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Akteneinsicht: Der Fall Eiderstedt

NABU nimmt Schriftverkehr des MLUR in Augenschein

Der NABU hat im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes mit Bezug auf die Umweltinformationsrichtlinie der EU Einsicht in die Akten des MLUR zum "Fall Eiderstedt" erhalten. Diese wurden im Folgenden ausgewertet und dokumentiert.


Uferschnepfe - Foto: Frank Derer

Uferschnepfe - Foto: Frank Derer

Akteneinsicht
im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR)

Akteneinsicht: Der Fall "Eiderstedt"

NABU nimmt Akten des MLUR in Augenschein

Insbesondere die geplante Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge-Niederung sorgt seit langem für Streit in der Naturschutzpolitik. Die im Wahlkampf von der CDU angekündigte Überprüfung der von der rot-grünen Vorgängerregierung am 29. Juni 2004 beschlossenen Gebietskulissen sollte - so der seit März 2005 amtierende Minister Dr. Christian von Boetticher (CDU) - in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgen.

Eine Möglichkeit zur Aufklärung darüber, wie es schließlich zur drastischen Verkleinerung der ursprünglich vom rot-grünen Kabinett zur Meldung vorgeschlagenen Schutzgebiete kommen konnte, gibt es jedoch bis heute nicht, denn das Ministerium hat im Zuge des Anhörungsverfahrens weder die Gutachten noch die Entscheidungsgründe offengelegt. So blieb offen, wie im Falle Eiderstedts die Reduktion der Fläche von 19.800 auf nunmehr rd. 2.800 ha fachlich begründet wird.

Der NABU hat deshalb im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes unter Bezug auf die Umweltinformationsrichtlinie der EU am 31. Januar 2006 den Antrag gestellt, die Akten des MLUR zum "Fall EU-Vogelschutzgebiet Eiderstedt" und zur "Eider-Treene-Sorge-Niederung" einzusehen. Am 28. Februar 2006 lag dem NABU der positive Bescheid vor. Am 14. März 2006 konnten NABU Vertreter im MLUR die Akten in Augenschein nehmen.


Aktenumfang

Die Akten betrafen den Zeitraum ab dem 15. März 2005. Einzelne Vorgänge reichten jedoch weiter zurück. In den Akten fanden sich neben zahlreichen Vermerken der Fachabteilung im MLUR, Anfragen von Abgeordneten des Landtags, "Sprechzetteln" für Staatssekretär und Minister sowie Reaktionen auf Presseberichte die Protokolle des Arbeitskreises AK Eiderstedt samt vom MLUR erarbeiteter Basisdokumentation als Grundlage für die Diskussionen sowie Teile des entsprechenden Schriftverkehrs einschließlich der Unterlagen des parallel arbeitenden AK ETS-Niederung.

Der NABU fertigte Fotokopien und insbesondere von Karten auch Fotos der nach der kompletten Durchsicht wichtigen Dokumente an.


Absicht: Offenlegung der Entscheidungsfindung

Die persönliche In-Augenschein-Nahme ermöglicht es dem NABU jetzt, die Entscheidungsfindung offenzulegen und den Einfluss nichtfachlicher Argumentationen, die vom Votum der Fachabteilung im Ministerium (Abt. 5 Naturschutz, Forstwirtschaft und Jagd) und den nachgeordneten Behörden (Landesamt für Natur und Umwelt LANU) abweichen, zu dokumentieren. Sollte im derzeit laufenden Verfahren der Gebietsmeldung keine Korrektur der unzureichenden Auswahl erfolgen, wird die Dokumentation auch der EU-Kommission vorgelegt werden.

Die EU-Vogelschutzrichtlinie verlangt, dass bei der Auswahl der zu meldenden Gebiete einschließlich deren Abgrenzung nur fachliche Kriterien zu berücksichtigen sind. Diese Bedingung ist im vorliegenden Verfahren nicht annähernd erfüllt.


