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Stellnetz-Fiasko: NABU und BUND entsetzt

Habeck versagt beim Schutz von Schweinswalen

BUND und NABU äußern sich entsetzt über die heute vorgestellte freiwillige Vereinbarung des Umweltministeriums mit den Fischereiverbänden. Stellnetze sind eine der Hauptgefährdungsursache für marine Tierarten in der Ostsee.

Toter Schweinswal - Foto: Lothar Sielmann

Toter Schweinswal - Foto: Lothar Sielmann

17. Dezember 2013: BUND und NABU äußern sich entsetzt über die heute vorgestellte freiwillige Vereinbarung des Umweltministeriums mit den Fischereiverbänden. Stellnetze sind eine der Hauptgefährdungsursache für marine Tierarten in der Ostsee. Jährlich sterben Seevögel und Schweinswale in großer Zahl als ungewollter Beifang, indem sie sich bei der Nahrungssuche in den unsichtbaren Netzmaschen verfangen.

„Nachdem Minister Habeck eine gesetzliche Änderung der Küstenfischereiverordnung hat scheitern lassen, soll die gefährliche Stellnetzfischerei nun durch die freiwillige Vereinbarung fast überall möglich bleiben“, so Hermann Schultz, Landesvorsitzender des NABU Schleswig-Holstein.


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„Freiwillige Vereinbarungen können gesetzliche Grundlagen nicht ersetzen. Sie sind bekanntermaßen das schwächste und ungeeignetste Instrument naturschutzrechtlicher Möglichkeiten“, stellt Hans-Jörg Lüth, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Schleswig-Holstein, fest. Zudem liegen keine Daten vor, die den Erfolg dieser Vereinbarung messbar machen. So existieren nach einem Gutachten des Thünen-Instituts nur grobe Schätzungen der tatsächlichen Längen ausgebrachter Stellnetze. „Werden sich die Fischer also selbst bescheinigen können, die Vereinbarung erfüllt zu haben?“ fragen sich daher Schultz und Lüth.


Tote Eiderente am Meeresgrund in der Ostsee - Foto: Jan Langmaack

Tote Eiderente am Meeresgrund in der Ostsee - Foto: Jan Langmaack

NABU und BUND sind deshalb überzeugt, dass allein rechtlich gesicherte, zeitlich und räumlich begrenzte Gebietsschließungen verbunden mit der Weiterentwicklung alternativer Fanggeräte die Küstenfischerei in Schleswig-Holstein mittelfristig ökologisch nachhaltiger und zukunftsfähiger ausrichten könnten. Für neue Fangmethoden, wie sie der NABU im Zuge eines vom Bundesamt für Naturschutz BfN geförderten Projektes mit Fischern derzeit testet, sollten die Sperrungen nicht gelten. Ohne diese Restriktion geht der Fischerei der zentrale Anreiz verloren, zielorientiert an der Entwicklung alternativer Fanggeräte mitzuarbeiten, und so zukünftig auch mit nachhaltigen Methoden ihre wirtschaftliche Basis zu behalten.

„Der grüne Umweltminister hat die Verpflichtung, die nach europäischem Recht besonders geschützten Tierarten auch in Schleswig-Holstein effektiv zu schützen. Mit der freiwilligen Vereinbarung reiht er sich in die Riege seiner Vorgänger ein, die die Umsetzung europäischen Naturschutzrechts auf dem Meer weitgehend ignoriert haben“, stellen Lüth und Schultz fest. „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Handlungsdefizit. Minister Habeck sollte nicht nur mit allen reden, sondern auch im Sinne des Meeresschutzes erfolgsorientiert handeln.“

17. Dezember 2013

Die vollständige Stellungnahme des NABU gibt es hier.

Kontakt
Ingo Ludwichowski, NABU Landesgeschäftsführer, mobil 0160-96230512


Weitere Informationen ...

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