„Kamikaze-Taube“ in Schacht-Audorf
Verabscheuungswürdige Tierquälerei soll Greifvögel treffen
Neumünster, 14. Februar 2018 - Am 19. Januar 2018 wurde in Schacht-Audorf (Kr. RD) eine Taube aufgefunden und wegen ihres erkennbar verletzten Zustandes in die nahe gelegene Tierarztpraxis von Frau Dr. Stefanie Schmidtke gebracht. Das flugunfähige Tier, der Rasse nach vermutlich ein „Wiener Hochflieger“ mit langen Flügeln und langen, weißen Schwanzfedern, war zudem geschwächt und stark abgemagert.
Die Diagnose ergab zunächst eine Flügelfraktur am rechten Radiusknochen. Für Tauben ungewöhnlich befand sich zudem ein Angelhaken ohne Schnur am Nacken/Hinterkopf unter der Haut (s. Röntgenbild). Für Wasservögel sind derartige Diagnosen allerdings durchaus bekannt, wenn die Vögel zufällig in Angelgeschirr geraten. Die Fraktur des Knochens wurde durch Schienen des Flügels tierärztlich behandelt und der Angelhaken in Narkose herausoperiert, die Wunde anschließend vernäht. Am 31. Januar 2018 wurde überraschend beim Verbandswechsel ein zweiter Angelhaken in der Brust entdeckt, der erneut operativ entfernt wurde. Nachdem nun der Verdacht bestand, dass es sich um eine „Kamikaze-Taube“ handeln könnte (s. Kasten), wurde am 7. Februar 2018 bei einem darauf hin erneut durchgeführten Ganzkörper-Röntgen ein dritter Haken in der linken Brust entdeckt und entfernt.
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Die Kamikaze-Taube wurde Dank großem Einsatzes erfolgreich kuriert - Foto: Dr. Stefanie Schmidtke
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Angelhaken unter der Haut - Foto: Anja Rolf
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Angelhaken unter die Haut der Taube eingesteckt - Foto: Anja Rolf
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Angelhaken aus der Taube herausoperiert und gesichert. - Foto: Anja Rolf
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Kamikaze-Taube mit Angelhaken im Brustbereich- Foto: Dr. Anke Doersch
Beim ersten Verdacht einer illegalen Verfolgung waren das 'Komitee gegen den Vogelmord' und den NABU Schleswig-Holstein informiert worden. Wegen im Röntgenbild vom 7. Februar erkennbarer, aber unidentifizierter Metallstücke wurde am 9. Februar 2018 in der Tierarztpraxis Dörsch in Kiel die Taube erneut geröntgt. Dabei wurden zwei weitere Angelhaken in der Brust entdeckt und entfernt. Insgesamt fanden sich am und im Körper des Tieres somit fünf Angelhaken.
Wegen der Zahl der Haken und der Tatsache, dass keiner der Haken noch mit einer Schnur befestigt war, ließ sich ein zufälliges Verunglücken des Tieres nun definitiv ausschließen. Die Diagnose "Kamikaze"-Taube gilt damit erstmals auch in Schleswig-Holstein als belegt. Es ist zudem der erste dokumentierte Fall, bei dem Angelhaken zur Greifvogelverfolgung zum Einsatz kamen. Greifvögel wie Habicht oder Wanderfalke sollen sich beim Fressen der Beute an den Haken verletzen und so qualvoll sterben.
"Kamikaze-Tauben"
Die Art des Vorgehens der Täter erscheint zunächst für Laien kaum nachvollziehbar, doch sind sogenannte „Kamikaze-Tauben“ ein bereits mehrfach dokumentiertes Tatmittel, um Greifvögeln, die u.a. auch Tauben als Beute jagen, nachzustellen. Bekannt sind Kamikaze-Tauben vor allem als lebende Gift-Köder: der 'Opfertaube' wird ein Flügel gebrochen, sie werden mit Gift bepinselt und der Schnabel zugeklebt, um zu verhindern, dass sie das Gift beim Gefiederputzen selbst aufnehmen. Erbeuten Greifvögel das so präparierte Tier, vergiften sie sich mit dem häufig dafür genutzten, in der EU illegalen Insektizid 'Carbofuran'.
Die nun vorliegende Variante mit den Angelhaken statt eines tödlichen Gifts war allerdings bislang dem Komitee gegen den Vogelmord, das sich schwerpunktmäßig mit der illegalen Verfolgung von Vögeln beschäftigt, nur aus Berichten und indirekten Empfehlungen in einschlägigen Internetforen bekannt. Die in Schacht-Audorf gefundene Taube ist europaweit der erste einwandfrei dokumentierte derartige Fall. Doch dürfte es weitere bislang unentdeckt gebliebene Attacken geben. Ziel ist es, dass sich Greifvögel wie Habicht oder Wanderfalke, zu deren Beute auch Tauben gehören, an den Haken verletzen und so elendig umkommen. In der Nähe des Fundortes der Taube brüten jahrweise Wanderfalken. Bundesweit bildet Schleswig-Holstein einen Schwerpunkt illegaler Greifvogelverfolgungen, bei der niedrigsten Zahl verurteilter Täter.
Als mögliche Tätergruppe kommen vor allem Taubenzüchter, Geflügelhalter oder Jäger in Frage. Dies bestätigen Fälle aus der Schweiz (Neue Züricher Zeitung vom 4. Juli 2016). Doch auch für Österreich und die Bundesrepublik Deutschland liegen Nachweise von Kamikaze-Tauben vor.
Nach 14-tägiger Behandlung wurde die Taube am 1. Februar 2018 von der Tierärztin Dr. Schmidtke an Frau Rolf zur Pflege übergeben. Frau Rolf hält seit ihrer Kindheit Tauben und hat in den letzten Jahren gelegentlich Wild- und Brieftauben in Pflege genommen. Dem Tier geht es mittlerweile besser, sie wird die bestialische Tat dank der aufopferungsvollen Hilfe überleben.
Komitee und NABU verurteilen Tierquälerei
Das zuständige Umweltministerium MELUND in Kiel, mit dem die Finderin ebenfalls Kontakt aufgenommen hatte, erstattete mittlerweile Strafanzeige gegen unbekannt. Ob eine Überführung der Täter gelingt, ist allerdings fraglich. Auch der Fall eines mutmaßlich von Anglern mit einem Kabelbinder geknebelten Kormorans wurde bislang nicht aufgeklärt.
NABU und Komitee gegen den Vogelmord verurteilen die barbarische Tierquälerei und fordern ein Ende der illegalen Greifvogelverfolgung. "Die Bestände unserer Greifvögel stehen unter massivem Druck: Taubenzüchter und andere Tierhalter, aber auch Jäger und Windkraftanlagenbetreiber stellen den flinken Jägern hemmungslos nach. Freiwillige Vereinbarungen zum Schutz dieser Tiere haben sich als völlig ungeeignetes Mittel erwiesen," stellt NABU Landesvorsitzender Hermann Schultz fest.
Alexander Heyd, Geschäftsführer des Komitees gegen den Vogelmord, ergänzt: "Derartige Naturfrevel gehören nicht nur gesellschaftlich geächtet. Das Land muss den Verfolgungsdruck auf die Täter massiv erhöhen."
Kontakt
Ingo Ludwichowski, NABU Pressesprecher, mobil 0160-96230512
Alexander Heyd, Komitee gegen den Vogelmord, mobil 0172-2191542
Ro, ILu, 15. Februar 2018