Das Wichtigste in Kürze:
Zahlreiche Hinweise auf abweichende Meinungen der Fachabteilung

Kurz und knapp

Die wesentlichen Fakten lassen sich in Kürze so darstellen:

>> Zur Überarbeitung der Gebietskulisse auf Eiderstedt und in der ETS-Niederung wurden Arbeitskreise AK gegründet. Im AK Eiderstedt waren das MLUR, der Kreis Nordfriesland, der Landesbauernverband sowie Mitglieder der "Interessengemeinschaft Eiderstedt" vertreten. Der AK wurde fallweise erweitert. Es fanden bis zum 16. Januar 2006 vier Sitzungen des AK, drei Sitzungen der rechtlichen Unterarbeitsgruppe und drei der ornithologischen Unterarbeitsgruppe statt. Über die Ergebnisse wurde stillschweigen vereinbart.

>> Einige Vertreter des AK Eiderstedt einschließlich des MLUR sind im letzten Sommer zu der Einschätzung gekommen, dass die Gebietskulisse in Eiderstedt deutlich reduziert werden könne und eine Fläche von etwa 8.000 ha ausreiche: Für Kiebitz und Nonnengans wurde nunmehr im Zusammenhang mit der Aufgabe der Rechtspositionen bzgl. der Einstufung von Eiderstedt als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung die Notwendigkeit einer Berücksichtigung bei der Meldung nicht mehr gesehen. Bei einem ersten Treffen der juristischen Unterarbeitsgruppe des AK Eiderstedt wurde über diese Flächengröße von rd. 8.000 ha zunächst Konsens erzielt. Im Zuge der Verhandlungen wurde der Gebietsumfang jedoch weiter drastisch reduziert. Landrat Bastian blockierte zum Ende der Verhandlungen schließlich auch die Berücksichtigung von zum Vogelschutzgebiet beitrittswilligen Landwirten mit Flächen des Vertragsnaturschutzes.

>> Die Frage, ob Eiderstedt ein Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung ist, wurde jedoch vom MLUR zu Beginn der Verhandlungen bejaht. Dagegen stand der vom Kreis Nordfriesland und "Pro-Eiderstedt" offensichtlich massiv vorgetragene Wunsch, Eiderstedt nicht als Ramsar-"Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" einzustufen. Die Juristen des Ministeriums warnten zunächst, dass EU-rechtlich für die Einstufung als "Feuchtgebiet" rein ornithologische Kriterien maßgeblich sind.

>> Das MLUR bestand darauf, dass das Auswahlkonzept des Landes als fachliche Grundlage für die Gebietsmeldungen nicht verhandelbar sei. Die fachliche Bewertung lautete, dass neben der Trauerseeschwalbe auch Uferschnepfe und Goldregenpfeifer weiterhin in die Kulisse mit einzubeziehen sind.

>> Im Zuge der Verhandlungen mit der IG Eiderstedt und dem Landrat Bastian wurden im AK Eiderstedt schließlich jedoch alle Vogelarten bis auf die Trauerseeschwalbe aus der Betrachtung herausgenommen. Insbesondere gegen die Nichtberücksichtigung von Uferschnepfe und Goldregenpfeifer hat die Fachabteilung des MLUR mehrfach fachliche Bedenken angemeldet. Bei der Trauerseeschwalbe einigte man sich im AK schließlich darauf, nur noch die Brutplätze, die ab 2000 besetzt waren, zu berücksichtigen, wohl um die Gebietskulisse noch weiter verkleinern zu können.

>> Den Akten ist an vielen Stellen zu entnehmen, dass die Fachabteilung des MLUR ein anderes Vorgehen für geboten erachtet hat und z. T. deutlich davor warnt, dass die kleine Gebietskulisse aus verschiedenen Gründen nicht richtlinienkonform ist.

>> Die endgültige Abgrenzung legten schließlich Minister und Staatssekretär fest.

>> Das Landesamt für Natur und Umwelt (LANU) war an der Auswahl und Abgrenzung der Gebietskulisse nicht beteiligt. Dagegen gehörten die Gutachter der Schutzgebietsgegner von "Pro-Eiderstedt" dem AK bzw. Unterarbeitsgruppen an. Das MLUR übernahm dabei einen Teil der Kosten für das "Kölner Büro für Faunistik" KBfF.

