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Jetzt Mitglied werden!Jahresbericht 2020
Aufgaben und Tätigkeiten des NABU Schleswig-Holstein
Das besondere Jahr 2020
Das Jahr 2020 hinterlässt wegen der Corona-Krise in der Chronik des NABU seine Spuren. Viele alltägliche Aktionen des NABU Schleswig-Holstein und seiner Mitarbeiter*innen waren nicht - oder nur eingeschränkt - möglich. Trotz der aufkommenden Probleme konnte jedoch die Organisation und Verwaltung des NABU Dank großer Bereitschaft der ehrenamtlich und hauptamtlich Aktiven, neue Methoden der Kommunikation zu nutzen, erfolgreich weiter gelingen. Digitale statt präsente Veranstaltungen werden sicher zukünftig das Bild des NABU stärker prägen, auch wenn der persönliche Kontakt seinen Stellenwert behält.
Die Sacharbeit ließ sich jedoch auch unter diesen Bedingungen fortführen, so dass der NABU auch in diesem Bericht seine umfangreichen Tätigkeiten im Jahr 2020 wieder darstellen kann. Für eine stärkere Erinnerung und tiefere Befassung mit den im Jahr 2020 bearbeiteten und hier dargestellten Projekte zund Aktionen sei auf die angehängten Verweise zu diesbzügliche Themenseiten im Internet verwiesen. Dabei bietet die Darstellung im Jahresbericht wie immer nur einen groben Überblick über die viel tiefer gehende, tatsächliche Befassung, wie sie von allen geleistet wurde.
Minensprengungen gefährdeten Schweinswale
Seit nunmehr vielen Jahren beschäftigt sich der NABU vertieft mit dem Thema Munition im Meer. Nachdem die Fraktion 'Bündnis 90 / Die Grünen' mithilfe einer Kleine Anfrage das Ausmaß der Sprengungen im Fehmarnbelt in die Öffentlichkeit brachte, gab es im Januar 2020 eine naturschutzrechtliche Einordung des Vorfalls durch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Der wissenschaftliche Dienst bestätigte die Auffassung des NABU, dass die Minensprengungen im Fehmarnbelt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen. Dabei wird deutlich: Das Bundesamt für Naturschutz hätte als verantwortliche Fachbehörde eingebunden und eine Verträglichkeitsprüfung mit Anordnung von Schutzmaßnahmen für die streng geschützten Schweinswale vornehmen müssen. Eine eigene Rechtseinschätzung des NABU sieht darüber hinaus einen eklatanten Verstoß gegen geltendes Habitatschutzrecht. Die Bundesregierung muss den Vorfall jetzt lückenlos aufklären und den Rechtsbruch ahnden, um derartige Alleingänge des Verteidigungsministeriums für die Zukunft zu verhindern.
Nach mehr als einem Jahr veröffentlichten das Bundesumwelt- und das Bundesverteidigungsministerium ihren Untersuchungsbericht zu den Minensprengungen im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt. Die Fakten sind niederschmetternd, denn mindestens acht Schweinswale wurden durch Schalltraumata getötet, die Schockwelle zerriss Gewebe, führte zu Organ- und Gehörschäden. Die Explosionen von jeweils über 300 Kilogramm Sprengstoff führten noch in mehreren Kilometern Entfernung zu tödlichen Verletzungen. Noch in über 20 Kilometern Entfernung wurde der Grenzwert von 160 Dezibel zum Schutz von Schweinswalen überschritten. 39 der Explosionen zerstörten geschützte Riffe in einem Radius von bis zu 30 Metern. Nach Auffassung des NABU zeigt der Bericht das Totalversagen der Bundeswehr beim Schutz mariner Säugetiere und einen Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht.
Weißwangengänse managen?
