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Ausgleich für die Eindeichung der Nordstrander Bucht

Produkt der Eindeichung
Nach langjährigen, heftigen Auseinandersetzungen zwischen Vertretern des Küstenschutzes und Naturschützern wurde 1987 der Deich vor der Nordstrander Bucht geschlossen und so das usrprüngliche Watt vom natürlichen Gezeitenrhythmus der Nordsee abgeschnitten. Aus Sicht des Naturschutzes wurde damit ein Teil des ökologisch wertvollen Wattenmeeres zerstört. Das eingedeichte Gebiet mit einer Fläche von 3.350 ha erhielt den Namen „Beltringharder Koog“. Der Naturschutz erhielt als Ausgleich für den erheblichen Eingriff absoluten Vorrang. Ende 1991 wurde der gesamte Koog zum größten Naturschutzgebiet des schleswig-holsteinischen Festlands erklärt.
Das Gebiet dient der dauerhaften Erhaltung und ungestörten Entwicklung eines ehemaligen Wattenmeerbereichs mit großflächigen Salz- und Süßwasserlebensräumen, tidebeeinflussten Überschwemmungsgebieten, mit Sümpfen und sonstigen Feuchtgebieten sowie einer an diese Lebensräume gebundenen charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere dem Schutz der hier rastenden und brütenden Wat- und Wasservögel.
Zur Erfüllung des Schutzes wurden Flächen des Kooges zielgerichtet gestaltet. Drei für die Küste typische Lebensgemeinschaften sollten sich entwickeln: Eine Salzwasserlagune mit ihren relativ ruhigen Salzwasserflächen und Salzwiesenufern, das Feuchtgrünland mit sehr hohen Winterwasserständen und geringer Beweidung und Sukzessionsflächen im Süßwasserbereich, wo die ungestörte Entwicklung Vorrang hat.
Salzwasserlagune
Eine Lagune ist eine flache Meeresbucht, die durch einen Landstreifen unvollständig vom Meer getrennt ist und deshalb nur einen verringerten Wasseraustausch hat. Natürliche Lagunen gibt es an der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste infolge von Deichbaumaßnahmen nicht mehr. Heute sind drei künstliche Lagunen vorhanden: das Rantumbecken auf Sylt, das Kronenloch im Speicherkoog Dithmarschen und der Beltringharder Koog.
Über das Holmer Siel und das Lüttmoorsiel strömt das Wasser mit deutlich verringertem Tidenhub von ca. 40 cm (gegenüber 3,50 m außendeichs) täglich zweimal ein und aus. Wegen des geringen Wasseraustausches verringerten sich die Wattflächen von früher ca. 2.500 ha (gesamte Nordstrander Bucht) auf ca. 170 ha in der Lagune. Im Winter wird unregelmäßig über mehrere Tiden das Wasser gezielt auf einen Meter über Normalnull aufgestaut, um Sturmfluten nachzuahmen. Auf der Überflutungsfläche von 215 ha konnte sich auf einem schmalen Streifen eine echte Salzwiese entwickeln. Auffallend sind die ausgedehnten Bestände des Strandflieders und des Quellers, die im Juli bzw. September vom Lüttmoordamm aus gut zu sehen sind. Etwa 95 ha der Lagune sind überflutungsfreie Landfläche, deren Süßvegetation weitgehend extensiv beweidet wird.
Insgesamt ist eine funktionierende künstliche Lagune mit 380 Hektar Dauerwasserfläche als typische Lebensgemeinschaft der Küste entstanden. Hier sind alle Tierarten des Wattenmeeres zu finden. Nicht nur Kleintiere und Fische, sondern selbst Seehunde wandern durch die Siele ins Gebiet ein und aus. Neben typischen Sandwatten mit dichten Kolonien von Wattwürmern oder der amerikanischen Bohrmuschel gibt es auch eindrucksvolle Bestände von Seenelken, Miesmuscheln und Schwämmen.
