‚Aale auszusetzen‘ ist reine Wirtschaftsförderung
Kein positiver Effekt für die Erhaltung der hoch bedrohten Art: Fang von Aalen einstellen
Neumünster, 26. August 2021 - Der NABU Schleswig-Holstein kritisiert, dass in diesem Jahr nach dem Frühjahr nun im August bereits zum zweiten Mal in großer Zahl Glasaale in Gewässer des Landes ausgesetzt werden. Der NABU wirft dem Land vor, den Aalbesatz, der einzig als Arterhaltungsmaßnahme zulässig ist, zur wirtschaftlichen Förderung der Fischerei einzusetzen.
Die lokalen Fischereibetriebe erklären nach jeder Besatzaktion, dass die Erhaltungsmaßnahme funktioniere, denn es gäbe wieder mehr Aale in den Gewässern. Seit nunmehr 10 Jahren werden jährlich viele hunderttausend Jungaale in die Gewässer entlassen.
Faktisch ist jedoch eine zur Arterhaltung notwendige Rückwanderung der Tiere ins Laichgebiet vor Florida, geschweige denn eine Rückkehr von Aalen in die schleswig-holsteinische Ostsee, nicht nachweisbar, wie wissenschaftliche Untersuchungen mit besenderten Aalen belegen. Vermutlich haben die Aale, deren Vorfahren ursprünglich von Frankreich aus in die Laichgewässer gezogen sind und die dort heute im Zuge der Glasaalfischerei für Jungaal-Besatzmaßnahmen vor der dortigen Küste weggefangen und nach Schleswig-Holstein verfrachtet werden, keine innere ‚Peilung‘, wie sie von der Ostseeküste wieder zurück in ihr Laichgebiet im Atlantik kommen können. Zudem gelangen große Fänge von Glasaalen illegal in den internationalen Handel.
Der Aal, der in seiner Urform seit 200 Mio. Jahren existiert, ist vom Aussterben bedroht. Sein Bestand ist in den Jahren 1980 - 2000 um 99 % zurückgegangen. Wesentlich ist, dass Aale zur Reproduktion eine viele Tausend Kilometer weite Strecke in die Sargassosee vor Florida zurücklegen müssen, um Nachwuchs zu bekommen. Die hier ausgesetzten Glasaale wurden dabei sämtlich aus Gewässern vor der westeuropäischen Küste entnommen, wo sie zumindest noch eine Chance auf Wanderung und somit Arterhaltung gehabt hätten. Entsprechend kritisch stellt sich der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) gegen Besatzmaßnahmen auf.
Der Rat der EU resumiert im Januar 2020 in seine „Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2020 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern: „Was den Bestand des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) betrifft, so hat der ICES empfohlen, alle die Sterblichkeit beeinflussenden anthropogenen Faktoren, einschließlich gewerblicher Fischerei und Freizeitfischerei, auf null zu reduzieren oder möglichst nahe bei null zu halten. […]“ Schleswig-Holstein begrenzt jedoch nur die Länge von genutzten Aalen. Ansonsten dürfen die vom Aussterben bedrohten Tiere weiterhin gefangen werden, während in vielen anderen an die Ostsee grenzenden Staaten als Reaktion auf die schlechte Situation starke Einschränkungen und Verbote bestehen.
„Es ist zweckmäßig, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der ganzen Union beizubehalten und daher auch für die Unionsgewässer des ICES-Gebiets (…) eine Schonzeit von drei aufeinanderfolgenden Monaten für alle Fischereien auf Europäischen Aal in allen Lebensstadien beizubehalten,“ besagt die EU-Verordnung. Fast alle Ostseeanrainer folgen dem, viele haben die Schonzeiten sogar ausgeweitet. Einzig Schleswig-Holstein weist keinerlei Schonzeiten für den Aal nach und präsentiert sich so als Schlusslicht beim Artenschutz.
Der NABU Schleswig-Holstein fordert das Land auf, den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung sowie dem guten Beispiel anderer EU-Staaten folgend die bestandsgefährdende Fischerei auf den aussterbenden Europäischen Aal sowie die kritischen und für den Arterhalt unnützen Besatzmaßnahmen einzustellen.