>> Die Akte der ETS-Niederung ist sehr dünn. Man hat sich im AK ETS allein damit begnügt, die Flächen vorzuschlagen, die von Landwirten freiwillig für eine Meldung angeboten wurden.

>> Der Ministerpräsident hat sich mehrfach anlässlich von Anfragen, Presseartikeln und brieflichen Einwendungen von Petitenten über das Verfahren informieren lassen. Er gab zudem am 9. November 2005 eine "Auswertung der Pressespiegel über Eiderstedt während des Wahlkampfes" in Auftrag.

>> Die wesentlichen Aussagen der Akten werden vom NABU im folgenden zitiert.


Resumee

Zahlreiche Hinweise auf abweichende Meinungen der Fachabteilung

Das Studium der Akten bot insbesondere im Fall Eiderstedt aufschlussreiche Einblicke "hinter die Kulissen" der Gebietsauswahl und Abgrenzung. Statt Offenheit und Transparenz gab es lediglich Verhandlungen hinter verschlossener Tür mit einer kleinen Gruppe erklärter Gegner jeglicher Schutzgebietsausweisung. Es wurde dabei laufend Vertraulichkeit und Stillschweigen gegenüber der Presse vereinbart.

Den Akten ist vielfach zu entnehmen, dass im Umweltministerium zwar eine deutliche Verkleinerung der Gebietskulisse trotz bekundeter Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Konsequenzen theoretisch für möglich gehalten wurde, dass aber auch die dann verabredete Gebietsmeldung und die zugrunde liegenden Kriterien keinesfalls als ausreichend eingestuft werden, um die Verpflichtungen der Vogelschutzrichtlinie zu erfüllen.

Die Festlegung der Fläche des geplanten EU Vogelschutzgebietes auf Eiderstedt erfolgte maßgeblich auf der politischen Ebene unter dem starken Einfluss des Landrats des Kreises Nordfriesland, Olaf Bastian.

Eine richtlinienkonforme Auswahl und Gebietsabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes war unter diesen Bedingungen aus Sicht des NABU nicht zu erwarten.




Die Akten:
NABU-Dokumentation


Im Folgenden dokumentiert der NABU wichtige Erkenntnisse aus der Aktenlage.


Die Arbeitskreise "Eiderstedt" und "ETS-Niederung"

Für die Diskussion des flächenmäßigen Zuschnitts der Vorschlagsgebiete für EU-Vogelschutzgebiete auf Eiderstedt wie in der ETS-Niederung wurden vom MLUR Arbeitskreise (AK) ins Leben gerufen. Der Arbeitskreis hatte jeweils die Aufgabe, bzgl. der ursprünglich vorgesehenen Gebietskulisse u.a. "begangene Fehler soweit möglich zu beheben" und "vorhandene rechtliche und naturschutzfachliche Beurteilungsspielräume zu nutzen", um die geplanten Schutzgebiete fächenmäßig zu verkleinern. Zu diesem Zweck wurden im AK Eiderstedt zusätzlich zwei Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich einerseits mit der Erarbeitung einer Gebietskulisse, andererseits mit einer rechtlichen Sicherung beschäftigen sollten.

Insgesamt fanden im AK Eiderstedt bis zum 16. Januar 2006 vier Sitzungen des Gesamtarbeitskreises, drei Sitzungen der rechtlichen Unterarbeitsgruppe und drei der ornithologischen Unterarbeitsgruppe statt. Der AK besteht auf Empfehlung des Staatssekretärs weiter. Der AK ETS-Niederung tagte viermal.


