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Parteien verständigen sich auf neues Konzept
Gemeinsame Pressemitteilung der Klägergemeinschaft Port Olpenitz (NABU, BUND, LNV, IGU) und der Staatskanzlei der Landesregierung Schleswig-Holstein
In der Diskussion um den Bau von Port Olpenitz haben sich Investor und Klägergemeinschaft verständigt. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs, zu dem Ministerpräsident Peter Harry Carstensen heute nach Kiel eingeladen hatte und an dem auch der Landesvorsitzende der Grünen, Robert Habeck, teilnahm. Die Klägergemeinschaft der Naturschutzverbände (NABU, Landesnaturschutzverband, Interessengemeinschaft Umweltschutz und BUND) und der Investor Jaska Harm einigten auf eine neue Konzeption für Port Olpenitz. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig legte der Investor erste Konzepte für eine Neuplanung vor. Sie sparen die naturschutzrelevanten Gebiete im Norden des Areals aus und überplanen den Süden neu. Die Naturschutzverbände stimmten diesen Plänen zu. Inoffiziell wurde damit eine Einigung erzielt. Um diese jetzt in offizielles Baurecht umzusetzen und einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, verabredeten die Beteiligten konkrete weitere Schritte.
ILu 24. März 2009
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Die Naturschutzverbände waren von Anfang an einer der verlässlichsten Partner im Verfahren 'Port Olpenitz'. Bereits im Vorfeld hatten sie sich dafür eingesetzt, die `Halbinsel Olpenitz´ und das Schleiufer von einer Bebauung frei zu halten. Dem wurde nicht gefolgt. Mehr →
Die Klägergemeinschaft „Port Olpenitz“ der Naturschutzverbände LNV, NABU, BUND und IGU begrüßt den Antrag der F.D.P.-Fraktion, im Wirtschaftsausschuss des Kieler Landtags am 1. April 2009 über Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Schleswig zu beraten. Mehr →
Alle Beteiligten freuen sich über die neue Perspektive für das Projekt Port Olpenitz und wollen mit einer Neuplanung im Sinne des ergangenen OVG-Urteils das Projekt schnell auf die Füße stellen. Nur Kappelns Ex-Bürgermeister Feodoria bleibt im Schmollwinkel. Mehr →
Bebauungsplan Port Olpenitz aufgehoben
Oberverwaltungsgericht Schleswig gibt Normenkontrollklage von NABU, LNV, BUND und IGU statt (OVG Schleswig - 1 MR 5/08)
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat der Normenkontrollklage von NABU, IGU, LNV und BUND gegen das "Port-Olpenitz"-Projekt an der Schleimündung stattgegeben. Der Bebauungsplan der Stadt Kappeln wurde außer Kraft gesetzt. Die Klägergemeinschaft der Naturschutzvereine hatte sich wegen befürchteter gravierender Auswirkungen der unmittelbar an das Haff grenzenden Bebauung des Schleiufers und Teilen der südlichen Halbinsel auf das benachbarte Naturschutz-, FFH- und EU-Vogelschutzgebiet an das Gericht gewandt. Die Richter teilten die Befürchtungen der Kläger und monierten in ihrer Entscheidung zudem die nicht ausreichenden Festsetzungen im B-Plan, die auch nach Ansicht der Richter trotz der privat-rechtlichen Verträge zwischen Stadt und Vorhabenträger keine ausreichende Steuerung des Vorhabens bzgl. der Auswirkungen auf die Landschaft erlauben. Zuvor hatten die Richter auch die Klagebefugnis der Verbände bestätigt und damit gegenläufige Bestimmungen des deutschen Rechtsbehelfsgesetzes für europarechtswidrig erklärt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde in diesem Punkt die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht vom OVG in Schleswig zugelassen.
IGU, BUND, LNV und NABU begrüßen das in der Sache deutliche Urteil. Die Kritik der Verbände richtet sich vor allem gegen Innen- und Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein, die aus Sicht der Kläger die Hauptschuld am Scheitern des Projektes tragen. Unverständlich bleibt, wieso das Innenministerium als Landesplanungsbehörde dem nicht Vorhaben bezogenen B-Plan mit seinen offensichtlichen, rechtlich unzureichenden Festsetzungen im Vorwege die Zustimmung erteilte. Ebenso wenig nachvollziehbar bleibt, wieso das Umweltministerium die seit 2005 bekannten dringenden Erfordernisse aus dem Gutachten des damaligen Landesamtes für Natur und Umwelt LANU (heute: LLUR) konsequent ignorierte und damit die massive Beeinträchtigung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche des Noors zuzulassen bereit war. Offensichtlich hat wohl politischer Druck Einfluss auf die Kontrollfunktionen der Landesministerien genommen.
