Ostseeschutz? Nein danke!
CDU-geführtes Fischereiministerium stiehlt sich aus der Verantwortung
Neumünster, 29. September 2023: Dänemark hat vor einiger Zeit die Miesmuschelfischerei in seinem Bereich der Flensburger Förde verboten. In einem Brief an den schleswig-holsteinischen Fischereiminister Schwarz (CDU) forderte der NABU daraufhin, dies auch für den deutschen Teil zu tun. Erschreckend: Das Ministerium lehnt jedoch ein Verbot mit fadenscheiniger Begründung ab. Für den NABU ein weiterer Beleg dafür, wie wenig ernst es der CDU mit dem Schutz der Ostsee ist - selbst dort, wo keine Nutzungsansprüche bestehen.
Der Schutz der Muschelbänke in der Flensburger Förde ist gefährdet, da das Gewässer sich in einem schlechten Zustand befindet und kurz vor einem Kipppunkt steht. Aufgrund des starken Widerstands in der Bevölkerung gegen eine Miesmuschelfischerei hatten sowohl die Stadt Flensburg, als auch deren UNB, im Jahr 2018 dafür ihre Zustimmung verweigert. Nach anhaltender Kritik und einem Widerspruch des NABU gegen den positiven Bescheid der UNB Schleswig-Flensburg zog der Vorhabenträger Anfang 2019 seinen Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg zurück.
Muschelfischerei nicht verboten!
Aber anders als oft vermutet, ist die Muschelfischerei in der Förde damit nicht dauerhaft verboten. Es könnte jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden. Eine neue Fischerei auf Wildmuscheln würde diese Gemeinschaft langfristig zerstören. Dies deshalb, weil sich unter den aktuellen Bedingungen kaum neue Muschelbänke bilden können und die bestehenden Muschelbänke als Regenerationsflächen auch in Zukunft benötigt werden.
Um auch auf deutscher Seite die notwendige Rechtssicherheit für alle zu schaffen, forderte der NABU im Juni 2023 in einem Brief Fischeiminister Werner Schwarz (CDU) auf, nun - wie in Dänemark - auch auf deutscher Seite die Muschelfischerei in der Flensburger Förde endgültig zu verbieten. Das Verbot soll einen effektiven und langfristigen Schutz der Flensburger Förde als wichtigem Teil der Ostsee gewährleisten.
Enttäuschende Antwort
Die Antwort des CDU-geführten Ministeriums blieb enttäuschend. Der Minister reagiert nicht auf die Forderung des NABU, sondern weist in seiner Antwort nur darauf hin, dass derzeit kein Antrag vorliegt - was vom NABU nicht behauptet wurde -, und dass dieser im Bedarfsfall entsprechend formal bearbeitet werden wird. Dieses Verfahren führte aber gerade zu großen Konflikten zwischen den Genehmigungsbehörden, Naturschutzverbänden und der besorgten Öffentlichkeit: Es zeigte sich im Verfahren sehr deutlich, dass die Belange des Schutzes der Ostsee von den Behörden nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden.
Warum zudem ein deutsches Ministerium für ein Verbot der Muschelfischerei erst – wie im Brief behauptet – „die konkreten Umsetzungsschritte auf dänischer Seite“ abwarten müsse, ist kaum erklärbar. Hätte die dänischen Behörden so argumentiert, gäbe es bis heute das entsprechende, in der deutschen Öffentlichkeit auch politisch gelobte Verbot im dänischen Teil der Förde nicht.
Beleg für Schein-Verantwortung
Für den NABU ein weiterer Beleg dafür, dass von der CDU der Schutz der Ostsee zwar in der Öffentlichkeit als Ziel behauptet, dieses von der CDU in ihrem Verantwortungsbereich aber bei jeder Gelegenheit selbst bei nur potentiellen, schädlichen Nutzungen torpediert wird: keine gute Voraussetzung für einen im Sechs-Punkte-Plan der CDU angekündigten verbesserten Schutz der Ostsee - ohne einen Nationalpark.
Der NABU fordert die Delegierten der CDU daher erneut auf, sich Ihrer Verantwortung zu stellen, und dem Allgemeinwohl Vorrang einzuräumen! Einen besseren Schutz der Ostsee gibt es nur mit starken rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie ein Nationalpark bietet.
Kontakt
Dagmar Struß, Tel: 0461-18290886