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Im Widerstreit zwischen Ökologie und Ökonomie

Naturwaldausweisung konterkariert Biodiversitätsstrategie

Die Ausweisung von Naturwäldern ist seit Jahrzehnten ein Anliegen des Naturschutzes. Jetzt hat das Umweltministerium ein größeres Naturwaldpaket geschnürt, doch es ging nicht nur um ökologische Qualitäten, sondern vor allem um wirtschaftliche Aspekte.

Totholz - Foto: Carsten Pusch

Totholz - Foto: Carsten Pusch

Die vermehrte Ausweisung von Naturwäldern, also die Herausnahme von ökologisch wertvollen Waldflächen aus der forstlichen Nutzung zu ihrer ungestörten Eigenentwicklung, ist bereits seit Jahrzehnten ein wichtiges Anliegen des Naturschutzes - auch im waldarmen Schleswig-Holstein. Jetzt hat das Umweltministerium ein größeres Naturwaldpaket geschnürt, das im Wesentlichen aus knapp zehn Prozent Flächenanteil des Landeswaldes besteht. Der NABU hat den oft sehr mühsamen Diskussionsprozess - es ging nicht nur um ökologische Qualitäten, sondern sehr stark auch um wirtschaftliche Aspekte - aktiv begleitet.

Auch wenn Wald des Öfteren mit `Natur pur´, mit `Wildnis´ gleichgesetzt wird, sieht die Realität doch anders aus: Unberührte Wälder gibt es in Schleswig-Holstein allenfalls in Gestalt der ausgedehnten, aber recht jungen und uniformen Weidenbestände an der Unterelbe oder als kleine Bruchwaldreste, wobei selbst letztere fast immer bereits vom Menschen angetastet worden sind. Buchenwälder jedoch, wie sie unserer Vorstellung nach das Bild einer naturgemäßen Waldlandschaft verkörpern, sind fast durchweg nutzungsgeprägt. Die Buche erreicht hier bis zur Fällung nur etwa die Hälfte ihres natürlichen Lebensalters. Der Anteil an Totholz sowie Bäumen im Alters- und Zerfallsstadium bleibt damit gering, was sich vor allem auf Vorkommen von beispielsweise holzbewohnende Käfer und andere spezialisierte Insekten, die eben solche Strukturelemente benötigen, negativ auswirkt. Aber auch viele Pilze und Pflanzen sind auf kränkelnde Bäume, die nicht gleich von Brennholzwerbern zerlegt werden, auf quellige und feuchte Bereiche, die keiner Entwässerung unterliegen oder auf unberührte Böden, deren Humusdecke nicht beim Holzrücken aufgerissen und verdichtet wird, angewiesen.

Eine wechselvolle Vorgeschichte
So hat sich denn auch in der Umwelt- und Forstpolitik Schleswig-Holsteins der Gedanke durchgesetzt, einen Teil der Waldfläche seiner natürlichen Entwicklung zu überlassen. Dies nicht zuletzt einem veränderten gesellschaftlichen Blickwinkel geschuldet: Anstatt Baumleichen als Zeichen von Holzverschwendung und vernachlässigter Waldhygiene zu sehen, werden sie mittlerweile eher als Stätte natürlicher Lebensvielfalt und Sinnbild einer mit dem Wald verbundenen Wildnisromantik verstanden.

Forstrechtlich war den Waldbesitzern jedoch bis zur Änderung des Landeswaldgesetzes im Jahre 2004 eine Bewirtschaftungspflicht vorgegeben. Demnach war es eigentlich nicht statthaft, eine Waldfläche dauerhaft ohne `pflegende´ Eingriffe den natürlichen Entwicklungsprozessen zu überantworten. Dennoch haben vor allem manche Landes- und Kommunalförster in ihren Revieren einige Waldbereiche von der Bewirtschaftung freigehalten. Eines der bekanntesten Beispiele hierfür ist eine Altbucheninsel im Segeberger Forst - klein und von Fichten umstellt, aber bei unzähligen waldökologischen Exkursionen geradezu andächtig wahrgenommen.

