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Naturschutzrichtlinie auch in Schleswig-Holstein unzureichend umgesetzt

NABU: EU-Klage gegen Deutschland war absehbar

Die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie ist keine Überraschung. Die Situation vieler Arten und Lebensräume ist auch in EU-rechtlich geschützten Gebieten in Schleswig-Holstein unzureichend.

Der Walderhalt in Schleswig-Holstein ist unzureichend definiert  - Foto: NABU Archiv

Der Walderhalt in Schleswig-Holstein ist unzureichend definiert - Foto: NABU Archiv

Neumünster, 9. März 2021 - Die anhängige Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist aus Sicht des NABU Schleswig-Holstein keine Überraschung. Bund und Länder haben bislang eine richtlinienkonforme Umsetzung des europäischen Rechts wegen der Konflikte mit den dem Schutzzweck zuwiderlaufenden Nutzungsinteressen seit knapp 30 Jahren nicht aktiv in Angriff genommen, sondern regelrecht ausgesessen. In der Folge stellt sich die Situation vieler Arten und Lebensräume heute als denkbar ungünstig dar. Dies gilt auch für viele EU-rechtlich geschützte Gebiete in Schleswig-Holstein.

NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz: „Der NABU hat seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die vom Land definierten Erhaltungsziele für die nach der FFH-Richtlinie zu schützenden Arten und Lebensräume nicht in der von der EU geforderten Tiefe und ausreichend genau definiert worden sind, um daraus die für den Erhalt unseres Naturerbes tatsächlich erforderlichen Maßnahmen abzuleiten und durchzuführen“.

Zuletzt hatte der NABU im Frühjahr 2020 den schleswig-holsteinischen Umweltminister Jan-Philipp Albrecht in einem Schreiben auf diese Defizite hingewiesen und ihn aufgefordert, umfassende Nachbesserungen vorzunehmen. In seinem Antwortschreiben hat der Minister jedoch seinerzeit einer Neufassung bzw. Konkretisierung der Erhaltungsziele eine lapidare Absage erteilt, da dieses aus seiner Sicht ‚weder sinnvoll, noch notwendig‘ sei. Die EU hat demgegenüber in ihrer Klageerhebung gerade die mangelnde hinreichende Bestimmtheit der Erhaltungsziele besonders hervorgehoben und wirft den zuständigen Behörden ‚systematische Mängel‘ und ein ‚allgemeines Muster der Nichteinhaltung der Richtlinie‘ vor.

„Angesichts der im Falle einer Verurteilung Deutschlands durch den EuGH drohenden Strafzahlungen in Milliardenhöhe darf Umweltminister Albrecht das Problem nicht weiter ausblenden, zumal auch Schleswig-Holstein dann finanziell in Haftung genommen werden wird. Nur die Formulierung eindeutiger und vor allem quantitativ messbarer Ziele kann im Hinblick auf den von der EU geforderten guten Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen zu nennenswerten Fortschritten bei deren Schutz führen“, so der NABU Landesvorsitzende.

Den NABU machen in Schleswig-Holstein über 27.000 Mitglieder zum landesweit größten Naturschutzverband. Auch bundesweit sind weit über 800.000 naturbegeisterte Menschen Mitglieder und Förderer im NABU organisiert und heben den NABU auch hier ihn an die Spitze der Umweltbewegung.

Kontakt
Oscar Klose
Stellv. NABU Landesvorsitzender
mobil 0176-61249625
E-Mail Oscar.Klose@NABU-SH.de

OKlo, 9. März 2021


0.1 MB - Schreiben des NABU vom 3. April 2020 an Umweltminister Jan Philipp Albrecht (B#90/Grüne) wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie (pdf)
0.8 MB - Antwort von Umweltminister Jan Philipp Albrecht (B'90/Grüne) vom 1. Juni 2020 auf das Schreiben des NABU wegen unzureichender Umsetzung der EU-FFH-Richtlinie (pdf)

ihr ansprechpartner

Oscar Klose - Foto: NABU/Ludwichowski
Oscar Klose
Stellv. NABU-Landesvorsitzender Oscar.Klose@NABU-SH.de +49 176 - 61249625

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