Windkraftplanung wird Naturschutzbelangen erneut nicht gerecht
NABU zur Teilfortschreibung Landesentwicklungsplan
Neumünster, 24. März 2020: Auch der 3. Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) und der Regionalpläne wird seinem Anspruch, den Ausbau der Windenergie mit Naturschutzbelangen vereinbar zu gestalten, nicht gerecht. Stattdessen geht aus der Planung einseitig das Primat der Windenergieausbauziele gegenüber den Belangen des Artenschutzes hervor. Eine Umsetzung der Planung in vorliegender Fassung würde sowohl besonders windkraftsensible Großvogelarten wie Seeadler, Rotmilan und Mäusebussard, aber auch Fledermausarten, mit deutlichen Beeinträchtigungen ihrer Populationen treffen.
Insbesondere die ohne fachliche Grundlage und gegen die Empfehlungen des ‚Helgoländer Papiers‘ der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten getroffene Entscheidung, den potenziellen Beeinträchtigungsbereich um Brutplätze von Rotmilanen und Weißstörchen als WKA-Ausschlussflächen erheblich einzukürzen, führt zu einem unnötigen Gefährdungspotenzial. Konflikte mit dem Artenschutz auf der Genehmigungsebene ohne fachlich abgesicherte und rechtlich verbindliche Vorgaben lösen zu wollen, hält der NABU für realitätsfern. Die Vorschläge zur Sicherung der Arten durch Maßnahmen an anderen Orten sind, sofern überhaupt vorgesehen, in der Praxis unter den gegebenen Bedingungen kaum realisierbar: Zudem erfolgt deren Begutachtung und Festlegung durch die Vorhabenträger, die zu Lasten des Maßnahmenumfangs das Ziel einer Kosten- und damit Aufwandsminimierung verfolgen werden.
Höchst kritisch ist, dass die Windkraftplanung nach wie vor keine Überlegungen zum Schutz des maßgeblich auch durch WKA gefährdeten Mäusebussards enthält. Überdies erachtet es der NABU für sehr problematisch, dass der Schutz bedeutender Fledermausvorkommen mit Ausnahme weniger Massenquartiere keine Rolle mehr spielt, sondern diesbezüglich auf die Ebene der Genehmigung der einzelnen Anlagen verwiesen wird. Die dort angeordneten Maßnahmen dürften das Tötungsrisiko allenfalls begrenzt reduzieren. Zudem würde der Vogelzug, für den Schleswig-Holstein in europäischem Rahmen eine besondere Verantwortung trägt, regional erheblich belastet werden.
Indem er eine konsequente Berücksichtigung vor allem der artenschutzfachlichen und -rechtlichen Aspekte vermissen lässt, missachtet der Planungsentwurf sowohl das Individuum bezogene Tötungsverbot, und kollidiert auch mit der EU-rechtlichen Vorgabe eines 'guten Erhaltungszustandes' der betroffenen Populationen. Daraus resultieren erhebliche Zweifel an der Rechtskonformität des Planentwurfs. Den von Kommunen vorgetragenen Bedenken wird demgegenüber deutlich mehr Beachtung und Rücksichtnahme zuteil.
Den Zwang, 2 % der Landesfläche der Windenergie zur Verfügung zu stellen und dafür aus Artenschutzgründen höchst problematische Standorte zu überplanen, sieht der NABU nicht. Das dahinterstehende, energiepolitische Ziel, in Schleswig-Holstein 10 Gigawatt an Windkraftleistung zu installieren, wird auch bei einem leicht verminderten Umfang dem verbesserten Klimaschutz nicht im Wege stehen.
Eine wirkungsvolle Reduktion von klimarelevanten Emissionen im Sinne des 1,5 bzw. 2 Grad-Zieles bedarf vor allem einer massiven Einsparung von Energie und damit von Emissionen auf breiter Ebene des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handelns. Die Politik ist aber auch in Schleswig-Holstein weit davon entfernt, die Weichen dafür zu stellen. Stattdessen fördern Bund und Land einen weiter steigenden Energieverbrauch, den die erneuerbaren Energien allein kaum werden auffangen können: Notwendig sind nach Ansicht des NABU engagierte CO2-Einsparziele insbesondere beim Individual- und Güterverkehr, im Gebäudebestand und in der Landwirtschaft. Für letztere bedarf es dafür einer drastischen Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Zudem sind Förderprogramme aufzulegen, die die Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden endlich deutlich voranbringen.
Ausführliche Stellungnahme des NABU ist im Internet