Eiderstedt ist EU-Vogelschutzgebiet
Fakten belegen hohe Bedeutung für den Vogelschutz
Welche auf Eiderstedt lebenden Vogelarten geschützt werden sollten: Der NABU stellt Daten und Fakten über das EU-Vogelschutzgebiet Eiderstedt dar. Mehr →
8. Februar 2005: Im Streit um das EU-Vogelschutzgebiet Eiderstedt liegen neue Zahlen über die Brutbestände der relevanten Vogelarten aus dem Jahr 2004 vor - erhoben von Jägern und Landwirten aus Eiderstedt im Auftrag des Naturschutzverein und der Jägerschaft Eiderstedt - Beide entschiedene Gegner einer Ausweisung. Das nun vorliegende, Fachleute jedoch kaum überraschende Ergebnis der neuen Untersuchung zeigt: Die vom NABU erhobenen Daten sind zutreffend, in 2004 wurden von den Einheimischen bei einigen Arten sogar mehr Vögel gezählt, als der NABU in den Jahren davor ermittelte! - so der Inhalt eines Berichtes der "Husumer Nachrichten" vom 8. Februar 2005.
Für den NABU Landeschef Hermann Schultz ist dies ein zusätzlicher Beweis für die Schutzwürdigkeit Eiderstedts. Einer Meldung Eiderstedts als EU-Vogelschutzgebiet durch das Umweltministerium steht nun nichts mehr im Wege.
Die Auseinandersetzung um die Ausweisung der Halbinsel Eiderstedt als EU-Vogelschutzgebiet wurde im letzten Jahr seitens der IG "Pro Eiderstedt" mit einer bislang im Land kaum beobachteten Härte geführt. Eierwerfer nahmen den Minister ins Visier, polemische Attacken selbst des Landrates des Kreises, Dr. Bastian, hatten vor allem das Ziel, den NABU wegen seiner Gutachtertätigkeit zu diskreditieren. Landrat Bastian ging in einer öffentlichen Veranstaltung sogar so weit, dem Leiter des Michael-Otto-Instituts im NABU Dr. Hermann Hötker, wissenschaftlich verantwortlich für die NABU Untersuchungen auf Eiderstedt, vorzuwerfen, ein "gezinktes Gutachten vorgelegt" zu haben.
Für den NABU Landesvorsitzenden Hermann Schultz ist klar:" Die Anschuldigungen gegen den NABU sind wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Die Stimmigkeit der Aussagen des NABU wird nun auch in der von den Eiderstedtern in Auftrag gegebene Arbeit bestätigt." Darüber - so Schultz - freue er sich sehr.
Der NABU bedauert, dass die Auftraggeber bisher noch immer nicht das Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben - wie es beim NABU zu jeder Zeit Praxis war. Auch das OVG, dessen Entscheidung noch aussteht, ist unverzüglich zu unterrichten.
NABU Landesvorsitzender Hermann Schultz: "Auch die Landesregierung hat jetzt keinen Grund mehr, die Meldung des Gebietes weiter aufzuschieben. Ein "Hängebeschluss" des OVG steht nicht zu erwarten, da der Klagegrund - eine angeblich falsche Datengrundlage für die Ausweisung - auch für die Richter erkennbar entfallen ist."
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