Koniks: Fragen und Antworten
Wie leben die Wildpferde? Welche Probleme sind entstanden und wie werden sie gelöst?
Unbegründete Spekulationen
NABU weist Anschuldigungen bei Facebook als unbelegt zurück
Derzeit machen bei Facebook angebliche Verfehlungen des NABU die Runde. Dabei wird behauptet, dass Koniks aus Schleswig-Holstein “verschwunden” seien und nun gesucht würden. Dazu nimmt der NABU wie folgt Stellung:
Der NABU Schleswig-Holstein ist mittlerweile nicht mehr Eigentümer von Tieren, auch nicht von Koniks. Er zog damit vor einiger Zeit die Konsequenzen daraus, dass in dem bis dahin gemeinsam initiierten und getragenen Naturschutzprojekt vom NABU als Eigentümer der Tiere, dem Kreis HEI u.a. als unterstützende, genehmigende Veterinär- und Naturschutzbehörde, den Schäfern als vertraglich beauftragte Betreuer der Tiere und dem MELUND als Geldgeber und obere Naturschutzbehörde (LLUR) einzelne der Partner sich als unzuverlässig herausgestellt und sich nicht zur gemeinsamen Verantwortung bekannt haben. Der NABU hat mehrfach das Schicksal der Tiere bedauert und seinen Teil der Verantwortung getragen. Alle rd. 80 Tiere wurden zwischenzeitlich - mit jeweils einem Vertrag abgesichert - verkauft: an Naturschutzprojekte, vielfach an private Halter wie auch an Händler zum Weiterverkauf. Dabei wurde jeweils abgefragt, wie die weitere, tierschutzgerechte Verwendung der Tiere aussieht und die Angaben auf Plausibilität geprüft.
Im nunmehr bei Facebook aufgegriffenen Teil-Verkauf gingen über einen Händler auch Tiere in die Niederlande (NL), wobei von diesem zugesagt wurde, dass diese in Naturschutzprojekte gehen. In den NL existieren heute eine Vielzahl dieser Weideprojekte. Der Händler hat - mittlerweile persönlich stark genervt und betroffen - zugesichert, dass dies auch so sei. Er schrieb dem NABU auf Nachfrage aber auch, dass er nach Erwerb der Tiere nicht verpflichtet sei, zu erklären, wohin konkret die Tiere gegangen seien. Er wolle dies - u.a. auch wegen befürchteter “Besuche” von Tierschützern - den neuen Eigentümer*innen nicht zumuten. Das ist tatsächlich rechtlich auch so: Er hat mit dem käuflichen Erwerb der Tiere das uneingeschränkte Recht, über sie zu verfügen. Auch die vorab informierten und eingeschalteten Kreisveterinäre vertreten diese rechtliche Auffassung. Nach dem Kauf von Tieren wie Koniks kann jeder Halter das tun, was rechtlich zulässig ist. Umgekehrt endet damit die Verpflichtung des vorherigen Eigentümers. Eine Kontrolle - zumal in den NL - ist dabei dem Verkäufer (NABU) nicht zumutbar: Über welchen Zeitraum und mit welchen personellen Ressourcen sollte dies erfolgen, zumal der Händler nur Vermittler ist?
Eine fleischliche Verwertung der Koniks ist lt. Pferdepässen rechtlich ausgeschlossen. Diese Auflage schreibt das SH-Pferdestammbuch regelmäßig in die für den Verkauf der Tiere notwendigen Pässe hinein. Da die Tiere vom NABU nicht unterpreisig verkauft wurden, sondern zu marktüblichen, für die Art der Tiere angemessenen Preisen, und es sich teils auch um alte Tiere (v.a. Stuten) handelt, wäre schon finanziell das Schlachten in keinem Falle sinnvoll: es rechnet sich schlicht nicht. Es gibt zudem keinerlei Hinweise, dass die Tiere anderweitig als zugesagt verwendet wurden. Die Personen, die eine Suchaktion gestartet haben, sind dazu bislang jeden Nachweis schuldig geblieben und spekulieren leider aus - aus Sicht des NABU - unbegründeter Vorsicht.