Kritikpunkt: Einseitige Besetzung

Die Einseitigkeit in der Zusammensetzung der Mitglieder des AK lässt sich deutlich erkennen und war beabsichtigt. Man einigte sich darauf, dass an Sitzungen des AK u.a. regelmäßig sechs Vertreter des Ministeriums und sechs Vertreter aus Eiderstedt teilnehmen konnten, darunter Staatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius sowie Margret Brahms (beide MLUR), Olaf Bastian (Landrat; Gesprächsleitung) sowie verschiedene Vertreter aus der Region, organisiert in der Interessengemeinschaft (IG) Eiderstedt / "Pro-Eiderstedt", namentlich Herr Friedrichsen (Kreisbauernverband), Herr Hach und Frau Rohwer-Boyens (Pro-Eiderstedt). Hinzu kamen in der Arbeitsgruppe für die Gebietskulisse die Gutachter KBfF von "Pro-Eiderstedt", die auch den Auftrag zur Erarbeitung eines Gebietsabgrenzungsvorschlages erhielten (Protokoll 3. Sitzung AK Eiderstedt vom 12. Dezember 2005).

In der Arbeitsgruppe "Recht" wirkte weiterhin Herr Gersteuer für den Landesbauernverband mit. Die Teilnahme von Landwirten des EWE-Programms, Klaus Ivens als langjähriger Fachbetreuer der Trauserseeschwalben auf Eiderstedt, Vertretern des sogenannten "Ältestenrates", des LANU, der Stiftung Naturschutz und von Naturschutzverbänden war dagegen von vornherein offensichtlich nicht vorgesehen.


Deutliche Zweifel im Ministerium

Dass die Fachabteilung eine alleinige Beteiligung unmittelbar Betroffener - auch in der geforderten Diskussion um das Auswahlkonzept für die Gebietskulisse - generell als kritisch bzgl. der Ergebnisoffenheit einstuft, ist belegt: "Ein anderer Aspekt betrifft die Frage, ob man nicht vermutlich Betroffene, d. h. Befangene, mit der Überarbeitung und anschließender Zustimmung zu einem Konzept überfordert, wenn dieses Konzept anschließend die Grundlage dafür bildet, ob ihre Eigentumsflächen Vogelschutzgebietsflächen werden oder nicht" (Vermerk des MLUR vom 27. Juli 2005).


Beteiligung am Auswahlverfahren: Der Fall "IG Eiderstedt / Pro-Eiderstedt"

Schon früh kritisierte der NABU die Auswahl der Vertreter, die den AK angehörten. In diesen AK fielen die wesentlichen Entscheidungen zur Gebietsauswahl auf Eiderstedt und in der ETS-Region.

Dass deutlich Druck bzgl. der personellen Besetzung des AK aufgebaut wurde, ist belegt, so durch folgende Äußerung: "In diesem Zusammenhang weisen die anwesenden EilantragstellerInnen / Vertreter des Sprecherrates ausdrücklich darauf hin, dass nur Personen aus dem Sprecherrat ... befugt und berechtigt sind, für die Region Eiderstedt / Pro-Eiderstedt zu sprechen. Speziell der sogenannte "Ältestenrat" oder Einzelpersonen aus diesem selbst ernannten "Gremium" verfügen ... über keinerlei Mandat aus der Region!"

Die Intervention wurde verstanden: "Herr Teppe [damaliger Leiter des Ministerbüros] nimmt dies zur Kenntnis!" (Vermerk vom 3. Juni 2005 von Rolf Hach zum Gesprächstermin im MLUR über das weitere Vorgehen in Sachen Natura 2000 / Gebietsvorschlag Eiderstedt ).

Vor dem Hintergrund, dass das MLUR nach dem Regierungswechsel offensichtlich zunächst eine deutlich größere Kulisse melden wollte, erinnerte die Initiative "Pro-Eiderstedt" zudem den Minister an ihre massive politische Unterstützung der CDU im Wahlkampf 2005: "Ohne besondere Eitelkeiten zu hegen, wage ich zu behaupten, dass ohne die engagierten Aktionen und Demonstrationen der Mitglieder der Bürgerinitiative "Pro-Eiderstedt" ein Regierungswechsel nur schwer, wenn nicht gar überhaupt nicht erfolgt wäre." (Brief Frauke Rohwer-Boyens vom 8. Juni 2005).


Außen vor: Das LANU

Von Anfang an wurde das Landesamt für Natur und Umwelt LANU, das maßgeblich die fachlichen Grundlagen und das Konzept für die Gebietsauswahl vom 29. Juni 2004 erarbeitet hatte, aus der Erstellung der neuen Gebietskulisse für Eiderstedt und die ETS-Niederung herausgehalten.

