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NABU: EU-Kommission gibt Eiderstedt auf!

Deutschland verstößt ungestraft gegen Vogelschutzrichtlinie

Die EU will Deutschland trotz Verstoßes gegen die Vogelschutzrichtlinie schonen, es gibt keine Forderung nach Gebietsvergrößerung mehr, dafür gravierende Ungleichbehandlung von Mitgliedstaaten. Der NABU kritisiert die nicht nachvollziehbare Entscheidung.

Kiebitz

Der Kiebitz ist im Vogelschutzgebiet am besten aufgehoben. [Foto: Rolf Jürgens]

Mit Unverständnis hat der NABU auf die Entscheidung der Europäischen Kommission reagiert, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der unzureichenden Meldung von Vogelschutzgebieten einzustellen. Viele Bundesländer haben im Zuge dieses Verfahrens neue Vogelschutzgebiete ausgewiesen, dennoch bleiben bis heute empfindliche Lücken im Schutzgebietsnetz.

Während die Europäische Kommission Länder wie Österreich und Irland wegen vergleichsweise kleiner Verstöße vor den EuGH zog, gibt sie sich jetzt mit den zwischenzeitlichen Nachmeldungen zufrieden. Der NABU sieht dagegen in mindestens vier Bundesländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) erhebliche Defizite.


Vogelschutzrichtlinie und Vertragsverletzungsverfahren

Mit der am 2. April 1979 in Kraft getretenen EG-Vogelschutzrichtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume verpflichtet. Diese Schutzgebiete für europaweit gefährdete Vogelarten wie Weißstorch, Trauerseeschwalbe, Schwarzstorch, Kranich, Rotmilan, Uhu und Eisvogel sollten bis zum Jahr 1981 ausgewiesen werden.

Da viele Bundesländer diese Verpflichtung mehr als zwanzig Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie nur unzureichend erfüllt hatten, strengte die Europäische Kommission nach einer Beschwerde des NABU im Jahr 2001 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an.

Ungleichbehandlung von EU-Staaten und deutschen Bundesländern

Neben den unbestrittenen Fortschritten und Verbesserungen in vielen Bundesländern, die mit der NABU-Beschwerde erreicht werden konnten, bleiben offene Fragen bestehen. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Länder wie Nordrhein-Westfalen mit 4,7 und Niedersachsen mit 7,1 Prozent der Landesflächen ihre Verpflichtungen erfüllt haben sollen, während andere Länder wie Sachsen, Hessen oder Brandenburg zwischen 13,5 und 22 Prozent ihrer Landesfläche gemeldet haben."

Gegenüber anderen Staaten wie Österreich (Rechtssache C-209/04) oder Irland (Rechtssache C-418/04), bei denen selbst kleinere Abweichungen von der Meldenotwendigkeit von der Kommission strikt verfolgt und die vom EuGH in der Folge verurteilt wurden, zeigt sich eine deutliche Ungleichbehandlung der Mitgliedstaaten der EU. Die Kommission muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, bei der Beurteilung der mitgliedsstaatlichen Erfüllung der Pflichten aus Art. 4 Abs. 1, 2 der Vogelschutzrichtlinie nicht einmal mehr halbwegs einheitliche Maßstäbe anzulegen.

Die Kommission hatte allerdings im Vorfeld ihrer Entscheidung mehrfach betont, dass sie im Gegenzug zur Einstellung des Verfahrens von den Ländern eine bessere Pflege der ausgewiesenen Schutzgebiete verlangt. Rheinland-Pfalz hatte der Kommission statt der Meldung von weiteren Schutzgebieten die Erarbeitung eines "großangelegten Schutzprogramms" für den Rotmilan zugesagt, das aber bislang ebenso wenig vorliegt wie die Mehrzahl der Pflegepläne. "Die Kommission gibt sich hier mit ungedeckten Schecks zufrieden", so Leif Miller.

Dies sei angesichts des fortschreitenden Artensterbens völlig unverständlich. Auf Eiderstedt kann die Landesregierung bis heute den effektiven Schutz der hoch bedrohten Trauerseeschwalbe in der zu kleinen Kulisse nicht sicherstellen. Hier hat der NABU Klage nach dem Umweltschadensrecht eingereicht.


Hintergrund: Angst vor Aufweichen der Naturschutzrichtlinien

Hintergrund für das naturschutzfachlich kaum nachvollziehbare, dem bisherigen Vorgehen der Kommission in vergleichbaren Fällen diametral entgegenstehende Vorgehen sind Befürchtungen der Kommission, Deutschland könnte zukünftig durch Initiativen im Ministerrat oder im EU-Parlament versuchen, die Naturschutzrichtlinien der EU deutlich aufzuweichen, wenn die Kommission ihrerseits bei der Um- und Durchsetzung der Ziele kein Entgegenkommen zeigt.

Unionsgeführte Bundesländer wie Hessen und NRW hatten zeitweise unter dem Deckmantel der 'Vereinheitlichung und Zusammenführung' dies mehrfach gefordert. Die Richtlinien sind nach erheblichen Einschnitten in Bundes- und Landesrecht der letzte Garant für den Schutz des gemeinsamen europäischen Naturerbes. Der ehemalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte sich daher aus gutem Grunde geweigert, dem diesbezüglichen Ansinnen einiger Länder-Ministerpräsidenten nachzugeben.


Neue Beschwerde?

"Die EU verfügt über Einrichtungen wie den Bürgerbeauftragten des EU-Parlaments, bei dem entsprechende Vorgänge, die Zweifel an der objektiven Beurteilung der EU-Gremien aufkommen lassen, angezeigt werden könnten. Die leicht zu dokumentierende Ungleichbehandlung der Mitgliedstaaten könnte auf fruchtbaren Boden fallen, so dass die EU-Kommission das Verfahren auf diesem Wege erneut zu behandeln hätte," macht abschließend der NABU-Landesvorsitzende Hermann Schultz deutlich.

ILu, 29. Oktober 2009


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