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Jetzt Mitglied werden!A20-Urteil: BUND und NABU fordern Umsetzung
Auch Prüfung von Alternativen nachholen
Neumünster, Kiel, 16. Mai 2014: NABU und BUND fordern die Landesregierung in Kiel auf, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zum Neubau der A20 bei Bad Segeberg vollständig umzusetzen und neben dem gebotenen Schutz der Fledermäuse auch die gerichtlich geforderte Alternativenprüfung vollumfänglich und ergebnisoffen nachzuholen. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig hatten am 6. November 2013 der Klage der beiden Naturschutzverbände stattgegeben. BUND und NABU hatten im Vorfeld die ungenügende Planungsgrundlage der A 20 im Bauabschnitt Segeberg rechtlich angegriffen.
Nach Informationen der Naturschutzverbände stehen bei den derzeitigen Planungsaktivitäten des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV) vor allem die Fledermäuse im Fokus. Dabei ist beim LBV offensichtlich weitgehend aus dem Blick geraten, dass das Urteil auch wesentliche Aussagen zur Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Alternativenprüfung wegen der erheblichen Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes mit prioritären Lebensraumtypen trifft. Lässt sich nämlich das Vorhaben an einem günstigeren Standort oder mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen, so muss der Projektträger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Für ein rechtssicheres Verfahren bei der nötigen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen leiten BUND und NABU daraus die Notwendigkeit ab auch eine Erweiterung des bisherigen Untersuchungsraumes nach Osten und Süden vorzunehmen. Dabei sind nicht nur lineare, sondern auch Versatzlösungen einzubeziehen. Der Untersuchungszeitraum für Fledermäuse und weitere im Urteil nachgeforderte Arten ist - wie planungsrechtlich zwingend erforderlich - auf zwei volle Jahre anzulegen.
Die Naturschutzverbände gehen davon aus, dass die Landesregierung ein Interesse an einem rechtssicheren Verfahren hat und diese deutlichen Hinweise der Naturschutzverbände berücksichtigen wird. NABU und BUND stehen nicht für Gespräche zur Verfügung, die das Urteil unterlaufen, nicht praxiswirksam sind und so den dringend notwendigen Schutz unseres Naturerbes nicht sicherstellen.
Notwendigkeit der Verbandsklage bestätigt
NABU und BUND begrüßen Entscheidung zur A20 / Bad Segeberg
Leipzig, Neumünster, Kiel - 6. November 2013: NABU und BUND begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Neubau der A 20 bei Bad Segeberg. Die Richter des 9. Senats haben der Klage der beiden Naturschutzverbände stattgegeben. BUND und NABU hatten im Vorfeld die ungenügende Planungsgrundlage der A 20 im Bauabschnitt Segeberg rechtlich angegriffen, durch die u.a. die Flugtrassen von mehreren Tausend die Segeberger Kalkberghöhle als Quartier nutzenden Fledermäusen beeinträchtigt werden.
Mit der Entscheidung sind die Richter den kritischen Argumenten von BUND und NABU zur Bedenklichkeit der Planung gefolgt. „Damit ist nun sichergestellt, dass zukünftig den Belangen des Fledermausschutzes an einem der wichtigsten Überwinterungsplätze in Europa besser Rechnung getragen werden muss“, so NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz. Potentialanalysen, die auf die Erhebung von Daten vor Ort weitgehend verzichten und so dazu führen, dass Schutzmaßnahmen an ungeeigneter Stelle erfolgen, sind kein geeignetes Mittel, Risiken von Eingriffen zu begegnen. „Damit hat sich auch die von den Klägern massiv kritisierte „light“-Version der Eingriffs-Beurteilung erledigt.“
Das Urteil bestätigt zudem die Notwendigkeit und Bedeutung der Klagemöglichkeit für Naturschutzverbände. Bundes- und Landesrecht räumen NABU und BUND ein umweltbezogenes Klagerecht ein, um Genehmigungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. „Trotz wiederholt gegenüber dem Vorhabenträger im Verfahren deutlich benannter, massiver Bedenken gegen die Planung war leider nicht das Gespräch, sondern erst die Klage von NABU und BUND vor Gericht in der Lage, der Natur zu ihrem notwendigen Recht zu verhelfen. Wer an diesem Recht aber die Axt anlegt, gefährdet die Sicherung unseres Naturerbes“, folgert BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt, die damit auch entsprechenden, einseitigen durch Lobbyinteressen gesteuerten Forderungen aus Politik und Wirtschaft entschieden entgegen tritt.