Verweise:
ICES Empfehlungen vom 30 October 2020
(nächste Empfehlung erwartet für Herbst 2021)
https://www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2020/2020/ele.2737.nea.pdf
Verordnung (EU) 2020/123 des Rates vom 27. Januar 2020 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2020 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern
https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/5cdaf1d5-433d-11ea-b81b-01aa75ed71a1
Kontakt
Dagmar Struß
NABU Landesstelle Ostseeschutz
Mobil 0170 9611081
Kormoran zu Unrecht beschuldigt
Seit vielen Jahren wird kolportiert, der u.a. an Schwentine und Schlei jagende Kormoran trage Schuld am Rückgang des Aals.
Ein Forschungsprojekt ist vor einigen Jahren dieser Problematik am Beispiel Schwentine nachgegangen. Das Ergebnis war eindeutig: der Aal ist mit einem Anteil von weit unter 2% an der Gesamtkonsumption des Kormorans eine zu vernachlässigende Größe und somit auch in der Schlei vom Vorwurf freigesprochen, der Aalpopulation nennenswert zu schaden.
"Intensive Untersuchungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass sich die Kormorane überwiegend von wirtschaftlich unbedeutenden Fischarten ernähren und offenbar keinen negativen Einfluss auf ihre Hauptbeutefischbestände ausüben. Aal war in allen Untersuchungsjahren nur in einem geringen Anteil der Proben enthalten. Hinsichtlich der aufs Jahr hochgerechneten Gesamtkonsumption ist der prozentuale Anteil von Aal an der Gesamtfraßmenge im Vergleich zu anderen Beutefischarten sehr gering, so dass er nicht als eine der Hauptbeutearten von Kormoranen im Schwentine-System eingestuft werden kann."
Forschungsprojekt "Quantifizierung der Sterblichkeit von Aalen in deutschen Binnengewässern" Teilvorhaben „Nahrungsuntersuchungen beim Kormoran“ (Uni Kiel / GEOMAR, 2012).
Der Kormoran verschlingt die erbeuteten Fische für gewöhnlich direkt unter Wasser. Mit einem Aal als Beute muss er regelrecht kämpfen, weshalb er ihn mit an die Oberfläche holt. Man wird den Kormoran also an Land vor allem mit großen Fischen sehen, die aber den geringsten Teil der Gesamtnahrung ausmachen. So entsteht für die Betrachter*innen ein unrealistisches Bild.
Fast weg - ist der Aal noch zu retten?
Rettungsplan zur Erhaltung des Europäischen Aals
Gemeinsam mit dem Fischereisekretariat FISHSEC sowie zahlreichen weiteren europäischen NGOs, die die Wiederherstellung mariner Ökosysteme und den Schutz des Europäischen Aals unterstützen, fordert der NABU Schleswig-Holstein:
- Bessere Umsetzung der EU-Aalverordnung
- Vollständige Rückverfolgbarkeit von [Glas]-Aalen
- Keine Aufstockung über Migrationsbarrieren und keine öffentliche Finanzierung für nicht nachhaltige Aufstockung
- Besserer Schutz der Aalwanderung durch mind. dreimonatige Schonzeiten oder Umsetzung vollständiger Verbots-/Notfallmaßnahmen
- Ein EU-weites Verbot der Freizeitfischerei auf den Aal
- Vollständiger Schutz der verbleibenden frei fließenden Flüsse mit dokumentiertem Vorkommen von Aalen
- Stärkerer Fokus auf Habitatwiederherstellung und Dammabbau
- Erstellung eines Internationalen Aktionsplans im Rahmen von CMS
Deutschland ist seit 2016 als einziger EU-Staat nicht in der Lage gewesen, vollständige Zahlen der Anlandungen/Fangzahlen des Aals an ICES zu übermitteln. Der NABU fordert, diese wichtigen Zahlen in Zukunft ebenso wie die anderen Länder zu erheben, um Forschung und Schutz des Aals zu unterstützen.