Der NABU ist aktiv, um unser Naturerbe zu erhalten. Damit Sie auch weiterhin heimische Tiere und Pflanzen erleben können, braucht der NABU Ihre Unterstützung - am Besten noch heute!
Jetzt Mitglied werden!Verbandsbeteiligung: Wichtiges Korrektiv bei Planungsvorhaben
Naturkrise abwenden - Biodiversität sichern!
Die Verbandsbeteiligung gibt den nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Naturschutzverbänden wie dem NABU ein Informations- und Mitwirkungsrecht bei umweltrelevanten Themen. Diese Rechte sind seit 2009 im § 63 BNatSchG verankert und gelten für Verfahren, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind.
Die Beteiligungsrechte gelten u.a. für Planfeststellungsverfahren, für die Vorbereitung von Schutzverordnungen, Landschaftsplänen und Artenschutzprogrammen sowie für die Erteilung von Befreiungen von Ge- und Verboten im Rahmen von Schutzverordnungen (z. B. Natura-2000-Gebiete). Der NABU ist hier seit langem aktiv. Angelika Krützfeldt ist in der Landesgeschäftsstelle die federführende Ansprechpartnerin, die die eingehenden Beteiligungsverfahren zentral erfasst und die Stellungnahmen des NABU koordiniert. Bei regionalen Stellungnahmen ist sie unterstützend tätig, überarbeitet Beiträge und leitet sie an Behörden und Vorhabenträger weiter: Eine manchmal frustrierende Aufgabe, wenn diese letztlich unberücksichtigt bleiben.
Vielfach stellt der NABU fest, dass im Zuge kommunaler Planungen Pläne für Vorhaben vorgelegt werden, denen es an ökologischer Nachhaltigkeit mangelt. Ein klassisches Beispiel ist das Thema Versickerung von Regenwasser, das schon vor 30 Jahren diskutiert wurde. Dennoch werden von Kommunen immer noch Planungen vorgestellt, bei denen großflächig versiegelt wird. Die Beteiligung des NABU bewirkt aber in manchen Fällen, dass sich Vorhabenträger anhand der Stellungnahme Gedanken darüber machen müssen, was sie mit ihren Vorhaben an Negativem bewirken. In einigen Fällen werden kritische Planungen dann verbessert. Sind jedoch die Eingriffe kritisch und werden Gesetze verletzt, steht auch die Frage im Raum, dagegen mit juristischen Mitteln wie einer Klage vorzugehen.
Doch wer engagiert sich beim NABU, um ausgestattet mit Ortskenntnis und einem Gespür für Umwelt- und Naturschutzprobleme die Grundlage für die Stellungnahmen des NABU zu erarbeiten? Im Folgenden stellen sich Personen vor, die hier engagiert sind: Vielleicht wollen Sie dem Beispiel folgen und den Natur- und Umweltschutz in der Region voranbringen? Melden Sie sich unter Verbandsbeteiligung@NABU-SH.de!
ILu, akt. 8. Februar 2023
Verbandsbeteiligung im Portrait
Wichtiges Instrument, um die Naturkrise abzuwenden!
Das Instrument der Verbandsbeteiligung nach § 63 BNatSchG ist ein wichtiges Instrument, um die Belange von Natur und Umwelt bei Eingriffen in Natur und Umwelt wahrnehmbar zu machen. Doch in der Politik werden die Rechte von Umweltverbänden derzeit unter dem Deckmantel der Planungsbeschleunigung stark angegriffen, selbst die Aarhus-Konvention soll seitens der Bundesregierung aufgekündigt werden. Doch was bedeutet eigentlich unsere Beteiligung an Planungsverfahren in der Praxis?
Dienst an der Gesellschaft - zum Wohle aller!
Im Folgenden finden Sie zum einen ein klares Bekenntnis des NABU zu seinen im "kritischen Ehrenamt" Aktiven und eine klare Aufforderung an Politik und Medien, auch dieses Engagement deutlich zu würdigen. Wir geben zudem persönliche Portraits und Bewertungen aus dem Blickwinkel der Praxis der Verbandsbeteiligung: Antje Seebens-Hoyer arbeitet seit 2011 beim NABU Preetz-Probstei ehrenamtlich in diesem Bereich vor allem auf der Ebene der kommunalen Planung mit. Beim NABU Kisdorfer Wohld ist es gleich ein Team von fünf Aktiven (Michael Büll, Jan Behrmann, Katrin Schümann, Thomas Röhling, Volker Loock), die sich hier stark einbringen, unterlegt mit positiven und negativen Beispielen aus der aktuellen Planungspraxis. Und Stefan Lüders, in großen Planungsverfahren wie der A20 engagiert, berichtet schließlich über Fluch und Segen eines großen Klageverfahrens und beleuchtet auch, wo hier die eigentlichen Probleme liegen, die schlechte Planungsverfahren oftmals so langwierig machen...
Politik, Medien und Öffentlichkeit sollten in der Bewertung von Naturschutzverbänden dem 'kritischen' Ehrenamt Respekt und Anerkennung aussprechen! Denn dieses vertritt die Interessen von Natur und Umwelt als Teil einer lebendigen Demokratie und des funktionierenden Rechtsstaats. Mehr →
Für den NABU nehmen eine ganze Reihe von Mitgliedern Stellung zu Eingriffen in Natur und Umwelt, und nehmen daher das Recht in Anspruch, sich in Planungsverfahren einzubringen. Der NABU stell im Folgenden Antje Seebens-Hoyer vor, die sich hier engagiert. Mehr →
Beim NABU Kisdorfer Wohld arbeiten fünf Aktive an Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Planfeststellungsverfahren und überprüfen, ob Kompensationsmaßnahmen auch tatsächlich und fachgerecht durchgeführt werden. Mehr →
Der NABU nimmt Stellung zu Planungen, die teils mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Ein sehr großer Teil der Verfahren betrifft die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete. Aber auch andere Vorhaben beeinträchtigen die Umwelt nachhaltig. Mehr →
Der Weiterbau der A20 bei Bad Segeberg wurde 2013 durch das BVerwG in Leipzig wegen gravierender Planungsmängel gestoppt. Seitdem plant die DEGES die Weiterführung des Projekts - und hat nun große Probleme mit falschen Plan-Festlegungen der Vergangenheit. Mehr →