Fangjagdverordnung und die jagdliche Praxis
NABU-Mitglied gegen den Kreis Dithmarschen
Die Fangjagdverordnung des Landes Schleswig-Holstein regelt, wie - vom NABU abgelehnte - Lebend- und Totschlagfallen zum Fang von Raubsäugern eingesetzt werden dürfen. Danach müssen Fallen u. a. mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein, das Personen vor davon ausgehenden Gefahren warnt, und sie müssen eine Plombe tragen, die es möglich macht, die Fallen dem Eigentümer zuzuordnen. Fallen dürfen nur in Fangbunkern aufgestellt werden. Beim Stellen von Fallen sind die Schonzeiten für Raubsäuger einzuhalten.
NABU-Mitglied Dieter Grade ist bei seinen Spaziergängen in Dithmarscher Wäldern auf Fallen gestoßen, bei deren Betrieb wesentliche Bestimmungen der Fallenjagdverordnung nicht eingehalten wurden. Der NABU dokumentiert hier das hartnäckige, wenn auch bislang vergebliche Bemühen von Herrn Grade, die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen in der Fallenjagd einzufordern, und wie seitens der Verwaltungen darauf reagiert wurde.
Wesentliche Erkenntnisse aus der Arbeit von Dieter Grade sind:
- In manchen Fällen werden in Dithmarschen Fallen entgegen der Fangjagdverordnung von Jägern nicht gekennzeichnet. Es erscheint damit fraglich, ob sie, wie gefordert, vor dem Einsatz vom Landesjagdverband abgenommen wurden. Die Bestimmungen über die Jagdzeiten werden nicht eingehalten.
- Die Untere Jagdbehörde tut sich schwer, auf Verstöße angemessen zu reagieren. Eine eigenständige Kontrolle von jagdlichen Einrichtungen findet nicht statt, statt dessen verlässt man sich i. d. R. auf die Ergebnisse telefonischer Nachfragen. Umgekehrt wird indirekt versucht, das Handeln des Meldenden auch in der Öffentlichkeit durch das Verbreiten von falschen Informationen über Verstöße gegen ein angeblich rechtlich bestehendes Betretungsverbot und wegen frei unterstellter Sachbeschädigung zu kriminalisieren.
- Den gemeldeten Jägern werden seitens der Jagdbehörde entgegen der gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes binnen Stunden die Personendaten der meldenden Person übermittelt. In der Folge kommt es - ähnlich wie im Falle des qualvoll verendeten Steimarders in Elmshorn - zu Drohanrufen und Handgreiflichkeiten. Flächeneigentümer und Jagdpächter sprechen - rechtlich nicht zulässige - schriftliche Betretungsverbote für Waldflächen aus, um Kontrollen zu unterbinden.
- Das Landwirtschaftsministerium MLUR als zuständige Fachaufsichtsbehörde kommt seiner Aufgabe, das Verwaltungshandeln zu überprüfen, nur unzureichend nach. Eine Kontrolle beschränkt sich auf die Akteneinsicht.
Nach Ansicht des NABU spiegelt sich hier ein durchaus landesweit typisches Muster wieder. Es zeigt sich: Je näher die Kontrollfunktion für gesetzliche Bestimmungen vor Ort angesiedelt ist, desto schwieriger wird u. a. wegen personeller Verflechtungen und starker soziologisch begründeter Bindungen eine effektive Durchsetzung wesentlicher Inhalte. Die mangelhafte fachaufsichtliche Begleitung durch das MLUR leistet ihren Beitrag zur weiteren Festigung derartiger Strukturen.
Dokumentation des Schriftwechsels
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8.3.2007, 14:42 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. 1 Stunde habe ich bei Süderhastedt eine Falle gefunden, die aus 5 ca. 1 Meter langen Betonröhren von etwa 30 cm Durchmesser besteht (damit eine Gesamtlänge von 5 Metern!). Diese Röhren lagen auf dem Boden in einer Reihe. Als ich die mittlerer Röhre berührte, fielen 2 Bleche herunter und verschlossen die seitlichen Zugänge. Sind derartige Fallen erlaubt? Für welche Art von Tieren sind sie vorgesehen?
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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8.3.2007, 16:51 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade!
Bei der von Ihnen gefundenen Falle dürfte es sich um eine sogenannte Betonrohrfalle handeln. Diese Fallenart ist für den Fuchsfang vorgesehen. Es handelt sich um eine Lebendfangfalle. Derartige Fallen sind erlaubt. Ich hoffe mit diesen Informationen gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, J., Kreis Dithmarschen, Fachdienst Ordnung und Sicherheit
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13.12.2007, 10:11 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., ich habe bei Burg eine neu aufgestellte Betonrohrfalle gesehen. Abgesehen von den Gefahren, die für Kinder davon ausgehen, muss sie ja nach § 4 Abs. 1 der Fangjagdverordnung gekennzeichnet sein. Das ist nicht der Fall. Können Sie dafür sorgen? Danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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13.12.2007, 10:16 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, bitte teilen Sie mir mit, wo die Falle aufgestellt wurde, damit ich mich mit den Jagdausübungsberechtigen in Verbindung setzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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13.12.2007, 10:38 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Hallo Herr Grade, ich habe die Karte erhalten und werde mich der Sache annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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26.1.2008, 17:15 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., ich habe mir die Falle heute noch einmal angesehen. Sie ist bislang immer noch nicht gekennzeichnet. Weiterhin habe ich 2 Fragen:
1. In einem Wald bei Hochdonn ist eine Röhre mit Rattengift oberhalb einer Getreideschüttung ausgelegt. Ist das im Wald erlaubt? Schließlich weiß ich, dass dort auch Greifvögel - natürlich insbesondere in der Nähe einer solchen Getreideschüttung - jagen ... Mäuse und (vergiftete) Ratten - Folgen sind klar!
2. In der Anlage habe ich ein Bild einer weiteren Falle, die ebenfalls in der Nähe von Hochdonn aufgestellt wurde. Was ist das für eine Falle? Ist sie erlaubt? Auch an ihr befindet sich keine Kennzeichnung.
