Gebietsschutz in Schleswig-Holstein
NABU-Fragen an Schleswig-Holsteins Parteien
Fragen: Freiwillige Vereinbarungen sollen auch für Natura-2000-Gebiete abgeschlossen werden. Sind Sie mit dem NABU der Meinung, wenn seitens eines Flächennutzers die Vereinbarung teilweise oder ganz ignoriert wird und das Schutzziel gefährdet erscheint, Sanktionsmechanismen greifen müssen?
Kommunale Landschaftspläne erfüllen häufig nicht die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Darstellung von "Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes", sondern dienen vorrangig der Ausweisung zukünftigen Baulands. Bestehende konkrete Konflikte zwischen Nutzung und Naturschutz werden ebenso wie naturschutzbezogene Entwicklungspotentiale meist nur geringfügig behandelt, wie es die Kommunen oft den beauftragten Planern abverlangen. Wie könnte derartigen Gefälligkeitsplanungen entgegengewirkt werden?
Die fünf Naturparke im Lande zeigen wenig Profil. Sie sind damit weder für den Naturschutz noch für den Tourismus von besonderer Bedeutung. Welche Möglichkeiten zu einer verbesserten Entwicklung der Naturparke sehen Sie?
Unzerschnittene, verkehrsarme Räume nach den Maßstäben des Bundesumweltamtes von über 100 km² sind auch in Schleswig-Holstein inzwischen kaum noch vorhanden. Wie bewerten Sie diese Entwicklung? Sehen Sie Möglichkeiten des Gegensteuerns?
SPD
Gebietsschutz
Antworten: Neben dem weiteren Ankauf von Flächen unter anderem für die Stiftung Naturschutz setzen wir auf Angebote zum freiwilligen Naturschutz auch für NATURA-2000-Gebiete. Diese Verträge regeln klar die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sanktionsmechanismen sind dort ebenfalls festgelegt und müssen gegebenenfalls angewendet werden.
Die Aufstellung kommunaler Landschaftspläne ist eine Aufgabe für alle Beteiligten vor Ort. Das Landesnaturschutzgesetz gibt klare Vorgaben für die Inhalte, auch zu den "Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes". Die untere Naturschutzbehörde nimmt Stellung zu den Landschaftsplänen und wirkt ggf. auf die Einhaltung der Ziele ein.
Das Landesnaturschutzgesetz setzt für die Naturparke u.a. das Ziel, sie zu erschließen und weiter zu entwickeln. Sie bieten insbesondere noch nicht vollständig ausgeschöpfte Potenziale zur touristischen Nutzung und Vermarktung. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Integrierten Stationen werden wir daher in der nächsten Legislaturperiode auch eine Diskussion über die verbesserte Entwicklung der Nationalparke führen.
Wir sind der festen Auffassung, dass die Möglichkeiten der Landesplanung noch besser eingesetzt werden können, um dem Flächenverbrauch in Schleswig-Holstein durch Zersiedlung und Straßenbau entgegen zu wirken. Aus diesem Grunde haben wir uns dafür eingesetzt, u.a. das Landesplanungsgesetz zu novellieren und eine Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes in Bezug auf den großflächigen Einzelhandel durchzuführen. Wir wollen die Instrumente der Landesplanung und deren Wirksamkeit auch in der nächsten Legislaturperiode weiter optimieren.
CDU
Gebietsschutz
Antworten: Zunächst einmal gilt, auch für freiwillige Vereinbarungen, dass Verabredungen und Verträge von beiden Seiten eingehalten werden müssen. Sollte dieses im Einzelfall nicht stattfinden, setzen wir zunächst auf das Gespräch und die Überzeugungsarbeit. Sanktionen sind das letzte Mittel, wenn das Schutzziel tatsächlich nachhaltig gefährdet wird.
Wenn diese Einschätzung des NABU richtig wäre, hätte der zuständige Umweltminister total versagt, weil er seine Möglichkeiten der Einflussnahme auf solche Pläne dann offensichtlich nicht wahrgenommen hätte. Die CDU kann die Vorwürfe des NABU nicht nachvollziehen und lehnt sie in ihrer Pauschalität ab. Im Übrigen ist die Landschaftsplanung durch Landes- und Bundesrecht sowie durch weitere landesrechtliche Vorgaben geregelt.