NABU & BUND: Sondierung zur A 20 eingestellt
Gericht muss über Fledermäuse entscheiden
"Wir wollen keinen Prozess um seiner selbst willen und lassen nichts unversucht, um einen Schutz der unersetzlichen Fledermaushabitate im Travetal zu erreichen", so der NABU-Landesvorsitzende Hermann Schultz. "In einem Sondierungsgespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau und dessen Anwälten haben wir auf Grundlage der Gutachten nochmals unsere Positionen dargestellt, um auszuloten, ob es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung gibt."
Im Einzelnen kritisieren die beiden Verbände u.a.:
- Falsche Einschätzungen und Angaben zum Erfassungsstand der Fledermäuse.
- Es liegen nur unzulängliche Untersuchungen aus dem eigentlichen Planungsgebiet vor.
- Am östlichen Stadtrand von Bad Segeberg gibt es eine FFH-relevante Hauptflugtrasse der Fledermauspopulation der Segeberger Höhle. Diese muss zwingend erhalten und gesichert werden. Die Tiere benötigen eine sichere Passage der zukünftigen A20-Trasse im Bereich ihrer jetzigen Flugwege.
- Weitere Einwände von NABU und BUND betreffen u.a. die rechtliche Bewertung des Lärmschutzes, die Umweltverträglichkeitsstudie, die Bedarfsplanung und Variantenprüfung, die Ausgestaltung der FFH-Verträglichkeitsprüfung und das Ausgleichskonzept.
"Leider mussten wir feststellen, dass der Landesbetrieb Straßenbau zu keiner Änderung der Verkehrsführung oder zu substantiellen Schutzmaßnahmen für Fledermäuse bereit ist. Die Probleme mit der beantragten Trasse sind so groß, das ein Schutz der Fledermäuse durch einzelne Maßnahmen nicht möglich ist. Dies könnte allein durch eine andere Trassenführung gesichert werden ", ergänzt der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Hans-Jörg Lüth. Beide Verbände bereiten sich daher weiterhin intensiv auf die für den 22. Oktober 2013 vorgesehene Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgerícht in Leipzig vor.
"Wir halten weitere Gespräche für nicht erfolgversprechend. Wir sind sicher, dass es das höchste deutsche Verwaltungsgericht nicht zulassen wird, dass eines der bedeutendsten Fledermausvorkommen Europas bei Bad Segeberg durch die Zerstörung des Naturreservats "Travetal" in ihrem Bestand massiv beeinträchtigt wird," stellen Hermann Schultz und Hans-Jörg Lüth abschließend fest.
20. September 2013
Ungenügende Planung zum Schutz der Fledermäuse
Mangelhafte Betrachtung der Naturschutzbelange im Planfeststellungsverfahren Neubau A 20 bei Bad Segeberg | "Potentialanalysen ersetzen keine Datenerhebung" | Vorhaben fachlich und rechtlich unzulänglich
BAB 20 in Schleswig-Holstein
Die geplante Autobahn BAB 20 (im weiteren kurz A 20 genannt) soll die Lücke zwischen Hamburg und der A20 bei Lübeck (Ostseeautobahn) schließen und dabei eine Nord-West-Umfahrung Hamburgs ermöglichen. Der Abschnitt der A20 von der A1 bei Lübeck bis zur Landesgrenze von Mecklenburg - Vorpommern einschließlich der umstrittenen, von NABU, BUND und Landesjagdverband letztlich erfolglos beklagten Wakenitz-Querung ist bereits gebaut und für den Verkehr freigegeben. Damit wurde das "Amazonas des Nordens" in Teilen zerstört.