In den 1990 Jahren begann man in den Landesforsten trotzdem zunehmend mehr Naturwaldflächen einzurichten. Im Landeswaldgesetz in seiner Fassung von 2004 waren dafür zehn Prozent des Staatswaldes bestimmt. 2005 betrug dieser Wert immerhin 6,8 %. Darunter befanden sich etliche ökologisch hochwertige Waldbereiche, so bei Pugum / Stadt Glücksburg oder im Wahlstorfer Holz / Gemeinde Ahrensbök. Allerdings enthielt diese erste Naturwaldtranche auch nicht wenige Flächen, denen man ihren wenig naturnahen Zustand bereits auf den ersten Blick ansah. Zudem haben der Zweckverband Schaalseelandschaft, die Stiftung Naturschutz sowie die Kurt-und-Erika-Schrobach-Stiftung und die Marius-Böger-Stiftung ökologisch wertvolle Waldstücke von privater Hand erworben und nutzungsfrei gestellt.

Doch die folgende, CDU-geführte Landesregierung reduzierte nach 2005 diesen Wert aus forstwirtschaftlichen Gründen auf 5 %. Eine noch weitergehende Verringerung traute man sich mit Blick auf das FSC-Label nicht. Denn der Forest Stewardship Council, dessen Zertifikat der Landesforst seit 1999 trägt, schreibt 5 % Naturwaldanteil als Mindestmarge vor. Da keine rechtliche Verankerung der Naturwaldbereiche durch z.B. Schutzgebietsverordnungen bestand, genügte für die Reduzierung ein Federstrich des damaligen Umweltstaatssekretärs. Nach der Umwandlung der Landesforstverwaltung in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), mit der sie quasi eine gewinnorientierte Firma des Landes wurde, stand in puncto Naturwald der damit verbundene Ertragsausfall im Vordergrund. Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, wie die AöR seit 2007 heißt, haben vom Land dafür 0,7 Millionen Euro jährlich erhalten, eine um 50 % zu hohe Ertragsausfallerstattung, wie sich jetzt herausgestellt hat.


Fledermaus guckt aus Quartier

Die Bechsteinfledermaus bewohnt hohle Altbäume - Foto: Thomas Stephan

Ein ambitioniertes Vorhaben …
Nach dem Regierungswechsel 2012 griff das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) die Forderung des Naturschutzes nach erhöhter Naturwaldquote wieder auf. Gewichtiger politischer Hintergrund war dabei die von der Bundesregierung 2007 beschlossene "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt". Dessen oberste Zielsetzung ist der Stopp des Artenrückgangs bis 2020. Als eine der in dieser Hinsicht wichtigsten Komponenten hat man die Förderung natürlicher Prozesse in ökologisch hochwertigen Wäldern erkannt. Folgerichtig verlangt die Biodiversitätsstrategie für die Gesamtwaldfläche einen Naturwaldanteil von 5 %. Dabei sind für den öffentlichen Waldbesitz 10 % festgesetzt worden, um entsprechende Defizite im Privatwald auszugleichen.

Nach Vorstellung des MELUR sollten das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) sowie die als Dienstleister für die SHLF tätige Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NWDFVA) die für die Erweiterung der bestehenden Naturwaldkulisse erforderlichen Waldstücke zusammenstellen. Um seinen Überblick zu geeigneten Waldflächen zu ergänzen, hat das LLUR als fachliche Koordinationsstelle versierte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Geobotanik, der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft und der Faunistisch-Ökologischen Arbeitsgemeinschaft um Gebietsvorschläge aus der Sicht der Pilz-, Pflanzen-, Vogel- und Käferkunde gebeten. Als Grundlage für das Auswahlverfahren sind vom MELUR u.a. folgende Schlüsselkriterien benannt worden: Vorkommen charakteristischer, seltener oder gefährdeter Arten, Habitat- und Strukturkontinuität, Alters- und Entwicklungsvorsprung und das Fehlen anthropogener Standortveränderungen.

... drohte weitgehend auf der Strecke zu bleiben
Von diesem fachlich umsichtigen Verfahren ist jedoch schon bald aufgrund massiver Intervention der SHLF in einem Umfang abgewichen worden, der mit den Biodiversitätszielen nicht vereinbar ist und sich somit naturschutzfachlich und -politisch nicht vertreten lässt. Das zeigte sich bereits während einer Fachveranstaltung Ende Februar 2014, als neben den biologischen Fachverbänden der Direktor der SHLF seine Vorstellungen darlegte. Und die waren weitgehend von ökonomischen Aspekten geprägt nach dem Motto: Die Naturwaldvorschläge sollten möglichst wenig an forstlich gewinnbringenden Beständen umfassen, sondern überwiegend aus wirtschaftlich unproduktiven bis wertlosen Waldbereichen bestehen - also vielfach eine Billig-Lösung anstelle der notwendigen ökologischen Qualität.

