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Jetzt Mitglied werden!Ausgleichsmanagement mit Wirkungskontrolle
Kreis Ostholstein faßt vorbildlichen Beschluss
Im März 2015 hat der Kreistag des Kreises Ostholstein fraktionsübergreifend einen wegweisenden Beschluss gefasst, weitgehend unbeachtet durch die Öffentlichkeit: : „Ausgleichsmanagement mit Wirkungskontrolle“.
Dieser einstimmige Beschluss umfasst drei Aspekte:
1. Der Aufbau eines sog. Ausgleichsflächenkatasters mit Hilfe elektronischer Datenbanken und des GIS (geographisches Informationssystem). Hier sind alle bedeutenden Flächen, auf denen Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft, einschließlich der Ökokonten, erfasst und dargestellt.
2. Die Erstellung eines sog. Ausgleichflächenkonzeptes. Im Rahmen dieses Konzeptes sollen potentielle und geeignete Kompensationsflächen ermittelt und dargestellt werden. Ziel ist die qualitative und quantitative Optimierung des Flächenbedarfs.
Dies soll realisiert werden:
a.) fachlich durch den Aufbau eines Biotopverbundsystems mit linearen Strukturen (Gewässer als „Adern“), mit vorhandenen Hotspots von Arten und Lebensräumen (bestehende Ausgleichsflächen / Ökokonten und Schutzgebiete als „Herzen“) und Ergänzung durch Trittsteinbiotope;
b.) praktisch durch die Einbindung der Verbände und Vereine mit Bezug zur Landschaft und Landnutzung (z.B. Wasser- und Bodenverbände, Bauernverband, Naturschutzvereine), der Kommunen (Städte und Gemeinden) und der Investoren von Eingriffen bzw. deren Planer.
3. Die Einstellung einer sog. Ausgleichsmanagerin / eines Ausgleichsmanagers. Diese Person wird unbefristet in Vollzeit bei der Unteren Naturschutzbehörde tätig sein. Sie wird -einerseits das Ausgleichsflächenkonzept fortführen und umsetzen, und andererseits die langfristige Wirkung der mit den Ausgleichsmaßnahmen verfolgten Ziele kontrollieren und ggfs. Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen. Diesem Beschluss sind rege Diskussionen über das Problemfeld „Eingriffe und deren Kompensation“ im Ausschuss für Natur, Umwelt, Bau und Verkehr vorausgegangen.
Dabei ging es im Wesentlichen um drei Fragenkomplexe:
1. Wie sind der Stand und die Dokumentation der bestehenden Kompensationsflächen und –maßnahmen im Kreisgebiet? Wie werden die Ersatzgelder des Kreises verwendet? Sind die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden und erfüllen diese auch langfristig ihre Wirkung und wie wird dies kontrolliert?
2. Wie kann sich der Kreis vor dem Hintergrund der anstehenden Infrastruktur-Großprojekte im Kreis (380 kV-Leitung, Schienen-Hinterlandanbindung, Feste Fehmarnbelt-Querung, Sundquerung, Windkraftanlagen) positionieren und bei Fragen der Kompensation einbringen? Wie kann vermieden werden, dass nicht nur die negativen Wirkungen auf die Natur- und Kulturlandschaft in Ostholstein liegen, sondern soweit möglich auch die positiven Wirkungen des Ausgleichs, zum Vorteil der Einwohner, Gäste und Touristen spürbar sind?
3. Inwieweit gehen die für Ausgleichsmaßnahmen erforderlichen Flächen zu Lasten der hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen? Wie kann durch fachliche und räumliche Lösungen der Bedarf an hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen reduziert werden?
Das Ergebnis ist der oben genannte Beschluss. Statt im Nachgang zu reagieren, wird der Kreis vorausschauend und konzeptionell agieren. Statt fertige Ergebnisse zu übernehmen, erfolgt ein offener und transparenter Umgang mit Flächen. Statt Konfrontation wird durch die Einbindung betroffener Landnutzergruppen kooperiert. Statt eines ungeregelten Flächenankaufs durch Dritte erfolgt eine weitgehend vorbereitete und gesteuerte Ausgleichsflächeninanspruchnahme. Die Abgeordneten und die Verwaltung des Kreises versprechen sich hiervon einen vielfachen Nutzen für die Kultur- und Naturlandschaft des Kreises mit seinen Bürgern und Gästen.
Joachim Siebrecht
Leiter Fachdienst Naturschutz
des Kreises Ostholstein
Qualifiziertes Ausgleichsmanagement nötiger denn je!
NABU zum Beschluss des Kreistags Ostholstein
Der Kreis Ostholstein geht aus Sicht des NABU mit dem neuen Ausgleichsmanagement zweifellos den richtigen Weg. Der von B90/Die GRÜNEN initiierte Beschluss kann nämlich helfen, dem Thema Ausgleich einen angemessenen Stellenwert zukommen zu lassen. In der Vergangenheit wurden Ausgleichsmaßnahmen vielfach konzeptionslos und wenig ambitioniert, teilweise sogar überhaupt nicht umgesetzt, da sie von Investoren und Vorhabenträgern lediglich als notwendiges Übel auf dem Weg zur Realisierung ihrer Vorhaben wahrgenommen wurden. Viele Ausgleichsflächen wurden zudem ohne Umsetzung der erforderlichen Entwicklungsmaßnahmen sich selbst überlassen. Das Ausgleichsmanagement wird zweifellos eine erhebliche Verbesserung der Situation zur Folge haben. Gerade angesichts der vielen anstehenden großen Infrastrukturprojekte, die einen erheblichen Ausgleichsbedarf mit sich bringen, ist hier von vornherein eine ordnende behördliche Begleitung unverzichtbar.
OKl 12. Februar 2016