Ich bitte um kurze Rückmeldung, dass meine Mail angekommen ist. Danke.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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28.01.2008, 9:06 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, ich bestätige den Eingang Ihrer mail. Zu Ihrer ersten Frage darf ich Sie bitten, sich an die örtliche Ordnungsbehörde zu wenden. Die 2. Frage werde ich prüfen und Sie zu gegebener Zeit über das Ergebnis informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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15.2.2008, 10:58 ( = 1/4 Jahr später!) (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Ich komme zurück auf Ihre mail vom 26.01.2008. Am 01.02.2008 habe ich vom Landesjagdverband die Mitteilung bekommen, das die Rohrfalle im Revier Großenrade zwischenzeitlich geprüft wurde. Bei der von Ihnen im Bild festgehaltenen Falle dürfte es sich nach Aussage des Kreisjägermeisters um eine Lebendfangfalle handen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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16.2.2008, 14:29 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Bezüglich Ihrer Antwort muss ich noch einmal nachhaken. In der Fangjagdverordnung S.-H. steht unter §4 (1): Es dürfen nur Fanggeräte verwendet werden, die dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet sind, dass sie der jeweiligen Eigentümerin oder dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden können, ...
Genau das Fehlen der Kennzeichnung habe ich bemängelt. Darauf wurde aber offensichtlich nicht geprüft (vergessen oder ignoriert?). Die Falle ist bis heute noch nicht gekennzeichnet. Wozu gibt es dann eine Verordnung, wenn sich keiner dran halten muss? Auf die Frage 2 vom 26.1.08 sind Sie ebenfalls nicht eingegangen. Ich möchte auch um diese Beantwortung bitten. Hier handelt es sich offensichtlich um eine Totschlagfalle, die nach § 1 der Verordnung ganz verboten ist. Ist es denn nur mit der Veröffentlichung solcher Fälle und den Reaktionen der Behörden möglich, die illegale Tötung von Tieren zu unterbinden? Oder ist es sinnvoll, Strafanzeige zu erstatten. Ich bitte um schnelle Antwort. Ansonsten werde ich weitere Schritte überlegen.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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18.2.2008, 9:58 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Ich habe heute morgen noch einmal mit dem Jagdpächter des Revieres Großenrade, Herrn K. (Tel. xxxxxxxxx), telefoniert. Die Betonrohrfalle wurde durch den Landesjagdverband geprüft. Eine Kennzeichnung ist erfolgt. Herr K. wird trotzdem heute noch prüfen, ob die Kennzeichnung noch vorhanden ist und ggf. eine neue anbringen.
Zur Frage zwei: Nach Auswertung des von Ihnen übersandten Bildes einer zweiten Falle kommt der Kreisjägermeister zum Ergebnis, das es sich um eine Lebendfangfalle handeln könnte. Auch diese muss gekennzeichnet sein. Ich habe Herrn K. darauf angesprochen. Diesem ist keine nicht gekennzeichnete Falle bekannt. Vielleicht könnten Sie Herrn K. den Standort der Falle beschreiben, damit er der Sache in seinem Revier nachgehen kann. Sollte sich die Falle im Revier Hochdonn befinden, wäre der Jagdpächter, Herr R. (Tel. xxxxxxxxxx) zuständig. Im übrigen haben Sie natürlich auch die Möglichkeit zur Erstattung einer Anzeige bei der Polizei.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag, J.
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18.2.2008, 10:17 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Ich denke, es ist selbst aus dem Foto zu erkennen, dass sich im oberen Bereich eine Ratten-Schlagfalle befindet, also ist es eindeutig keine (!!) Lebendfalle. Ich werde, da es sich im Bereich Hochdonn befindet, Herrn R. anrufen.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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18.2.2008, 12:51 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Ich habe mit Herrn K. gesprochen, der sich die Falle ansehen will. Sollte er sich nicht bei mir, sondern nur bei Ihnen melden, bitte ich um Rückmeldung.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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19.2.2008, 11:48 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Eine Kennzeichnung ist nicht (!!) erfolgt (19.02.2008).
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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21.2.2008, 12:23 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Ich habe - leider - wieder eine Falle gefunden, die der Falle vom Punkt 2, Bild 1 meiner E-Mail vom 26.1.2008 entspricht. Die Lage können Sie aus der Anlage erkennen. Bitte um kurze Rückmeldung.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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21.2.2008, 14:36 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Vielen Dank für Ihre mail. Ich werde mich mit den Jagdausübungsberechtigten, hier wahrscheinlich Revier Quickborn, in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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21.2.2008, 20:04 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Aus einem bestimmten Grund hätte ich gerne gewusst, wer denn jetzt der Jagdausübungsberechtigte ist.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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22.2.2008,10:21 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Sie die Jägerschaft einmal allgemein über die Unzulässigkeit von bestimmten Fallen und das Auslegen von Rattengift außerhalb von Siedlungen informieren würden. Das würde Ihnen in Zukunft sicherlich viel Arbeit ersparen. In Zukunft werde ich wohl auch eher Strafanzeige erstatten, denn bislang haben die Jäger sicherlich nichts Unangenehmes erfahren müssen. Bei einer Strafanzeige würde das sicherlich ganz anders aussehen. Und wer weiß, wen es als Nächsten trifft. Außerdem bin ich für das Erstellen des NABU-Jahresberichtes verantwortlich. Ein Bericht hierin wäre für die Jägerschaft und den Kreis vielleicht auch unangenehm. Ich bitte um Rückmeldung!
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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25.2.2008, 8:22 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Bei dem von Ihnen beschriebenen Standort handelt es sich um das Revier Frestedt. Herr St., Frestedt, ist Jagdpächter. Dieser teilte mir mit, dass die Falle angemeldet und verblombt ist. Festgestellt wurde, dass die Falle beschädigt wurde. Es wird daher Anzeige erstattet. Ich weiß nochmals darauf hin, dass auch Ihnen die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei offen steht. Von dort kann dann auch die Beweissicherung durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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25.2.2008, 8:31 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Komisch finde ich nur, dass ein Herr F. vorm Wochenende bei meiner Mutter angerufen hat - offensichtlich, weil meine Telefonnummer nicht im Telefonbuch steht, wohl aber die meiner Mutter, und mit einer Anzeige gedroht hat. Was hat Herr F. mit dieser Angelegenheit zu tun? Woher hat er meinen Namen? Ich denke, dass eine Anzeige eigentlich nicht nötig ist, wenn der Kreis die Bearbeitung übernimmt. Auf diesem Wege ist es nämlich einfacher, Kartenmaterial zu übermitteln.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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25.2.2008, 9:05 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Herrn F. gehört laut Auskunft durch Herrn St. die Falle. Herrn St. habe ich die Auskunft gegeben, wer hier die Anzeige bezüglich der nicht registrierten Falle gemacht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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25.2.2008, 9:16 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Ich finde es nur merkwürdig, dass mein Name einfach so weitergegeben wird und ich jetzt "Drohanrufe" erhalte.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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25.2.2008, 12:16 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Sie schreiben, dass die Falle angemeldet sein soll. Welche Behörde ist da zuständig. Ich möchte mich an diese Stelle wenden, um die Richtigkeit der Aussage klären zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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25.2.2008, 12:56 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Die Fallen werden vom Landesjagdverband, Herrn E., Tel. xxxxxxxxx, abgenommen und gekennzeichnet. Entsprechende Listen werden mit zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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25.2.2008, 13:03 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., gekennzeichnet ist keine der Fallen und ich vermute einmal, damit auch nicht abgenommen!
