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Illegale Verfolgungen von Krähenvögeln

Krähenfallen, Gift oder illegaler Abschuss

Ob Krähenfallen, Gift oder illegaler Abschuss: Rabenvögel werden auch heute noch mit Hilfe nicht erlaubter, EU-rechtswidriger Methoden verfolgt. Der NABU dokumentiert einige besonders verabscheuungswürdige Übergriffe auf diese intelligenten Singvögel.


  • Zwei Krähen im Winter auf einem Zaun in die Kamera guckend

Illegale Krähenfalle im Kreis Schleswig - Flensburg entdeckt

Massaker an Krähenvögeln

Rabenfalle2

Norwegenfalle zum Fang von Rabenvögeln - Foto: NABU Archiv

Ein besonders krasser Verstoß gegen das derzeit geltende Jagdrecht gelangte im August 2005 aus dem Kreis Schleswig-Flensburg ans Licht der Öffentlichkeit.

Ein Jäger betrieb im Hinterhof eine große Krähenfalle zum Massenfang, in der verbotenerweise mit einem verwesenden Reh unzählige Rabenvögel gefangen wurden. Ob die Falle mit den kürzlich in Schafflund gefundenen 200 toten, erschlagenen Krähen in Zusammenhang steht, ist derzeit nicht bekannt. Strafanzeige wurde erstattet und die zuständigen Behörden eingeschaltet. Mittlerweile wird von Amts wegen ermittelt. Inzwischen ist am Tatort die Fallenanlage fast komplett abgebaut, etliche Federn und Haarreste vom Reh belegen aber noch das blutige Handeln.

Fanatisierte Jäger
Kaum wird in der Öffentlichkeit seitens der Landesregierung die Möglichkeit der - aus ökologischer Sicht unsinnigen - "Rabenvogelbekämpfung" vorbereitet, machen sich fanatische Jäger ans Werk, um auch mit illegalen Mitteln wie der Jagd mit "Norwegischen Krähenfallen" ihr sinnloses und blutiges Geschäft zu betreiben. Dabei ist der Einsatz von Massenfallen - wie der von Leimruten und Schlingen - nach dem Bundesjagdgesetz und der EU-Vogelschutzrichtlinie verboten. Der Landesjagdverband fordert jedoch im Rahmen der Diskussion um die Jagdzeiten-Verordnung, die Fallenjagd auf Rabenvögel zuzulassen.

Die wehrlosen Tiere werden dabei mit Knüppeln getötet, die Leichen achtlos weggeworfen. Der NABU verurteilt das ungesetzliche Treiben und fordert das Umweltministerium auf, zum Schutze der Rabenvögel umgehend hart durchzugreifen. Das Ministerium strebt nicht an, die Fallenjagd wieder zu ermöglichen.


Makabrer Fund: Tote Krähen im Bach

Illegale Verfolgung treibt neue Blüten

[shz Verlag]: Niemand weiß wo sie herkommen und wer sie dort illegal entsorgt hat. Die Rede ist von über 200 Krähen, die Anlieger in dem kleinen Wasserlauf Rodau in der Gemeinde Lindewitt (Kreis Schleswig-Flensburg) entdeckt haben. Die Polizei ermittelt, "doch bislang tappen wir im Dunkeln", heißt es von Seiten der zuständigen Station in Schafflund.

Sicher ist bislang nur, dass über einen Zeitraum von gut 14 Tagen immer wieder einmal tote Krähen im Bach auftauchten. Das wurde der örtlichen Jägerschaft unheimlich, sie informierte die Polizei. In unmittelbarer Nähe einer kleinen Brücke über die Au fand die Polizei dann blaue Müllsäcke und Eimer mit Federn, in denen vermutlich die Kadaver herangeschafft worden waren. Doch wo die toten Krähen herkommen, und wer sie dort einfach in einen Wasserlauf geworfen hat, bleibt ein Rätsel, genau wie die Todesursache. Schußwunden konnten bei den Tieren nicht festgestellt werden, wohl aber Verletzungen, so dass der Verdacht nahe liegt, dass sie mit illegalen Fallen gefangen wurden, zumal es sich um Alt- und Jungvögel handelt.

Ermittelt wird jetzt wegen Verstoßes gegen das Jagdgesetz, illegale Abfallentsorgung und Gewässerverunreinigung. Da sich rund um den Fundort keine Krähenkolonien befinden, vermutete die Polizei, dass die Tiere über eine größere Entfernung herangeschafft worden sein müssen. Allerdings muss der Täter Ortskenntnisse haben, denn die Rodau liegt abseits der Hauptstraßen versteckt, nur über einen asphaltierten Wirtschaftsweg zu erreichen. Derzeit können Rabenvögel, bis auf wenige Ausnahmen in allen Bundesländern, unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. außerhalb der Brutzeit) "reguliert", bejagt werden. Diese Maßnahmen werden in der Regel meist pauschal mit dem Schutz der heimischen Tierwelt und der Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden begründet. Wissenschaftlich konnte aber bislang nie ein Wiederaufblühen der Artenvielfalt nach der Bejagung der Rabenvögel nachgewiesen werden.

Zeitungsmeldung des SHZ von Anfang August 2005


Krähenfalle - Foto: Rainer Rehm
Illegaler Einsatz eines Lockvogels

Im Kreis Nordfriesland wurde eine nicht gekennzeichnete Krähenfalle mit illegalem Lockvogel gemeldet. Leider kein Einzelfall. Der NABU berichtet. Mehr →

Krähenfalle - Foto: Dieter Grade
Krähenmassenfang mit Fallen

Im Zuge der Diskussion um die Rabenvögel kommt der Einsatz von Fallen, mit denen der Massenfang betrieben werden soll, wieder ins Gespräch. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen jedoch, dass deren Einsatz in der Praxis problematisch und daher verboten ist. Mehr →



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