Das Landeswaldgesetz
Gesetzliche Grundlagen für den Schutz unseres Waldes
Am 1. Januar 2005 erhielt Schleswig-Holstein ein neues Landeswaldgesetz - noch unter einer 'Rot-Grünen' Landesregierung. Das Land hatte sich darin dem Leitbild der naturnahen Waldwirtschaft verpflichtet. Für die Bewirtschaftung der landeseigenen Wälder - rund ein Drittel der Waldfläche - war seit 1999 die Richtlinie für die naturnahe Waldentwicklung verbindlich. Das Ziel waren vielfältige Wälder mit standortgerechten Baumarten und einer ausgewogenen Altersstruktur.
Der Landeswald übernimmt zu einem Großteil die Verpflichtungen zum Naturschutz aus der FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie (Natura 2000). Wird der Landeswald verkauft, wie dies im Jahr 2006 die Landesregierung erfolglos versuchte, droht der Verlust seltener, wertvoller Lebensräume in unserem waldarmen Bundesland.
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Links ...
- Landesregierung sperrt den Bürger aus (PM zum geplanten Betretungsverbot; 10. März 2009)
- Überflüssig wie ein Kropf (PM zum Entwurf für ein neues Landeswaldgesetz; 15. Juli 2009)
Rund 10 Prozent der schleswig-holsteinischen Landesfläche sind von Wald bedeckt. Schleswig-Holstein ist damit das waldärmste Flächenland in der Bundesrepublik. Der Landeswald dient dabei neben der Produktion von Holz wichtigen Allgemeinwohlbelangen. Mehr →
Gesetze, Verordnungen und Erlasse sind die Grundlagen für das Naturschutzrecht in Schleswig-Holstein. Der NABU stellt einige der relevanten Regelwerke des gesetzlichen Naturschutzes dar. Mehr →