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Keine Begründung für Kormoranverordnung

Hilfloser Rettungsversuch

In seiner Begründung zum Entwurf der Kormoran-Verordnung hat das MLUR "fischereiliche Schäden durch Kormorane bislang nicht im Einzelnen belegt". Im Bemühen, die missglückte Verordnung zu rechtfertigen, werden nun Daten präsentiert, die nicht überzeugen.

Aal klein

Aal - Foto: Ingo Ludwichowski

In seiner Begründung zum Entwurf der Kormoran-Verordnung hat das MLUR zu Recht darauf hingewiesen, dass "fischereiliche Schäden durch Kormorane bislang nicht im Einzelnen belegt" seien. Um dennoch einen Grund für die geplante drastische Dezimierung des Kormoran-Bestandes präsentieren zu können, werden angebliche "gemeinwirtschaftliche Schäden" schlichtweg "unterstellt". Dass eine derart unlogische Argumentation in einem ministeriellen Verordnungsentwurf alles andere als kompetent wirkt und die eigentliche Absicht überdeutlich hervorscheinen lässt, hat das Ministerium offenbar erst nach kritischen Berichten der Medien auf Hinweis des NABU verstanden.


Zahlen überzeugen nicht
Im hektischen Bemühen des MLUR, die offensichtlich missglückte Verordnung zu rechtfertigen, werden vom MLUR ("Medien-Information" vom 18. November 2005) nun Zahlen präsentiert, die im Lichte der vom Ministerium selbst im Laufe der letzten 15 Jahre in Auftrag gegebenen Gutachten nicht überzeugen können. Umschwer lässt sich aus diesen Gutachten, die detailliert die Nahrung des Kormorans thematisieren, errechnen, dass die vom MLUR angegebene "Fischmenge" um das drei- bis vierfache überhöht ist. Unberücksichtigt bleibt ebenfalls, dass dieser Fisch den Gutachten zu Folge zu 95 % aus wirtschaftlich uninteressanten Arten wie Kleinfische, junge Barsche und Weißfische besteht. Diese dem Kormoran als "Schaden" anzulasten, ist unseriös. Weiterhin zu unterstellen, dass jeder vom Kormoran gefangene Fisch automatisch sonst im Netz des Fischers gelandet wäre und damit als "Verlust für die Fischerei" zu werten sei, geht an der Realität vorbei. Die vom MLUR aufgestellten Behauptungen zum Umsatzverlust für die Fischerei sind damit substanzlos.


Binnenfischer: Mit Fangergebnis zufrieden
Die Binnenfischerei räumt dabei selbst ein, dass ihre Fänge gar nicht so gering sind: "Schleswig-Holsteins Binnenfischer sind mit den Fangergebnissen aus dem vergangenen Jahr zufrieden", lautete etwa das Fazit der Jahresversammlung 2000 des Binnenfischereiverbandes (Ostholsteiner Anzeiger vom 14. März 2000), zu einer Zeit, als der Kormoranbestand im Binnenland nicht geringer war, als er es aktuell ist.

Es war Absicht der bisherigen Landesregierungen, den Binnenfischern finanziell unter die Arme zu greifen. So stellten die vom MLUR angeführten "160.000 Euro jährlich als Kormoranfraßentschädigung" keine auf belastbaren Angaben fußende Entschädigung für Fraßschäden dar, sondern waren verkappte Subventionen. Als solche wurden sie - auch mit Hinweis auf den mangelnden Schadnachweis - seitens der EU für unzulässig erklärt und demzufolge nach 2001 gestrichen. Anstatt mit weitgehend konstruierten Zahlen in die Öffentlichkeit zu treten, sollte das Ministerium besser die eigenen Gutachten aufmerksam studieren und auswerten.

Hey, 20. November 2005


Weitere Informationen ...

Kormoran - Foto: Frank Derer

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