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Planfeststellungsbeschluss A20

NABU und BUND fordern Fledermaus-Schutzmaßnahmen

Nachdem das Kieler Verkehrsministerium vorzeitig den Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 4 der geplanten A20 erlassen und damit massive Probleme im kritischen Abschnitt 3 zementiert hat, fordern NABU und BUND umfassende Schutzmaßnahmen für Fledermäuse.

Kiel, Neumünster, 3. Mai 2017: Das Kieler Verkehrsministerium hat vorzeitig den Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 4 der geplanten A20 (Wittenborn-A7) erlassen: Daraus ergeben sich massive Probleme im räumlich vorgelagerten, naturschutzfachlich besonders kritischen Abschnitt 3 (Segeberg-Umfahrung). NABU und BUND fordern als Kompensation umfassende Schutzmaßnahmen für Fledermäuse auf der vom Land bevorzugten Trasse im Abschnitt 3.

Mit der vorschnellen Trassenfestlegung in Abschnitt 4 wird eine ergebnisoffene Fehlerheilung in Abschnitt 3, wie vom Bundesverwaltungsgericht 2014 gefordert, quasi unmöglich gemacht. Deshalb fordern die Verbände umfangreichere als die bislang bekannten Schutzmaßnahmen. Konkret sind dies:

  • Komplette ‚Einhausungen’ oder Unterführung der kartierten Konfliktschwerpunkte (z. B. im Segeberger Forst, der Trave-Querung, dem geplanten Autobahnkreuz A 21/ A 20 und dem östlichen Stadtrand von Bad Segeberg) auf der Vorzugsvariante der A20 im Abschnitt 3.
  • Entschärfung der städtebaulichen Konfliktschwerpunkte bei den An- und Abflugrouten der Fledermäuse innerhalb von Bad Segeberg selbst einschließlich einer rechtlichen Sicherung dieser Zugkorridore.
  • Zusätzliche, umfangreiche Schutzmaßnahmen an bestehenden Straßen wie der A21, bei denen Gutachter weitere, massive Beeinträchtigungen von Fledermäusen im Umfeld der geplanten A20-Trasse bestätigt hatten.


Große Mausohren im Winterquartier - Foto: NABU/Christian Stein

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NABU und BUND sehen das Land im Zugzwang, naturschutzfachlich zwingend notwendige Schutzmaßnahmen verpflichtend in die Gesamtplanung der A20 mit aufzunehmen. „BUND und NABU haben als Anwälte der Natur den gesetzlichen Auftrag, einen der größten Fledermaus-Hotspots Mitteleuropas zu sichern. Die derzeitige Planung verschärft die Konflikte, statt sie abzubauen. Daher ergeben sich zwingend weit umfassendere Ausgleichsverpflichtungen“, äußern sich Claudia Bielfeldt vom BUND und Hermann Schultz vom NABU gemeinsam. "Das Land muss seiner rechtlichen und fachlichen Verpflichtung daher unverzüglich nachkommen."

Kontakt
Ingo Ludwichowski, NABU-Pressesprecher, mobil 0160-96230512
Claudia Bielfeldt, BUND-Landesvorsitzende, mobil 01520-8813592


Minister Meyer auf hoch riskantem Kurs

Kieler Verkehrsministerium plant vorzeitige Genehmigung für vierten A20-Abschnitt

Autobahn - Foto: Helge May

Autobahn - Foto: Helge May

Kiel, Neumünster, 28. April 2017 - Nach Informationen von NABU und BUND plant das Kieler Verkehrsministerium, noch vor der Landtagswahl am 7. Mai 2017 für den Abschnitt 4 (Wittenborn – A7) der umstrittenen Autobahn A20 „Nordwestumfahrung Hamburg“ vorzeitig den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Damit schafft Minister Meyer auch für den strittigen, von BUND und NABU erfolgreich beklagten, vorgelagerten Abschnitt 3 der Umfahrung Bad Segebergs Zwangspunkte, die nach Ansicht der beiden Umweltverbände u.a. das rechtlich notwendige, auch vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil geforderte ergebnisoffene Verfahren der Linienbestimmung konterkarieren.

„Minister Meyer hat noch am 15. März 2017 angekündigt, mit den Verbänden ein Fair-Play-Abkommen abschließen zu wollen, um den Konflikt um große Infrastrukturvorhaben zu entschärfen. Dieses Gesprächsangebot ist nie konkretisiert und verfolgt worden – und mit dieser voreiligen, unangekündigten Entscheidung zeigt die Landesregierung, was sie unter Fairness tatsächlich versteht“, kommentiert BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt die offensichtlich von reiner Wahltaktik geprägte Entscheidung.


Fachlich und rechtlich fraglich!
„Das unvermutete Vorgehen ist sowohl fachlich wie auch rechtlich hoch risikobehaftet. Die bislang NABU und BUND bekannt gewordenen Inhalte der neuen Gutachten zum Abschnitt 3 der A20 verstärken die Befürchtungen, dass bei einer Realisierung hier in der Nähe zum Segeberger Kalkberg eines der bedeutendsten Fledermausquartiere der Bundesrepublik auch weiterhin massiv gefährdet wird. Im Falle einer den Umweltverbänden nun aufgezwungenen Klage gegen den neuen Abschnitt 4 der A20 steigt für das Land wegen der Zwangspunktsetzungen die Gefahr, erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht zu scheitern“, beschreibt NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz die Konsequenz aus dem hoch risikobehafteten Vorgehen.

NABU und BUND sagen vor diesem Hintergrund ein für den 4. Mai 2017 in Neumünster geplantes Fachgespräch über die Segeberger Fledermausproblematik mit dem LBV als Ministeriumsbehörde ab, in dessen Vorbereitung die Verbände sich gerade befanden. „Es macht keinen Sinn mit einem Gesprächspartner zu reden, der jedwede Kooperation auf diese unfaire Weise hintertreibt“, so die beiden Vorsitzenden abschließend.

Kontakt
Ingo Ludwichowski, NABU Landesgeschäftsführer, mobil 0160-96230512
Claudia Bielfeldt, BUND Landesvorsitzende, mobil 01520-8813592


ihr ansprechpartner

Ingo Ludwichowski - Foto: Hans-Jörg Schütt
Ingo Ludwichowski
NABU Landesgeschäftsführer E-Mail schreiben +49 4321 - 95 30 73

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