächen u.a. für den Anbau von Energiemais für Agrogas-Anlagen zugreifen zu können. Am heutigen Mittwoch (6. April 2011) wird der Erlassentwurf Thema im Landwirtschaftsausschuss des Landtages sein.

NABU weist Kritik zurück
Der NABU weist die Kritik des Bauernverbandes am vorgelegten Grünlanderlass des Landwirtschaftsministeriums scharf zurück. Die geforderte Ausweitung des freiwilligen Vertragsnaturschutzes bietet keine geeignete Sicherheit, Dauergrünland zu erhalten: Das Land müsste, um eine hinreichende Attraktivität der Verträge sicherzustellen, Finanzmittel des Naturschutzes gegen Pachtpreise für den Maisanbau von teils weit über 1.000 Euro pro Jahr und Hektar stellen. Zusätzlich erhalten Landwirte noch Zahlungen für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (Nawaro-Bonus), wodurch insgesamt Einnahmen von mehr als 2.000 Euro zustande kommen können, denen finanziell aus Naturschutzmitteln nichts in der Höhe Vergleichbares entgegenzusetzen ist.

„Seit mehr als sechs Jahren hatte der Bauernverband die Möglichkeit, nachzuweisen, dass seine Absage an Ordnungsrecht und die politisch motivierte Forderung nach reiner „Freiwilligkeit“ für den Naturschutz positive Effekte bringen“, so NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz. Die letzten beiden Landesregierungen haben in dieser Erwartung viele der bewährten Standards im Naturschutzrecht abgebaut und diesen Kahlschlag unter anderem damit begründet, dass die Interessenvertreter der industriellen Landwirtschaft eine Offensive für den Schutz der Kulturlandschaft beginnen würden, wenn die als angeblich „überbordend“ empfundenen Auflagen und Einschränkungen entfallen würden.

Desaströse Bilanz
Die Umweltbilanz fällt jedoch verheerend aus: In den letzten Jahren hat der massive Abbau von Standards im Naturschutzrecht drastische Verschlechterungen für den Erhalt des schleswig-holsteinischen Naturerbes gebracht. Frühere Allerweltsarten der Kulturlandschaft wie Kiebitz, Sumpdotterblume und Feldlerche verzeichnen teils verheerende Bestandseinbrüche, die nun das Ministerium in Kiel – sonst Belangen der Landwirtschaft stets zugänglich – auf Grund von bindenden EU-Vorgaben zum Handeln zwingen. Der andauernde, massive Grünlandumbruch für den Maisanbau bedroht dabei nicht nur die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten. Er gefährdet auch das Klima. So setzt Grünland nach dem Umbruch mindestens zehn Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr frei. Gleichzeitig bedroht ist aber auch unser Grundwasser, da durch massive Güllefrachten aus Agrogas-Anlagen ein gesteigerter Eintrag von Nährstoffen in die Böden erfolgt. Umgebrochenes Grünland entlässt zudem für die Dauer von mindestens fünf Jahren jährlich rund 500 Kilogramm Stickstoff ins Grundwasser.


Kiebitz auf dem Abflug aus Schleswig-Holstein? (Foto: Frank Derer)

Kiebitz auf dem Abflug aus Schleswig-Holstein? (Foto: Frank Derer)

Das Versagen des Bauernverbandes
Der Bauernverband versagt darin, eigene zielführende Lösungsvorschläge für die Umwelt-Krise in der konventionellen Landwirtschaft zu benennen. Er macht es sich einfach: Der eigene Beitrag zum Klimawandel, Artenrückgang und schlechter Erhaltungszustand vieler Naturelemente werden – obwohl auch für Laien augenscheinlich – bis heute schlicht geleugnet. Agrogas- Boom und steigender Maisanbau, die mit den drastisch steigenden Pachtpreisen auch traditionell wirtschaftende Landwirte mehr und mehr aus dem Markt drängen, sind für den Bauernverband kein Thema. Der Riss, der in diesen Zukunftsfragen durch die ländliche Bevölkerung geht, wird ignoriert.


Nahaufnahme eines jungen Fuchses am Waldrand

Prädatoren haben einen großen Einfluss auf den Bruterfolg von Bodenbrütern. In Gebieten, in denen ausreichend geeignete Habitate während der gesamten Brutzeit zur Verfügung stehen, haben Wiesenvögel jedoch auch ohne Bekämpfung von Prädatoren einen ausreichend hohen Bruterfolg. Die Prädatorendichte erklärt auch nicht die sehr unterschiedlichen Bestandsentwicklungen in benachbart gelegenen, unterschiedlich bewirtschafteten Gebieten.

Wäre der Klimawandel bereits jetzt eine wesentliche Ursache für die negative Bestandsentwicklung, müsste ein gleichmäßiger Rückgang in allen Gebieten unabhängig von der Bewirtschaftungsweise zu beobachten sein. Änderungen der Landnutzung werden noch auf absehbare Zeit einen wesentlich stärkeren Einfluss auf die Bestände von Tier- und Pflanzenarten haben, als der Klimawandel.

Weitreichende Konzepte, Angebote, Informationen und der Wille zum Umsteuern seitens des Bauernverbandes? Fehlanzeige! Kein Wunder, dass immer mehr Landwirte ihrer alten Ständeorganisation den Rücken kehren und der Bauernverband in vielen Regionen – gerade dort, wo noch Grünland bewirtschaftet wird – gesellschaftlich kaum noch eine Rolle spielt.

Der Bauernverband ist dem gegenüber massiver Förderer des Grünlandumbruchs und der Entwicklung hin zu einer industriellen Landwirtschaft. Die Lobbyorganisation der Großbetriebe wehrt sich auf der politischen Ebene deshalb vehement dagegen, Zahlungen der EU an wirkungsvolle Umweltauflagen zu binden.

EU-Agrarsubventionen werden derzeit überwiegend nach Flächengröße der Betriebe verteilt, ohne Rücksicht auf gesellschaftlich gewünschte und erforderliche Leistungen. Konkurrenten um absehbar geringer werdende EU-Fördermittel wie die Stiftung Naturschutz werden massiv bedrängt, der Ökolandbau als ‚Nicht-Landwirtschaft‘ diffamiert. Die Nutzung der Fördermittel durch Dritte empfindet der Verband als ungerechtfertigte Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln, die eigentlich seinen Mitgliedern zustehen, ohne jedoch die diesbezüglichen Auflagen, die eine Subventionierung der Landwirtschaft erst gesellschaftlich rechtfertigen würden, zu akzeptieren. Jährlich fließen rund 340 Millionen Euro Direktzahlungen an Landwirte in Schleswig-Holstein, für die die Gesellschaft ihren Anspruch auf eine Gegenleistung erhebt.

Angebot an den Bauernverband
Der NABU fordert vor diesem Hintergrund den Bauernverband zu einem kritischen Diskussionsprozess über den weiteren Weg auf. Für eine beratende Begleitung steht der NABU gerne zur Verfügung.

Kontakt
Ingo Ludwichowski, Tel. 0160-96230512


Weitere Informationen:

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