Nach Auffassung der CDU sind die bestehenden Naturparke in Schleswig-Holstein - wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung - sehr wohl von Bedeutung für den Tourismus, aber auch für den Naturschutz. Richtig ist, dass es die Landesregierung in den letzten 17 Jahren versäumt hat, die Potentiale, die in unseren Naturparken liegen, für den Tourismus und den Naturschutz zu erschließen. Die vorhandenen Naturparke müssen gemeinsam mit den Naturparkträgern sowie den Eigentümern und Verantwortlichen vor Ort weiterentwickelt werden. Dabei können Angebote der Umweltbildung, Naturerlebnisräume, halboffene Weidelandschaften, besucherlenkende Maßnahmen - wie gut ausgebaute Wander-, Reit- und Radwegenetze - als Bespiele dienen.
Der Verlust von großflächigen, zusammenhängenden Lebensräumen, auch in Schleswig-Holstein, ist im Grunde nicht mehr umkehrbar. Umso größere Bedeutung kommt der Erhaltung und Bewahrung der noch existierenden Lebensräume zu. Es wird zu prüfen sein, inwieweit es im Rahmen der weiteren agrarstrukturellen Entwicklung auf der einen Seite und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf der anderen Seite möglich sein wird, insbesondere in den struktrurschwachen Räumen unseres Landes, große, zusammenhängende und unzerschnittene Lebensräume zurückzugewinnen. Beispiele könnten die Eider-Treene-Sorge-Niederung sowie die mittlere und obere Treeneregion sein. Auch dabei kommt dem Vertragsnaturschutz sowie regionalen und lokalen freiwilligen Bündnissen eine besondere Bedeutung zu.
Bündnis ´90 / Die Grünen
Gebietsschutz
Antworten: Generell gehen wir davon aus, dass freiwillige Vereinbarungen im Naturschutz zielführend sind. Pacta sunt servanda - zu den Vereinbarungen und dem Vertragsnaturschutz gehören natürlich auch Bestimmungen einschließlich Sanktionierungsmaßnahmen, die greifen, wenn getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten werden.
Die Landesplanung in Schleswig-Holstein muss den Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung setzen - hier stimmen wir mit der Forderung des Nachhaltigkeitsrates der Bundesregierung überein, den Umgang mit Fläche kritisch zu hinterfragen und den Flächenverbrauch in Deutschland deutlich zu verringern. Dazu gehört es aus unserer Sicht, den Vorrang des Naturschutzes in einem zusammenhängenden, landesweiten Netz planerisch zu sichern, den ländlichen Raum zu stärken und ihm eigene Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen. Aber auch vor dem Hintergrund sinkender Einnahmen der Kommunen ist eine übermäßige Inanspruchnahme von Flächen von Nachteil, weil sie mit hohen Infrastruktur- und Folgekosten für die kommunalen und privaten Haushalte verbunden ist. Wir wollen diese Entwicklung stoppen. Auch auf Bundesebene wollen wir die politischen Rahmenbedingungen für eine flächensparende Bewirtschaftung weiter ausbauen bzw., wo dies nötig ist, neu entwickeln. Dazu gehören auch die Streichung der zersiedlungsfördernden Subventionen. Dazu gehören auch die Entfernungspauschale und die Eigenheimzulage.
Mit der Reform der Grundsteuer wollen wir Anreize für verdichtete Bauformen schaffen. Zur Vermeidung von weiterem Flächenverbrauch müssen die Bauleitplanung und die Landschaftsplanung so ausgerichtet werden, dass Alternativen aufgezeigt und die freie Landschaft geschützt wird. Öffentliche Förderung soll nur noch dort stattfinden, wo sparsam mit der Bodenfläche umgegangen wird.
Wir stimmen überein mit der o. g. Bestandsaufnahme des NABU zu den Naturparken. Über z.T. EUÖkofinanzierte Projektförderung hat das GRÜNE Umweltministerium bereits eine sehr gute Grundlage für die Entwicklung eines Naturparks geliefert. Wir unterstützen auch zukünftig Kooperationen von Land und Kommunen bzw. Kreisen in dieser Richtung. Allerdings kann das Land nur in begrenztem Maße einen Einfluss auf die Gestaltung der Naturparke nehmen, da sich diese in kommunaler Trägerschaft befinden.
