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Gebührenrechnung statt brauchbarer Auskunft

Wie die Kieler Staatskanzlei kritische Fragen des NABU abzubügeln versucht

Kritische Nachfragen des NABU zu konkreten Windenergieplanungen, die im gravierenden Konflikt mit dem Artenschutz stehen, führten bei der Kieler Staatskanzlei nicht zu konkreten Antworten, veranlassten aber einen saftigen Gebührenbescheid!

Windrad - Foto: Helge May

Windrad - Foto: Helge May

Das intensive Nachfragen des NABU zu Windenergieplanungen, die im Konflikt mit dem Schutz von Seeadler, Rotmilan & Co. stehen, führte bei der für die Erstellung der Regionalplanung, Teilfortschreibung Windenergie, zuständigen Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein nicht etwa zu konkreten Antworten. Auch nicht, als der NABU schließlich auf das Informationszugangsgesetz hinwies.

Vielmehr antwortete die Staatskanzlei weiterhin kryptisch, begründete seitenlang mit rechtlichen Hinweisen, weshalb sie auf eine Frage, die der NABU gar nicht gestellt hatte, nicht eingehen konnte, verwies des weiteren auf eine beigelegte DVD, die aber gerade die abgefragten Windenergiegebiete nicht enthielt, obwohl sie angeblich extra für die Fragen des NABU erstellt worden sein sollte - und verlangte dafür eine Gebühr in Höhe von € 150,-. Inzwischen kann jeder selbst sehen, dass die Staatskanzlei mit ihrer Begründung der Gebührenfestsetzung, sie hätte die Karte zu den Großvogelbrutplätzen extra für den NABU gefertigt, schlicht Unsinn behauptet hat. Denn eben diese Karte ist in den Umweltberichten zur seit Ende 2016 auf der Homepage der Landesregierung einsehbaren Regionalplanung Windkraft enthalten - und zwar in einer weiterentwickelten, hübsch bunt abstrahierten Fassung (Abb. 11 bzw. 12).

Wie diese Reise durch Absurdistan bisher verlief, zeigt der aufgeführte Briefwechsel. Welcher Merkwürdigkeiten sich die Staatskanzlei dabei bedient hat, geht vor allem aus dem Widerspruch des NABU vom 7. Dezember 2016 gegen den Gebührenbescheid hervor.

FHey 27. Januar 2017

Nachtrag: Mittlerweile hat die Staatskanzlei dem Widerspruch des NABU mit Schreiben vom 7. April 2017 stattgegeben und den eigenen Gebührenbescheid aufgehoben!

ILu 19. April 2017


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Der vollständige Schriftwechsel des NABU mit der Kieler Staatskanzlei (pdf)

0.3 MB - Windenergie-Regionalplanung - Schreiben des NABU an die Kieler Staatskanzlei vom 7. Dezember 2016: Widerspruch zum Gebührenbescheid nach Informationszugangsgesetz, mit Begründung.
0.2 MB - Windenergie-Regionalplanung - Schreiben der Kieler Staatskanzlei an den NABU vom 8. November 2016: Gebührenbescheid nach Informationszugangsgesetz, mit unvollständigen oder bereits bekannten bzw. anderweitig erarbeiteten planerischen Inhalten
80 KB - Windenergie-Regionalplanung - Schreiben des NABU an die Kieler Staatskanzlei vom 1. Oktober 2016: Nachfrage wegen nicht-aktuellem Sachstand des Kartenmaterials und fehlender Mitteilung zu Abwägungsbereichen.
0.6 MB - Windenergie-Regionalplanung - Antwortschreiben der Kieler Staatskanzlei vom 26. September 2016: Nicht zielführende Erläuterungen zu den Kartendarstellungen
0.8 MB - Windenergie-Regionalplanung - Schreiben des NABU an die Kieler Staatskanzlei vom 12. September 2016: Frage zur Klärung von Unstimmigkeiten bei Abwägungsbereichen.

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Fritz Heydemann - Foto: Oscar Klose
Fritz Heydemann
Stellv. NABU-Landesvorsitzender E-Mail schreiben +49 4522 - 39 71

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