Schwarzer Tag für Schweinswal & Meeresumwelt
BVerwG weist Klagen zum Bau des Ostseetunnels ab
Leipzig, Neumünster, 3. November 2020: Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung für rechtskonform erklärt. Das Vorhaben kann gleichwohl wegen der übersehenen und hochgradig geschützten Riffe nicht ohne Planergänzungsverfahren umgesetzt werden. Dazu hatte die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren zur Heilung dieses vom NABU entdeckten Fehlers angekündigt, dessen Erfordernis das Gericht im Urteil vorausgesetzt und heute sehr deutlich betont hat. Dass das Gericht trotz des notwendigen Planergänzungsverfahrens keine Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erkennt, bedeutet dabei eine Zäsur in der Rechtsprechung.
„Das ist ein für uns enttäuschender Ausgang des Prozesses und ein schwarzer Tag für unsere Meere. Das Gericht hat den vom Bundesamt für Naturschutz bestätigten schlechten Zustand des Schweinswals im Fehmarnbelt nicht wie erhofft aufgegriffen. Wir erwarten nun ein umfassendes Planänderungsverfahren, in dem die bestehenden Fehler beim Schutz der Riffe bereinigt werden,“ erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Der NABU bedauert, dass der Bau des umweltschädlichen Ostseetunnels nicht gestoppt werden konnte. Ingo Ludwichowski, Landesgeschäftsführer des NABU: „Durch unsere Arbeit in diesem Verfahren wurden Projekt und Planung zugunsten des Naturschutzes verbessert. Richtig war im Vorwege der Schwenk des Vorhabenträgers 2011 von einer Brücken - zur Tunnellösung.“ Zahlreiche Schutzauflagen sind nach der Kritik des NABU in den Erörterungsterminen ebenfalls als Erfolg zu verbuchen, so die Festlegung, dass der Vorhabenträger zum Schutz der Schweinswale vor Munitionssprengungen einen Blasenschleier vorhalten muss. Trotz des negativen Urteils sieht der NABU die bestehenden Beteiligungs- und Klagerechte von Naturschutzverbänden als dringend notwendig an, um den schlimmsten Schaden bei Großprojekten im Vorwege – und notfalls in Klageverfahren - abzuwenden.
Kontakt
Ingo Ludwichowski, Mobil 0160-96230512