Wären Stadt Kappeln und der Vorhabenträger nach Ansicht der Kläger rechtzeitig durch die Ministerien auf die früh erkennbaren, gravierenden rechtlichen und fachlichen Bedenken aufmerksam gemacht worden, hätte eine an die naturschutzfachlichen Erfordernisse angepasste Planung Aussicht auf Erfolg haben können. So blieb den klagenden Naturschutzverbänden - wie bereits in anderen Rechtsfällen - allein die Aufgabe überlassen, als Anwalt der Natur vor Gericht die notwendige Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenarten durchzusetzen. Eine Blockadepolitik haben die Verbände zu keiner Zeit betrieben und zu jedem Zeitpunkt der Stadt Kappeln und dem Investor eine Planoptimierung angeboten.
ILu 12. März 2009
Port Olpenitz: Keine Mediation
+++ Gemeinsame Pressemitteilung +++
Die Klägergemeinschaft Port Olpenitz der Umweltorganisationen NABU, LNV, IGU und BUND sowie die Port Olpenitz GmbH teilen mit, dass beim gestrigen Vorgespräch zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Neumünster keine gemeinsame Basis für die Aufnahme von Mediationsgesprächen gefunden werden konnte.
„Leider ist die Klägergemeinschaft nicht auf unser Angebot eingegangen, sondern beharrt auf ihrem Standpunkt, dass der komplette Nordhaken und die gesamte Schleibebauung nicht bebaut werden soll“, so Jaska H. Harm, Geschäftsführer der Port Olpenitz GmbH. „LNV, BUND, NABU und IGU haben – fußend auch auf ein Fachgutachten des LANU - bereits frühzeitig im Verfahren darauf hingewiesen, dass der Nordhaken für den Naturschutz von zentraler Bedeutung ist. Warum Stadt Kappeln, aber auch Umweltministerium und Landesplanung den Naturschutzanliegen keinen Wert beigemessen haben und nicht auf eine frühzeitige Änderung der Planung drängten, bleibt unverständlich,“ so Ingo Ludwichowski, Vertreter der Klägergemeinschaft. Von den Beteiligten wurde einvernehmlich festgelegt, wegen des anhängigen gerichtlichen Verfahrens und zur Wahrung der Interessen der Port Olpenitz GmbH wie der Klägergemeinschaft über Verlauf und Inhalt des Sondierungsgesprächs gegenüber der Öffentlichkeit Stillschweigen zu bewahren.
26. Februar 2009
Port Olpenitz: Mediation oder Urteil?
NABU, BUND, IGU und LNV geben außergerichtlicher Einigung eine Chance
NABU, BUND, LNV und IGU haben vor kurzem Normenkontrollklage eingelegt, um die Bebauung der für den Naturschutz wichtigen Nordhalbinsel am Ausgang der Schlei im Rahmen des "Port Olpenitz"-Projektes zu verhindern. Nun will die Klägergemeinschaft vor einer für den 3. März 2009 anberaumten Gerichtsverhandlung im Gespräch prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Voraussetzung: Der Investor verzichtet auf die Bebauung sensibler Bereiche an der Grenze zum Naturschutzgebiet. Die Klägergemeinschaft begrüßt, dass Jaska Harm gegenüber dpa am 10. Februar 2009 erklärte: "Wir haben das gleiche Ziel: Das Noor soll nicht bebaut werden. Die menschenleere Natur liegt auch in unserem Interesse". Offenbar ist die Port Olpenitz GmbH aufgrund des Drucks der Klage nun bereit, den Naturschutzverbänden bei ihrer wichtigsten Forderung - keine Bebauung der Halbinsel und des Norddammes - entgegen zu kommen. Beide Vorhaben grenzen direkt an das gesetzlich geschützte Noor.
NABU, LNV, BUND und IGU hoffen, dass sich die Einsicht in die naturschutzfachlichen Notwendigkeiten auch beim Vorhabenträger in dem für den 25. Februar 2009 datierten gemeinsamen Vorgespräch zur Mediation durchsetzt. Die Naturschutzverbände machen den Einstieg in Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung von substanziellen Zugeständnissen des Vorhabenträgers abhängig. Seit 2005 haben IGU, NABU, LNV und BUND die Stadt Kappeln und den Investor immer wieder auf die naturschutzfachliche Brisanz der Planung hingewiesen. Ohne ein deutliches Entgegenkommen sehen sie sich gezwungen, zur Wahrung der Belange der Natur den Rechtsweg weiter zu beschreiten.
