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Rückbau von AKWs in Schleswig-Holstein

NABU fordert Maximum an Transparenz und Kontrolle

Der NABU begrüßt die Planungsschritte zum Rückbau der AKW in Brunsbüttel, Krümmel und später Brokdorf. Nach Ansicht des NABU bietet einzig der Rückbau der Anlagen Gewähr dafür, dass eine Rückkehr zur Atomkraftnutzung sicher ausgeschlossen werden kann.

Atomkraftwerk Tschernobyl: Mahnmal gegen die Nutzung der Kernenergie - Foto: Denis Avetisyan/Fotolia

Atomkraftwerk Tschernobyl: Mahnmal gegen die Nutzung der Kernenergie - Foto: Denis Avetisyan/Fotolia

Neumünster, 22. Juli 2016 - Der NABU begrüßt die eingeleiteten ersten Planungsschritte zum Rückbau der alten AKW an den Standorten Brunsbüttel, Krümmel und später Brokdorf in Schleswig-Holstein. Nach Ansicht des NABU bietet einzig der Rückbau der Anlagen ausreichend Gewähr dafür, dass eine Rückkehr zur Atomkraftnutzung an diesen Standorten für die Zukunft sicher ausgeschlossen werden kann. Zudem fehlt es in der weiteren Zukunft voraussichtlich an qualifiziertem Fachpersonal, um eine dauerhafte Einkapselung der Anlagen als Alternative zum Abbau überwachen zu können.

Die ortsnahe Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus dem AKW mit keiner oder einer unter 10 Mikrosievert liegenden zusätzlichen radioaktiven Aktivität wird vom NABU demzufolge positiv beurteilt. „Die beste Lösung wäre es gewesen, wie vom NABU immer gefordert, auf die Nutzung der Kernenergie von Anfang an zu verzichten. Nun müssen wir aber zu Maßnahmen kommen, die den geforderten Ausstieg auch durchführbar machen,“ so NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz.

Der NABU fordert die Landesregierung in diesem Zusammenhang auf, umfangreiche Beteiligungsrechte der Betroffenen und eine maximal mögliche breite Information der Öffentlichkeit für die Zeit des Rückbaus sicher zu stellen. „Nur ein Maximum an Transparenz und Kontrolle im Prozess kann sicherstellen, dass zum einen der Rückbau sicher und umweltgerecht erfolgt, zum anderen aber auch die notwendige Akzeptanz der Öffentlichkeit erreicht werden kann,“ so Hermann Schultz. „Über weiterhin offene Fragen muss auch ergebnisoffen diskutiert werden.“

Es muss zudem durch ein dichtes Kontrollnetz sichergestellt sein, dass die Strahlenbelastung des Abfalls alle Grenzwerte unterschreitet, bevor er einer hochwertigen Entsorgung zugeführt wird. Bei der Entsorgung sind die Vorgaben der Abfallhierarchie laut europäischer Abfallrahmenrichtlinie einzuhalten. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt das Gebot der hohen Verwertung, sofern das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Das Land könnte am Beispiel der Entsorgung / dem Rückbau verdeutlichen, wieviel ‚Abfall’ als Sekundärrohstoff neu verwendet werden kann. ILu

Für Rückfragen
Hermann Schultz, Mobil 0177 247 5220


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Hermann Schulz - Foto: Klaus-Henning Groth
Hermann Schultz
NABU-Landesvorsitzender E-Mail schreiben +49 177 2475220

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