Die Zahl der Weißwangengänse (auch als Nonnengänse bekannt) hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Registrierte man in den 70er Jahren noch einen Bestand unter 50.000 Tieren, so geht man derzeit von einer Herbst-Bestandsgröße von 1.3 Mio. Tieren im Nord-Ostsee-Bereich aus. Dabei handelt es sich um einen Erholung der Populationen auf die Verhältnisse im 19. Jahrhundert, nachdem Nonnen- und Ringelgänse in den 1950er Jahren fast ausgestorben wären. Die Ausweisung von "Go- und NoGo-Areas" wurde vom NABU in einem Grundsatzartikel als favorisierte Lösung herausgestellt. Dabei werden bestimmte Gebiete ausgewiesen, in denen die Gänse auf attraktiven und für sie hergerichteten Flächen (am besten nasses oder feuchtes Grünland) ungestört fressen dürfen ("Go-Areas"), und andere vor allem intensiv landwirtschaftlich genutze Gebiete wie Ackerflächen bestimmt, aus denen die Gänse vertrieben werden dürfen, ohne sie zu töten ("NoGo-Areas").
Schnelle Schlauchboote - Gefahr für Schweinswale
Ein neues touristisches Angebot an der Küste Angelns und Schwansens, mit ultraschnellen Schlauchbooten (RIB) auf der Ostsee herumzurasen, wird zur Todesgefahr für Ostsee-Schweinswale. NABU und die Gesellschaft zur Rettung der Delphine GRD kritisieren, dass dieses Spaßangebot von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion ohne Einschaltung der zuständigen Umweltbehörden genehmigt wurde und fordern den sofortigen Stopp dieser unnötigen Spaß-Veranstaltungen zu Lasten der Umwelt.
Gülle
In Schleswig-Holstein wird landesweit zu viel Gülle produziert und zu intensiv gedüngt. Dadurch sind vor allem unsere Oberflächen-Gewässer und unser Grundwasser gefährdet. Gebiete mit intensiver Tierhaltung sind dafür Schwerpunkte, doch auch in Ackerbaugebieten besteht dieses Umwelt-Problem. Der aktuelle Nährstoffbericht des Landes, erstellt vom Forschungsteam um Prof. Dr. Friedhelm Taube an der Christian Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), bemängelte dies bereits in aller Deutlichkeit. Die neue Landesdüngeverordnung bringt den Schutz unserer Gewässer dagegen nicht weiter.
Naturschutztag: Nur noch Proklamation?
Auch Umwelt- und Naturschutz leben vom öffentlichen Diskurs. Doch drängt sich insbesondere am schleswig-holsteinischen Naturschutztag zunehmend der Eindruck auf, diesen immer weiter zurückdrängen zu wollen. Die zentrale Veranstaltung des ehrenamtlichen und hauptamtlichen Naturschutzes im Land ist zur reinen Proklamation von Ansichten des behördlichen und regierungsnahen Umweltschutzes degeneriert. Der NABU hat das MELUND aufgefordert, bei den kommenden Veranstaltungen unter Real-Bedingungen mehr aktive Beteiligung und Diskussionsmöglichkeiten zuzulassen.
