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Rechtswidrige Kormoran-Verordnung in Kraft

Aus der Wundertüte: "Schäden" an Meerforelle und Lachs

Ein bedeutender fischereilicher Schaden konnte vom MLUR nicht belegt werden, Rechtsgutachten des NABU wie des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages stuften den Entwurf als rechtswidrig ein. Trotzdem setzte MP Carstensen (CDU) die Verordnung in Kraft.

Unschuldiges Opfer: Der Kormoran

Brütender Kormoran - Foto: Ingo Ludwichowski

Faktenlage eindeutig
Die Faktenlage ist eindeutig und ließ kaum Fragen offen: Ein bedeutender fischereilicher Schaden durch Kormorane konnte trotz mehrerer Anläufe vom MLUR nicht belegt werden, Auswirkungen auf bedrohte Fischarten in Fließgewässern sind auch laut LANU nicht nachweisbar. Der ehemalige Landesnaturschutzbe-auftragte Roger Asmussen erklärte auch wegen der Nichtbeachtung seiner Bedenken seinen Rücktritt, Rechtsgutachten des NABU wie des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages stuften den Entwurf als rechtswidrig ein: Eigentlich genügend Argumente, das missratene Papier komplett zurückzuziehen, mit dem der Landwirtschaftsminister die Voraussetzung dafür schafft, Kormorankolonien in der Brutzeit im Binnenland massiv zu stören und für Kormorane de facto eine landesweite Jagdzeit einzuführen.

Minister setzt rechtswidrige Verordnung in Kraft
Der Landwirtschaftsminister hat jedoch - trotz dieser erheblichen Bedenken - nur an der Begründung der Verordnung Schönheitskorrekturen vorgenommen, den Entwurf jedoch nahezu unverändert ins Kabinett gebracht. Ein Vorgehen, mit dem nationales und internationales Recht gebrochen wird, um ein voreilig gegebenes Wahlversprechen gegenüber Fischern und Anglern einzulösen. Die vom Minister auch schon anlässlich der Diskussion um die Landesjagdzeitenverordnung propagierte "Zurückführung auf übergeordnetes Recht" erweist sich damit erneut als vorgeschoben. Jetzt werden sowohl massive Eingriffe in Kormorankolonien in der Brutzeit möglich als auch für den Kormoran "Jagdzeiten" festgesetzt.

Hilflos: Verweis auf frühere Abschussgenehmigungen
Der Hinweis auf frühere Abschussgenehmigungen der Vorgänger von von Boettichers ist ein hilfloser Ablenkungsversuch. Der NABU hat die früheren Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steenblock, Wiesen und Müller immer wieder auf schwere rechtliche Bedenken hingewiesen und dies in Briefen und in der Öffentlichkeit deutlich artikuliert.


Junge Kormorane - Foto: Ingo Ludwichowski

Junge Kormorane - Foto: Ingo Ludwichowski

Substanzlos: Schäden bei Lachs und Meerforelle
Weil die vom Landwirtschaftsminister postulierten umfangreichen wirtschaftlichen Schäden des Kormorans durch den NABU widerlegt wurden, unterstellt er neuerdings Einwirkungen des Kormorans auf Bestände von Meerforellen und Lachsen. Beide Arten waren jedoch bereits vor dem erneuten Erscheinen des Kormorans zum Ende des 19. Jahrhunderts in Schleswig-Holstein äußerst selten. Die Bestände stiegen zudem später parallel wieder an. Meerforelle und Lachs sind heute vor allem durch den fehlenden renaturierten Lebensraum und den Gewässerverbau immer noch bedroht.

Zum Schaden für Fischer und Jäger
Positiv ist, dass bisher zu keinem Zeitpunkt in der Öffentlichkeit und in den Medien im wesentlichen so offen und sachbezogen über Kormorane diskutiert wurde, wie dies gerade im Zuge der Auseinandersetzungen um die Kormoranverordnung geschehen ist. Die Erkenntnis, dass die simple Formel "Kormoran = Schaden" nicht stimmig ist, hat ihren Niederschlag in breiten Kreisen gefunden. Dazu hat der Einsatz des NABU wesentlich beigetragen. Bislang hat noch kein Minister der Klientel von Fischern und Jägern (Landesjagdzeitenverordnung) in der öffentlichen Wahrnehmung so geschadet, wie es von Boetticher mit diesen beiden missratenen Verordnungen gelungen ist.


weitere informationen ...

Kormoran - Foto: Frank Derer

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