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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25.2.2008, 13:11 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Dann erstatten Sie bitte Anzeige bei der Polizei. Die kann vor Ort die Beweise sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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10.3.2008, 15:42 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Offensichtlich haben Sie meinen Namen an Herrn Friese weitergegeben, denn der hat mich ja wenige Stunden nach meiner Mitteilung an Sie versucht anzurufen (und nur meine Mutter erreicht und genervt). Ich bitte Sie dazu Stellung zu nehmen. Mit welchem Recht geben Sie meinen Namen weiter?
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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11.3.2008, 11:14 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., soeben habe ich gesehen, dass die Betonrohrfalle, die ich Ihnen am 13.12.07 gemeldet habe, immer noch nicht gekennzeichnet ist, obwohl Sie mir dieses am 19.2. mitgeteilt haben. Ich denke, Sie haben sich von verschiedenen Personen täuschen lassen. Weiterhin können Sie aus der Anlage 2 gekennzeichnete Bereiche ersehen. 1. Hier befindet sich eine selbst gebastelte Falle, die im ersten Moment wie eine Tiefkühltruhe aussah. Dann aber konnte ich sehen, dass davor eine Vorrichtung angebaut war, die auf eine Falle hinweist. In der "Tiefkühltruhe" befand sich ein Ei, offensichtlich als Köder. 2. Hier konnte ich nur von Weitem sehen, dass sich - wieder - im Bereich einer Wildfütterung eine Falle befindet. Ich bitte, mir den Eingang dieser Mail zu bestätigen. Ebenso bitte ich um Beantwortung meiner Mail von gestern.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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11.3.2008, 14:01 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., falls Sie sich nicht bald melden, werde ich den Fall bei der Datenschutzzentrale in Kiel vortragen!
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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11.3.2008, 18:04 (Herr Dittmann, Fachdienst Ordnung und Sicherheit, Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, mein Mitarbeiter, Herr J., hat mich über Ihren inzwischen umfangreich gewordenen E-Mail-Verkehr unterrichtet. Da es sich um Schriftverkehr handelt, der die Dienststelle "Jagdbehörde" betrifft, war er dazu berechtigt. Gern gebe ich Ihnen Auskunft zur Weitergabe Ihres Namens als Anzeigender an den Verfahrensbeteiligten. Bei Ihrer per E-Mail übermittelten "Anzeige" handelte es sich nicht um eine anonyme Anzeige. Durch Ihre Personendaten in der E-Mail war aktenkundig geworden, wer den Fall angezeigt hatte. Für Herrn J. bestand deshalb keine Veranlassung, auf die Frage, wer den Fall festgestellt hat, Ihren Namen zu verschweigen. Der Betroffenen hat gemäß § 88 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) ein Akteneinsichtsrecht. Er hätte sich diese Information also durch Akteneinsicht ohne weiteres verschaffen können. Nichts anderes würde gelten, wenn Sie den Fall bei einer Polizeidienststelle angezeigt hätten. Die in Ihrer E-Mail vom 11.03.2008 angesprochenen Fallen wird Herr J. in Augenschein nehmen, was allerdings aus zeitlichen Gründen erst nach Ostern möglich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, D., Kreis Dithmarschen, Fachdienst Ordnung und Sicherheit
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11.3.2008, 18:17 (Dieter Grade an Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr D., Ich denke, dass Herr Friese in ca. 4 Stunden keine Akteneinsicht genommen haben kann. Aus dem Grunde halte ich es nicht für richtig, meinen Namen zu dem Zeitpunkt schon weiterzugeben. Für mich macht das deutlich, dass doch der eine den anderen kennt und aus dem Grunde werde ich mich mit einer Beschwerde an die Datenschutzzentrale wenden.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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18. Juni 2008 Lukas Gundermann, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Grade, mittlerweile liegt mir ein Schreiben des Kreises Dithmarschen vor, in welchem dieser zugesteht, dass Ihr Name seinerzeit nicht gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten hätte offenbart werden dürfen. Der Kreis Dithmarschen gibt an, dies sei versehentlich erfolgt. Anders als durch einschlägige Gerichtsurteile gefordert, sei man beim Kreis nicht in einen Abwägungsprozess eingetreten. <...> Nach den insoweit geltenden Rechtsgrundsätzen muss in Fällen, in denen eine Person begehrt, die Identität eines Behördeninformanten zu erfahren, das berechtigte Interesse des Informanten an der Geheimhaltung seiner Daten gegen das Auskunftsinteresse der betroffenen Person (hier des Jagdausübungsberechtigten) abgewogen werden. Das Auskunftsinteresse der betroffenen Person überwiegt nur dann, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass der Behördeninformant wider bessern Wissens und in der vorgefassten Absicht der Rufschädigung gehandelt oder zumindest leichtfertig falsche informationen gegeben hat. Dies war bei Ihnen nicht der Fall, wie auch der Kreis Dithmarschen zugesteht. Im Hinblick darauf, dass der Kreis zugesichert hat, diese Grundsätze künftig zu berücksichtigen, habe ich von einer förmlichen Beanstandung abgesehen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Gundermann, ULD
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26.03.2008 Schreiben von St., Frestedt:
Sehr geehrter Herr Grade, wir Frestedter Landwirte (Jagdgenossen), untersagen Ihnen in Zukunft unsere Ländereien zu betreten. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen die Unterzeichner (Landwirte der Gemeinde Frestedt)
17 Unterschriften
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31.3.2008 (Antwort auf das Schreiben der Jäger vom 26.3.2008)
Sehr geehrter Herr Staack, ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich keine Flächen betreten habe, die ich nicht betreten darf. Insofern muss ich an meinem Verhalten auch nichts ändern. Aus diesem Grunde sehe ich Ihr Schreiben als gegenstandslos an. Außerdem ein Rat: Ihre Reaktion auf meine Anzeigen deutet darauf hin, dass Sie noch Weiteres zu verbergen haben. Deshalb sollten Sie genau überlegen, wie Sie sich in Zukunft verhalten!