Die wenigen Beitrage des LANU legen im Anschreiben Wert darauf, nicht mit der Gebietsauswahl befasst zu sein: "Eine fachliche Stellungnahme als Bewertung dieser gegenwärtig geplanten Meldekulisse hinsichtlich der Lage, Eignung und des Umfangs o. g. geplanter Vogelschutzgebiete stellen die Kurzgutachten [des LANU zu den neuen Vorschlagsgebieten] ausdrücklich nicht dar. (Schreiben des LANU vom 13. Januar 2006, Hervorhebung durch LANU)

Statt dessen einbezogen wurde das "Kölner Büro für Faunistik" KBfF, das im Auftrag von "Pro-Eiderstedt" darzustellen versuchte, warum auf eine Schutzgebietsausweisung ganz verzichtet werden könne. Ausweislich der Protokolle des AK Eiderstedt wurden dem KBfF Fahrtkosten und in mindestens einem Falle auch Honorar für die Tätigkeit gezahlt (Protokoll 3. Sitzung AK Eiderstedt vom 12. Dezember 2005).


Anerkannt: Basisdaten des Michael-Otto-Instituts

Die Frage, welche Daten für eine fachliche Beurteilung herangezogen werden können, war lange umstritten. Vertreter von Pro-Eiderstedt zweifelten lautstark die Zählergebnisse und Bestandsangaben des Michael-Otto-Instituts im NABU an. Der Landrat des Kreises Nordfriesland, Olaf Bastian, sprach gar von "Datenmanipulation und gezinkten Ergebnissen".

Nunmehr findet sich dazu in den Akten: "Erste Ergebnisse bezüglich des Vorkommens von Wiesenbrütern aus dem Jahr 2004 liegen vor und bestätigen in der Tendenz die Untersuchungsergebnisse des Michael-Otto-Instituts bzw. lassen erwarten, dass die Bestände einiger Arten sogar höher sind, als zuvor angenommen. ... Strittig ist derzeit weniger die Frage des tatsächlichen Vorkommens von Brutvögeln - die diesbezügliche Kritik des Kölner Büros für Faunistik (KBfF) an der Methodik des Michael-Otto-Instituts im NABU ist hinreichend widerlegt - als vielmehr die Bewertung dieser bestätigten Vorkommen" (Vermerk des MLUR vom 25. August 2005).

Somit geht es in den folgenden Verhandlungen im AK nurmehr um die Möglichkeit, diese Daten so umzudeuten, dass sie einer stark verkleinerten Gebietskulisse nicht entgegenstehen.


Grundlagen - Die fachliche Bewertung durch das MLUR

Die Fachabteilung des Ministerium nimmt in zahlreichen Vermerken zunächst fachlich begründete Positionen bzgl. der Ausweisung einer größeren Kulisse ein. Im Zuge der Verhandlungen im AK Eiderstedt fallen diese jedoch zunehmend unter den Tisch.


Feuchtgebiet internationaler Bedeutung

In die Öffentlichkeit getragen wurde seitens des Ministeriums vor allem die Frage nach der Einstufung Eiderstedts als "Feuchtgebiet internationaler Bedeutung". Am Anfang der Verhandlungen wurde von der Fachabteilung im Ministerium u.a. deutlich gemacht, dass Eiderstedt die Kriterien für ein nach der Ramsar-Konvention ausweisbares "Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" erfüllt, wichtig u.a. für die Einbeziehung der Nonnengans in die Gebietskulisse.

Zwar wird seitens des MLUR auf die rechtlich offene Frage der Interpretation der Ramsar Konvention bzgl. der Definition "Feuchtgebiet" verwiesen, gleichzeitig aber gewarnt, dass der Europäische Gerichtshof insbesondere "auf ornithologische Kriterien für die Einstufung eines Lebensraums als Feuchtgebiet abstellt".