Zur Fortpflanzungszeit der Schweinswale Ende August 2019 sprengte ein NATO-Flottenverband unter Beteiligung der Bundesmarine 42 britische Grundminen im Fehmarnbelt. Untersuchungen des Bundesumweltministerium belegen: Mindestens acht Schweinswale starben. Mehr →
Der Weißwangengans-Bestand hat seit den 70er Jahren deutlich zugenommen. Forderungen nach einem 'Management' werden nun laut. Die Landwirtschaft will den Bestand drastisch reduzieren, während der Naturschutz "Go- und NoGo-Areas" präferiert. Mehr →
Ein touristisches Angebot an der Ostsee-Küste, mit ultraschnellen Schlauchbooten herumzurasen, wird zur Todesgefahr für Schweinswale. NABU und GRD fordern den Stopp dieser Spaß-Veranstaltungen zu Lasten der Umwelt. Mehr →
In Schleswig-Holstein wird zu intensiv gedüngt, vor allem zu viel Gülle produziert. Bei intensiver Tierhaltung, aber auch in Ackerbaugebieten besteht das Umwelt-Problem. Die neue Landesdüngeverordnung bringt jedoch den Schutz unserer Gewässer nicht weiter. Mehr →
Auch Umwelt- und Naturschutz leben vom öffentlichen Diskurs. Der Naturschutztag in Schleswig-Holstein gerät jedoch zur reinen Proklamationen des behördlichen und regierungsnahen Umweltschutzes. Mehr →
Planungen und Eingriffe
Stellungnahmen
Der NABU ist gebeten worden, im Rahmen der Beteiligungsrechte nach § 63 BNatSchG Stellungnahmen zu insgesamt 1.089 Verfahren abzugeben. Wegen längerer Krankheit und einem Wechsel im Personal wurden dazu (nur) in 258 Verfahren schriftliche Hinweise zur Abwendung oder Minderung von Eingriffen gegeben. Zudem war der NABU in Schleswig-Holstein an mehreren Klageverfahren, so zur festen Fehmarnbeltquerung, zur Elbvertiefung und zur A20 in verschiedenen Abschnitten teils mit umfangreichen Schriftsätzen beteiligt. Zudem initiierte und begleitete der NABU Schleswig-Holstein verschiedentlich gutachterliche Stellungnahmen zu unterschiedlichen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit rechtspolitischen Konflikten ergaben.
Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz
Die Bundesregierung hat zur Beschleunigung von Planungsvorhaben Ende Januar ein „Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG, (BT-Drs. 19/15619))“ auf den Weg gebracht und verabschiedet. Hintergrund sind Bemühungen von Ministerien und Politiker*innen auf Bundes- und Landesebene, unter anderem bei Vorhaben, die mit erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden sind, trotz zuletzt deutlich zügigerer Bearbeitung durch das bei „großen“ Planfeststellungen oft allein zuständige Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu schnelleren, rechtssicheren Genehmigungen zu kommen. Dabei sollen vor allem die Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürger*innen und Verbänden als von der Politik allein wahrgenommener Verzögerungsgrund eingeschränkt werden. Der NABU hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ein vernichtendes Urteil über das Vorhaben abgibt. Ein geplantes Vorhaben betrifft auch Schleswig-Holstein.
Schwarzer Tag für Ostsee-Schweinswale
Das Bundesverwaltungsgericht hat in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung für rechtskonform erklärt. Das Vorhaben kann gleichwohl wegen der übersehenen und hochgradig geschützten Riffe nicht ohne Planergänzungsverfahren umgesetzt werden. Dazu hatte die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren zur Heilung dieses vom NABU entdeckten Fehlers angekündigt, dessen Erfordernis das Gericht im Urteil vorausgesetzt und sehr deutlich betont hat. Dass das Gericht trotz des notwendigen Planergänzungsverfahrens keine Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erkennt, bedeutet dabei eine Zäsur in der Rechtsprechung.
Erneuerbare Energien
Der Ausbau der Versorgung mit erneuerbarer Energie wird zukünftig deutlich stärker über Freiflächenphotovoltaikanlagen erfolgen, also in Form von in der offenen Landschaft errichteten großen Solarkraftwerken. Diese Entwicklung zeichnet sich auch für Schleswig-Holstein ab. Worauf beruht dieser zu erwartende Boom? Welche Folgen für Natur und Landschaft können damit einhergehen? Wie lassen sich negative Auswirkungen auf die Umwelt weitgehend vermeiden? Um in den kommenden Diskussionen, gerade auch zur Standortfindung der inzwischen großflächig dimensionierten Anlagen, konstruktiv, aber gegebenenfalls auch kritisch mitwirken zu können, muss sich der Naturschutz rechtzeitig mit diesen Fragen auseinandersetzen. Der hat in einem Fachbeitrag Grundlagen und Anregungen gegeben.
