Natur- und Umweltschutz Stellenwert geben
Forderungen des NABU an die neue Landesregierung
Mit der Wahl von Thorsten Albig am 12. Juni 2012 im Kieler Landtag zum neuen Ministerpräsidenten ist eine neue Landesregierung, gebildet von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Partei der dänischen Minderheit, SSW, angetreten. Laut Koalitionsvertrag verspricht sie, dass „der Fortschritt und die Veränderungen, die die neue Regierung anstrebt, nie gegen die Natur gerichtet sein dürfen und werden“. Neuer Minister für die Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MELUR ist Dr. Robert Habeck, ehemals Vorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen und Fraktionsführer der Fraktion im Kieler Landtag. Der NABU beschreibt einige der im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Absichten der drei Regierungsparteien und stellt seine Forderungen an die neue Landesregierung dar.
Der NABU erwartet von einer neuen Landesregierung, dass sie sich mit aller Deutlichkeit zu den Zielen eines modernen Natur- und Umweltschutzes bekennt. Dazu gehört in der Praxis eine grundlegende Wiederherstellung der notwendigen, rechtlichen Naturschutzstandards, ergänzt um aktuelle Aspekte, wie sie sich u.a. aus dem geltenden EU-Naturschutzrecht und der Rechtsprechung ergeben.
Zudem muss die neue Landesregierung sich von umweltschädigenden, auch wirtschaftlich strittigen Großprojekten dauerhaft verabschieden. Im neuen Koalitionsvertrag ist zumindest der Weiterbau der A20 über den Anschluss an die A 7 hinaus nun in der Tat nicht mehr prioritär. Eine weitere Elbquerung bei Glückstadt wäre damit obsolet. Die Feste Fehmarnbeltquerung soll bzgl. ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses überprüft, 60 Mio. € Verpflichtungsermächtigung für deren Hinterlandanbindung gestrichen werden. Vorrangig sollen die Finanzmittel in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur gehen und der ÖPNV einschließlich Fahrradverkehr wieder stärker gefördert werden. „Megaliner“, also überlange LKWs, werden wieder aus Schleswig-Holstein verbannt, regionale Flughäfen nicht mehr gefördert.
Der Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energie muss nach Ansicht des NABU konzeptionell sorgfältig und fachlich fundiert erfolgen. `Irrwege´ wie die Agrargas-(Biogas-) erzeugung, aber auch die unter Naturschutzaspekten stark deplatzierte Errichtung mancher Windkraftanlagen müssen unter Ausnutzung der möglichen Mittel korrigiert werden. Dem wird im Koalitionsvertrag Rechnung getragen, in dem die Landesregierung im „Energiewende“-Ministerium anstrebt, über eine EEG-Änderung im Bundesrat die Maisnutzung herabzufahren und die baurechtliche Privilegierung für Agrargasanlagen aufzuheben.
Zu einer neuen Umweltpolitik gehört aber auch, die zuständigen Behörden personell entsprechend neu zu strukturieren. Die Diskussion um Inhalte sollte wieder offener und ergebnisbezogener geführt werden. Dabei dürfen die inhaltlichen Intentionen nicht dem Konsens und der Opportunität geopfert werden. Letztlich ist die öffentliche Akzeptanz von Ge- und Verboten eher zu erlangen, wenn sie mit einer gut fundierten, klaren Begründung durchgesetzt werden. Übertriebene Nachgiebigkeit signalisiert dagegen, dass es sich lohnt, Anordnungen zu torpedieren.
Im Einzelnen ergeben sich für den NABU folgende Anforderungen an eine zeitgemäße Naturschutzpolitik in Schleswig-Holstein, die der NABU bereits vor der Regierungsbildung den Koalitionsparteien übermittelt hat:
Naturschutz
Die dringend notwendige Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ist vorgesehen. Beim Grundwasserschutz muss es zu einer deutlichen Reduzierung des Nitrat-Eintrags zum Schutz des Grundwassers kommen. Es sind Anreize zur Wasserrückhaltung und verstärkter Grundwasserneubildung zu schaffen, indem für Flächen mit Aufgabe bzw. deutlicher Reduzierung der Entwässerungssysteme der finanzielle Beitrag für die Wasser- und Bodenverbände WBV aufgehoben bzw. entsprechend reduziert wird. Beim Gewässerschutz sind Maßnahmen gegen diffuse Nährstoffeinträge zu treffen. Dies bedeutet die Anlage ausreichender Pufferstreifen und ein Verbot der Ackernutzung zur Erosionsvermeidung bei Flächen mit mehr als 7 % Gefälle.
Mehrere MLUR-Erlasse sind in einem ersten Schritt aufzuheben bzw. anzupassen, so entsprechende Papiere zum Verlust von Dauergrünland und zum Knickschutz, zur Waldbewirtschaftung und zur naturschutzrechtlichen Kompensation.
Ein ausnahmsloses Grünlandumbruchverbot auf Moorböden soll laut Koalitionsvertrag kommen. Der NABU fordert zudem im Falle Eiderstedts eine Vergrößerung des EU-Vogelschutzgebietes unter Berücksichtigung der beitrittswilligen Landwirte. Im Koalitionsvertrag ist bereits vorgesehen, die Zuschüsse an die Wasser- und Bodenverbände stärker an Auflagen zur naturnahen Gewässerunterhaltung zu binden. Damit wird auch endlich eine bessere Einstellung der Wasserstände nach naturschutzfachlichen und -rechtlichen Erfordernissen möglich.