Entgegen der Behauptung, es gebe keine Naturschutzprojekte, die Koniks aufnehmen, ist dies nach Erfahrungen des NABU nicht so. Der NABU hat mehrere Koniks schon immer auch in Naturschutz-Projekte verkauft. Den Personen, bei denen die NL-Koniks nach dem Fang aus dem Speicherkoog zwischenzeitlich untergestellt waren, wurde im übrigen ihr Aufwand für die Pflege der Tiere finanziell erstattet. Sie wurden auch über den Sachverhalt informiert bzw. dieser war ihnen im Vorwege bereits bekannt.
ILu 11. April 2021>
NABU zieht Eigentum-Zusage zurück
Beschluss des NABU-Landesvorstandes auf der außerordentlicher Sitzung am 14. März 2020 in Neumünster
Der NABU-Landesvorstand hat auf seiner außerordentlichen Sitzung am 14. März 2020 in Neumünster den folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
- Die bisher geltende Regelung für die Landwirte, die Koniks 1 x täglich in Augenschein zu nehmen, ist - auch aufgrund der Empfehlung des Kreisveterinärs - auf 3x täglich erhöht worden.
- Der "AK Koniks" im Speicherkoog mit Vertreter*innen u.a. des Kreises Dithmarschen, des LLUR, des NABU und der betreuenden Landwirte ist wieder aktiviert worden. Er wird in regelmäßigen Abständen tagen.
- Der NABU-Landesvorstand hat ab sofort eine ehrenamtlich tätige Konik-Referentin berufen.
- Es muss alsbald eine grundsätzliche Neubewertung des Einsatzes der Koniks als Managementmaßnahme im NSG Wöhrdener Loch erfolgen.
- Sollte die Neubewertung zu dem Ergebnis führen, dass der Einsatz der Koniks fortgesetzt werden soll, wird der NABU als Eigentümer der Koniks nicht mehr zur Verfügung stehen.
Der NABU bedauert den Tod der Koniks im Meldorfer Speicherkoog. Als Eigentümer der Tiere stehen wir in Verantwortung für deren Wohlergehen. Das Schicksal der Pferde geht uns allen nahe - es hätte nicht passieren dürfen. Gemeinsam mit den vom NABU beauftragten Landwirten vor Ort hätten wir die Bedrohlichkeit der Lage viel schneller korrekt einschätzen müssen!
Um die aktuellen Ereignisse im Speicherkoog ranken sich jedoch allerlei widersprüchliche Informationen. Der NABU fasst daher hier zur Aufklärung einige Sachverhalte zusammen und aktualisiert den Stand - sofern neue Informationen vorliegen - fortlaufend.
Was waren die Ziele der Beweidung im Speicherkoog? Wie war das Projekt organisiert und aufgestellt?
- Das Ziel der Entwicklung im Wöhrdener Loch ist der Erhalt und die Gestaltung eines Lebensraums für Wiesenvögel. Dazu muss die Vegetation im Gebiet möglichst offen gehalten werden. Auf der insgesamt rund 460 Hektar großen Fläche werden deshalb verschiedene Weidetiere eingesetzt. Neben Schafen und Rindern, die - jahreszeitenbedingt wechselnd - den größten Teil der Tiere stellen können, kommen seit 2005 ganzjährig auch Konik-Pferde zum Einsatz. Nach den vor einigen Jahren getroffenen Absprachen wurde die Zahl der dafür vorgesehenen Tiere von 30 auf 50 Koniks erhöht. Zeitweise befanden sich auch früher schon mehr als 80 Tiere auf den Weidenflächen, insbesondere, wenn vor dem Fang und Verkauf verstärkt Fohlen und Jährlinge hinzugekommen waren.
