Landesstraße nach Hohwacht vor Haßberg. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollten die Eichen entlang der Landesstraße gesichert werden. Der LBV musste jedoch feststellen, dass dort die prioritär geschützte Käferart Eremit Osmoderma eremita und Fledermäuse vorkommen. Die Baumfällungen wurden letztendlich vom LLUR (jetzt LfU) genehmigt, wobei für den Eremiten jedoch nur unzureichende artenschutzrechtliche Maßnahmen festgelegt wurden. - Foto: NABU / Thomas Behrends
Verbandsbeteiligung des NABU in kommunalen Verfahren
Beispiele aus der Praxis vor Ort
Ein erheblicher Teil der Arbeit des NABU besteht aus Stellungnahmen zu von Behörden und Kommunen vorgelegten Planungen, wenn sie mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Als nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Naturschutzvereinigung hat der NABU einen Anspruch darauf, an solchen Planungen beteiligt zu werden. Ein sehr großer Teil der Verfahren betrifft die kommunale Bauleitplanung, also die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete. Dass damit oftmals nicht selten erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einhergehen, liegt auf der Hand - dem der NABU mit seinen in den Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken entgegenzuwirken versucht.
Im Folgenden stellen wir hier eine nicht repräsentative Auswahl von zumeist kommunalen Verfahren vor, denen sich der NABU gestellt und auf Änderungen gedrungen hat - mit sehr wechselhaftem Erfolg.
ILu 5. Februar 2023
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Alster beim Schlappenmoor, NSG und FFH-Gebiet, Kreis Segeberg. Anstelle einer alten Treckerbrücke wurde in einer Schildbürger-artigen Planung zunächst eine Furt gebaut – mit entsprechenden Einwirkungen auf die Ökologie der 'Alster'. Nach - erwartbaren - Protesten der Spaziergänger kam zusätzlich noch eine Brücke hinzu, die zudem aus Tropenholz gefertigt wurde: Doppelte Baufeldgröße, doppelter Eingriff. - Foto: NABU / Thomas Behrends
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Ammersbek: Eine „ganz normale“ Gemeinde. Die im B-Plan festgesetzte Eiche wird heimlich geringelt, um dann aus Verkehrssicherungsgründen gefällt zu werden. - Foto: NABU / Thomas Behrends
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Eine CEF-Maßnahme in einer Bauleitplanung: Für den Abriss einer alten Lageralle mit Rauchschwalbennestern musste der Vorhabenträger eine Ersatzunterkunft herstellen. Die Gemeinde bot ihre Unterstützung an und baute diese Hütte. Der Standort ist aber ein hochwertiger Trockenrasen mit einer großen Sandbienenkolonie. Das Aufstellen der Hütte damit als Eingriff zu werten, zumal während der Flugzeit der Sandbienen im April mitten auf die bodennistenden Bienen die Hütte gestellt wurde. Nach entsprechender Anzeige des NABU musste die Gemeinde Geld in die Hand nehmen für einen weiteren Ausgleich, die Hütte blieb jedoch erhalten. Rauchschwalben fliegen dort bis heute nicht. Ein Musterbeispiel für fachlich „zu billig“ erstellte Gutachten und für eine fachlich unzureichende Planung in Gemeinden. - Foto: NABU / Thomas Behrends
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Geesthacht, Staustufe: Die südliche Fischaufstiegsanlage ist zugeschüttet, den Fischen der Wanderweg die Elbe aufwärts genommen. Erst nach intensiver Begleitung durch den NABU Geesthacht und die NABU-Landesstelle Wasser wurde die Durchgängigkeit wieder hergestellt. - Foto: NABU / Thomas Behrends
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Erfolgreich! Planfeststellungsverfahren zum Kiesabbau in Nützen bei Kaltenkirchen: Laut Planungsunterlagen sollten sich hier keine Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 30 cm befinden. Interessanter Weise wurden in dieser Baumgruppe von acht alten Linden jedoch Horchboxen aufgehängt und ein bedeutendes Jagdhabitat für Fledermäuse nachgewiesen. Wir haben für unsere Stellungnahme nachgemessen und Stammdurchmesser von 60 bis 85 cm festgestellt. Unserer Stellungnahme wurde gefolgt und die Baumgruppe mit umgebendem mesophilen Grünland mit weiteren Birken und Eichen als Einheit erhalten und so auch das Jagdhabitat für die Fledermäuse bewahrt. Foto: NABU / Katrin Schümann.
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Das Durcharbeiten von 6.500 Seiten Genehmigungsunterlagen zum Neubau einer Klärschlammverbrennungsanlage und dem parallelen Ersatzneubau einer Müllverbrennungsanlage in Stapelfeld blieb für NABU und BUND nicht ohne Erfolg. Im Verfahren nach BImSchG bemängelten die Umweltverbände in ihren umfangreichen Stellungnahmen und auf einem dreitägigen Erörterungstermin im Dezember 2019, dass der Betreiber Energy from Waste (EEW) nicht die im EU-Amtsblatt Anfang November 2019 veröffentlichten Emissionswerte der "besten verfügbaren Technik" (BVT) zugrunde gelegt hatte. Sie beantragten, das Genehmigungsverfahren auszusetzen und die Anträge unter Berücksichtigung der Anforderungen des BVT-Durchführungsbeschlusses zu überarbeiten, da die EU-Vorgaben für Neuanlagen direkt und sofort umgesetzt werden müssen. Obwohl die Genehmigungsbehörde (LLUR) zunächst Zweifel am Einwand hegte, stellte sie im Sommer 2020 dessen Rechtmäßigkeit fest. EEW musste daraufhin die Anträge überarbeiteten und neu auslegen. Inzwischen sind die Anlagen genehmigt und in Bau. Die Immissionen, auch von bedenklichen Schwermetallen wie Quecksilber und Cadmium werden nun, dank ehrenamtlichen Engagements, für die angrenzenden FFH-Gebiete und die umliegenden Kommunen geringer ausfallen als ursprünglich vom Betreiber geplant. MVA Stavenhagen (Symbolbild) - Foto: NABU / Petra Ludwig-Sidow
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Lentföhrden: Hier war die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant. Laut Planungsunterlagen sollte es sich um artenarmes Intensivgrünland handeln. Wir haben uns ein genaueres Bild gemacht und eine Dauerweide vorgefunden, wie sich an den Grünlandstrukturen und der Weidezäune erkennen lies, und haben über 50 verschiedene Pflanzenarten entdecken können, darunter mehrere Arten der Rote-Liste. Nachdem wir auch in der zweiten Beteiligungsrunde uns für einen Erhalt des Dauergrünlandes ausgesprochen und eine detaillierte Artenliste beigefügt hatten, wurde diese Fläche aus der Planung herausgenommen und bleibt erhalten. - Foto: NABU / Katrin Schümann