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Der Hammer: MLUR brüskiert Zeugen des qualvollen Mardertods

Schlagfallen: Es kann nicht sein, was nicht sein darf!

Ole-Christian Kremer wurde durch die lauten, qualvollen Schreie eines im Abzugseisen eines Jägers gefangenen Steinmarders geweckt, der einige Zeit später im Beisein von Polizeibeamten starb. Antwort des Ministeriums: Es kann nicht sein, was nicht sein darf!

Liegender Steinmarder guckt in die Kamera

Junger Steinmarder - Foto: Ingo Ludwichowski

Kuriose Reaktion des Ministeriums
Kurios reagierte das zuständige Umweltministerium in Kiel auf diesen Vorfall. Bedauerte MLUR-Pressesprecher Christian Seyfert in den Medien zunächst noch den konkreten Vorfall, hat der im Auftrag des Ministers auf das Schreiben einer engagierten Lübecker Bürgerin antwortende Jagd-Referatsleiter Johann Böhling offenbar seine eigene, merkwürdige Sicht der Dinge. „Meine Recherchen zu dem von Ihnen genannten Fang eines Marders in Raa-Besenbeek haben ergeben, dass der Vorgang in der Presse ganz offensichtlich unrichtig dargestellt wurde. Bereits das in der Zeitung veröffentlichte Foto zeigt, dass es sich um einen klassischen Brustkorbfang handelte, so wie er der guten fachlichen Praxis der Fangjagd entspricht. Vorschriften wurden nicht verletzt. Ein längeres Leiden des gefangenen Tieres kann, entgegen der öffentlichen Darstellung, aus meiner Sicht ausgeschlossen werden.“

"Klassischer Brustkorbfang"
Wie die behauptete „Recherche“ konkret ausgesehen hat, ist unbekannt. Den Zeugen des nächtlichen Ereignisses, Herrn Ole-Christian Kremer, der erst durch die lang anhaltenden Schreie des Marders aufmerksam wurde, und die herbeigerufenen Polizeibeamten, in deren Beisein das Tier verendete, hat das Landwirtschaftsministerium jedenfalls nicht persönlich befragt. Wenig erstaunlich: Sonst hätte das MLUR ggf. zugeben müssen, dass – wie vom NABU befürchtet – auch ein „klassischer Brustkorbfang“ eben nicht automatisch den sofortigen Tod des Tieres nach sich zieht. Doch dann wäre das längst bröckelnde Argumentationsgebäude des MLUR in Sachen "Fangjagd" endgültig in sich zusammengefallen. So verharrt das Ministerium im Schützengraben und behauptet, dass eben nicht sein kann, was nicht sein darf!

Dass gleichzeitig in der Antwort geleugnet wird, hier wie die Länder Berlin und Saarland durch ein Verbot von Fallen für den Totfang tätig werden zu können, überrascht dann vor diesem Hintergrund auch nicht mehr.

Der NABU findet ... echt der Hammer!


Weitere Informationen ...

Steinmarder in Fangeisen - Foto: Ole Christian Kremer

Ein langsamer, qualvoller Tod

Steinmarder stirbt über Stunden in Fangeisen

"Der Fang von Raubsäugern mit Abzugseisen birgt für das Tier die Gefahr großer Leiden." Darauf wies das Landwirtschaftsministerium in Bezug auf die Fangjagdverordnung hin. Daraus wurde nun grausame Realität. Der NABU berichtet. Mehr →



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