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Rückblick: Regierung, NABU und Landesjagdzeitenverordnung

Zielsetzung und erreichtes Ergebnis

2005 wurde die neue Landesjagdzeitenverordnung in Kraft gesetzt. Der NABU hat den Entwurf heftig kritisiert. Zielsetzung des NABU war nicht nur die Rücknahme der vorgelegten Jagdzeitenverordnung. Auch das jagdliche Selbstverständnis wurde hinterfragt.

Marderhund vor Tanne

Marderhund - Foto: Ingo Ludwichowski

Landesjagdzeitenverordnung in Kraft gesetzt
Der Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher hat die Landesjagdzeitenverordnung in Kraft gesetzt. Der NABU hat im Vorwege den Verordnungsentwurf heftig kritisiert. Zielsetzung des NABU war dabei nicht allein die Rücknahme der vorgelegten Jagdzeitenverordnung zugunsten der bis dahin geltenden Regelung. Angesichts der in Sachen Jagd einseitig orientierten Haltung der Landesregierung - immerhin war Ministerpräsident Carstensen vor wenigen Jahren als Präsident des Deutschen Jagdschutzverbands im Gespräch - wäre dieses Ansinnen nicht allzu realistisch gewesen. Vielmehr war auch ein jagdliches Selbstverständnis zu hinterfragen, das auf seiner Einteilung der Tierwelt in "nützlich" und "schädlich" beharrt, ihre eigene Rolle als mögliche Störungsquelle beim Schutz scheuer Arten übersieht und auf der Verfolgung von Tieren besteht, die wie Dachs, Lachmöwe oder Höckerschwan als Jagdbeute in keiner Weise sinnvoll verwertet werden.

Diese Diskussion ist gerade auch vor dem Hintergrund zu führen, dass es erfreulicherweise etliche Jäger gibt, die so gar nicht mit dem von Jagdzeitschriften und Jagdverbandspolitik verbreiteten Bild übereinstimmen, deren jagdliche Ambitionen Reh und Wildschwein gelten und die ebenso wie der NABU eine Beobachtung von Iltis, Waldschnepfe oder Krickente als Naturerlebnis ohne Gedanken an Falle oder Flinte genießen.

Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung
Es gelang uns, für diese kritisch-konstruktive Auseinandersetzung die Öffentlichkeit zu gewinnen. Ein Ergebnis war, dass der Minister über 1.500 Protestschreiben per E-mail und Briefpost erhalten hat. Presse, Rundfunk und Fernsehen haben schnell gespürt, dass hier eine inhaltliche Debatte gefragt war, das MLUR dieser aber auswich und sich auf die formale Ebene zurückzog. Ein nicht nur für Medienvertreter fragwürdiges Verfahren, wo doch letztlich das Leben von Tieren und die damit verbundenen Fragen des Artenschutzes und der Ethik im Mittelpunkt stehen sollten! Hohe Sympathiewerte bei Naturfreunden, aber große Verunsicherung bei den Verfechtern der Verordnung erlangte dabei übrigens ein kleines Tierchen, das bisher nur wenigen bekannt gewesen sein dürfte: Das Mauswiesel symbolisiert geradezu die Unsinnigkeit der neuen Verordnung und der ihr zugrunde liegenden jagdlichen Einstellung. Doch auch die formalen Begründungen des Ministeriums für die angeblich notwendige Novellierung der Verordnung vermochte der NABU zu erschüttern. So konnte eine juristische Stellungnahme einer renommierten Jagdrechtswissenschaftlerin eingeholt werden. Ansatzpunkt waren die beidenUrteile des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, die vom Ministerium als Vorwand für die Angleichung der Landesverordnung an die Bundesjagdzeitenverordnung benutzt worden sind. Die Autorin bestätigt die Zweifel des NABU an den Schlussfolgerungen des OVG. Insbesondere hält sie die vom OVG getroffene Herleitung des "landesspezifischen Grunds", der angeblich zur Begründung einer Abweichung von der Bundesjagdzeit erforderlich sein soll, aus dem im Bundesjagdgesetz verwendeten Begriff der "Landeskultur" für unhaltbar. Denn "Landeskultur", wie in § 22 Bundesjagdgesetz als etwas altmodischer Begriff in Verbindung mit Landwirtschaft gebraucht, bezieht sich auf die geordnete landwirtschaftliche Nutzung, wozu eben auch Wildschadensvermeidung gehört, hat hier also nichts mit bundeslandesspezifischen kulturellen Prägungen im gemeinhin bekannten Wortsinn ("Kultur und Kunst") zu tun. Das Bundesverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz hätte diese Urteile sehr wahrscheinlich gekippt, auch weil sie quer zu der in der Förderalismusdebatte gerade bezüglich des Jagdrechts vertretenen Leitlinie liegen, den Ländern die Rechtsetzungskompetenzen zu erhalten.