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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27.3.2008, 17:50 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Ich habe wieder 2 Fallen gefunden, die beide nicht gekennzeichnet sind. Sie befinden sich am Westrand eines kleinen Nadelgehölzes. Ich bitte Sie, mir genauer zu erläutern, wie eine solche Kennzeichnung aussehen muss, damit sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. Ich denke, die Jäger haben da eine doch etwas "eigene" Auffassung der Kennzeichnung.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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28.3.2008, 12:05 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Fallen für den Totfang sind im unmittelbaren Gefahrenbereich mit dem Hinweis auf einem wetterfesten Schild "Vorsicht Falle-Verletzungsgefahr" verbunden mit einem zur Warnung dienenden Piktogramm zu versehen. Im übrigen müssen Fanggeräte gekennzeichnet sein (Plombe). Anhand der Nummer kann der Besitzer bestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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28.3.2008, 12:10 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Ich denke, das gilt nicht nur für Totfang-Fallen. In der Fangjagdverordnung steht unter §4, Abs. 1 ... Fanggeräten (nicht Totfanggeräten)... Es dürfen nur Fanggeräte verwendet werden, die dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet sind, dass sie der jeweiligen Eigentümerin oder dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden können, und funktionssicher sind.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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16.04.2008 (Schreiben von Sch., Brickeln an D. Grade):
Sehr geehrter Herr Grade, die Vorkommnisse in der vergangenen Zeit machen deutlich, dass Sie offensichtlich eine vollkommen andere Einstellung zum Schutz und zur Nutzung der Natur haben als wir. Dieses ist natürlich Ihr ureigenes Recht. Bedauerlich ist nur, dass Sie wiederholt nicht den Weg einer direkten Auseinandersetzung mit Andersdenkenden wählten, sondern - ohne Kenntnis der jeweiligen näheren Umstände- sich für Strafanzeigen für die Ihrer Meinung nach begangenen Fehlhandlungen entschieden haben. Ebenso haben Sie unsere Ländereien wiederholt ohne die nach §67 Abs. (1) Satz 22 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein notwendige Erlaubnis betreten und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen. Bisher haben wir dieses ohne die Erstattung von Anzeigen geduldet. Wir, die unten aufgeführten Landeigner, sehen uns jetzt aber leider genötigt, Ihnen hiermit ausdrücklich das Betreten unserer Ländereien abseits der in § 39 Abs.1 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein genannten Straßen und Wege in den Gemarkungen Brickeln, Frestedt~ Quickborn, Großenrade und Süderhastedt zu verbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkung: Ich habe nur Wege bzw. Wälder (nach § 17 LWaldG erlaubt) betreten (Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Waldgehölzen bestockte Grundfläche – Näheres im § 2 LWaldG).
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19.4.2008, 15:51 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., die Betonrohrfalle, die ich Ihnen am 13.12.07 gemeldet habe, ist immer noch nicht gekennzeichnet. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie die Kontrolle weiterhin so nachlässig handhaben werden. Sie haben mir mehrmals mitgeteilt, dass die Falle geprüft und gekennzeichnet wurde. Das ist, trotz Ihrer mehrfachen Behauptungen, nicht geschehen. Ich denke, Sie werden dort von den Verantwortlichen falsch informiert und nehmen es trotz meiner mehrfachen Hinweise darauf immer noch so hin, dass Kinder, Erwachsene, aber auch Haustiere sich daran verletzen. In der Anlage (Karte 1) ist die Position einer Totschlagfalle (Bild 1) gekennzeichnet. Sie ist zwar nicht "scharf" gestellt, könnte es aber jederzeit wieder (eventuell auch durch Kinder). Natürlich auch nicht gekennzeichnet.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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23.4.2008, 9:57 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., ich habe erneut zwischen Süderhastedt und Krumstedt eine Betonrohrfalle gefunden, die auch - wie die Falle aus Großenradermoor - "scharf gestellt" war. Sie ist ebenfalls nicht gekennzeichnet. Ich habe da noch eine grundsätzliche Frage. Zurzeit besteht ja Schonzeit für Füchse. Darf denn jetzt eine solche Falle überhaupt verwendet werden? Ich bitte Sie, mir diese Frage schnell zu beantworten. Ansonsten wäre es ja nach so vielen Versuchen meinerseits, die Fallen zumindest den Regeln entsprechend zu kennzeichnen, sinnvoll, doch noch einmal Strafanzeige zu erstatten. Und ich bitte Sie darum, diese Information nicht an die Jäger weiterzugeben.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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23.04.2008 Schreiben vom Kreis:
... Mir ist ferner bekannt geworden, dass Ihnen von verschiedenen Landeigentümern das Betreten der Grundstücke abseits der in $ 39 Abs.1 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein genannten Straßen und Wege verboten worden ist.
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23.4.2008, 14:11 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Füchse haben das ganze Jahr Jagdzeit. Ausnahme: In den Setz und Brutzeiten dürfen bis zum selbstständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, J.
