Eiderstedt ist EU-Vogelschutzgebiet
Fakten belegen hohe Bedeutung für den Vogelschutz
Welche auf Eiderstedt lebenden Vogelarten geschützt werden sollten: Der NABU stellt Daten und Fakten über das EU-Vogelschutzgebiet Eiderstedt dar. Mehr →
"Die von Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher heute in Husum vorgestellte Gebietskulisse für ein EU Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt erfüllt in keinem Falle die EU-rechtlichen Vorgaben", stellt NABU Landesvorsitzender Hermann Schultz fest. "Dass auf nur rd. 15 % der ursprünglichen Fläche kein effektiver Naturschutz sichergestellt werden kann, ist für jedermann einleuchtend." Allerdings überrascht das Ergebnis insofern nicht, da an dem "Auswahlverfahren" bislang ausschließlich diejenigen beteiligt wurden, deren Anliegen insgesamt die Verhinderung einer Ausweisung ist", so Schultz.
Die Absicht der Landesregierung, auf Eiderstedt die Gebietskulisse derart zu reduzieren, dass selbst an einer Meldung interessierte Landwirte mit ihren Flächen außen vor bleiben müssen, lässt die immer wieder postulierte Forderung der CDU, den Naturschutz mit den Menschen vor Ort machen zu wollen, zu einer Worthülse werden. Diese Miniflächenmeldung wird vor der Kommission wohl keinen Bestand haben. Als zu schützende Art wird nur noch die Trauerseeschwalbe berücksichtigt. Kiebitz, Nonnengans, Uferschnepfe und Goldregenpfeifer werden richtlinienwidrig einfach beiseite geschoben, obwohl vogelkundliche Untersuchungen die große Bedeutung Eiderstedts auch für diese Arten belegen und damit nach dem fachlichen Konzept des Landes die Flächen zu melden sind.
Die Landesregierung führte seit Monaten nicht-öffentliche Gespräche ausschließlich mit ausgewählten Eiderstedter Ackerbauern und dem Nordfriesischen Landrat, die allein auf die Verhinderung eines EU-Vogelschutzgebietes ausgerichtet sind. Deren einseitige Lobbyarbeit scheint jetzt beim Landwirtschaftsminister Früchte getragen zu haben. Der NABU kritisiert, dass sowohl die Vorgehensweise als auch das Resultat nicht im Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie stehen. "Es ist offensichtlich, dass die Sache dem Ministerium längst entglitten ist und auf Eiderstedt eine Wunschkulisse zusammengezimmert wurde, die keine Aussichten hat, einer fachlichen Überprüfung in Brüssel standzuhalten," kritisierte NABU Vorsitzender Hermann Schultz.
Der NABU-Vorsitzende warnte davor, dass das Vorgehen große Rechtsunsicherheit schaffe, da die Gesamtfläche weiterhin den Status eines faktischen Vogelschutzgebietes behalte, mit allen rechtlichen Konsequenzen bzgl. der Genehmigung von Vorhaben wie dem geplanten Ausbau der B 5. Er erinnert in diesem Zusammenhang an das Debakel der Landesregierung in Lübeck, wo sich das Land ebenfalls durch Nicht-Meldung schutzwürdiger Flächen beim Flughafen selbst große Probleme eingehandelt habe.
ILu, 18. Januar 2006
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