In dem Entwurf der vom MLUR gefertigten Basisdokumentation vom 25. Juli 2005 -als gemeinsame Grundlage für die Diskussionen im Arbeitskreis verfasst - finden sich zu dieser Thematik zunächst zahlreiche Quellen und Belege, die die Auffassung der Fachabteilung stützen. Noch am 18. August 2005 bekräftigt das MLUR diesen Standpunkt.

Beim Bauernverband stößt dies auf wenig Gegenliebe: "Auch im übrigen erscheinen einige Teile verzichtbar, insbesondere Bezugnahmen auf EuGH-Urteile, die für die zu beantwortenden Fragen nicht oder nur wenig ergiebig sind." (Schreiben Stephan Gersteuer vom 17. August 2005: Anmerkungen zum Entwurf des MLUR einer Basisdokumentation für die Unterarbeitsgruppe "Recht" des "AK Eiderstedt" vom 25. Juli 2005).


Gebietsgröße und Zuschnitt

Die ursprüngliche Flächengröße der Vorgängerregierung vom 29. Juni 2004 wurde schnell ad acta gelegt. Ausweislich zweier Vermerke vom 9. September 2005 war jedoch zunächst geplant - und hierfür gab es auch Zustimmung - eine Gebietsgröße von rund 8.000 ha anzustreben:

"Es wurde deutlich, dass Herr Gersteuer [Bauernverband] und Frau Schmeck [Kreis Nordfriesland] die Notwendigkeit und auch die Möglichkeit einer Einigung auf der Grundlage des erarbeiteten Papiers [Juristische Grundlage für "ornithologische Facharbeitsgruppe" des AK] sahen, wobei beide das im MLUR skizzierte Flächenszenario von 8.000 ha als realistische Größe ansahen. Man war sich wohl der Brisanz vor dem Hintergrund der Forderungen von Pro-Eiderstedt nach einer Null-Lösung durchaus bewusst, denn "hierüber wurde Vertraulichkeit vereinbart."


Landrat setzt sich bei Nichtberücksichtigung von Vertragsnaturschutzflächen durch

Ausweislich eines Vermerks des MLUR vom 28. November 2005 (Vorbereitung des Telefonats Staatssekretär mit Landrat) forderte Landrat Bastian jedoch von Anfang an eine Reduzierung der Gebietsfläche auf 2.000 ha. In der Endphase der Gebietsauswahl, bei der es um die Aufnahme von beitrittswilligen Landwirten in die Gebietskulisse ging, trat der Landrat besonders massiv in Erscheinung:

"Herr Dr. Bastian lehnt jegliche Gebietserweiterung ab, da dies gegen die verabredeten Kriterien für die Gebietsauswahl und -abgrenzung auf Eiderstedt verstoßen und die "Kommissions-Festigkeit" des Gebietsvorschlages gefährden würde. Er ergänzt, dass er aus dem weiteren Prozess aussteigen würde, sofern das Land auf die Wünsche "förderungsbegieriger und sachlich uninformierter" Landwirte eingehen sollte.

Dass diese Drohung durchaus ernst gemeint war, ergibt sich aus Folgendem "Die Äußerung eines MLUR-Vertreters, dass die EWE interessierten Landwirte [Förderprogramm Extensive Weidewirtschaft Eiderstedt] nicht nur aus finanziellen Erwägungen, sondern auch aus echtem Interesse am Erhalt ihrer Heimat den Vertragsnaturschutz befürworten und z.T. auch um eine Berücksichtigung bei der Vogelschutzgebietsausweisung bitten, führt bei Herrn Dr. Bastian zu großer Entrüstung, so dass er vorübergehend die Sitzungsleitung abgibt. (Vermerk 4. Sitzung AK Eiderstedt vom 22. Dezember 2006).

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung interessant ist die Aussage des Vertreters des Bauernverbandes, Herrn Gersteuer zum Vertragsnaturschutz im selben Protokoll: "Herr Gersteuer bezeichnet den Vertragsnaturschutz als "süßes Gift" und lehnt für den Bauernverband die Aufnahme externer Flächen in den Gebietsvorschlag ab" Der Bauernverband fordert sonst bei jeder Gelegenheit, Vertragsnaturschutz statt ordnungsrechtlicher Maßnahmen ein. Die Programmatik der CDU stellt in Sachen Naturschutz ganz wesentlich auf vertragliche Vereinbarungen ab.


