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  • Kein Freispruch für die Garnelenfischerei
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Kein Freispruch für die Garnelenfischerei

NABU zur Studie CRANIMPACT

Aussagen mit allgemeiner Gültigkeit über die Fischerei sind aus dem Gutachten CRANIMPACT kaum zu ziehen, einen "Freispruch" für die Garnelenfischerei stellen sie nicht dar.

Neumünster 27. April 2023- Der NABU nimmt zur heute vorgestellten CRANIMPACT-Studie des Thünen-Instituts zu Auswirkungen der Garnelenfischerei auf die Meeresumwelt wie folgt Stellung:

Der Aussagewert der Studie ist wegen eingestandener methodischer Unzulänglichkeiten eher gering und dabei zudem in sich widersprüchlich: Der Einfluss auf bedrohte Arten und Lebensräume wurde methodisch kaum erfasst, stattdessen zumeist nur häufige Allerweltsarten betrachtet, die sich naturgemäß besser anpassen können. Widersprüchlich auch, dass zwar trotzdem auf Artniveau negative Auswirkungen der Fischerei nachgewiesen sind, die sich aber andererseits in (dafür wohl eher ungeeignet gewählten, weil hoch variablen) Untersuchungsräumen dann doch nicht nachweisen lassen. Ein zumindest hinweisender Schluss der Studie ist aber: Unterwasser-Lebensgemeinschaften, die von der Fischerei weitgehend verschont bleiben, sind wesentlich stabiler.

Das Fazit des NABU: Aussagen mit allgemeiner Gültigkeit über die Fischerei sind aus dem Gutachten kaum zu ziehen, einen "Freispruch" für die Garnelenfischerei stellen sie erst recht nicht dar.

Ansprechpartner
Ingo Ludwichowski
NABU Schleswig-Holstein
Mobil 0160-96230512


Auswirkungen der Garnelenfischerei auf den Meeresboden (CRANIMPACT)

  • Projektbeschreibung und download
  • Fachliche Stellungnahme des WWF zum CRANIMPACT-Bericht

Notbremse der EU als Folge jahrelanger Tatenlosigkeit

NABU zum Nein der Küstenbundesländer zum EU-Aktionsplan Nachhaltige Fischerei

Fischerprotest in Schleswig-Holstein - Foto: Ingo Ludwichowski

Fischerprotest in Schleswig-Holstein - Foto: Ingo Ludwichowski

Neumünster/Berlin – Die für die Fischerei zuständigen Landwirtschaftsministerien in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben sich jüngst gegen den im Februar veröffentlichten „Aktionsplan für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ der EU ausgesprochen. Dieser sieht vor, die Grundschleppnetzfischerei in NATURA-2000-Gebieten bis 2030 ausschließen. Ein aus NABU-Sicht jedoch notwendiger und richtiger Schritt.


Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Uns ist bewusst, dass die notwendigen Maßnahmen große Einschnitte für die Fischerei bedeuten. Gleichzeitig bleibt der EU aber keine andere Wahl. Sämtliche Umweltziele für die Nord- und Ostsee wurden verfehlt, Fischbestände brechen zusammen. Jahrelang wurden die Empfehlungen von Wissenschaft und Naturschutz ignoriert. Jetzt rächen sich die Jahre der Tatenlosigkeit. Wie beim Klimaschutz braucht es nun drastische Maßnahmen, um die biologische Vielfalt der Meere vor den Auswirkungen der Grundschleppnetze zu schützen und ihre Resilienz zu stärken.“

Deutschland hat 45 Prozent seiner Meeresfläche in Nord- und Ostsee als Schutzgebiete ausgewiesen, in den Küstengewässern ist es mehr als die Hälfte. Erst vor wenigen Wochen traten erste einschränkende Fischereimaßnahmen in den Naturschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nordsee in Kraft, 20 Jahre nach Ausweisung der Gebiete. Doch nur weniger als ein Prozent ist zukünftig komplett frei von Fischfang. Zu wenig, um etwa den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie gerecht zu werden.

Der geplante Fischereiausschluss stößt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen auf harten Widerstand. „Statt mit konstruktiven Vorschlägen aufzuwarten, verweigern die Fischereiministerien der Länder auf Druck der Krabbenfischer die Umsetzung des Aktionsplans. Trotz ihrer Sorgen um die Zukunft der handwerklichen Fischerei tragen sie auch Verantwortung für streng geschützte Riffe, für Seegraswiesen, Muschelbänke und klimarelevante Schlickgründe“, mahnt NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. „Drei Monate nach Beschluss der Weltnaturkonferenz, 30 Prozent der Meere wirksam unter Schutz zu stellen und nur zwei Wochen nach Abschluss des Hochseeschutzabkommens senden die Küstenländer ein fatales Signal zu Lasten der Glaubwürdigkeit Deutschlands im internationalen Meeresschutz.“

Ingo Ludwichowski vom NABU Schleswig-Holstein ergänzt: „Das Verbot der grundberührenden Fischerei ist nicht nur ein Instrument des Schutzes bedrohter Meeres-Lebensräume. Es trägt als erster Schritt auch dazu bei, die verheerende Situation der Fischerei zu verbessern, indem für Fische wieder weniger gestörte Laich- und Aufzuchtgebiete zur Verfügung stehen.“

Der EU-Aktionsplan basiert auf Instrumenten wie der Gemeinsamen Fischereipolitik und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und fordert deren überfällige Umsetzung. Der Plan verweist aber auch auf die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung durch den Europäischen Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF), um sozio-ökonomische Folgen auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Küstenfischerei abzumildern.

Mit Blick auf die Agrarminister-Konferenz am 22. März in Büsum erwartet der NABU ein klares Bekenntnis der Bundesministerien für Fischerei und Umwelt zum EU-Aktionsplan wie es auch der aktuell gültige Koalitionsvertrag vorsieht. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen fügt hinzu: „Dazu braucht es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Fahrplan erarbeitet, um das deutsche Schutzgebietsnetzwerk frei von grundberührenden Fanggeräten zu halten. Zugleich braucht es eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Fanggeräte und eine Forschungsoffensive bei der Entwicklung umweltschonender Fangtechnik. Wir brauchen gemeinsame Lösungen von Fischerei und Naturschutz. Klar ist: ein Weiter so ist keine Option.“

Für Rückfragen
Ingo Ludwichowski, NABU Pressesprecher, Tel. +49 (0)160-96230512, E-Mail: Ingo.Ludwichowski@NABU-SH.de

akt. 22. März 2023




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