Auch der 3. Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) und der Regionalpläne wird seinem Anspruch, den Ausbau der Windenergie mit Naturschutzbelangen vereinbar zu gestalten, nicht gerecht. Stattdessen geht aus der Planung einseitig das Primat der Windenergieausbauziele gegenüber den Belangen des Artenschutzes hervor. Eine Umsetzung der Planung in vorliegender Fassung würde sowohl besonders windkraftsensible Großvogelarten wie Seeadler, Rotmilan und Mäusebussard, aber auch Fledermausarten, mit deutlichen Beeinträchtigungen ihrer Populationen treffen.
Eiderstedt: Wenn die Seeschwalben Trauer tragen
Im Falle der Auseinandersetzungen um die Trauerseeschwalben auf Eiderstedt hat der EuGH im Juli 2020 die Argumentation des NABU bestätigt und die aufgeworfenen Rechtsfragen des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des NABU entschieden. Ein erneuter Verhandlungstag vor dem BVerwG, bei der nun die aktuelle Rechtssprechung des EuGH Berücksichtigung findet, ist derzeit jedoch noch nicht anberaumt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, ein „Beschleunigungsgesetz“ auf den Weg zu bringen. Hintergrund sind Bemühungen, bei Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt zu schnellen, rechtlich nicht angreifbaren Genehmigungen zu kommen. Mehr →
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung für rechtskonform erklärt. Das Vorhaben kann aber wegen übersehener, geschützter Riffe nicht ohne Planergänzungsverfahren umgesetzt werden. Mehr →
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird zukünftig stärker über in der offenen Landschaft errichteten Freiflächenphotovoltaikanlagen erfolgen. Welche Folgen für Natur und Landschaft können damit einhergehen? Mehr →
Der 3. Entwurf des LEP verfehlt das Ziel einse naturverträglichen Ausbaus der Windenergie. Eine Umsetzung trifft windkraftsensible Seeadler, Rotmilane und Mäusebussarde sowie Fledermausarten. Mehr →
Der NABU entwickelt sich weiter...
NABU wächst weiter
Je mehr Mitglieder der NABU hat, desto effektiver kann er sich für die Belange von Umwelt und Natur politisch einsetzen. Ende 2020 bekannten sich über 22.000 Personen mit ihrer Mitgliedschaft zum NABU.
Streuobst
Im Jahr 2020 konnten - realisiert teils in Kooperation mit den Schwartauer Werken, teils als BINGO-Projekt - 503 Streuobst-Hochstamm-Bäume gepflanzt werden. Insgesamt legten x Fördernehmer*innen des NABU x neue Streuobstwiesen an. Seit Beginn der Aktion wurden damit x Bäume auf x ha Fläche realisiert. Bis Ende des Jahres 2022 sollen rd. 4.000 Obstbäume gepflanzt, und damit ein wesentlicher Beitrag zum Schutz dieses Lebensraums mit seiner Insektenwelt, aber auch Steinkäuzen als besondere Vogelart, geleistet werden. Wegen der großen Nachfrage werden derzeit keine weiteren Fördernehmer*innen ins Projekt aufgenommen. Die Schwartauer Werke haben ihre Förderzusage als Kooperationspartner des NABU wegen des großen Erfolgs verlängert.
Schutzgebiete und NABU-Informationszentren
Die Tätigkeiten des NABU waren im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit stark von der Corona-Krise betroffen. Unsere Einrichtungen in den vom NABU betreuten Schutzgebieten im Land waren daher im Jahr 2020 nur sehr eingeschränkt "live" erlebbar, viele Tätigkeiten auch in der Landesgeschäftsstelle waren deshalb ins home-office verlagert.
