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Jetzt Mitglied werden!Haseldorfer Marsch: Nichts geht mehr
BUND und NABU bekommen auch vor BVerwG Recht
12. Februar 2009: Nach vier Niederlagen der Stadt Hamburg vor schleswiger Verwaltungsrichtern lehnte nun das Bundesverwaltungsgericht BVerwG in Leipzig auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Hamburg im Klageverfahren „Ausgleich Mühlenberger Loch“ ab. NABU und BUND Schleswig-Holstein hatten sich dagegen gewehrt, dass für die Zuschüttung des Mühlenberger Loches für ein Bauvorhaben der Firma EADS ein Eingriff in das Naturschutzgebiet Haseldorfer Marsch in Schleswig-Holstein erfolgen sollte. Mit dem jetzt vorliegenden endgültigen Beschluss können NABU und BUND Schleswig-Holstein einen klaren Sieg für den Naturschutz verbuchen (u.a. VG Schleswig - 12 A 162/00; OVG Schleswig 4 LB 15/06). Die Leipziger Richter formulierten dabei in einem Leitsatz, dass „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für anderweitig zugelassene Eingriffe in Natur und Landschaft ihrerseits selbst Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen können,“ wodurch die Maßnahmen in Haseldorf einen weiteren Ausgleich an einem anderen Ort begründet hätten.
BUND und NABU Schleswig-Holstein werten diesen Sieg nach einem zu langen Weg durch sämtliche Instanzen letztlich als einen großen Erfolg: „Das absurde Ergebnis dieses Ausgleichs wäre sonst gewesen, dass es statt zweier hochwertiger Schutzgebiete mit unterschiedlicher Funktion nur noch ein einziges Schutzgebiet mit einer anderen Funktion gegeben hätte“, so BUND Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten. “Aus zwei mach eins kann kein Ausgleich sein.“
NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz: „Der Naturschutz geht erneut gestärkt aus dem Verfahren hervor: Das Urteil bestätigt die Auffassung der Naturschutzverbände, dass die wertvollen EU-Schutzgebiete an der Elbe nicht ohne weiteres als Kompensationsflächen für Eingriffe taugen. Hamburg muss endlich den weiterhin fehlenden Ausgleich für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs an einem anderen Ort realisieren, will die Stadt nicht gegen EU-Recht verstoßen.“
Die Naturschutzverbände hatten bereits frühzeitig im Genehmigungsverfahren auf die bestehenden rechtlichen und faktischen Probleme hingewiesen. Auch für die laufenden Verfahren an der Elbe hat das Urteil Konsequenzen: „Der Hamburger Senat hat sich in den letzten acht Jahren als erschreckend beratungsresistent gezeigt und einen unsinnig langen Instanzenweg durchgeklagt - zu Lasten der Natur und letztlich auch der Steuerzahler. Wir sind gespannt, wie die EU-Kommission die Nachricht aufnimmt, dass weiterhin rund 50 % des Kompensationsbedarfes auch nach acht Jahren nicht umgesetzt wurden", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Klageerfolg in der Haseldorfer Marsch - 4:0 für den Naturschutz
Kein Elfmeterschießen im Elbduell | OVG Schleswig bestätigt letztinstanzlich fachliche Bedenken von BUND und NABU | EU-Schutzgebiet nicht aufwertungsbedürftig und -fähig
25. Juni 2008: Das OVG in Schleswig hat damit der Klage von NABU und BUND letztinstanzlich recht gegeben und die im Zuge der Zuschüttung des Mühlenberger Loches geplanten Ersatzmaßnahmen im vom NABU betreuten, EU-rechtlich gesicherten Naturschutzgebiet "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland" als rechtswidrig abgelehnt. Die Revision ließ das OVG nicht zu. „Das absurde Ergebnis dieses Ausgleichs wäre sonst gewesen, dass es statt zweier hochwertiger Schutzgebiete mit unterschiedlicher Funktion nur noch ein einziges Schutzgebiet mit einer anderen Funktion gegeben hätte“, so BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten. “Aus zwei mach eins kann kein Ausgleich sein.“
NABU-Landesvorsitzende Hermann Schultz: „Der Naturschutz geht eindeutig gestärkt aus dem Verfahren hervor: Das Urteil bestätigt die Auffassung, dass wertvolle EU-Schutzgebiete im Grunde nicht aufwertungsbedürftig und –fähig sind und damit nicht ohne weiteres als Kompensationsflächen für Eingriffe zur Verfügung stehen.“ Die Naturschutzverbände hatten bereits frühzeitig im Genehmigungsverfahren auf dieses rechtliche Problem hingewiesen. „Der neue schwarz-grüne Senat muss nun einen Schlussstrich unter die von vornherein rechtswidrige Ausgleichskonzeption in der Haseldorfer Marsch ziehen und endlich ein realisierbares Projekt auf den Weg bringen. Der Naturschutz schaut seit der Zerstörung des wertvollen Mühlenberger Lochs in die Röhre, eine Blamage für die Hansestadt und kein gutes Omen für alle weiteren Großprojekte an der Elbe", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Ausgleich Mühlenberger Loch ("Airbus") - „Aus zwei mach eins!“ ist rechtswidrig!
Verwaltungsgericht Schleswig hebt Planfeststellungsbeschluss auf
21. September 2006: In seinem heutigen Urteil hat das Verwaltungsgericht Schleswig der Klage von BUND und NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss der Stadt Hamburg zum Ausgleich Mühlenberger Loch vollinhaltlich stattgegeben. Die beiden Naturschutzverbände hatten sich dagegen gewehrt, dass als Ausgleich für die Zuschüttung des Mühlenberger Loches (für ein Bauvorhaben der Firma EADS) ein Eingriff in das vom NABU betreute Naturschutzgebiet Haseldorfer Marsch in Schleswig-Holstein erfolgen sollte.
„Das absurde Ergebnis dieses Ausgleich wäre gewesen, dass es statt vorher zwei hochwertiger Schutzgebiete mit unterschiedlichen Funktionen nach dem „Ausgleich“ nur noch ein einziges Schutzgebiet mit einer anderen Funktion gegeben hätte.“, so die BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten. “Aus zwei mach eins kann kein Ausgleich sein.“ Auch der NABU-Vorsitzende Hermann Schultz begrüßt das eindeutige Urteil: „Dass fünf Jahre nach dem Eingriff in das Mühlenberger Loch zugunsten eines Privatunternehmens noch immer kein adäquater Ausgleich stattgefunden hat, ist ein Skandal. Die Naturschutzverbände hatten bereits frühzeitig im Genehmigungsverfahren auf das rechtliche Problem hingewiesen. Die Stadt Hamburg hat dies in bekannter Arroganz ignoriert, entsprechend schmerzhaft fällt ihr dies jetzt auf die Füße.“
Aus Sicht der Verbände muss die Stadt Hamburg umgehend einen rechtlich und fachlich ausgewogenen Vorschlag für die Kompensation der teilweisen Zerstörung des Mühlenberger Loches, eines der wertvollsten Süßwasser-Wattflächen Europas, vorlegen. Wegen fehlenden Kompensationsmaßnahmen hatte der BUND Hamburg eine EU-Beschwerde eingelegt, da das europäische Naturschutzrecht eindeutig einen „zeitnahen“ Ausgleich vorschreibt. „Nach diesem Urteil liegt es nahe, dass der EU-Kommission der Geduldsfaden reißt und jetzt ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt wird“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.