- Das Projekt wurde 2004 vom 'Arbeitskreis (AK) Speicherkoog' initiiert und in den folgenden Jahren auch begleitet. Im AK Speicherkoog waren neben Vertretern des NABU auch der Kreis Dithmarschen mit seinen Fachabteilungen, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als Naturschutzbehörde des Landes, der Kreisnaturschutzbeauftragte, das Bündnis Naturschutz in Dithmarschen, die Flächeneigentümer, die Bewirtschafter der Flächen, die Kreisjägerschaft sowie weitere Interessierte als Mitglieder involviert. Hier wurden grundsätzliche Entscheidungen diskutiert und vorbereitet, so die Absicht, Koniks für das Management einzusetzen. Festgelegt wurde auch die Zahl der Tiere, die Einführung eines Prädationsmanagements sowie weitere Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen. Schrittweise nahmen jedoch die Aktivitäten des AK immer mehr ab. Der Kreis ludt deutlich seltener - oft nur auf Drängen des NABU - zu gemeinsamen Abstimmungstreffen ein. Wesentliche Entscheidungen zur Gebietsentwicklung wurden schließlich nicht mehr diskutiert, manche Maßnahmen wie die großflächige Mahd der Flächen und die Teilvernässung im Zuge des Life Limosa-Projektes sowie der Abbau der Konik-Fanganlage vom LLUR zunehmend auch ohne Beteiligung und Zustimmung des NABU umgesetzt.
- Der NABU übernimmt als Halter zunächst die Kosten für das Management der Herde, also für Tierärzte, Pferdepasserstellung, Zusatzfutter etc. und rechnet diese mit dem Kreis Dithmarschen und dem Land ab. Dies entsprechend der gemeinsamen Projektverantwortung der Beteiligten, bei der der NABU Eigentümer der Tiere geworden ist. Der NABU ist selbst nicht Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen. Er erhält daher für seine Aufgabe auch keine Zahlungen aus Agrar-Mitteln der EU.
Wie ist der Stand der Dinge? Was ist bei den Koniks im Speicherkoog schiefgelaufen? Wie geht es nun weiter?
- Bis heute (Stand: 18. Mai 2020) sind 15 Koniks (fünf Stuten und zehn Fohlen) gestorben bzw. wurden von einem Tierarzt eingeschläfert. Ein größerer Teil der Pferde wurden entnommen und anderweitig untergebracht. Derzeit befinden sich noch elf Stuten im Gebiet, die drei gesunde Fohlen führen. Ein Teil der zuvor trächtigen Stuten in Haltung hat ebenfalls gesunde Fohlen zur Welt gebracht.
- Im AK fand sich seinerzeit niemand, der im Rahmen des gemeinsamen Projektes die Rolle des Eigentümers übernehmen wollte. Um das Projekt möglich zu machen, sagte der NABU auf Bitten von Ministerium und Kreis Dithmarschen schließlich zu, Eigentümer der Tiere zu werden. Die Aufgabe wurde im Jahr 2005 nur unter der Bedingung übernommen, Dritte verbindlich zur Aufsicht über die Tiere verpflichten zu können (§2 (2) der Vereinbarung zwischen NABU und Kreis Dithmarschen), da eine umfassende Aufsicht durch den NABU nicht möglich war.
Ferner wurde die Übernahme für alle damit zusammenhängenden Sach- und Personalkosten durch den Kreis und das Land festgeschrieben. Diese Bedingungen wurden in einem Vertrag des NABU mit dem Kreis Dithmarschen und dem Land niedergelegt - und so auch gehandhabt.