NABU Landesstellen
Auch in den Landesstellen mussten die Aktivitäten in der Öffentlichkeit deutlich zurückgefahren werden. Fachlich weiterhin begleitet wurde jedoch die inhaltliche Arbeit des NABU zum Fledermausschutz, zum Schutz der Schweinswale und zur Begleitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das MELUND und die Umweltlotterie BINGO! stellten - neben erheblichen Eigenmitteln des NABU - weiterhin auch unter Corona-Bedingungen ihre finanzielle Unterstützung für die Projekte zur Verfügung.
Die Nährstoffthematik stellt eines der zentralen Themen in den aktuellen Naturschutzdiskussionen - hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die terrestrischen und aquatischen Lebensräume sowie des Grundwassers - dar. Die Mitarbeiter der Landesstelle Wasser haben sich trotz der Corona bedingten Einschränkungen im Rahmen des von BINGO! - Die Umweltstiftung geförderten Projekts „Das „neue“ Grün - Nährstoffe und Landschaftswandel“ damit intensiv auseinander gesetzt. Geplante Veranstaltungen, Ortstermine, Sitzungen oder Exkursionen vor Ort mussten allerdings verschoben, abgesagt oder unter veränderten Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Der bestehende Informations- und Unterstützungsbedarf aus dem ganzen Land wurde vor allem telefonisch, per mail oder per Zoom-Konferenzen abgearbeitet. Darüber hinaus wirken immer noch frühere Projekte der Landesstelle Wasser nach. Weiterhin laufen Anfragen für Vorträge, Stellungnahmen oder Exkursionen zu unterschiedlichen Themen rund um die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf. Zudem wurde auch eine Wanderausstellung zum Thema „Nährstoffe in der Landschaft“ mit 5 Rollupps, mit drei Faltblättern als Begleitmaterial, erstellt und steht auch zur Auslieh zur Verfügung.
Tod von Koniks
Der NABU bedauert den Tod der Koniks im Meldorfer Speicherkoog und steht zu seiner Verantwortung. Das Schicksal der Tiere geht uns nahe. Um die Ereignisse ranken sich aber widersprüchliche Informationen. Mittlerweile haben alle Beteiligten gemeinsam und einvernehmlich entschieden, die Konik-Haltung im Meldorfer Speicherkoog zu beenden. Die Rahmenbedingungen haben sich dergestalt verändert, dass die Beweidung mit Koniks nicht mehr als sinnvoll angesehen wird. Die Tiere sind in geeignete Hände abgegeben und verkauft worden.
ILu 20. Oktober 2021
Streuobstwiesen sind extrem bedrohte Lebensräume, die in vielen Bundesländern auf der Roten Liste der Biotoptypen als ‚stark gefährdet’ eingestuft sind. Restbestände finden sich in Schleswig-Holstein v.a. in größeren Bauerngärten unserer Kulturlandschaft. Mehr →
Die NABU-Landesstelle Fledermausschutz und -forschung dient zur Durchführung und Koordination des Fledermausschutzes in Schleswig-Holstein. Sie ist die Basisstation der haupt- und ehrenamtlichen Fledermausschützer/Innen in Schleswig-Holstein. Mehr →
Der fachgerechten Begleitung der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie misst der NABU in Schleswig-Holstein eine hohe Bedeutung zu. Die dafür eingerichtete NABU-Landesstelle Wasser koordiniert und begleitet fachlich alle Aktivitäten des NABU. Mehr →
Der NABU setzt sich für die Sicherung unseres einmaligen Naturerbes in Schleswig-Holstein ein. Hier finden Sie alle vom NABU betreuten Schutzgebiete in Schleswig-Holstein. Erfahren Sie mehr über die Arbeit des NABU an den Brennpunkten des Naturschutzes. Mehr →
Der NABU bedauert den Tod der Koniks im Meldorfer Speicherkoog und steht zu seiner Verantwortung. Das Schicksal der Tiere geht uns nahe. Um die Ereignisse ranken sich widersprüchliche Informationen. Der NABU fasst Sachverhalte zusammen und aktualisiert den Stand. Mehr →