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Unsachgemäße Gewässerunterhaltung

Gefahr für guten ökologischen Zustand

Hunderte von gesetzlich geschützten großen Süßwassermuscheln mussten im Juni 2006 ihr Leben bei unsachgemäß durchgeführten Mäharbeiten in der Neuwührener Au lassen. Der NABU berichtet.

Neuwuehren1

Neuwührener Au - Foto: Thomas Behrends

In der Neuwührener Au zwischen Pohnsdorf am Postsee und Neuwühren sind im Jahr 2006 durch unsachgemäß durchgeführte Mäharbeiten im Gewässer Hunderte von gesetzlich geschützten großen Süßwassermuscheln getötet worden. Die nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie als "natürlich" eingestufte Neuwührener Au wurde durch diesen Eingriff schwer in Mitleidenschaft gezogen.

Die NABU Landesstelle Wasser wurde auf diesen Fall erst mehrere Wochen nach Durchführung der Mäharbeiten in der Neuwührener Au aufmerksam gemacht. Gleichwohl konnten die Mitarbeiter der Landesstelle die Auswirkungen der unsachgemäßen Gewässerunterhaltung anhand der ausgebaggerten Sedimente, des liegen gebliebenen Mähguts und der herausgerissenen Pflanzenwurzeln noch zweifelsfrei erkennen. Auf einem Abschnitt von 100 m bei Pohnsdorf sind von den Mitarbeitern der NABU Landesstelle Wasser in Zusammenarbeit mit Heinz Schwarze vom knik e.V. 137 tote Großmuscheln von vier verschiedenen Arten aufgefunden worden.

Die tatsächliche Anzahl der durch die Unterhaltungsarbeiten getöteten Individuen ist jedoch wesentlich höher, da vom NABU nur ein kurzer Gewässerabschnitt ausgezählt wurde. Darüber hinaus ist wahrscheinlich auch eine unbekannte Anzahl von toten Muscheln bereits durch Tiere weggeschleppt worden. Da die großen Muscheln unserer Binnengewässer aufgrund ihrer starken Gefährdung nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt sind, stellt eine Gewässerunterhaltung mit derartigen Auswirkungen einen klaren Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen dar.


Bei Ausbaggerungsarbeiten getötete Molusken (Neuwührener Au 2006, Funde auf 100 Meter Länge)
Moluskenart Gefährdungsgrad Zahl gefundener Tier
Große Entenmuschel, Schwanenmuschel
Anodonta cygnea
Bundesartenschutzverordnung!, RL Deutschland 2, RL SH 2 102 Individuen
Teichmuschel
Anodonta anatina
Bundesartenschutzverordnung!, RL Deutschland V, RL SH 3 19 Individuen
Malermuschel
Unio pictorum
Bundesartenschutzverordnung!, RL Deutschland 2, RL SH 2 9 Individuen
Große Flußmuschel
Unio tumidus
Bundesartenschutzverordnung!, RL Deutschland 3, RL SH 2 7 Individuen
Spitze Sumpfdeckelschnecke
Viviparus contectus
RL Deutschland 3 RL SH 3 4 Individuen
Tote Süßwassermuscheln - Foto: Thomas Behrends

Tote Süßwassermuscheln - Foto: Thomas Behrends

Gravierender Eingriff
Diese weit über alle notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen hinausgehende Mahd stellt einen gravierenden Eingriff in das Ökosystem der Neuwührener Au dar. So sind alte, ausgewachsene Exemplare der Großen Entenmuschel heute nur noch sehr selten in der Neuwührener Au zu finden. Die regelmäßige Unterhaltung verhindert, dass sich im Flussbett Muschelbänke mit einem natürlichen Altersspektrum etablieren können. Noch vor etwas mehr als 20 Jahren waren Große Entenmuscheln von bis zu 20 cm Schalenlänge in der Neuwührener Au nicht selten. Aktuell sind die größten vom NABU gefundenen Exemplare nur bis zu 13 cm groß. Nicht nur die massive Ausdünnung des Bestandes, sondern auch der Schwund großer Exemplare sorgt dafür, dass die Gesamt-Filterleistung der Muscheln wesentlich geringer ist als sie hätte sein können.