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23.4.2008, 16:00 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., Der DJV schreibt in dem Kommentar „Das Bundesjagdgesetz – Forderungen und Tatsachen”: Bereits im gültigen BJG ist es nach § 22 Abs. 4 verboten, in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, zu bejagen. Im Landesjagdgesetz sind die Setz- und Brutzeiten nicht definiert. Die Kommentierung zum Bundesjagdgesetz nennt 1.3 - 15.6 als Setzzeit und 1.4 - 15.7 als Brutzeit (Quelle: http://www.allesjagd.com/). Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob es nach diesen oder anderen Vorschriften erlaubt ist, zu dieser Zeit (23.04.) erlaubt ist, Betonrohrfallen aufzustellen und für den Fang von Tieren herzurichten.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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24.4.2008, 9:09 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen, Veterinäramt, Herr P.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen (zuletzt am Dienstag, 22.04.) mehrere Betonrohrfallen in kleinen Wäldern gefunden (offensichtlich zum Fang von Füchsen gedacht). Nach einer Anfrage beim Tierschutzverein wurde ich dort auf Sie verwiesen. Der DJV schreibt in dem Kommentar „Das Bundesjagdgesetz – Forderungen und Tatsachen”: Bereits im gültigen BJG ist es nach § 22 Abs. 4 verboten, in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, zu bejagen. Im Landesjagdgesetz sind die Setz- und Brutzeiten nicht definiert. Die Kommentierung zum Bundesjagdgesetz nennt 1.3 - 15.6 als Setzzeit und 1.4 - 15.7 als Brutzeit (Quelle: http://www.allesjagd.com/). Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob es danach erlaubt ist, zu dieser Zeit (24.04.) erklaubt ist, Betonrohrfallen aufzustellen und für den Fang von Tieren herzurichten.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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24.4.2008, 10:24 (Dieter Grade an Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr D., vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.04.2008. Zu einigen Punkten möchte ich noch einmal Stellung nehmen.
1. Sie schreiben, die Fallen befinden sich auf fremden Grundstücken. Welche Bedeutung hat dabei das Wort „fremd“ für Sie? Warum erwähnen Sie das, dazu noch mit der Anmerkung, dass ich von der Jägerschaft ein Schreiben mit dem Verbot erhalten habe, Grundstücke zu betreten. Da scheinen die Informationen der Jäger an Sie auch nicht ganz richtig zu sein, denn mir haben sie geschrieben, dass ich Ländereien nicht betreten darf. Genau gesagt sind es zwei Schreiben. In einem Falle habe ich der Jägerschaft auch geantwortet und ihr mitgeteilt, dass ich nie verbotenerweise Ländereien betreten habe. Daher sehe ich das zweite Schreiben auch als gegenstandslos an. Ich finde es schon ein wenig merkwürdig, dass Sie die Information der Jäger ungeprüft verwenden, um mich damit zurechtzuweisen. Es gibt neben dem genannten Landesnaturschutzgesetz auch noch andere Gesetze, die hier zutreffen und etwas anderes aussagen. Aber das muss ich Ihnen ja eigentlich nicht sagen.
2. Sie schreiben, sie werden mir künftig nicht mehr mitteilen, ob oder gegen wen Maßnahmen veranlasst werden. Darüber bin ich vom Kreis bislang sowieso nicht informiert worden. Die Aussage klingt allerdings ein wenig nach einer „kleinen Rache“. Aber das ist ja auch nur das Gefühl, dass ich dabei habe.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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25.4.2008, 10:18 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., ich wollte nur kurz nachfragen. Vielleicht haben Sie übersehen, dass ich in der letzten Mail eine Frage gestellt hatte: ... Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob es nach diesen oder anderen Vorschriften zu dieser Zeit (23.04.) erlaubt ist, Betonrohrfallen aufzustellen und für den Fang von Tieren herzurichten.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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25.4.2008, 11:22 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, eine Antwort auf Ihre Frage hatte ich Ihnen schon am 23.04.2008 gegeben. Danach dürfen Jungfüchse das ganze Jahr über bejagt werden.
Mit freundliche Grüßen
Im Auftrag, J.
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25.4.2008, 12:05 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., danach dürften die Fallen aber doch jetzt nicht "scharf" gestellt sein, denn es können dort doch auch Elterntiere hineingeraten, die u. U. erst Stunden später "befreit" werden. In der Zeit kann mit den Jungen ja auch einiges passieren. Mir ging es in meiner letzten Frage nur um den Zeitraum, den ich genannt habe. Vielleicht ist es doch sinnvoll, Anzeige zu erstatten, zumal ich auch das Gefühl habe, Sie winden sich nur und setzen sich mehr für die Jäger als die Natur ein.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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25.4.2008, 14:35 (Kreis Dithmarschen, Veterinäramt, an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 24.04.2008. Ich habe diese zuständigkeitshalber an die untere Jagdbehörde des Kreises Kreis Dithmarschen zu Händen Herrn J. weitergeleitet. An diesen können Sie sich auch bei Rückfragen wenden.
Mit freundlichem Gruß, B.
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28.4.2008, 10:06 (Dieter Grade an das Landesamt für Natur und Umwelt LANU)
Sehr geehrte Damen und Herren, mir sind in den letzten Monaten mehrmals Betonrohrfallen in Wäldern aufgefallen, die offensichtlich wohl für Füchse gedacht sind. Abgesehen davon, dass sie alle nicht regelgerecht aufgestellt sind (keine davon ist gekennzeichnet), halte ich es für untragbar, dass in dieser Zeit damit u. U. weibliche Füchse gefangen werden, die vielleicht irgendwo noch Junge haben. Ist das zulässig, insbesondere in der sog. Setz- und Brutzeit?
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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Das Landesamt für Natur und Umwelt LANU antwortet in diesem konkreten Fall trotz mehrfacher Ansprache nicht. In einem anderem Zusammenhang bestätigt das LANU nach eigener juristischer Recherche aber mehrmals, dass Vergiftungsaktionen von Ratten an Fütterungen außerhalb des menschlichen Siedlungsbereichs in der freien Landschaft nicht erlaubt sind, wenn dazu keine Anordnung der zuständigen Behörde ergangen ist.
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28.04.2008
Heute war ich bei Christianslust in einem Waldstreifen und wurde, als ich mit dem Auto weiterfuhr, von einer Frau in einem Geländewagen beobachtet. Sie verfolgte mich bis zu dem kleinen Wald. Ich war bereits im Wald, der Geländewagen hielt auf dem Grünstreifen neben dem Wald an, war aber nach ca. 10 Minuten, als ich zum Wagen zurückkam, weg.
