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Vorlesen

Illegaler Einsatz eines Lockvogels

Erneuter Verstoß gegen die Fangjagdverordnung

Im Kreis Nordfriesland wurde eine nicht gekennzeichnete Krähenfalle mit illegalem Lockvogel gemeldet. Leider kein Einzelfall. Der NABU berichtet.

Krähenfalle - Foto: Rainer Rehm

Krähenfalle - Foto: Rainer Rehm

18. Februar 2009: Am 30. Januar 2009 erhielt NABU- Vorstandsmitglied Rainer Rehm einen Anruf von einem befreundeten Ornithologen und Naturschützer, der am Baggersee der Mülldeponie Ahrenshöft im Kreis Nordfriesland eine Krähenfalle, illegal bestückt mit einem Lockvogel, entdeckt hatte. Der Einsatz von einzelfangenden Krähenfallen ist nach der derzeit gültigen Fangjagdverordnung des Landes erlaubt. Es dürfen aber auch nach gültigem EU-Recht keine Lockvögel zum Fang genutzt werden. Zudem ist die Falle vor dem Einsatz vorzuführen und so zu kennzeichnen, dass ggf. der Aufsteller ermittelt werden kann. Diese Kennzeichnung fehlte ebenfalls.


Krähenfalle - Foto: Rainer Rehm

Krähenfalle - Foto: Rainer Rehm

Bei der Falle handelte es sich um einen aufwendigen Eigenbau. Als Lockvogel war eine Rabenkrähe im mittleren Teil der Falle eingesetzt, die auch aufgrund der Enge des Käfigs in einem äußerst schlechten Zustand war: Die Federn der Rabenkrähe waren geknickt oder ganz abgestoßen, vor allem die Schwanzfedern waren auf Grund der Einwirkungen des Drahtgeflechts in einem schlechten Zustand. Als Rainer Rehm im Beisein der herbeigerufenen Polizeibeamten den Vogel befreite, war dieser einige Minuten nicht flugfähig und so benommen, dass er zunächst nur bis ins nächste Gebüsch taumeln konnte.


Rabenkrähe

Rabenkrähe - Foto: Ingo Ludwichowski

Zwei Beamte der Polizeidienststelle Bredstedt fotografierten die Falle. Sie nahmen zudem wegen des illegalen Einsatzes eines Lockvogels und der fehlenden Kennzeichnung der Falle eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Unbekannt auf. Der zuständige Jagdpächter wurde informiert. Es soll sich nach Angaben der Polizeibeamten nicht um den Eigentümer der Falle handeln. Zunächst war dieser gegenüber dem NABU als Täter benannt worden.

Keine Fangjagd zulassen!
Der NABU lehnt die Fangjagdverordnung ab und fordert Minister von Boetticher auf, die Verordnung aufzuheben. Tiere erleiden beim Fang in Totschlagfallen erhebliche Qualen, die Fallen fangen nicht selektiv und Jäger verstoßen in vielen vom NABU dokumentierten Fällen gegen die Bestimmungen der Verordnung.

ILu; Aktualisiert: 6. März 2009


Junger Fuchs, Detail - Foto: Carsten Pusch
Die Jagd in Schleswig-Holstein

Auch wenn sich der NABU mit vielen Aspekten kritisch auseinandersetzt, lehnt er die Jagd nicht prinzipiell ab. Der NABU fordert jedoch von Jagdvertretern wie vom zuständigen Ministerium eine stärkere Ausrichtung an Belangen des Natur-, Arten- und Tierschutzes. Mehr →

Drahtgitterfalle - Foto: Dieter Grade
Jagdpraxis

Die illegalen Methoden, mit denen Raubsäugern und Greifvögeln nachgestellt wird, sind Ausdruck eines falschen Naturverständnisses. Auch manche legalen Methoden sind naturschutzfachlich fraglich. Sie nehmen Qualen für die gefangenen Tiere in Kauf. Mehr →

Jagdkanzel - Foto: Thomas Behrends
Jagdrecht in Schleswig-Holstein

Informationen über die Rahmenbedingungen und rechtlichen Hintergründe der Jagd im Land zwischen den Meeren und deren Bewertung. Der NABU fordert von Jagdvertretern wie vom Ministerium eine stärkere Ausrichtung an Belangen des Natur- und Tierschutzrechtes. Mehr →



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