Dass dieser Kurs auch in der Praxis die Naturwaldkulisse stark verwässern sollte, erwies sich bei deren Analyse in aller Deutlichkeit. Anfang Juli 2014 wurde den Naturschutzverbänden ein seitenstarkes Kartenwerk aller neu vorgesehenen Naturwaldflächen von insgesamt 2.700 ha zur Stellungnahme vorgelegt. Da die Kulisse aus mehreren hundert Einzelflächen bestand und für die Bewertung mit Ausnahme der Forstrevierzugehörigkeit sämtliche notwendigen Grunddaten zu Bestandsalter, Baumartenzusammensetzung, Lebensraumtyp, Artengemeinschaft etc. fehlten, war es dem NABU nicht möglich, alle Gebietsvorschläge einzeln auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen. Zwar enthielt die Liste etliche unbestritten für den Naturschutz bedeutsame Flächen. Vom LLUR zusammenfassend erstelltes Zahlenmaterial ließ allerdings an der ökologischen Wertigkeit vieler anderer Vorschlagsflächen erhebliche Zweifel aufkommen. Diese Daten haben beispielsweise gezeigt, dass rund 850 ha als naturfern einzustufen sind und nur 72 % auf alten Waldstandorten fußen. Die vorgestellte Naturwaldtranche umfasste zwar insgesamt etwa 2.700 ha SHLF-Fläche, enthielt aber nur 15 Vorschläge mit Gebietsgrößen von über 50 ha. Dagegen führte die Liste 214 Vorschlagsflächen von jeweils weniger als 1 ha Größe auf. In den kommenden zwei Jahren sollen noch 350 ha an weiteren Splitterflächen, nämlich sogenannten Habitatbaumgruppen ab 0,3 ha hinzukommen. Als Habitatbäume werden ausgewählte Bäume bezeichnet, die bis an ihr natürliches Lebensende und darüber hinaus als Totholz erhalten bleiben sollen.

Die starke Skepsis gegenüber der Vorschlagskulisse bestätigte sich, als der NABU alle 41 im Kreis Ostholstein neu vorgesehenen Naturwaldgebiete aufsuchte und einer groben Analyse unterzog. Ergebnis dieser großflächigen Stichprobe war, dass rund die Hälfte der Vorschlagsflächen die vom MELUR selbst vorgegebenen, ökologisch grundlegenden Ansprüche bezüglich Naturnähe, Bestandesalter, Strukturreichtum etc. nicht oder allenfalls ungenügend erfüllten. So haben sich in der Vorschlagskulisse Neuaufforstungen, Hybridpappelkulturen, stark mit Nadelholz durchmischte Wälder und größere, gar nicht mit Bäumen bestandene Freiflächen befunden. Dagegen war nur etwa ein Viertel der Waldflächen von Altholzbeständen geprägt. Auf die Spitze trieb es die SHLF jedoch mit ihrer Absicht, im Kreis Stormarn eine nur 15 m schmale, als Wildäsungsfläche regelmäßig gemulchte Schneise der Naturwaldkulisse unterzujubeln.

Auch im Verfahren verhielt sich die SHLF nicht sehr kooperativ. So erhielten die Revierförster einen `Maulkorb´: Auskünfte zu potenziellen Naturwaldflächen behielt sich die SHLF-Zentralverwaltung vor. Zudem lagen der SHLF angeblich keine - für die ökologische Qualitätsbewertung wichtigen - Daten zur Altersklassenverteilung in den Vorschlagsflächen vor, obgleich darüber penibel Buch geführt wird.
Flächen hatte jedoch nicht nur die Landesforst zur Verfügung zu stellen. Um dem 5 %-Ziel möglichst nahe zu kommen und dabei die SHLF zu entlasten, dass sie zur Kompensation des fast vollständigen Ausfalls einer Naturwaldausweisung im Privatwald möglichst nicht über ihren 10 %-`Pflicht´-Anteil als öffentlicher Waldbesitz hinausgehen muss, wurden auch die Wälder der Stiftung Naturschutz und des Zweckverbandes Schaalseelandschaft herangezogen. Da die meisten im Eigentum der Stiftung befindlichen Wälder von dieser bereits in der ersten Tranche als Naturwälder deklariert worden waren, mussten allerhand Stiftungsflächen zusammengesucht werden, für die ohnehin keine Nutzungsabsicht bestand. Denn die mit Birken zugewachsenen Moorgebiete oder die ausgedehnten Weidenwälder der Haseldorfer Binnenelbe wären schon allein aufgrund ihrer nassen Standorte nicht zu bewirtschaften gewesen, obendrein hätte dies der Status als Naturschutzgebiet gar nicht zugelassen. Die Stiftung sah deshalb die Einbeziehung dieser Wälder in die Naturwaldstatistik selber kritisch. Von den Kommunen haben dagegen nur die Stadt Lübeck und der Kreis Herzogtum Lauenburg mit ihren großen Waldbesitzungen Beiträge zum Naturwaldprogramm geleistet.