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28.04.2008 (Anruf St. bei meiner Mutter):
Herr St. will ihren Mann (meinen Vater) sprechen, der seit 1995 tot ist. Dann Ihren Sohn. "Der wohnt in Marne". 2. Anruf (auf Anrufbeantworter) wörtlich und sehr aggressiv: „Frau Grade, Sie haben mir eben die Unwahrheit gesagt. Sie haben keinen Sohn, der in Marne wohnt. Und Ihr Mann, der ist wahrscheinlich nicht tot. Sie haben mich angelogen. Der war heute Abend Viertel vor 7 in Frestedt und hat dort fremde Ländereien betreten. Tschüß.“
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06.05.2008
Ich bin durch Frestedt gefahren und wurde dort offensichtlich bei dem Haus F. (...weg xx) von einer Frau beobachtet. Als ich bei dem Wald ca. 5 Minuten einen Wanderweg gelaufen war, kam mit hoher Geschwindigkeit ein roter Subaru (HEI – U ...) an, blieb am Weg stehen, fuhr dann an dem Wald weiter, stellte sich in eine Einfahrt und beobachtete mich von weitem. Ich bin dann Richtung Südwesten gefahren. Der Wagen verfolgte mich dann weiter bis zur Hauptstraße (L140).
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08.05.2008
Anzeige wegen der Betonröhrenfalle in Hochdonn / Großenradermoor
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13.05.2008
Bis heute hat sich die Polizei nicht bei mir gemeldet. Daher habe ich heute dort angerufen. Herr K. sagte, dass aus meiner Online-Anzeige die Lage der Falle nicht zu ersehen ist. Ich habe die Position in Form von Geo-Koordinaten angegeben, da in der Online-Anzeige keine Karten mitgesendet werden können. Diese kann die Polizei offensichtlich nicht verstehen. Herr K. wollte mir deshalb einen Anhörungsbogen zuschicken – in meinen Augen stellt das ganz klar eine Verzögerungstaktik dar. Ich habe eine Karte und ein Bild der Falle ausgedruckt und Herrn K. ausgehändigt. Er hat sich die Falle angesehen, rief mich aber dann an und sagte, ich hätte ja überhaupt keine Ahnung und ich solle diese Anzeigen in Zukunft unterlassen. Er teilte mir mit, dass die Falle nicht „fängig“ sei. Auf meine Frage hin, wie man denn das erkennt, sagte Herr K., dass er mir das nicht sagen werde. Er hatte offensichtlich Recht. Auch ich konnte bei genauerem Betrachten des Bildes sehen, dass sie so nicht funktionieren konnte. Trotzdem halte ich auch dieses Verhalten für sehr überheblich.
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19.05.2008
Mitteilung von J., dass der künstliche „Fuchsbau“ nicht genehmigungspflichtig sei. Da ich in den nächsten Tagen Kontakt mit U. R. aufnehmen werde und kontrollieren wollte, ob der „Fuchsbau“ noch im gleichen Zustand ist wie am Tag der Aufnahme, betrete ich den Wald. Am Weg bleibt ein Auto stehen, es steigen 1 Mann und eine Frau aus. Der Mann fragt mich, was ich hier wolle. Ich habe ihn nach seinem Namen gefragt, den er mir sehr undeutlich sagte (Sch… ? Evtl. Sch. … und Sie sind Herr Grade!). Er sagte dann, dass ich ja ein Verbot hätte, die Grundstücke zu betreten. Die Frau sagte dann, dass sie dort wohnen. Ich habe ihnen dann gesagt, dass es sie nichts angehe, was ich dort mache und dass es mich nicht interessiere, dass man mir das Betreten verboten hat. Beide sagten dann, ich sei krank, die Frau ergänzte dann noch, wenn dort in Frestedt einer Frau etwas passiere, dann wüssten sie, dass ich es gewesen sein müsse.
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19.05.2008
Fax an die Polizeistation Burg mit dem Hinweis (+ aktuelles Foto), dass die Falle, deren Aufstellung ich am 8.5.2008 angezeigt habe, jetzt doch scharf gestellt ist. (bis 20.6.2008 keine Reaktion)
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20.06.2008
Auch heute ist die Falle scharf gestellt und nicht gekennzeichnet.
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E-Mail an den Kreis (Fachdienst Ordnung und Sicherheit) nachrichtlich an den Landrat Herrn Klimant
Sehr geehrter Herr Jürgens, Am 19.5. habe ich bei der Polizei angezeigt, dass die Falle, die ich Ihnen schon am 13.12.2007 als nicht ausreichend gekennzeichnet angezeigt habe, wieder illegal (während der Setz- und Brutzeiten) scharf gestellt war und auch bis heute (20.6.2008) noch ist. Nachdem es wohl zumindest einigen Jägern sehr daran liegt, ihre eigenen Bedürfnisse dem Naturschutz voranzustellen (Beispiel: Tötung mehrerer Uhus), passt dieser Fall (Einsperren - und Töten? - von Fuchs-Elterntieren) genau in diese Sparte. Das schlimmste daran ist allerdings, dass dieses Vorgehen vom Kreis Dithmarschen unterstützt wird, indem von dort aus keinerlei Gegenmaßnahmen ergriffen werden (http://www.dieter-grade.de/fallen.htm). Ich denke, das ist ein Fall, der auch die Öffentlichkeit interessiert! Ich rechne zwar nicht mit einer Reaktion auf diese Mail - aber genau das wird mich dazu veranlassen, weitere Schritte zu unternehmen.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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24.06.2008 (Schreiben an Sch., Brickeln)
Ihr Schreiben für die Landeigentümer vom 3.3.2008
Sehr geehrter Herr Sch., auf Ihr Schreiben vom 3.3.2008 halte ich es für geboten, auf folgendes hinzuweisen: Selbstverständlich ist es mir bewusst, dass ich Eigentumsrechte zu respektieren habe. Genauso möchte ich von Ihnen aber erwarten, dass Sie die naturschutzrechtlichen Erfordernisse und Bestimmungen beachten und nicht unnötig einen Konflikt zwischen Jägern und Naturschützern weiter schüren. Es spricht einiges dafür, dass Sie von unrichtigen rechtlichen Voraussetzungen ausgehen. Ich habe zu keiner Zeit Flächen betreten, deren Betreten mir rechtlich untersagt wäre. Zunächst ergibt sich aus § 39 des Landesnaturschutzgesetzes vom 6.3.2007, dass jeder Bürger in der freien Landschaft auf eigene Gefahr Privatwege sowie Wegränder zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten und sich dort vorübergehend aufhalten darf. Des weiteren ist in § 17 des Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der maßgeblichen Fassung vom 5.12.2004 unmissverständlich geregelt, dass jeder Mensch den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten darf. Soweit die vorgenannte Vorschrift Ausnahmen bzw. Auflagen erhält, ist für mich selbstverständlich, dass auch ich diese beachte.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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24.06.2008 (Schreiben an St., Frestedt - letzter Absatz weicht von dem vorgenannten Schreiben ab)
