NABU-Forderung: Den Schutz der Ostsee effektiv voranbringen!
Zumeldung
Neumünster, 2. Dezember 2022 - Anlässlich des heutigen Treffens von Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt mit dem Meeresschutzbeauftragten des Bundes, Sebastian Unger, weist der NABU Schleswig-Holstein erneut auf massive Probleme der Ostsee hin und fordert von Bund und Land konsequentere Schritte beim Schutz des Binnenmeeres.
Wegen des weiterhin fortschreitenden Rückgangs der Biodiversität, hoher Nährstoffeinträge, des Zusammenbruchs von Fischbeständen und der deutlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Ostsee sind u.a. die folgenden Lösungen voranzubringen:
Forderungen des NABU
- Die weiterhin zu hohen Einträge von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft müssen drastisch reduziert werden. Dazu muss u.a. die freiwillige Vereinbarung zur Einrichtung von breiteren Gewässerrandstreifen – wie bundesweit bereits üblich – auch in Schleswig-Holstein nunmehr verpflichtend werden.
- Die bestehenden, unzureichenden Managementpläne für die Schutzgebiete in der Ostsee sind – wie deutlich von der EU formuliert – nunmehr effektiv, vorausschauend und an den tatsächlichen Notwendigkeiten orientiert zu überarbeiten und schließlich konsequent umzusetzen.
- In der Ostsee sind schnellstmöglich größere „Null-Nutzungszonen“ einzurichten, in denen sich die Meeresumwelt einschließlich der Fischbestände erholen und an die Bedingungen des Klimawandels anpassen kann. Mindestens 50 Prozent der Schutzgebiete müssen nutzungsfrei werden.
- Mit dem fortschreitenden Artenverlust verliert Schleswig-Holstein aktuell die Brotfische der Ostsee und somit zugleich einen großen biologischen Kohlenstoffspeicher. Die geringe Hoffnung, dass sich die Bestände von Dorsch und Ostseehering noch erholen könnten, lässt sich nach Feststellung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) nur noch durch ‚Nullfang‘-Quoten realisieren.
- Die in der Praxis unwirksame freiwillige Vereinbarung des Landes zum Schutz von Schweinswalen und Meeresvögeln muss beendet und – wie ursprünglich geplant - in eine rechtssichere Verordnung überführt werden. Dafür ist die Stellnetzfischerei - wirksam überwacht - aus allen Meeresschutzgebieten zu verbannen.
- In Schleswig-Holstein ist entsprechend der Empfehlung von ICES ein absolutes Fangverbot für Aale durchzusetzen und das sog. „Aal-Utsetten“ einzustellen, das nach aktuellen EU-Gutachten tatsächlich keinen Beitrag zur Arterhaltung des vom Aussterben bedrohten Tieres leistet.
- Speedbootfahrten als touristische Spaßveranstaltungen, die nachweislich Schweinswale vor der schleswig-holsteinischen Küste töten können und zugleich eine Gefahr für Meeresvögel und Fische darstellen, sind zu verbieten.
- Munition aus dem Meer muss zukünftig umweltfreundlich beseitigt und die Finanzierung langfristig unter Beteiligung von Bund und Ländern gesichert werden. Schleswig-Holstein muss hier eine Vorbild-Funktion einnehmen.
- Seegraswiesen, Riffe und Muschelbänke sind zu erhalten. Massive Eingriffe und damit die Zerstörung dieser Lebensräume wie beim Bau der festen Fehmarnbeltquerung müssen - auch bei Vorhaben auf kommunaler Ebene - unterbunden werden – u.a. deshalb, weil kein realer Ausgleich geschaffen werden kann.
- Die Muschelfischerei in der Flensburger Förde muss grundsätzlich verboten werden, da Muscheln effektiv das Ostseewasser filtern und damit reinigen. Muschelbänke als Arten-Hotspots können sich aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes der Ostsee kaum noch regenerieren.
ILu, SK, DS 2. Dezember 2022