Planungsstand
Das "Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg Teilstrecke B 206 westlich Wittenborn bis B 206 westlich Wede" wird derzeit von NABU und BUND sowie einigen Gemeinden und privat Betroffenen beklagt. Für die weiteren Abschnitte einschließlich der Tunnel-Querung der Elbe bei Glückstadt wurde das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen und der von der Landesregierung gewünschte Trassenverlauf durch das Bundesverkehrsministerium festgelegt. Ob die Vorhaben realisiert werden, hängt letztlich von der Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem unterfinanzierten Bundesverkehrswegeplan ab. So ist die Realisierung der Elbquerung aus diesem Grunde noch offen. Derzeit wird über eine Finanzierung des Baus durch private Investoren diskutiert. Dabei würde der Abschnitt über 50 Jahre hinweg mautpflichtig.
Aktueller Stand
Bis zum 11. Januar 2007 hatten Betroffene und nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Umweltverbände wie der NABU ihre Anregungen, Bedenken und Einwände zum umstrittenen Abschnitt dem Landesbetrieb Straßenbau vortragen. Danach wurde der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser wurde von unmittelbar Betroffenen wie auch im Rahmen der Vereinsklage von den anerkannten Umweltverbänden NABU und BUND rechtlich angegriffen. Am 22. Oktober 2013 wird vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig gerichtlich überprüft, ob sich die Behörde im erforderlichen Umfang bei der Genehmigung an geltende gesetzliche Bestimmungen gehalten hat.
Kritik
Der NABU kritisiert die fachlich und rechtlich ungenügende Planung zur A 20 in dem Bauabschnitt bei Bad Segeberg scharf. Das Vorhaben verstößt nach Ansicht des größten schleswig-holsteinischen Naturschutzverbandes gegen landes-, bundes- und EU-rechtliche Vorgaben. Die Bedenken wurden in einer Stellungnahme zu Fachfragen und zusammen mit BUND Bad Segeberg und LNV in einer gemeinsamen Einwändung zu weiteren rechtlichen Aspekten fristgerecht schriftlich vorgetragen. Für den beklagten Abschnitt liegt der Planfeststellungsbehörde zudem eine eigene NABU-Stellungnahme vor.
Die fachlichen Stellungnahmen des NABU
Der NABU hat seine eigenen Bedenken zum umstrittenen Bauabschnitt im Rahmen der Verbandsbeteiligung als Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren der zuständigen Behörde, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein in Kiel, zukommen lassen. Die vollständige Stellungnahme zu diesem Abschnitt finden Sie hier!
Der NABU hat in seiner Stellungnahme insbesondere zu Fragen des Naturschutzes, der Pflanzenwelt, Vögel und Amphibien betreffend vorgetragen. Vor allem die erheblichen planerischen Unzulänglichkeiten und Fehler hinsichtlich der Berücksichtigung der streng geschützten Tierartengruppe "Fledermäuse" im biologischen Fachbeitrag, dem landschaftspflegerischen Begleitplan, den artenschutzrechtlichen Abhandlungen und den FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen werden vom NABU als derart gravierend angesehen, dass ein rechtskonformer Planfeststellungsbeschluss auf dieser Grundlage nicht erfolgen kann.
Im Folgenden sollen beispielhaft einige der Bedenken beim unzureichenden Schutz der Fledermäuse dargestellt werden. Die wichtigsten Kritikpunkte des NABU sind:
- Falsche Einschätzungen und Angaben zum Erfassungsstand der Fledermäuse: Entgegen der Behauptung liegen nur wenige, rudimentäre Untersuchungen aus dem eigentlichen Planungsgebiet vor. Hieraus trotzdem zu folgern, dass eigene Erhebungen nicht notwendig seien, ist fachlich schlicht nicht nachvollziehbar.