Ihr Schreiben für die Frestedter Landwirte (Jagdgenossen) vom 26.3.2008
Sehr geehrter Herr St., auf Ihr Schreiben vom 26.3.2008 und in Ergänzung meines Schreibens vom 31.3.2008 halte ich es für geboten, auf folgendes hinzuweisen: Selbstverständlich ist es mir bewusst, dass ich Eigentumsrechte zu respektieren habe. Genauso möchte ich von Ihnen aber erwarten, dass Sie die naturschutzrechtlichen Erfordernisse und Bestimmungen beachten und nicht unnötig einen Konflikt zwischen Jägern und Naturschützern weiter schüren. Es spricht einiges dafür, dass Sie von unrichtigen rechtlichen Voraussetzungen ausgehen. Ich habe zu keiner Zeit Flächen betreten, deren Betreten mir rechtlich untersagt wäre. Zunächst ergibt sich aus § 39 des Landesnaturschutzgesetzes vom 6.3.2007, dass jeder Bürger in der freien Landschaft auf eigene Gefahr Privatwege sowie Wegeränder zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten und sich dort vorübergehend aufhalten darf. Des weiteren ist in § 17 des Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der maßgeblichen Fassung vom 5.12.2004 unmissverständlich geregelt, dass jeder Mensch den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten darf. Soweit die vorgenannte Vorschrift Ausnahmen bzw. Auflagen enthält, ist für mich selbstverständlich, dass auch ich diese beachten. Ich erwarte von Ihnen und Ihren Kollegen, dass nicht, wie durch Herrn G. Sch. erfolgt, völlig unbegründete Strafanzeigen erstattet werden. Damit werden Sie mich nicht beeindrucken.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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30.06.2008
Fachaufsichtsbeschwerde (an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Herrn J. vom Fachdienst Ordnung und Sicherheit im Kreis Dithmarschen einreichen. Nach sehr vielen E-Mails und Schreiben muss ich feststellen, dass Herr J. es aufgrund der fehlenden Kontrolle seiner Behörde zulässt, dass Füchse (und andere Wildtiere) in unzulässiger Weise gefangen (und getötet?) werden.
Begründung:
In einigen Wäldern in unserer Nähe (Kreis Dithmarschen) wurden Betonrohrfallen <...> für den Fuchsfang aufgestellt, die auch jetzt, während der "Setz- und Brutzeiten", scharf sind. Herr Jürgens verlässt sich schon seit Monaten ganz und gar auf die Aussagen der Jägerschaft, dass diese Fallen abgenommen und gekennzeichnet seien. Das stimmt nicht! Vielleicht sind sie abgenommen, keine der Fallen ist jedoch gekennzeichnet! Herr Jürgens hat mich darüber informiert, wie eine solche Kennzeichnung aussehen muss, überprüft aber offensichtlich nicht, ob diese Kennzeichnung tatsächlich erfolgt.
Inzwischen habe ich auch schon einiges einstecken müssen (Anzeige wegen angeblicher Sachbeschädigung, Beschimpfungen und Drohbriefe von Jägerschaften und die Rechtfertigung dieser Briefe durch Herrn Jürgens ...). Der DJV schreibt in dem Kommentar „Das Bundesjagdgesetz – Forderungen und Tatsachen”: Bereits im gültigen BJG ist es nach § 22 Abs. 4 verboten, in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, zu bejagen. Im Landesjagdgesetz sind die Setz- und Brutzeiten nicht definiert. Die Kommentierung zum Bundesjagdgesetz nennt 1.3 - 15.6 als Setzzeit und 1.4 - 15.7 als Brutzeit (Quelle: http://www.allesjagd.com/).
Mehrfache Meldungen an die Kreisbehörde bringt keine Reaktion. Der Kreis schrieb mehrfach, dass Jungfüchse ganzjährig gejagt werden dürfen. Nur - wer hat denn die Kontrolle darüber, was in den Betonröhren gefangen wird, wie lange u. U. darin Elterntiere gefangen gehalten werden und damit die Jungfüchse gefährdet sind?
Eine Anzeige vom 19.5.2008 bei der Polizei Burg hat ergeben, dass die Falle scharf gestellt war. Die Polizei hat es offensichtlich wieder an den Kreis Dithmarschen gemeldet (auch wenn die Polizei mir darüber keinerlei Auskunft gibt, gehe ich davon aus). Aber selbst heute – nach 6 Wochen – ist die Falle weiterhin scharf gestellt. Diese Ignoranz des Kreises wirkt noch makabrer unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Kreis Dithmarschen Uhus abgeschossen werden. So passt dieser Fall (Einsperren - und Töten? - von Fuchs-Elterntieren) genau in diese Sparte. Aber auch weitere Fallen verschiedenster Art wurden in dem genannten Bereich aufgestellt (z.T. sicherlich auch für die Jagdbehörde unbekannt). Auch hier geschieht nichts!
Das schlimmste daran ist allerdings, dass dieses Vorgehen vom Kreis Dithmarschen unterstützt wird, indem von dort aus keinerlei Gegenmaßnahmen ergriffen werden. (Verweis auf diese Internetseite). Ich bitte Sie, den Kreis auf seine Pflichten hinzuweisen. Ansonsten werde ich weitere Schritte überlegen, um dieses Verhalten des Kreises öffentlich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Grade
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02.07.2008 (Antwort des Ministeriums)
Sehr geehrter Herr Grade, Ihre Fachaufsichtsbeschwerde gegen Herrn J. vom Fachdienst Ordnung und Sicherheit beim Kreis Dithmarschen habe ich zum Anlass genommen, am 30.06.2008 beim Kreis Dithmarschen in Heide eine fachaufsichtliche Prüfung durchzuführen. Dabei wurde von mir im Beisein von Herrn J. und Herrn Kreisjägermeister C. alle einschlägigen Unterlagen zu den von Ihnen genannten Vorfällen geprüft. Offene Fragen wurden durch die anwesenden Herren geklärt. Im Ergebnis habe ich festgestellt, dass die Bearbeitung der Vorgänge durch den Kreis Dithmarschen ordnungsgemäß und auf der Basis der geltenden Rechtsvorschriften erfolgt ist. Ich sehe keinen Anlass, fachaufsichtlich gegen den Kreis Dithmarschen vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen, B.