Begründet sind diese erheblichen Auswirkungen in der Art und Weise, wie die Gewässermahd durchgeführt wird. Die im Laufe des Sommers zunehmende Verkrautung der Au mit verschiedenen Wasserpflanzen führt zu einem Wasserstau, der durch Mahd der Wasserpflanzen aufgelöst werden soll. Diese Mahd wird von Land aus mit einem speziell ausgerüsteten Bagger mit Mähwerk ausgeführt. Bei der Durchführung der Arbeiten kommt es jedoch darauf an, nur die Wasserpflanzen zu mähen, dabei aber das Mähwerk nicht in das Sediment eindringen zu lassen. Genau dies ist offensichtlich passiert: Herausgerissenes Wurzelwerk und Rhizome von Wasserpflanzen, Sedimentablagerungen auf der Uferböschung und vor allem die vielen toten Muscheln bezeugen hier die unsachgemäße Durchführung der Mäharbeit. Gerade ein niedriger Wasserstand, der eine intensive Unterhaltung im trockenen Sommer 2006 nicht nötig gemacht hat, erfordert besondere Vorsicht in der Ausführung von Mäharbeiten.


Tote Süßwassermuscheln - Foto: Thomas Behrends

Tote Süßwassermuscheln - Foto: Thomas Behrends

Qualitätsstandards notwendig
Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit eines Eignungsnachweises und der Einhaltung verbindlicher Qualitätsstandards für Unternehmen, die in der Gewässerunterhaltung tätig sind. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie kann nicht gelingen, wenn Arbeiten am Gewässer derart unsachgemäß durchgeführt werden. Hier ist ein Umdenken erforderlich: Auf die Qualität der ausführenden Firma ist bereits im Zuge der Ausschreibung solcher Tätigkeiten unbedingt zu achten.

NABU fordert: Unterhaltungsmaßnahmen auch an Witterung anpassen
Nach Auffassung des NABU ist es sehr zweifelhaft, dass nach dem trockenen Sommer 2006 eine umfassende Mahd im Gewässer wirklich notwendig war. Hier ist auch von Seiten des zuständigen Wasser- und Bodenverbandes der Nachweis zu führen, ob nicht eine weniger umfangreiche "Stromstrichmahd" ausgereicht hätte. An die Neuwührener Au grenzen zahlreiche Naturschutzflächen an, so dass die Intensität der Unterhaltung nicht überall mit dem Nutzungsdruck zu begründen ist. Der erhebliche Wuchs an Wasserpflanzen ist dem Umstand geschuldet, dass weite Abschnitte der Au unbeschattet sind. Die Art der Gewässerpflege verhindert aber gerade einein Aufwuchs von Gehölzen, der zumindest in Abschnitten möglich wäre. Schon eine partielle Beschattung, die ein geringeres Wasserpflanzenwachstum zur Folge hat, würde auch den Unterhaltungsaufwand vermindern und hätte geringere Kosten zur Folge.

Die Einstufung der Neuwührener Au als natürliches Gewässer i.S. der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfordert einen guten ökologischen Zustand. Dieser ist durch geeignete Maßnahmen in den kommenden Jahren zu erreichen. Der NABU fordert für die Neuwührener Au die verbindliche Aufstellung eines Bewirtschaftungsplanes, der den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie gerecht wird und dem Lebensraum wieder Entwicklungsperspektiven bietet.

Als erste Maßnahme zur Milderung des angerichteten Schadens sollte nach Auffassung der NABU Landesstelle Wasser an strömungsintensiveren Abschnitten eine Bepflanzung zwecks Beschattung vorgenommen werden und abschnittsweise auf eine Mahd in den kommenden Jahren verzichtet werden.


Wandernde Alande - Foto: NABU / Carsten Pusch
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