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Waldwirtschaft in Schleswig-Holstein

NABU Fragen an die Parteien

Wie stellen sich die schleswig-holsteinischen Parteien im Wahlkampf 2005 zur naturnahen Waldwirtschaft, zur Umwandlung der Landesforst in eine GmbH oder zu einem besseren Waldnaturschutz?

Buchenwald im Frühling - Foto: Helge May

Buchenwald im Frühling - Foto: Helge May

Fragen: Die landeseigenen Wälder zeichnen sich vielerorts durch eine naturnahe Bewirtschaftung, Biotop- und Artenschutzmaßnahmen sowie gute Erholungseignung aus. Die ertragsbezogene Nutzungsfunktion tritt demgegenüber in den Hintergrund, wie es gesetzliche Bestimmungen und selbst ein Bundesverfassungsgerichtsurteil verlangen. Trotzdem sind immer wieder Stimmen zu hören, den Landesforst in eine GmbH umzuwandeln oder gar zu veräußern. Wie ist die Einstellung Ihrer Partei dazu?

Das neue Landeswaldgesetz hat einen verbesserten Waldnaturschutz zum Ziel. Was für den Landeswald vorgeschrieben worden ist, kann dem privaten Waldbesitz aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht abverlangt werden (nutzungsfreie Bereiche höherer Tot- und Altholzanteil, Aufhebung bestehender Entwässerungssysteme, Laub- statt Nadelholz). Halten Sie es für angebracht, auch Privatwaldbesitzer zu derartigen Maßnahmen zu bewegen? Wenn ja, mit welchen Angeboten?

Problem vieler Staats- und Privatwälder ist ihr hoher Nadelholzanteil, ökonomisch zwar interessant, aber ebenso riskant (Windwurf, Borkenkäferkalamitäten). Nach Auffassung des NABU sollten deshalb Nadelholzkulturen in keiner Weise mehr gefördert werden. Wie ist Ihre Position?


SPD

Waldwirtschaft

Antwort: Es ist erklärtes Ziel unserer Politik, die landeseigenen Wälder in eine selbstständige und zukunftsfähige Struktur zu überführen. Hierfür ist mit der aktuellen Einrichtung des Sondervermögens "Landeswald" ein wichtiger Schritt erfolgt. Wir werden bereits in der nächsten Legislaturperiode die Grundlagen legen, damit das Sondervermögen in eine Stiftung überführt werden kann, die Gründung einer GmbH lehnen wir ab.

Über die bestehenden drei Säulen Beratung, Betreuung und finanzielle Förderung zur Neuwaldbildung oder waldbaulicher Maßnahmen geben wir den privaten Waldbesitzern Anreize für einen ökologischen Umbau der privaten Wälder. Dies wird auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Mit der Erweiterung des Verwendungszweckes der Grundwasserabgabe wollen wir die Neuwaldbildung auf höherem Niveau verstetigen.

Wir wollen die Wälder in Schleswig-Holstein stärken und dabei den Anteil der Laubbaumarten erhöhen. Auf vielen Standorten vor allem auf der Geest sind Nadelholzkulturen ggf. naturnah umzubauen und zu stabilisieren.


CDU

Waldwirtschaft

Antwort: Neben der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes dient auch eine auskömmliche wirtschaftliche Nutzung dem Allgemeinwohl. Sie steht den ökologischen Anforderungen und Interessen keineswegs per se entgegen. Vielmehr bietet die an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtete Forstwirtschaft eine wesentliche Grundlage für unsere ökologisch wertvollen Wälder in Schleswig-Holstein. Die finanziellen Defizite der landeseigenen Forsten, die auch durch politisch gewollte Nutzungseinschränkungen und Zusatzbelastungen im Bereich der Umweltbildung begründet sind, müssen zur Haushaltssanierung deutlich verringert werden. Eine CDU-geführte Landesregierung wird die Landesforstverwaltung betriebswirtschaftlich straffen, insbesondere hemmende Vorschriften überprüfen und der Zeit anpassen. An der Grundstruktur mit Forstämtern und Förstereien wird festgehalten, sofern sich keine wirtschaftlichere und effizientere Organisationsform entwickeln lässt.