Feuchtgrünland
Im Norden und Osten des Koogs liegt das ca. 400 ha große Feuchtgrünland. Daran westlich angrenzend dehnt sich der von Regenwasser gespeiste flache Lüttmoorsee (310 ha) aus. Weitere Flächen in der Lagune und im Arlau-Speicherbecken werden ebenfalls gezielt als Nahrungsflächen für Enten und Gänse und als Brutgebiet für Wiesenvögel entwickelt und gepflegt (mit Unterstützung durch das Life-Limosa-Projekt der Stiftung Naturschutz). Die beiden Kleientnahme-Gewässer stellen eine zusätzliche Bereicherung dar. Blaukehlchen und Bartmeise brüten im unbeweideten Schilfröhricht des Ufers und Wasservögel, Möwen und andere Bodenbrüter nutzen die vielen kleinen Inseln als Brutplätze.

Rd. 50 % des Seeregenpfeifer-Bestandes der Bundesrepublik brüten im Beltringharder Koog - Foto: Frank Derer
Wildniszone (Sukzessionsfläche)
Im gesamten Südteil des Koogs (410 ha Dauerwasserfläche, 400 ha Überflutungsfläche, 800 ha Landfläche) kann sich die Natur ohne Eingriff des Menschen ungestört entwickeln: keine Nutzung, keine Pflege und kein Betreten. Der von Regenwasser gespeiste 160 ha große Holmer See ist wegen der geringen Wassertiefe ein wichtiges Nahrungs- und Rastgebiet für Wat- und Wasservögel.
Arlau-Speicherbecken
Das 540 ha große Speicherbecken (mit ca.200 ha Dauerwasserfläche) liegt zwischen Lagune und Wildniszone. Im Herbst und Frühjahr suchen im Uferbereich große Schwärme von Enten und Gänsen Nahrung und es rasten hier viele Wattenmeervögel. Da der Wasserstand der Lagune höher als der des Speicherbeckens ist, drückt Salzwasser durch die Verwallung und verhindert auf deren Südseite die Ausbreitung einer höheren Vegetation. Diese dauerhaft offenen Flächen sind sehr wichtige Brutplätze z.B. für den Seeregenpfeifer (ca. 50 % der Brutpaare der BRD befinden sich hier!)
Gemeinsame Betreuung
Die naturschutzfachliche Betreuung und die Besucherinformation wird von zwei kooperierenden Partnern geleistet: dem LLUR mit der Integrierten Station Eider, Treene, Sorge und Westküste (ETSW) mit der Außenstelle Holmer Siel und der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Beltringharder Koog (AGNB) mit der Naturschutzstation Arlau-Schöpfwerk (mit kleinem Naturkundemuseum; einmalig ist am davorliegenden Rundwanderweg das direkte Nebeneinander von Salzwasserlagune und Süßwasserflächen). Die AGNB wird gebildet von vier Verbänden: NABU Schleswig-Holstein (federführend), Schutzstation Wattenmeer (verantwortlich für die ganzjährige Betreuung eines/r Angehörigen des BFD), BUND Schleswig-Holstein und WWF-Deutschland.
Kontakt
Naturschutzstation Arlau Schöpfwerk
Hattstedter Marsch 42
25856 Hattstedtermarsch
Tel. 015 25 81 50 920
Integrierte Station ETSW
Tel. 0 46 74 96 28 91
DKo, akt.22. Juni 2020
Schutzgebietsverordnung
Weitere Informationen ...
Der Klage von BUND und NABU gegen die geplante Zucht von Saatmuscheln im Beltringharder Koog wurde vom VG und OVG Schleswig Recht gegeben. Der Kreis Nordfriesland hatte Muschelzüchtern genehmigt, im Naturschutzgebiet entsprechende Anlagen zu errichten. Mehr →
Der Blick ins Schutzgebiet ...
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