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Regierungserlass der verpassten Chancen!

Keine Konfliktbereinigung zwischen Windenergie und Naturschutz

Anfang des Jahres hat das OVG die Windenergie-Regionalplanung aufgehoben. Die Landesregierung musste ein neues Gerüst erarbeiten. Doch die Chance, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, wurde mit dem neuen Erlass fast vollständig vertan.

Junge Schwarzstörche im Nest. Die Chance, die in Schleswig-Holstein seltene Art durch feste Abstandsregeln von WKA-Anlagen zu ihren Brutstandorten zu schützen, wurde vertan. - Foto: Michael Rüttiger

Junge Schwarzstörche im Nest. Die Chance, die in Schleswig-Holstein seltene Art durch feste Abstandsregeln von WKA-Anlagen zu ihren Brutstandorten zu schützen, wurde vertan. - Foto: Michael Rüttiger

Neumünster, 26. Juni 2015: Nachdem Anfang des Jahres das OVG Schleswig die Regionalplanung in puncto Windenergie für ungültig erklärt hatte, musste die Landesregierung schnellstens ein neues Grundgerüst für die Windenergieplanung aufbauen. Dafür hat die Kieler Staatskanzlei kürzlich per Erlass die Kriterien für diejenigen Gebiete festgelegt, in denen zukünftig keine Windkraftanlagen gebaut werden sollen (Ausschlussgebiete) bzw. in denen Windkraftnutzung mit Belangen z.B. des Natur- und Landschaftsschutzes abgewogen werden soll (Abwägungsgebiete).

Was von der Landesplanungsbehörde als ordnendes Konstrukt vorgesehen war, stellt sich bei näherer Prüfung jedoch schnell als mit zahlreichen Defiziten behaftet heraus. Deshalb haben NABU wie andere Verbände, aber auch Fachbehörden des Naturschutzes etliche Verbesserungsvorschläge unterbreitet, mit denen sich vor allem die Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen hätte reduzieren lassen. Dafür wären etwa größere Abstände zu Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebieten notwendig gewesen. Auch hätten um die Horstbereiche von Seeadler, Rotmilan, Schwarz- und Weißstorch wieder feststehende Tabubereiche ausgewiesen werden müssen, um diese seltenen Arten nicht unnötig dem Todesrisiko durch die Rotoren auszusetzen. Doch von diesen fachlich begründeten Anregungen hat die Staatskanzlei so gut wie nichts aufgenommen. Sogar Vorschläge, die auf zwingende naturschutzrechtliche Erfordernisse aufmerksam machten, wurden ignoriert. Die neue, auf diesen Kriterien aufzubauende Regionalplanung wird folglich nur wenig zur Entschärfung der Konflikte zwischen Artenschutzbelangen einerseits und Interessen der Windenergienutzung anderseits beitragen können.

Ebenso wenig wurden die zu Wohnsiedlungen einzuhaltenden Mindestabstände vergrößert. Die Sorgen von Anwohnern vor penetranten Rotorgeräuschen sind nicht ernst genommen worden. Als Berechnungsgrundlage wird weiterhin von einer Anlagengesamthöhe von 150 m ausgegangen. Dabei ist längst bekannt, dass die zukünftige Windkraftanlagen 200 m und mehr gen Himmel ragen werden.

Hermann Schultz, NABU-Landesvorsitzender resümiert: „Die Chance, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die neuen Windkraftstandorte rechtssicherer und sorgfältiger auf die Belange von Natur und Bewohnern des ländlichen Raumes abzustimmen, wurde fast auf ganzer Breite vertan“.


Aktion: Seit Januar überprüft die EU-Kommission mit einem „Fitness-Check“ die wichtigsten europäischen Naturschutzgesetze, die auch Rotmilan, Seeadler, Schwarz- und Weißstorch vor den negativen Auswirkungen des WKA-Ausbaus schützen. Der NABU und über 100 Umweltverbände in Deutschland und der EU befürchten, dass dieser „Fitness-Check“ darauf abzielt, Naturschutzstandards in allen EU-Ländern herabzusetzen. Seltene Arten oder Landschaften würden dann ihren Schutzstatus verlieren. Sie können hier helfen, die Bedrohung unseres Naturerbes zu verhindern!

Für Rückfragen
Fritz Heydemann, Tel. 04522-3971
Ingo Ludwichowski, Mobil 0160-96230512


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