Im Artenschutz fordert der NABU die Neuentwicklung einer Biodiversitätsstrategie für Schleswig-Holstein, die Streichung der Kormoran-Verordnung und der „Landesverordnung über die Festlegung einer Jagdzeit für Graureiher“. Die vom NABU seit langem geforderte Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete ist nun vorgesehen. In EU-Vogelschutzgebieten sollte nach Ansicht des NABU die neue Landesregierung die Wasservogeljagd stoppen. Die Eingriffs- und Ausgleichsregelungen müssen überarbeitet werden. Den deutlich zu verbessernden Schutz der Knicks stellt der neue Koalitionsvertrag bereits jetzt heraus.
Bei den Fachbehörden wird der NABU ein stärkeres Engagement der obersten Naturschutzbehörde als Fachaufsicht gegenüber den unteren Naturschutzbehörden einfordern. Auf Druck der SPD nicht aufgenommen wurde die Forderung des NABU, die für die Munitionshebung und -beseitigung zuständigen Stellen des Innenministeriums ins Umweltministerium zu verlagern. Fachlich wäre dieses aber – wie bei der Behandlung von gefährlichen Umweltgiften - längst geboten.
Das Jagdrecht soll nach dem Koalitionsvertrag grundlegend überarbeitet werden. So wird Bleimunition verboten, die Landesjagdzeiten bzgl. ihrer Länge und der dort aufgenommenen Arten überarbeitet.
Fischerei
Bei der Fischerei ist vorgesehen, stärker in die Förderung von umweltfreundlichen Fangmethoden zu investieren. Der NABU fordert darüber hinaus eine vollständige Berücksichtigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes zur Muschelfischerei im Nationalpark Wattenmeer, ein längst fälliges Verbot jeglicher Besatzmaßnahmen an natürlichen Gewässern und in Naturschutzgebieten, die Aufhebung der Hegepflicht für nicht fischereilich genutzte Gewässer, ein Verbot der fischereilichen Nutzung von Gewässern unter 0,5 ha Größe und in Naturschutzgebieten aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes.
Energie und Klimaschutz
Der NABU fordert beim Netzausbau eine Überprüfung der tatsächlichen Notwendigkeit aller geplanten Neubautrassen, die Erdverkabelung im Höchstspannungsnetz (HGÜ) als Alternative zu Freileitungen, wo möglich, bei neuen Freileitungen eine strikte Orientierung am Eingriffsvermeidungs- und -verminderungsgebot und als Ausgleich für den Neubau von Freileitungen prioritär Erdverkabelung vorhandener Leitungen vorzunehmen.
Der NABU fordert zudem beim Ausbau der Windenergie, Eignungsgebiete zukünftig nur noch in gemeinsamer Trägerschaft von Kreisen und Land und nach fachlichem Kriterienraster zu planen und spezielle Wünsche von Kommunen und Grundeigentümern bei grundsätzlichen Eignungsgebietsplanungen nicht in den Vordergrund zu stellen. Im Koalitionsvertrag ist dem gegenüber die Unterstützung kommunaler Anträge zur Windenergienutzung vorgesehen.
Landwirtschaft
Die neue Landesregierung hat sich, wie auch bereits vom NABU gefordert, verpflichtet, den Ökolandbau wieder zu stärken. Die Beibehaltungsprämie für Ökolandbau wird wieder akquiriert und die Umstellungsförderung wieder für alle Regionen des Landes gewährt. Der NABU fordert intensivere Cross-Compliance-Kontrollen u.a. bzgl. Stickstoff-Bilanzen, Gülle-Ausbringung, Gewässerschutz, Grünlandumbruch und Schutz von Landschaftselementen. Nach den Plänen der neuen Landesregierung soll die gute fachliche Praxis weiterentwickelt werden. Bisherige freiwillige Vereinbarungen etwa zum Maisanbau sollen verpflichtend für alle werden. Der Tierschutz soll u.a. durch die Einführung einer Verbandssklage gestärkt werden. Der NABU fordert, dass sämtliche rechtliche Möglichkeiten zur Verhinderung des Baus von Massentierhaltungsanlagen von der Landesregierung ausgeschöpft werden.
Waldwirtschaft
Ein neues Landeswaldgesetz soll nach dem Willen der Koalition einen effektiven Schutz des Waldes sicherstellen. Der Naturwaldanteil soll gehalten bzw. wenn möglich wieder erhöht werden. Der NABU fordert, die „Richtlinie für die naturnahe Waldentwicklung in den schleswig-holsteinischen Landesforsten“ (1999) anstelle der „Rahmenrichtlinie für die Waldbewirtschaftung in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR)“ (2008) wieder in Kraft zu setzen, den Naturwaldanteil auf 10 % und den Altholzanteil (Laubholz) generell zu erhöhen. Dabei muss die Flächenentwässerung aufgehoben werden und es dürfen keine Abstriche bei der finanziellen Förderung der Naturschutzaufgaben der SHLF erfolgen. Ein Programm zur Neubildung, Pflege und Weiterentwicklung naturnaher Wälder im kommunalen und privaten Waldbesitz sollte angestoßen werden.
Schließlich fordert der NABU eine Stärkung bzw. Entwicklung der Landesplanung zu einem wirkungsvollen Steuerungsinstrument der Landesentwicklung und Flächenüberplanung zu Lasten kommunaler Planungshoheit insbesondere im Hinblick auf die Zersiedelung im Außenbereich. Die Landesregierung wird die Landesplanung wieder in die Staatskanzlei legen. Die Verbesserung der ökonomischen Basis des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) und seine Umbenennung in Akademie für Natur, Umwelt und ländliche Räume ist für den NABU essentiell.
Vorstand und Geschäftsführung des NABU Schleswig-Holstein, 5. Juni 2012