Das forstpolitische Ziel, den Waldanteil auf 12 % der Landesfläche anzuheben, ist von der rot-grünen Landesregierung verfehlt worden. Eine CDU-geführte Landesregierung wird die Neuwaldbildung auf landwirtschaftlichen Flächen verstärkt fördern. Die Prämienzahlungen werden wieder den EU-weit üblichen Verfahrensweisen angepasst. Die weitgehenden Kooperationsmöglichkeiten zwischen Naturschutz- und Forstverwaltung sollen wieder intensiver genutzt werden als in jüngster Vergangenheit. Vorrangig vor ordnungspolitischem Handeln soll den Waldbesitzern auf freiwilliger Basis der Vertragsnaturschutz angeboten werden. Neben der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes dient auch eine auskömmliche wirtschaftliche Nutzung dem Allgemeinwohl.

Einige Nadelholzarten gehören zu den "Brotbäumen" in der Forstwirtschaft, auf die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch in Zukunft nicht verzichtet werden kann. Für die CDU haben standorteigene Mischwaldkulturen Vorrang. Zugleich können auch Nadelholzkulturen gefördert werden, sofern standortgerechte Arten verwendet werden.


Bündnis ´90 / Die Grünen

Waldwirtschaft

Antwort: Wir sehen den Landeswald als wichtiges Gut der Öffentlichkeit, das auch in den Händen der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holsteinerin bleiben soll. Um den Erhalt der Waldflächen dauerhaft zu sichern, wollen wir unseren Landeswald in eine Stiftung überführen. Als ersten Schritt in diese Richtung haben wir das Sondervermögen "Landeswald Schleswig-Holstein" geschaffen.

Es wäre gewiss angebracht, wenn auch Privatwälder mit den in den Landesforsten üblichen Bewirtschaftungsmethoden bewirtschaftet werden würden (nach FSC). Das Land Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das seine Flächen nach FSC bewirtschaftet. Zudem hat sich das GRÜNE Umweltministerium stets um einen guten Kontakt zu den privaten Waldbesitzern bemüht. Die Frucht dieser Bemühungen waren erstmals freiwillige Vereinbarungen - ganz ähnlich, wie sie bereits in der Landwirtschaft mit Erfolg umgesetzt werden - mit dem Waldbesitzerverband zur Umsetzung von Natura 2000. Diesen Weg werden wir auch zukünftig weiter und generell in der Naturschutzarbeit verfolgen. Darüber hinaus setzen wir uns auf bundes- und auf europäischer Ebene dafür ein, dass naturnahe Waldbewirtschaftung zur Voraussetzung für finanzielle Förderung wird. Außerdem befürworten wir die Nutzung heimischer Hölzer. Um den Absatz zu fördern, haben wir die Landesbauordnung bereits in den feuerschutzrechtlichen Bestimmungen geändert. Wir streben an, weiterhin Baunormen und Vorschriften zu ändern, die den Einsatz von Holz gegenüber Kunststoff, Beton oder Metallen behindern.

Wir setzen uns für eine Entwicklung zum naturnahen Dauerwald in Nutzung ein. Dazu gehören standortheimische Pflanzen, möglichst in Naturverjüngung und durch natürliche Aussamung entstanden. Im Umbau der Wälder sollte die Forstsaatkultur eine verstärkte Rolle spielen. In der kürzlich verabschiedeten Novelle des Landeswaldgesetzes ist die gute fachliche Praxis für alle Waldbesitzarten im Sinne einer stärker ökologischen Bewirtschaftung festgelegt worden. Wir gehen davon aus, dass hohe Nadelholzanteile in Schleswig-Holstein fast nie ihre Hiebreife erlangen, weil sie vor deren Einreichen Kalamitäten zum Opfer fallen. Insofern ist vor einer Ausrichtung in der Waldbewirtschaftung an der momentanen Marktlagen zu warnen.


F.D.P.

Waldwirtschaft

Antwort: Bereits in der alten Fassung des Landeswaldgesetzes hieß es: "Der Wald ist wegen seines wirtschaftlichen Nutzens ... und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt .. und die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung ist nachhaltig zu sichern."
Die FDP will, dass diese Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes auch weiterhin erhalten bleibt. Dabei setzen wir uns dafür ein, einen Waldanteil von 12 % der Landesfläche zu erreichen.
Die von rot/grün vorgeschlagene Umwandlung der Landesforsten in ein Sondervermögen hat die FDP abgelehnt, ebenso die Idee einer Stiftung. Die Änderung war nach unserer Auffassung überflüssig. Eine Umwandlung der Landeswälder in eine GmbH oder ähnliches oder der Verkauf von Landesforsten kommt für die FDP zur Zeit ebensowenig in Betracht. Unser Ziel ist es, die Regelungsdichte sowohl für die privaten, wie die kommunalen Waldbesitzer zu vermindern und damit sicherzustellen, dass eine erwerbsorientierte und möglichst kostendeckende naturnahe Bewirtschaftung der Wälder möglich bleibt.