Der zunehmende Flächenverbrauch ist in Deutschland und ebenso in Schleswig-Holstein als eine der zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannt. Unzerschnittene Räume sehen wir sowohl aus naturschutzfachlicher als auch ästhetischer und touristischer Sicht als kostbar an. Sowohl in der Verkehrspolitik, wie auch im Bereich Wohnbebauung setzen wir uns weiterhin konsequent dafür ein, dass mit dem Naturgut Boden schonend und sparsam umgegangen wird.
F.D.P.
Gebietsschutz
Antworten:
a) Wir haben das Vertrauen, dass Vereinbarungen, die im Einvernehmen miteinander getroffen worden sind, auch eingehalten werden. Grundsätzlich ist aber zu Natura 2000 Gebieten anzumerken, dass vor einer Auswahl entsprechender Gebiete zweifelsfrei deren fachliche Eignung vorliegen muss. Hier bestehen insbesondere im Bereich Eiderstedt erhebliche Zweifel.
b) Wir haben nicht den Eindruck, dass kommunale Landschaftspläne die Belange des Naturschutzes nicht ausreichend berücksichtigen. Soweit sie gesetzliche Vorgaben nicht erfüllen, ist es Aufgabe der Genehmigungsbehörde, dieses zu untersagen.
c) Die fünf Naturparks (Hüttener Berge, Lauenburgische Seen, Aukrug, Holsteinische Schweiz und Westensee) zeigen unserer Ansicht nach bereits heute Profil. Dennoch ist wie auch in vielen anderen Bereichen Schleswig-Holsteins die touristische Vermarktung noch optimierungsfähiger. Dies gilt insbesondere für die weiter im Norden gelegenen Naturparks. Hieran muss mit den Kreisen und Kommunen gearbeitet werden.
d) Flächen für den Verkehr sind notwendig für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Wir sehen momentan eher die Notwendigkeit des Ausbaus weiterer Verkehrswege, als für den Rückbau vorhandener Infrastrukturmaßnahmen, um weitere Wirtschaftsansiedlungen und damit verbundene Arbeitsplätze zu schaffen.
SSW
Gebietsschutz
Antworten: In die politische Diskussion um die Ausweisung und Benennung von Flächen für NATURA 2000 hat der SSW sich immer konstruktiv eingebracht. Insbesondere die Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge-Niederung wurde heftig diskutiert. Der SSW hat sich in diesem Zusammenhang immer dafür ausgesprochen, dass es beidseitig tragbare Regelungen geben muss. Der Vertragsnaturschutz hat für den SSW auch hier Vorrang. Hierbei hat der entsprechende Flächenbesitzer natürlich die ausgehandelten Vereinbarungen einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Ziele des jeweiligen Vertrages müssen dann auch Konsequenzen haben - aber dies ist in den einzelnen Verträgen zu regeln und nicht über das Ordnungsrecht.
Die kommunalen Landschaftspläne sind ausgewogene Planungen unter Einbezug der Menschen vor Ort. Deshalb unterstützt der SSW diese Art der Planung aus der auch schon viele Naturschutzprojekte erwachsen sind.
Im Rahmen von Studienprojekten könnten durchaus Konzepte für die hiesigen Naturparke ausgearbeitet werden, die sowohl die naturschutzfachliche Seite, als auch die Belange des Tourismus und der anderen Nutzungen berücksichtigen. Eine stärkere und breitere Profilbildung ist für die Naturparke in Schleswig-Holstein daher als Chance zu sehen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist es durchaus bedauerlich, dass es kaum noch großflächige unzerschnittene und verkehrsarme Räume in Schleswig-Holstein gibt. Die Steuerung der weiteren Entwicklung liegt hierbei ganz deutlich in der Verantwortung der Landesplanung. Hierbei gibt es und muss es Abwägungsprozesse zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen geben. Somit müssen sich auch die Interessen der Landschaftsplanung den Interessen anderer Nutzungen stellen.