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Auch Haustiere Opfer von Schlagfallen

Gefahr für Katze und Hund

Mehrfach hat der NABU auf die großen Gefahren hingewiesen, die vom Einsatz von Schlagfallen in der Jagd ausgehen. Nicht nur Greifvögel sind betroffen und Steinmarder verenden qualvoll, auch unsere Haustiere sind nicht sicher vor der tödlichen Gefahr.

Katze in Fangeisen - Foto: Verena Nagel

Katze in Fangeisen - Foto: Verena Nagel

Gefangene Tiere leiden vielfach, bevor sie sterben. Wesentliche Bestimmungen der vom Landwirtschaftsministerium in Kiel herausgegebenen Fangjagdverordnung werden vor Ort nicht eingehalten und überwacht. Ferner können geschützte Arten wie Mäusebussarde in den Fallen enden, wenn ihnen der Fangbügel die Fänge zertrümmert. Der Fischotter, der sich in Schleswig-Holstein langsam wieder ausbreitet, ist in Gewässernähe ebenfalls bedroht. Aber auch Haustiere sind nicht sicher vor der tödlichen Gefahr, wie der NABU im folgenden Fall, der dem Naturschutzverband vor wenigen Tagen veranlasst durch die Medienberichterstattung zur Kenntnis kam, dokumentiert.


Conibear-Fallen in Schleswig-Holstein verboten

Conibear-Fallen sind mit der überarbeiteten Fangjagd-VO vom 5. August 2013 inzwischen wieder in Schleswig-Holstein verboten (§1 Nr. 5). Das Umweltministerium als Verordnungsgeber berief sich dabei auf § 19 Abs. 1 Nr. 9 Bundesjagdgesetz, nach dem u.a. Conibear-Fallen und Totschlagfallen, die durch Tritt oder Druck ausgelöst werden, als "verbotene Fanggeräte" einzustufen sind. Das Verbot dürfte demzufolge auch in den anderen Bundesländern gelten. Hey, akt. 17. August 2018

Der Fall
Verena Nagel aus Westensee bei Kiel musste am 2. Dezember 2008 miterleben, wie ihre einjährige, kastrierte Katze qualvoll im Eisen verendete. Die Falle war in einer Garage, auf deren Gelände sich auch mehrere Mietshäuser sowie die Wohnung von Frau Nagel befinden, aufgestellt. Die Garage hat zwei große Tore und jedes Tor zum Boden hin einen Spalt von etwa 30 cm. Genug Raum, damit eine Katze oder ein Marder, für den die Falle wohl gestellt war, ohne weiteres durchkommen. Der Durchgang war nicht gesichert. "Meine Katze lief vom Hof aus direkt in die Garage und dann in die beköderte Falle. Sie hat bestimmt zehn Minuten geschrien, bis sie tot war", schrieb vor Kurzem Frau Nagel, die - darin ungeübt - die Falle nicht sofort öffnen konnte. Die Falle befand sich in keinem Fangbunker, wie es für Fallen vorgeschrieben ist. Das Fanggerät war lediglich mit einer Kette und einem Schekel an einer selbstgebauten Holzkiste befestigt. "Von außen war nicht zu erkennen, dass sich derzeit in der Garage solch eine Falle befindet. An der Falle selbst befand sich kein Hinweis, wer der Eigentümer der Falle ist", so Frau Nagel. Mittlerweile erstattete Frau Nagel Anzeige bei der Polizei. Zum zweiten mal - denn Wochen vorher hatte der Fallen stellende Jäger, der ermittelt werden konnte, das Gerät vor Eintreffen der Polizei verschwinden lassen. Es handet sich bei dem Fangeisen um eine sog. Conibear-Falle, die erst seit dem 1. Januar 2009 wieder zum Fang von Raubsäugern zugelassen ist.


Hauskatze

Hauskatze - Foto: Helge May

NABU fordert Abschaffung der Fangjagd
Dass dieser Fall nicht einzigartig ist, darüber berichtete bereits der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag am 13. Januar 2009 anlässlich des qualvollen Endes eines Steinmarders in einem Abzugseisen in der Nähe von Elmshorn. Die Katze wurde dort vom Jäger aus einer nicht näher beschriebenen Falle 'befreit und gesund gepflegt'.

Der NABU fordert vor dem Hintergrund der Vorkommnisse erneut, die Fangjagd ersatzlos abzuschaffen. Die Dezimierung von Raubsäugern ist - wie wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben - aus Naturschutzsicht nicht notwendig. Da die Tiere auch nicht verwertet werden, fehlt der im Tierschutzgesetz geforderte vernünftige Grund für das Töten der Tiere. Diese leiden unverhältnismäßig oft in Totschlagfallen. Die Fallen werden auch zur Gefahr für geschützte Wild- und Haustiere. Die vielfach nachgewiesene missbräuchliche Anwendung der Fangjagdverordnung wird vor Ort nicht kontrolliert und Hinweisen darauf nicht entschieden genug nachgegangen. Die vom NABU dokumentierten Fälle zeigen, dass zudem beim Missbrauch und beim qualvollen Töten eine hohe Dunkelziffer besteht und damit keine "bedauernswerten Einzelfälle" vorliegen, wie das Ministerium mehrfach gerne behauptet hat. "Es ist Zeit, der staatlich begünstigten Tierquälerei ein Ende zu setzen", fordert daher NABU- Landesvorsitzender Hermann Schultz erneut von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister von Boetticher.

ILu, 26. Januar 2009


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