- Die Absicht, Vorkommen und Gefährdung von Fledermäusen allein über "Potentialanalysen", angelehnt an ermittelte Vegetationsstrukturen, zu bewerten, statt eigene Fledermausdaten zu erheben, ist fachlich und rechtlich unhaltbar: Der NABU hat diese Absicht bereits im Jahre 2003 gegenüber der Straßenbaubehörde und dem Planungsbüro scharf kritisiert und eine Änderung des Untersuchungsdesigns gefordert. NABU und die dem NABU angeschlossene Arbeitsgemeinschaft Fledermaussschutz- und Forschung AGF haben sich wegen der mangelnden Bereitschaft, die notwendigen Grundlagen zu erheben und das Untersuchungsdesign zu verändern, von dem Vorgehen des Planungsbüros KIfl frühzeitig deutlich distanziert. Gleichzeitig wurde dieser Sachverhalt dem zuständigen Landesamt für Natur und Umwelt LANU sowie dem Bundesamt für Naturschutz BfN zur Kenntnis gebracht. Das BfN hat sich daraufhin entsprechend den Einwändungen des NABU zum Vorhaben negativ positioniert. Auch das Bundesverwaltungsgericht BVG äußert sich in seinem Beschluss vom 3. Juni 2004 in einem ähnlichen Verfahren: "Der Senat hat in diesem Urteil zwar ausgeführt, im Einzelfall könnten Rückschlüsse auf die Tierarten anhand der vorgefundenen Vegetationsstrukturen (und vorhandenen Literaturangaben) methodisch hinreichend sein. Es werde häufig nicht erforderlich sein, die von einem Vorhaben betroffenen Tier- und Pflanzenarten vollständig zu erfassen. Der Senat hat ... hinzugefügt, gebe es dagegen Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten, werde dem im Rahmen der Ermittlungen nachzugehen sein." (BN24.04 Stadtentlastungsstraße Kronberg / Hessen). Dass im betroffenen Planungsraum mit seltenen Arten wie Fledermäusen zu rechnen ist, ist u. a. wegen der Nähe zum national und international bedeutsamen Fledermausquartier im Segeberger Kalkberg unumstritten. Bad Segeberg weist als "Fledermaushauptstadt" der Bundesrepublik auch durch die Aktivitäten anlässlich der Europ. Nacht der Fledermäuse, sowie durch die Arbeit der NABU-Landesstelle Fledermausschutz und -forschung und über das neue Fledermauszentrum "Noctalis" auf die besondere Bedeutung der Stadt für Fledermäuse hin.
- Die auf der Basis von Potentialanalysen ermittelten Lebensräume in der Folge auch noch schematisch zu bewerten, ist fachlicher Unsinn und nicht zulässig. Niemand ist etwa ohne persönliche Inaugenscheinnahme und Datenerhebung in der Lage, einen potentiellen Quartierstandort als Lebensraum für Fledermäuse in "sporadisches Tagesversteck", "keine Wochenstube" für Weibchen mit Jungtieren und "Wochenstuben, Tagesverstecke ... gefährdeter Arten oder großer Populationen" einzuteilen. Dies ist definitiv unmöglich. Den offensichtlichen Unsinn und die Schwierigkeit des Umgangs mit den Ergebnissen einer Potentialanalyse bringt letztlich die folgende Aussage aus den Planungsunterlagen auf den Punkt: "Wochenstuben [von Fledermäusen] sind nicht zwingend anzunehmen, aber auch nicht auszuschließen."
- Unvollständiges Artenspektrum: Hier wurde u.a. die für Segeberg nachgewiesene Zweifarbfledermaus bei der Darstellung vergessen. Im Zusammenhang mit Auswirkungen auf den FFH-Lebensraum "Kalkberghöhle" sind zudem weitere Fledermausarten in die Betrachtung einzubeziehen. Manche Angaben zur Biologie der Fledermausarten sind schlicht falsch. So sind Breitflügelfledermäuse nahezu ausschließlich hausbewohnend und kommen nicht in Baumhöhlen vor.