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02.07.2008 (Rückfrage an das Ministerium)
Sehr geehrter Herr B., vielen Danke für Ihr Schreiben vom 2.7. Es bleiben noch folgende Fragen offen:
1. Warum sind die Fallen immer noch nicht gekennzeichnet, obwohl Herr Jürgens und Herr Claußen Ihnen offenbar andere Informationen gegeben haben?
2. Viel wichtiger: Warum ist eine Falle immer noch scharf gestellt, obwohl das zurzeit nicht zulässig ist und Sie auch hier offensichtlich von den beiden Herren andere Informationen haben? Ist es sinnvoll, gegen die Verantwortlichen eine Strafanzeige zu stellen?
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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08.07.2008
Sehr geehrter Herr Grade, der guten Ordnung halber teile ich Ihnen mir, dass die von Ihnen angesprochenen Fälle von angeblichen Verstößen gegen § 28 des Landesjagdgesetzes weiterhin vom Kreis Dithmarschen - Untere Jagdbehörde - bearbeitet werden. Auskünfte zur Sache oder zum Verfahrensstand müssen Sie dort direkt erbitten. Sofern Ihnen Straftatbestände bekannt sind, sollten Sie diese bei der örtlichen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen.
Mit freundlichen Grüßen, B., Referatsleiter Oberste Forst- und Jagdbehörde, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
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14.07.2008 (Anzeige bei der Polizeistation Burg)
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie das Bild der Betonröhrenfalle, deren unerlaubte Benutzung ich Ihnen schon mehrfach angezeigt habe, in ihrem heutigen Zustand (14.7., 11:32). Sie ist immer noch scharf gestellt! Ich finde, es sieht immer mehr danach aus, dass meine Anzeigen einfach ignoriert werden, vom Kreis oder …?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Grade
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14.07.2008 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., in der Anlage erhalten Sie das Bild der Betonröhrenfalle, deren unerlaubte Benutzung ich Ihnen schon mehrfach angezeigt habe, in ihrem heutigen Zustand (14.7., 11:32). Sie ist immer noch scharf gestellt! Sie ist außerdem immer noch nicht gekennzeichnet. Ich finde, es sieht immer mehr danach aus, dass meine Anzeigen einfach ignoriert werden, von der Polizei, dem Kreis oder …?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Grade
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24.07.2008 (Kreis Dithmarschen an Dieter Grade)
Sehr geehrter Herr Grade, Ihren Vorwurf, dass von hier die Anzeigen ignoriert werden, weise ich hiermit entschieden zurück. Die von Ihnen angeführte Falle war anlässlich meiner Ortsbesichtigung einwandfrei gekennzeichnet, so dass der Eigentümer festgestellt werden konnte. Eine unerlaubte Nutzung dieser Falle ist nicht gegeben. Diesen Sachverhalt habe ich Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt. Im übrigen verweise ich auf das Schreiben vom 23.04.2008 von Herrn D.
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24.07.2008 (Dieter Grade an den Kreis Dithmarschen)
Sehr geehrter Herr J., bis zum 15.7. durften diese Fallen nicht scharf gestellt sein. Somit wird zumindest dieser Teil von Ihnen offenbar nicht verfolgt. Ihre Gründe kenne ich nicht! In der Anlage habe ich ein Bild der Falle. Nur diese Schrift ist an der Falle erkennbar. Das war für mich aber keine Plombe, so wie Sie es mir am 28.3. geschrieben haben (Ihre Aussage: ... Im übrigen müssen Fanggeräte gekennzeichnet sein (Plombe) ...). Für mich sieht es eher nach einer Hersteller-Bezeichnung für die Betonrohre aus. Sie können es so oft behaupten wie Sie wollen. Weitere Kennzeichnungen, z. B. in Form einer Plombe sind nirgends zu finden. Sollte der Jäger Sie durch Anbringen und Wiederentfernen einer solchen getäuscht haben, dann rate ich Ihnen, zukünftig nicht mehr so leichtgläubig zu sein. Ich verstehe nicht ganz, warum Sie auf das Schreiben vom 23.04.2008 von Herrn D. verweisen. Darin geht es um die unrechtmäßige Weitergabe meines Namens und meiner Adresse. Wollen Sie dieses wieder so handhaben und die Mail von Herrn D. als Rechtfertigung anführen ...?
Mit freundlichem Gruß
Dieter Grade
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22.7.2008 (Jägerschaft Großenrade, Frestedt, Quickborn, Brickeln und Süderhastedt an Dieter Grade)
Dieses Schreiben ist eine Fotokopie des Schreibens vom 16.4.2008 mit einem anderen Absender. Das Datum wurde per Hand durchgestrichen und entsprechend angepasst.
Sehr geehrter Herr Grade, die Vorkommnisse in der vergangenen Zeit machen deutlich, dass Sie offensichtlich eine vollkommen andere Einstellung zum Schutz und zur Nutzung der Natur haben als wir. Dieses ist natürlich Ihr ureigenes Recht. Bedauerlich ist nur, dass Sie wiederholt nicht den Weg einer direkten Auseinandersetzung mit Andersdenkenden wählten, sondern - ohne Kenntnis der jeweiligen näheren Umstände- sich für Strafanzeigen für die Ihrer Meinung nach begangenen Fehlhandlungen entschieden haben. Ebenso haben Sie unsere Ländereien wiederholt ohne die nach §67 Abs. (1) Satz 22 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein notwendige Erlaubnis betreten und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen. Bisher haben wir dieses ohne die Erstattung von Anzeigen geduldet. Wir, die unten aufgeführten Landeigner, sehen uns jetzt aber leider genötigt, Ihnen hiermit ausdrücklich das Betreten unserer Ländereien abseits der in § 39 Abs.1 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein genannten Straßen und Wege in den Gemarkungen Brickeln, Frestedt, Quickborn, Großenrade und Süderhastedt zu verbieten.
Mit freundlichen Grüßen
17 Unterschriften
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Beitrag erstellt 19. Januar 2009, ILu
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