Vom NABU auf Empfehlung von Kreis und Land ausgewählte, vom NABU beauftragte Landwirte als professionelle Tierhalter haben sich vertraglich verpflichtet, die Koniks zu betreuen. So führt der Vertrag vom 29. März 2010 zwischen dem NABU und den vom NABU beauftragten Landwirten bezüglich der Aufgaben der Betreuung aus:
"... Kontrolle des Konik-Bestands im Gebiet Wöhrdener Loch. Es soll sichergestellt werden, dass die Tiere einmal täglich komplett erfasst und kontrolliert werden. Zur Kontrolle gehören insbesondere die zahlenmäßige Erfassung der Herde und die Beurteilung des Gesundheitszustandes, die Veranlassung und Durchführung notwendiger tiermedizinischer Versorgungsmaßnahmen unter Beachtung der einschlägigen Maßnahmen, ... die Notfütterung mit magerem Heu bei entsprechender Witterung...". Die vom NABU beauftragten Landwirte sind danach eigenständig für das Tierwohl zuständig. Sie handeln vertraglich nur dann nach Anweisung des NABU, wenn eine Untersuchung auf die Todesursache von verendeten Tieren erforderlich ist.
Die Betreuungsarbeit der Schäfer hatte in den vergangenen zehn Jahren (in den ersten fünf Jahren übernahm die damalige "Perspektive Meldorf" diese Tätigkeit) keinen Anlass für größere Beschwerden gegeben. - Seit längerem war festgelegt, dass die Herdengröße auf 50 Tiere begrenzt werden soll. Dafür wird zwingend eine stationäre Fanganlage benötigt, die ursprünglich zwar vorhanden, aber 2018 ohne Wissen und Zustimmung des NABU vom LLUR abgebaut und entfernt wurde. Ende 2017 hatte der NABU Kostenvoranschläge für die Reparatur der alten Anlage eingeholt. Er war aber vom LLUR an einer Umsetzung von Reparaturen gehindert worden, da "er dafür nicht zuständig ist, da die Anlage im Eigentum des Landes steht".
- Der NABU drängte im Herbst 2019 auf die Installation einer mobilen Fanganlage, deren Beschaffung und Aufstellung jedoch durch das LLUR unterbunden wurde. Der NABU hatte zuvor bereits für 28 Tiere einen Kaufvertrag abgeschlossen, alle Details zum Fang und Verladung der Tiere waren organisiert.
- Seitdem bemühte sich der NABU bundesweit vergeblich, von einem Maschinenring eine mobile Ersatzanlage zu erhalten, um schnellstmöglich das Ziel einer Herdengröße von rd. 50 Tieren zu erreichen. Allerdings befanden sich zeitweise in den vergangenen Jahren auch bis zu 100 Tiere auf der rund 460 Hektar großen Fläche, ohne dass Probleme mit einer Übernutzung des Gebietes auftraten.
Für den Einsatz sind nur speziell gestaltete, große Fanganlagen für Wildpferde zulässig. Dass dem NABU nicht bekannt war, dass andere Konik-Halter über eine mobile Anlage verfügen, lässt sich im Nachhinein durchaus kritisieren. Allerdings bleibt fraglich, ob nicht auch hier 'Vorbehalte' des LLUR den Einsatz verhindert und diese Anlagen dann auch nicht zur Verfügung gestanden hätten.
In dieser Situation ergab sich nun eine Verschärfung des Problems:
- Das Nahrungsangebot der Tiere wurde am Ende des Winters zu knapp, da einige Flächen überstaut waren. Zudem setzte - so Überlegungen von NABU und den vom NABU beauftragten Landwirten - wahrscheinlich die ungünstige Witterung mit starken Niederschlägen und heftigen Stürmen auf der freien Fläche den Tieren unerwartet stark zu, so dass sie in kürzerer Zeit deutlicher an Gewicht verloren, als dies in anderen Jahren üblich war. Ursächlich ist aber auch, dass dem NABU die Möglichkeit vom zuständigen Landesamt genommen worden war, die Zahl der Tiere vor dem Winter stark zu reduzieren, um einer Nahrungsknappheit vorzubeugen. Zudem waren Ende 2019 ohne Information des NABU größere Teile des Gebietes gemäht und das Mahdgut abtransportiert worden, größere Bereiche wurden vernässt. Diese Kombination an ungünstigen Voraussetzungen für die Menge an zur Verfügung stehender Nahrung - und damit für die Ernährung der Tiere - wurde in ihrer Bedeutung falsch eingeschätzt.