Kontakt
Ingo Ludwichowski, Tel. 0160-96230512
Klage gegen 'Port Olpenitz'
Gericht muss im Normenkontrollverfahren entscheiden
Touristisches Großprojekt "Port Olpenitz"
Ein angeblich nach Medienangaben milliardenschwerer Investor aus Texas plant, auf den Flächen des ehemaligen Marinehafens Olpenitz am Ausgang der Schlei ein touristisches Großprojekt namens „Port Olpenitz“ zu realisieren. Der Investor verspricht der Stadt Kappeln laut Planungsunterlagen u. a. den Bau eines 35 Meter hohen Hügels mit einer Innennutzfläche von 14 ha für Spaß- Einrichtungen und eine neue Marina mit mindestens 2.500 Bootsplätzen. Vorgesehen ist zudem die Anlage umfangreicher Luxus-Immobilien und Hotels als Ausgleich des wirtschaftlichen Verlustes, der nach dem Weggang der Bundesmarine aus der Region eingetreten ist. Vor allem die attraktive Lage soll helfen, das geplante, auf bis zu 700 Mio. Euro veranlagte Mega- Projekt zum Erfolg zu führen. Naturschutzverbände wie der NABU sehen jedoch bei einer Realisierung große Probleme auf die Naturregion an der Schleimündung zukommen. Die vom Umweltministerium MLUR kürzlich verfügte einstweilige Sicherstellung eines unmittelbar an die geplante Bebauung angrenzenden Teils des Olpenitzer Hakens als Naturschutzgebiet NSG betont die Schutzwürdigkeit dieses Bereichs.
Attraktive Lage soll Interessenten locken
Wie bekannt wurde, beabsichtigen der Planer Herbert Harm und der mit der Projektdurchführung beauftragte Geschäftsführer der Port Olpenitz GmbH, Jaska Harm nach Äußerungen im Bauausschuss der Stadt Kappeln zunächst die besonders attraktiven, wassernahen Grundstücke auf den ebenfalls naturschutzwürdigen, jedoch nicht entsprechend gesicherten Südflächen der Olpenitzer Halbinsel und auf der Nordmole zu bebauen. Das Konzept der Port Olpenitz GmbH sieht vor, rd. 20% der bebaubaren Grundfläche für Ferienhäuser und -wohnungen an Privatinteressenten zu veräußern. Um das Kaufinteresse zu wecken, soll die Bebauung gezielt auf die naturschutzfachlich wertvolle und gesetzlich geschützte Halbinsel und die Grundstücke an der Schlei gelenkt werden. Harm selbst erklärte auf Nachfrage, den Erlös als Anschubfinanzierung für die investitionsintensiven Großvorhaben zu benötigen. Privatleute nutzen, so die Hoffnung des Investors, ihre Immobilien schon während der Bauphase und zahlen infolgedessen auch mit dem Kaufpreis die weiteren Investitionsvorhaben.
'Texaner' nur Luftnummer?
Seitdem stellt sich die Frage: Sind die Millionen des angeblich milliardenschweren Texaners nur eine Luftnummer? Denn ob das Vorhaben jemals soweit in die Realisierung geht, wie überschwänglich versprochen wird, ist nach der neuen Absichtserklärung völlig offen. Nach entsprechenden Erfahrungen und Misserfolgen bei anderen Projekten wie dem Venture-Park in Selent / Kreis Plön (s. Betrifft: Natur 1/2001) steht zu befürchten, dass in Olpenitz der Vorhabensträger nach dem Verkauf der wertvollen Grundstücke seine weiteren Aktivitäten, gerade wenn sich für das Vorhaben Schwierigkeiten abzeichnen, einstellen könnte. Der NABU sieht mit dem Mega-Projekt „Port Olpenitz“ große Risiken auf das Land und die Region zukommen.
LANU-Gutachten belegt großen Naturschutzwert
Sollten die wertvollen, wassernahen Grundstücke, die vielfach einen hohen Naturschutzwert haben, zuerst bebaut werden, hat der Investor sein Geld vorzeitig verdient. Ob die investitionsintensiven weiteren Vorhaben in der Folge realisiert werden, erscheint nach Äußerungen des Geschäftsführers der Port Olpenitz GmbH, Jaska Harm, fraglich. Der NABU hat daher die Landesplanung und die Stadt Kappeln aufgefordert, der Realisierung der ersten Bebauungsvorhaben in den naturschutzsensiblen, gesetzlich geschützten Bereichen die Genehmigung zu verweigern. Der Vorhabensträger muss nach Ansicht des NABU zunächst seine Investitionsbereitschaft belegen. Der NABU fordert daher, dass die Port Olpenitz GmbH den Um- und Ausbau der geplanten Marina auf dem bereits bebauten Grundstück der Bundesmarine südlich des Hafenbeckens zuerst in Angriff nimmt und damit gegenüber der Stadt Kappeln und der im Innenministerium angesiedelten Landesplanung klar ihre Bereitschaft zu den angekündigten langfristigen, großen Investitionen nachweist. Solange dies nicht erfolgt, dürfen Landesplanung und Stadt Kappeln der Bebauung sensibler Naturflächen nicht zustimmen.
Die Olpenitzer Halbinsel ist aus Naturschutzsicht dabei komplett von der Bebauung freizuhalten. Auch ein früheres Gutachten des zuständigen Landesamtes für Natur und Umwelt LANU hat die Naturschutzwürdigkeit des entsprechenden Abschnitts
bestätigt. Da nur der gesamte B-Plan, nicht aber allein die geplante Bebauung auf der Halbinsel beklagt werden kann, haben NABU, BUND, LNV und IGU eine diesbezügliche Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eingereicht.
ILu, 25. Oktober 2008