Zunderschwamm an einer Buche - Foto: Helge May

Zunderschwamm an einer Buche - Foto: Helge May

Doch noch die Kurve bekommen?
Nicht zuletzt aufgrund der sehr kritischen Stellungnahme des NABU konnte die Naturschutzverwaltung im LLUR und MELUR doch noch einige Verbesserungen durchsetzen, indem einige minderwertige gegen ökologisch wertvolle Flächen hauptsächlich aus den Vorschlagslisten der Fachverbände und des NABU ausgetauscht wurden. Dadurch sind mehrere größere zusammenhängende Naturwaldgebiete vor allem in den Buchenmischwäldern des östlichen Holsteins entstanden. So wird jetzt in der Hahnheide, einem 1.600 ha großen Waldkomplex bei Trittau, ein Areal von immerhin 210 ha aus der Bewirtschaftung genommen.

Nicht durchsetzen konnte sich der NABU in seiner Forderung, auch die bestehende Naturwaldkulisse nach ökologisch ungeeigneten Flächen zu `durchforsten´ und dabei wenigstens die untauglichsten gegen hochwertigere auszutauschen. Überwunden werden konnten die starken Vorbehalte der SHLF gegen eine rechtlich verbindliche Sicherung der Naturwaldflächen. Allerdings beabsichtigt der Umweltminister hier keine Naturschutzgebietsverordnungen nach dem Landesnaturschutzgesetz, bei deren Änderung oder Aufhebung die Naturschutzverbände zu beteiligen wären, sondern spezielle Naturwaldverordnungen nach dem Landeswaldgesetz, bei denen diese Beteiligungspflicht eben nicht gegeben ist. Die zahllosen kleinen Parzellen sollen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes dagegen nur per Erlass rechtlich festgesetzt werden. Nach Auffassung des NABU sollten auf jeden Fall die größeren Gebiete zusätzlich zu Naturschutzgebieten erklärt werden, da sich ein solcher Schutzstatus als sehr stabil erwiesen hat. Wichtig wäre außerdem eine Kennzeichnung aller Naturwaldflächen, wobei die größeren mit Infotafeln für die Waldbesucher ausgestattet werden sollten.

Die Naturwaldkulisse, bestehend aus den seit etlichen Jahren vorhandenen und den jetzt hinzugefügten Gebieten, ist Anfang Oktober von Minister Habeck 2014 beschlossen worden. Für den gesamten öffentlichen Waldbesitz umfasst sie 7.200 ha. Aus den SHLF-Wäldern stammen davon 4.026 ha, zu denen in den nächsten Jahren noch 800 ha an überwiegend kleinen `Hot-spot´-Flächen hinzukommen sollen. Die Stiftung Naturschutz ist mit 1.557 ha dabei, andere öffentliche Waldeigentümer wie vor allem der Zweckverband Schaalseelandschaft, aber auch der Kreis Herzogtum Lauenburg und die Stadt Lübeck mit zusammen etwa 1.700 ha.

Im Rückblick kommentiert
Was viele Naturschützer eigentlich als Selbstgänger - weil von der Nationalen Biodiversitätsstrategie gefordert und von der Landesregierung beschlossen - eingeschätzt hatten, erwies sich in der Praxis denn doch als `schwere Geburt´. Ohne das Engagement des LLUR, ohne die dort initiierte Einbeziehung der Fachverbände, ohne den Druck eines lockeren Verbandszusammenschluss namens `Allianz für den Wald´, aber auch ohne den ausdrücklichen Willen des Umweltministers Habeck zur Öffnung der Diskussion für die Naturschutzvereine, wäre das Naturwaldprojekt wahrscheinlich an den Naturschutzverbänden vorbei gegangen und qualitativ völlig auf der Strecke geblieben. So erfolgte bei früheren Naturwaldfestsetzungen keinerlei Verbandsbeteiligung; mit Ausnahme der Forstverwaltung wusste kaum jemand über Lage und Qualität der damals ausgewählten Flächen Bescheid.