Entscheidung durch Minister und Staatssekretär

Die letztendliche Größe des Vorschlagsgebietes legte wohl Staatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius fest: "Nach der 3. Sitzung des AK Eiderstedt am 5. Dezember 2005 hat Herr Staatssekretär Rabius entschieden, einen Gebietsvorschlag aufgrund der aktuellen Trauerseeschwalbenkolonien (seit 2000 besetzte Standorte) abzugrenzen". Zuvor hatte der Minister bereits das Vorhaben gebilligt und für die Abgrenzung angeordnet, "nur zur Abrundung dieser Gebiete die Vorkommen von Wiesenvögeln, insbesondere der Uferschnepfe, heranzuziehen".

Die Warnung der Fachabteilung folgt noch im selben Schreiben: "Der Gebietsvorschlag [für die Trauerseeschwalbe] ist gleichwohl für die langfristige Erhaltung der Art vermutlich nicht ausreichend. ... Es ist sehr fraglich, ob die Kommission diesen Gebietsvorschlag im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens als ausreichend erachten wird." (Vermerk des MLUR vom 4. Januar 2006).


Vertragsnaturschutz

Die Frage der Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen und deren Potentials auf Eiderstedt wurde immer wieder kontrovers diskutiert. Die Bereitschaft zur freiwilligen Beteiligung am Vertragsnaturschutz wird dabei auch in verschiedenen Vermerken des MLUR als "groß" eingeschätzt. "Es haben zahlreiche Landwirte u.a. Interesse an einem "Extensive Weidewirtschaft in Eiderstedt" (EWE)-Vertragsabschluss angemeldet." Ausweislich eines Vermerks des MLUR vom 20. Februar 2006 stehen 2006 rd. 3.000 ha auf Eiderstedt bereits unter Vertragsnaturschutz.

Das Potential wird dabei auf "bis max. 7.000 ha geschätzt" - und liegt damit deutlich höher, als die nunmehr ausgewählte Kulisse, für die schwerpunktmäßig Geldmittel bereit stehen. Eine Einbeziehung von Landwirten außerhalb der Kulisse in den Schutzgebietsvorschlag wird nur in Randbereichen vollzogen. Es "wird empfohlen, diese Angelegenheit nicht zu thematisieren", lautet daher die Empfehlung an den Minister.


Offenes Anhörungsverfahren?

Dass das offizielle, derzeit laufende Anhörungsverfahren zur Gebietsauswahl von der Verwaltung kaum als wirklich in alle Richtungen ergebnisoffen eingeschätzt wird, belegt folgendes Zitat:

"Es ist wichtig, diesen Schritt [Vorziehen der Abstimmung bzgl. Vertragsnaturschutzflächen] vor dem offiziellen Beteiligungsverfahren zu machen, da im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens i.d.R. nur noch eine Verkleinerung des Gebietes möglich ist oder aber ansonsten ein erneutes (zeitaufwändiges) Verfahren notwendig wäre." (Vermerk MLUR vom 23. Juni 2005).

Damit wird die vom Minister angekündigte Beteiligung der "nichtbetroffenen" Naturschutzverbände an der Gebietswahl (Aussage von Landwirtschaftsminister von Boetticher lt. KN vom xx. Februar 2006) zur Farce.


Eider-Treene-Sorge-Niederung

Die Auswahl und der Zuschnitt des Gebietes in der Eider-Treene-Sorge-Niederung erfolgte denkbar einfach: "Die Vertreter der IG haben in der Region die Bereitschaft zur freiwilligen Aufnahme in die Gebietskulisse erfragt". Unstrittig war zudem die Aufnahme einiger Stiftungsflächen mit großen Wiesenvogelvorkommen (Vermerk MLUR vom 16. Januar 2006). Die Gebietskulisse wurde so von 7.175 auf 9.816 ha vergrößert.


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