Wie die Probleme gelöst werden
- Nachdem der NABU Kenntnis von der schwierigen Situation erlangte, wurde die sachgerechte Zufütterung der Tiere veranlasst. Das Futter besteht konikgerecht aus magerem Heu. Stroh gelangt auf die Fläche, weil der vom Veterinäramt empfohlene, mittlerweile errichtete Windschutz aus gepresstem Stroh besteht.
Futterspenden, wie die von Landwirten des Bauernverbandes, die vor der Landesgeschäftsstelle des NABU in Neumünster abgelegt wurden, sind grundsätzlich zu begrüßen und wurden vom NABU nicht abgelehnt. Sie müssen aber - wie oben beschrieben - von magerer Qualität sein. Das Heu der Landwirte wurde von der Feuerwehr Neumünster auf eigene Veranlassung entfernt, da Brandgefahr gesehen wurde. NABU Mitarbeiter*innen waren zum Zeitpunkt der Aktion nicht mehr in der Geschäftsstelle. Allerdings wurde eine Raumpflegerin des im selben Gebäude angesiedelten Steuerbüros durch die Aktion eingeschlossen. - Der NABU suchte sofort das Gespräch mit allen Beteiligten, um kurzfristig wirkende Lösungen zu finden. Die Treffen mit dem Kieler Umweltministerium (MELUND), dem Kreis, externen Experten sowie weiteren Akteuren haben am 2. und 3. März 2020 stattgefunden und waren im Ergebnis erfolgreich: Länger bestehende und vorgebrachte Forderungen des NABU sollten nun umgesetzt werden.
- Kurzfristig wurde eine mobile Fanganlage aus einem anderen Konik-Gebiet entliehen, um die Koniks tierärztlich zu untersuchen und die Zahl der Tiere zu verringern. Dies ist mittlerweile erfolgt, der Bestand der Tiere auf der Fläche wurde auf zur Zeit elf Tiere (Stuten) reduziert. Der NABU bedankt sich bei den Beteiligten für die kurzfristig ermöglichte Hilfe. Dieser Dank geht ausdrücklich auch an die Halter in Schleswig-Holstein, die die übrigen Tiere zwischenzeitlich aufgenommen haben.
- Mittlerweile wurden die Kontrollen durch die vom NABU beauftragten Landwirte erhöht. Sie finden nun dreimal täglich statt. Zudem wurden für die Koniks zwei höhere Windschutzeinrichtungen aus Strohballen errichtet. Zur bei einem Tier festgestellten Selen-Mangel-Behebung sind entsprechende Leck-Steine ausgebracht.
- Der NABU hatte schon seit einiger Zeit angeregt, eine Neubewertung des Einsatzes der Koniks als Naturschutzmaßnahme vorzunehmen. Gleichzeitig entschied der NABU-Vorstand Mitte März 2020, dass, wenn der Einsatz der Koniks im Speicherkoog fortgesetzt werden sollte, er nicht mehr als Eigentümer der Tiere zur Verfügung stehe. Vor diesem Hintergrund gab es Ende April 2020 ein Gespräch mit Vertretern des MELUND, des LLUR, des Kreises Dithmarschen und des NABU, in dem einvernehmlich entschieden wurde, die Konikbeweidung im NSG Wöhrdener Loch zum Herbst 2020 aufgrund der massiv veränderten Naturschutzziele aus naturschutzfachlichen Gründen einzustellen.
DS, ILu, akt. 25. Mai 2020