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Polemik aus dem `Tal der Ahnungslosen´

NABU zur Kritik am Landesnaturschutzgesetz-Entwurf

Die Polemik des Bauernverbandes und der Oppositionsparteien CDU und FDP gegen den Kabinettsentwurf des Landesnaturschutzgesetzes ist nach Auffassung des NABU nicht mehr als ein simples und allzu durchsichtiges Manöver.

Dürfen zukünftig betreten werden: Stoppeläcker - Foto: Ingo Ludwichowski

Dürfen zukünftig betreten werden: Stoppeläcker - Foto: Ingo Ludwichowski

Mit welcher Ahnungslosigkeit dabei die Kritik geübt wird, mögen zwei Beispiele zeigen:

1. Wer sich lauthals über eine Lockerung des von der früheren, CDU-geführten Regierung erheblich eingeschränkten Betretungsrechts beklagt, sollte sich etwa das Bayrische Naturschutzgesetz anschauen. Demnach dürfen landwirtschaftliche Flächen in Bayern grundsätzlich von jedermann betreten werden, sofern sie nicht deutlich erkennbar abgesperrt sind. Und der bayrischen Regierung kann man nun wirklich keine Landwirtschaftsfeindlichkeit nachsagen!

2. Die den Grundeigentümern kürzlich über das Bundesjagdgesetz eingeräumte Möglichkeit, aus ethischen Gründen die Jagd zu untersagen, ist von einem Tierschützer mit einer erfolgreichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention erwirkt worden. Diese für alle europäischen Staaten verbindliche Grundrechtscharta setzt jedoch bei der Frage, was man auf seinem Eigentum zu dulden hat und was nicht, ausdrücklich juristische Personen wie Vereine oder Kirchen mit Privatpersonen gleich. Der Bund hat also mit seiner jagdrechtlichen Gesetzesänderung rechtlich zu kurz gegriffen und überlässt den Ländern die Nachbesserung. Es ist also nur konsequent, dieses rechtliche Versäumnis des Bundes jetzt zu korrigieren, bevor ein Natur- oder Tierschutzverein eine mit Sicherheit erfolgreiche Klage anstrengt, und damit unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden. In der Sache selbst wird wohl kaum etwas dagegen einzuwenden sein, wenn ein Naturschutzverband für seine von ihm erworbene, dem Artenschutz gewidmete Fläche beispielsweise die Jagd auf Enten oder Hasen untersagen lässt.

Mit den von Umweltminister Habeck vorgesehenen Änderungen nähert sich die Landesregierung lediglich wieder den naturschutzrechtlichen Standards an, wie sie bis zu den rigiden Gesetzesverstümmelungen durch die CDU-bestimmten Regierungen galten, deren drastische negative Auswirkungen überall erkennbar sind. Reine „Freiwilligkeit“ hat unserem Naturerbe nirgendwo Vorteile gebracht. Der Natur wird mit der Novelle aber nur ein Minimalschutz gewährt, mit der der Verlust an Arten und Landschaft nur verzögert, jedoch nicht gestoppt werden kann.

Hey 22. Januar 2015


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