SPD lehnt Verordnung ab
Der Koalitionspartner SPD hat in einem an den Minister gerichteten Schreiben klar erklärt, dass er diese Verordnung nicht gutheißen könne. Weil die Verordnung jedoch auch ohne Beteiligung der SPD-Fraktion vom Minister entschieden werden konnte, mussten die Sozialdemokraten in den sauren Apfel beißen.

Der NABU und der Minister
Desgleichen der NABU. Der Vorstand konnte Minister v. Boetticher in durchaus angenehmer Gesprächsatmosphäre seine bereits in der Stellungnahme dargelegten Bedenken vortragen und ihm die gerade erhaltene Rechtsexpertise überreichen. Doch einen Tag später unterzeichnete der Minister die Verordnung, wobei die gegenüber dem Entwurf eingefügten Änderungen leider marginal geblieben sind.

Die Versicherung des Ministeriums, man hätte sämtliche Vorschläge des Landesamts für Natur und Umwelt (LANU) umgesetzt, stimmt so nicht, wie der NABU nach Erhalt des entsprechenden LANU-Papiers erfahren musste. Das LANU riet zu Vollschonzeiten für u. a. Saat- und Nonnengans, Höckerschwan und Möwen, die nicht berücksichtigt worden sind.

Auch Bundesamt für Naturschutz lehnt Verordnung ab
Auch das Bundesamt für Naturschutz drängte in seiner Antwort an den NABU auf Beibehaltung der bisherigen Regelungen. Es verwies dabei auf seinen 2002 vom Land übernommenen Kriterienkatalog, nach dem Arten auf niedrigem Bestandsniveau, von geringem konsumtiven Interesse etc. nicht bejagt werden sollten.

Minister v. Boetticher hat dem NABU allerdings zugesagt, sich für eine Bundesratsinitiative zur grundlegenden Verbesserung der Bundesjagdzeitenverordnung einzusetzen. Dann wäre nämlich auch die Landesverordnung erneut zu ändern. Einem jagdlich übrigens nicht ambitionierten Minister v. Boetticher mag man dieses abnehmen, doch ob er sich damit in seiner Partei und vor allem gegenüber seinem Ministerpräsidenten wird durchsetzen können, dürfte äußerst fraglich sein.

Resümee
Obwohl der NABU die Zurücknahme des Verordnungsentwurfs zugunsten der bislang geltenden Jagdzeitenfassung nicht erreichen konnte, so hat er doch das Interesse eines nicht unerheblichen Teils der Öffentlichkeit für ein ansonsten nicht gerade hinreißendes Thema - welcher Nichtjäger interessiert sich schon für das Jagdrecht? - wecken können.

Hey 2006


Weitere informationen ...

Junger Fuchs, Detail - Foto: Carsten Pusch

Die Jagd in Schleswig-Holstein

Ein Überblick

Auch wenn sich der NABU mit vielen Aspekten kritisch auseinandersetzt, lehnt er die Jagd nicht prinzipiell ab. Der NABU fordert jedoch von Jagdvertretern wie vom zuständigen Ministerium eine stärkere Ausrichtung an Belangen des Natur-, Arten- und Tierschutzes. Mehr →



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