- Fledermauslebensräume wurden aufgrund der fehlenden Datenerhebung (s.o.) nicht erkannt oder aber eindeutig falsch beurteilt. Den Wert eines Fledermauslebensraums etwa als von der Bodenfeuchte bestimmt anzusehen, ist fachlicher Unsinn. Dass auf der Trasse auch Überwinterungsquartiere liegen können, wurde nicht erkannt. Zudem wurde für Strukturen wie Redder und Knicks nur eine lokale Bedeutung behauptet, obwohl es möglich erscheint, dass gerade solche Leitlinien für aus weiter abseits gelegenenen Gebieten dem Kalkberg zuwandernde Fledermäuse von zentraler, überregionaler Bedeutung sind. Ohne Untersuchungen ist dies nicht zu klären (s.o.). Die Zugstraßen zum und vom nur rd. 1.200 Meter entfernten Kalkberg wurden somit nicht ermittelt. Fledermäuse, welche sich auf dem An- und Abflug vom europaweit bedeutsamen Quartier "Segeberger Kalkberg" befinden, sind wandernde Tieraten gemäß Art 12, Abs. 1 der FFH Richtlinie. Eine absichtliche Störung gemäß EuGH Urteils vom 10. Januar 2006 ist daher verboten. Dieser Aspekt wurde überhaupt nicht behandelt. Der Wechsel von Quartieren wurde im Gutachten fachlich zweifelhaft mit einer pauschalen "Flexibilität" der Fledermäuse verwechselt.
- Aufgrund mangelnder Datenerhebung ist es schlicht unmöglich zu beurteilen, ob etwa für Fransen- und Bechsteinfledermaus, die in der Kalkberghöhle wahrscheinlich ihr weltweit größtes Überwinterungsquartier haben, aber auch für Wasser- und Teichfledermäuse der Eingriff Wirkungen auf dem Niveau der Gesamtpopulation auslöst und damit dem EU-rechtlich zu wahrenden guten Erhaltungszustand widerspricht. Der Eingriff wäre nach EU-Recht (Art. 16 FFH-Richtlinie in Verbindung mit § 62 Abs. 1 BNatSchG) dann verboten, zumal die bislang geplanten Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes als unzureichend und ungeeignet bewertet werden müssen.
Fachbeiträge ungenügend und nicht rechtskonform
Die Fachbeiträge zu Fledermäusen sind insgesamt ungenügend und nicht rechtskonform. Der NABU fordert daher, dass ein neuer Fachbeitrag erarbeitet wird, der eine aktuelle Erfassung und Bewertung der tatsächlich im Plangebiet vorkommenden, besonders streng geschützten Fledermausarten und ihrer Lebensräume anhand eines Untersuchungsdesigns ermöglicht, das den allgemeinen, anerkannten Methodenempfehlungen sowie der besonderen Situation im Plangebiet gerecht wird. So lange kein entsprechender neuer Fachbeitrag vorliegt, kann unmöglich bewertet werden, ob und in welcher Intensität die Belange des Arten- und Gebietsschutzes durch die Planung berührt werden.
Weitere rechtliche Einwände
Weitere Einwände von NABU, BUND und Landesnaturschutzverband LNV betreffen u.a. die rechtliche Bewertung des Lärmschutzes, die Umweltverträglichkeitsstudie, die Bedarfsplanung und Variantenprüfung, die Ausgestaltung der FFH-Verträglichkeitsprüfung und das Ausgleichskonzept.
Bewertung der Arbeit des Planungsträgers
Für den NABU bleibt unverständlich, wie nach den Erfahrungen der Landesregierung mit Mahnschreiben der EU-Kommission und verschiedenen Gerichtsurteilen u. a. in den Verfahren zur Zuschüttung des "Mühlenberger Lochs", Ausgleich Haseldorfer Marsch und Ausbau des Flughafen Lübeck-Blankensee wiederum seitens des Landes versucht wird, mit einer derartig ausgestaltenen Planung ein solches umweltrelevantes Projekt durchzuziehen. Dabei ist klar: Nicht der Naturschutz verhindert hier ein Projekt. Eine im Vorwege mit deutlichen Hinweisen als ungenügend und nicht rechtskonform gekennzeichnete Planung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und kann das Vorhaben letztlich gefährden.
ILu, SLü 13. Januar 2007; akt. 23. September 2013