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380-kV-Leitung an der Ostküste

NABU fordert mehr Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft

Der vorgesehene Neubau einer 380-kV-Leitung für den Windstrom aus Ostholstein muss mehr Rücksicht auf ökologische Belange nehmen.

380-kV-Freileitung - Foto: Ingo Ludwichowski

380-kV-Freileitung - Foto: Ingo Ludwichowski

Neumünster, 7. März 2016: Wie „Perlen in der Kette“ liegen allein im Kreis Ostholstein sieben Seeadlerbrutplätze und ein Brutplatz des extrem seltenen Schwarzstorchs im unmittelbaren Nahbereich zur Vorzugstrasse. Zudem ist im Trassenbereich von etlichen Brutvorkommen weiterer streng geschützter, störungsempfindlicher Großvogelarten wie Rotmilan, Kranich und Uhu auszugehen.

Offenbar hat es TenneT als für das Höchstspannungsnetz zuständiger Vorhabensträger bislang nicht für nötig gehalten, auf Grundlage einer aktuellen Erfassung der Brutplätze vorbeugend nicht nur überflüssige, sondern auch ungesetzliche Störungen auszuschließen. Nicht von ungefähr verlangt auch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) bei Trassenplanungen solche Kartierungen. Der NABU fordert TenneT auf, hier unverzüglich tätig zu werden und damit unnötige Verzögerungen bei der weiteren Planung zu vermeiden. Schließlich sollte man aus dem Debakel um den Seeadlerhorst an der vorgesehenen A20-Trasse gelernt haben! Obgleich die Trassenführung der 380-kV-Leitung eine der Hauptachsen des europäischen Vogelzugs berührt, untersucht der Vorhabenträger das Vogelzugaufkommen in viel zu geringem Umfang.

Eine artenschutzrechtlich einwandfreie Planung lässt sich nach Auffassung des NABU auf einer solch dünnen Basis nicht umsetzen. Das Umweltministerium ist gefordert, sich gegenüber TenneT für eine fachlich saubere und rechtlich tragfähige Planung einzusetzen.

Der NABU begrüßt es ausdrücklich, dass es Umweltminister Habeck gelungen ist, der Bundesregierung die Ostküstenleitung als weitere Versuchsstrecke für Erdverkabelungen abzutrotzen. Allerdings darf die Erdverkabelung keine Luftnummer werden, sondern ist bis an die Grenzen des technisch Machbaren umzusetzen. Die unterirdisch zu verlegenen Abschnitte sind nach Auffassung des NABU nicht auf ein paar Mini-Strecken von wenigen Kilometern zu beschränken. Die Erdverkabelung darf sich zudem nicht nur auf Siedlungsräume beziehen, sondern muss auch für Brennpunkte des Naturschutzes vorgesehen werden.

Ein in dieser Hinsicht unbedingt in den Boden zu legender Trassenabschnitt befindet sich bei Neustadt. Dort trifft eine der Hauptachsen des herbstlichen Vogelzugs, der unzählige Enten, Gänse, Schwäne und Watvögel aus nordöstlichen Gefilden entlang der mecklenburgischen Küste gen Südwesten führt, auf das Festland. Ein frontal zur Zugrichtung stehender, bis in über 50 Meter Höhe reichender Vorhang aus Leitungsseilen würde für zahllose Vögel zur tödlichen Falle werden. Denn wenn die Vögel nachts oder bei Nebel ziehen, nützen auch die besten an die Seile gehängten Marker nichts. Bereist an der vorhandenen 110-kV-Leitung kommt es immer wieder zu Kollisionen.

Außerdem fordert der NABU, die Standorte der Masten mit größtmöglicher Rücksicht auf Natur und Landschaft zu wählen. Es kann nicht angehen, dass die gewaltigen Mastfüße mit ihren Fundamenten in sensible Biotope hineingebaut werden, weil Landwirte sie trotz Entschädigung nicht auf ihren Feldern haben wollen.


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