Keine Entlastung für Seen, Flüsse und Grundwasser in Sicht!
Düngerecht von Bund und Land ineffektiv
In Schleswig-Holstein wird landesweit zu viel Gülle produziert und zu intensiv gedüngt. Dadurch sind vor allem unsere Oberflächen-Gewässer und unser Grundwasser gefährdet. Gebiete mit intensiver Tierhaltung sind dafür Schwerpunkte, doch auch in Ackerbaugebieten besteht dieses Umwelt-Problem. Der aktuelle Nährstoffbericht des Landes, erstellt vom Forschungsteam um Prof. Dr. Friedhelm Taube an der Christian Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), bemängelte dies bereits in aller Deutlichkeit. Die neue Landesdüngeverordnung bringt den Schutz unserer Gewässer dagegen nicht weiter.
Stickstoff wandert Großteils als Nitrat von überdüngten Flächen ins Grundwasser und bedroht damit unser Trinkwasser. Über Bäche und Flüsse in die Meere eingetragen, ist er vor allem für die Ostsee ein erheblicher Belastungsfaktor. Darüber hinaus führt auch Phosphor zur Eutrophierung unserer Seen und Flüsse, die sich hauptsächlich wegen der kontinuierlichen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft überwiegend in einem schlechten Zustand befinden.
Wissenschaft und Fachbehörden, aber auch Wasserwerke, beklagen seit Jahrzehnten den Ernst der Lage. Doch die eindringlichen Warnungen verhallen in der verantwortlichen Politik. Dem Drängen der Landwirtschaftslobby ist bei der jüngsten Änderung des Düngerechts erneut nachgegeben worden. Schuld an der Misere trägt in erster Linie das Bundeslandwirtschaftsministerium, das sich permanent gegen wirkungsvolle Verschärfungen der Bundes-Düngeverordnung sperrt und dabei lange Zeit offen gegen EU-Vorgaben verstoßen hat. Die neue Düngeverordnung dürfte ebenfalls nicht dem EU-Recht entsprechen.
Die Bundesregierung behindert weiterhin die Eindämmung des Nitrataustrags in die Grundwasserleiter, indem sie mit ihrer laschen Düngeverordnung, nun aber zusätzlich mit dem neuen Bürokratie-Ungetüm der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten", schnelles Handeln blockiert: für die Hälfte der Fläche Schleswig-Holsteins besteht nachweislich das Nitratproblem. Auch der 5. Senat des OVG Schleswig hat am 5. November 2020 in fünf Normenkontrollverfahren gegen das Land die Ausweisung der aktuell noch gültigen, großen Nitratkulisse als fachlich sachgerecht hergeleitet und damit als rechtmäßig beurteilt. Doch statt Gegenmaßnahmen in diesen Gebieten voranzutreiben, muss das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium (MELUND) nun die Stickstoffkulisse auf ein Minimum reduzieren - und verdichtet zunächst sein Messstellennetz erheblich. Das nimmt etliche Jahre in Anspruch und ist angesichts der Erkenntnislage verschenkte Zeit. Mit der Verzögerungstaktik zugunsten der Landwirtschaft werden dringend erforderliche Lösungen auf die lange Bank geschoben!
Für eine schärfere Landesdüngeverordnung, die dabei die Bundesvorgaben berücksichtigen muss, bleibt in Schleswig-Holstein wenig Spielraum. Ob die Landesregierung diesen jedoch überhaupt nutzen will, ist zweifelhaft. Die Abschwächung des Bundesdüngerechts beruht nicht zuletzt auf der Passivität der schleswig-holsteinischen Regierungskoalition, wobei politisch insbesondere die FDP durch Blockade eine unrühmliche Rolle spielt.
Deshalb bietet auch die novellierte Landesdüngeverordnung keinen Anlass, als besonderer Beitrag zum Gewässer- und Grundwasserschutz gefeiert zu werden. Grund besteht eher zur Trauer: Das grün geleitete MELUND sollte zuvorderst erkennen, dass seine auf freiwillige Maßnahmen gründende Gewässerschutzpolitik keine relevanten Erfolge nachweisen kann. Auch der nächste wissenschaftliche Nährstoffbericht wird für das Land daher eine flächendeckende Überdüngung bescheinigen und das Gülleaufkommen wieder als das gravierendste Problem benennen.
Der NABU fordert daher von Bund und Land, eine deutliche Reduzierung der Intensiv-Tierhaltung einzuleiten und ständige Nährstoffeinschwemmungen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen in die Gewässer mit rechtlich verbindlichen Maßnahmen zu unterbinden. Hauptsächlich auf weitere Messungen, Landwirtschaftsberatung und unwirksame, im Bundesvergleich nur schmale Gewässerrandstreifen ohne rechtliche Verpflichtung zu setzen, trägt kaum effektiv zum Schutz unserer Seen, Fließgewässer und Meere bei.
Hey, ILu, 3. Dezember 2020