Gelbes Buschwindröschen - Foto: Helge May

Gelbes Buschwindröschen - Foto: Helge May

Belastend beim jetzigen Auswahlverfahren wirkte vor allem, dass die Frage nach möglichen waldwirtschaftlichen Ertragseinbußen sehr bald die eigentliche Zielsetzung, nämlich einen ökologisch effektiven Schutz der Arten und Lebensgemeinschaften des Waldes, zu überlagern drohte. Die Absicht der SHLF, über die Naturwaldkulisse ihre auch forstlich minderwertigen Flächen zu `entsorgen´, ist schlicht dreist gewesen. Darüber hinaus forderte sie finanzielle Erstattung auf Grundlage einer Rechnung, die für das Land quasi den Rückkauf der Waldgebiete bedeutet hätte, obgleich das Land bei Gründung der SHLF dieser die Flächen selbstverständlich umsonst überlassen hatte. Nicht von ungefähr beläuft sich in anderen Bundesländern die Ertragsausfallserstattung an ihre Forstanstalten nur auf die Hälfte dessen, was die SHLF veranschlagt und bislang auch erhalten hatte. Zudem wurden angebliche Arbeitsplatzverluste in die politische Waagschale geworfen, obgleich der Personalhaushalt der SHLF bereits zukunftsbezogen auf einen Anteil nutzungsfreien Waldes mit dort geringerer Beschäftigungsintensität eingestellt war. Das Verhalten der SHLF lässt sich allerdings erklären, wenn man sich die politischen Intentionen vergegenwärtigt: Die damalige Landesregierung hatte der frisch gegründeten Forstanstalt die formal immer noch gültige Zielvereinbarung mit auf den Weg gegeben: Ökonomisierung, `schwarze Zahlen´ und Gewinnorientierung.
Dennoch war die äußerst sperrige Haltung der SHLF zum Naturwaldprojekt unklug. Denn 2006, als der damalige Ministerpräsident Carstensen die Landesforsten abzuwickeln drohte, war es das Pochen auf die mit dem staatlichen Waldeigentum in besonderem Maße verbundenen Allgemeinwohlbelange, das die Privatisierung verhindert hat. Die Naturschutzverbände haben damals die Öffentlichkeit hauptsächlich mit dem Argument mobilisiert, dass ein wirksamer Naturschutz im Wald gerade auf den Landeswald angewiesen sei - und u. a. deswegen dieser nicht in eine GmbH bzw. andere, für die Privatwirtschaft übliche Organisationsform umgewandelt oder gar verkauft werden dürfe. Diese heftige und langwierige Auseinandersetzung haben die Naturschutzvertreter, allen voran der NABU, Seite an Seite mit den Forstleuten geführt und damit letztendlich der Landesforst den `Kopf gerettet´. Die SHLF muss sich auf ihre besonderen Aufgaben gerade im Waldnaturschutz besinnen, und nicht das Bild eines Privatunternehmens vermitteln, das um jeden Euro feilscht!

Auf der Habenseite ist jedoch festzuhalten, dass einschließlich der noch nachzumeldenden `Hot spot-Flächen´ etwa 8.000 ha Wald nutzungsfrei gestellt wurden. Das vergrößert nicht nur den Anteil an Naturschutzfläche erheblich, sondern ist vor allem als Beitrag für die Wildniskulisse von Bedeutung. Denn welche echten Wildnisgebiete, in denen die Natur ihrem freien Lauf überlassen wird, bestehen außerhalb der Kernzonen des Nationalparks Wattenmeer überhaupt? Nach der Biodiversitätsstrategie müssen hierfür 2 % der Landesfläche geliefert werden. Dafür bilden die Naturwaldgebiete - abzüglich der stark nutzungsgeprägten und der zahllosen Kleinstflächen, denen wohl kaum Wildnis-Charakter zuzuweisen ist - ein gutes Fundament.

Hey 5. Januar 2015

Weitere Informationen
Eine ausführliche Stellungnahme des NABU zur Naturwald-Vorschlagsliste des Landes ist auf der Homepage des NABU Schleswig-Holstein zu lesen (s.u. - "Positionen, Gutachten, Stellungnahmen"). Trotz mittlerweile auf Drängen des Naturschutzes vorgenommener Verbesserungen sind die in der Stellungnahme enthaltenen Kritikpunkte grundsätzlich nach wie vor aktuell. Auf der Homepage der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung finden sich neben allgemeinen Informationen Kartenübersichten sowohl zur Verteilung der Naturwälder im Land als auch zu den einzelnen Naturwaldgebieten der SHLF und der Stiftung Naturschutz.


Weitere Informationen ...

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