Die Vorbildfunktion der Landesforsten u.a. bei der Entwicklung naturnaher Laubmischwälder ist unbestritten. Gleichzeitig müssen wir anerkennen, dass Schleswig-Holstein ein waldarmes Land ist und zusätzlich die finanzielle Lage der Forstbetriebe infolge der niedrigen Holzpreise schlecht ist. Wenn wir also mehr Wald haben wollen, sind wir auf die Zusammenarbeit auch mit den privaten Waldbesitzern angewiesen. Dazu gehören zum einen weniger Vorschriften (s.o.). Besondere Schutzfunktionen lassen sich gegebenenfalls im Wege des Vertragnaturschutzes sicherstellen. Ausgleichsmaßnahmen, die zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur erforderlich werden, sollen zur Neuwaldbildung genutzt werden. Außerdem will die FDP die Förderung von Neuanpflanzungen und die Pflege von Jungbeständen ohne diskriminierende Bedingungen fortführen. Wir lehnen ungerechtfertigte und unqualifizierte Eingriffe in die Waldbewirtschaftung ab. Dazu gehört auch, dass der Anbau von Nadelholz in angemessenem Umfang erlaubt sein muss. Der Totholzanteil muss so bemessen sein, dass er die Wirtschaftlichkeit nicht infrage stellt.

Die FDP strebt eine kostendeckende Bewirtschaftung der Forstflächen an. Dazu gehört auch, dass der Anbau von Nadelholz in angemessenem Umfang erlaubt sein muss. Eine besondere Förderung von Nadelholzkulturen entfällt bei dieser Bewirtschaftung.


SSW

Waldwirtschaft

Antwort: Schleswig-Holstein ist das Flächenland mit dem geringsten Waldanteil. Daher ist das Schleswig-Holsteinische Landesparlament die Selbstverpflichtung eingegangen, den Waldanteil zu erhöhen. Hierbei muss jedoch eingeräumt werden, dass sich diese Selbstverpflichtung nur mit einem extremen finanziellen Kraftaufwand bewältigen lässt - und angesichts der Haushaltssituation müssen wir ehrlicherweise erkennen, dass wir dem gesteckten Ziel noch weit entfernt sind.

Daher sind wir der Auffassung, dass die Wälder so naturnah wie möglich zu bewirtschaften sind. Hierbei kommt insbesondere dem Staatsforst eine wichtige Aufgabe zu. In diesem Bereich hat das Land die Möglichkeit durch entsprechende Vorgaben die Ziele hinsichtlich der Bewirtschaftungsform bis hin zur Nullnutzung für die Wälder zu steuern. Diese Ziele dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, denn der Staatswald darf nicht nur unter forstwirtschaftlichen Aspekten betrachtet werden. Gerade dort ist das Aufgabenspektrum breiter als in anderen Bereichen.

Auf Privatwälder lassen sich derartige Vorgaben so nicht übertragen. Hier sollte versucht werden, mittels verschiedener Steuerungsinstrumente Anreize zu schaffen, die es dem Privatwaldbesitzer ermöglichen, seinen Wald naturnah und unter stärkerer Berücksichtigung ökologischer Aspekte zu bewirtschaften. Doch auch hier gilt, dass dafür entsprechend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Problematik mit Nadelholzkulturen ist hinlänglich bekannt und wird mittlerweile durchaus auch kritisch von den Forstbehörden gesehen. Diese Entwicklung begrüßen wir. Dass derzeit der Anteil der Nadelholzkulturen immer noch recht hoch ist, ist auf eine jahrzehntelange Forstpolitik der Vergangenheit zurückzuführen.

Um den Anteil der Nadelholzkulturen künftig weiter zu verringern, bedarf es auch hier entsprechende Steuerungselemente. Die Waldbodenkartierung und die daran gekoppelten Förderkulissen sind durchaus ein erfolgreiches Mittel, um den Anteil der Nadelholzkulturen zu verringern und um standortgerechte Flächen für Nadelholzkulturen zu finden. Jedoch darf hierbei nicht außer Betracht gelassen werden, dass insbesondere die private Forstwirtschaft ökonomischen Zwängen unterliegt. Dies gilt im Übrigen, wenn auch nur eingeschränkt, für die staatliche Forstwirtschaft.

Der SSW sieht Privatisierungen von öffentlichen Leistungen und Betrieben grundsätzlich kritisch. Dies wurde von uns auch schon in der Debatte zur Änderung des Landeswaldgesetzes angesprochen. Schon der Übergang des Landesforstes in eine Stiftung kann zu erheblichen Problemen führen.




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