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Mehr Rücksicht auf die Natur notwendig
Ein Geocache besteht zumeist aus einem wasserdichten Behälter, in dem sich ein Logbuch zur Dokumentation des Fundes sowie verschiedene kleine Tauschgegenstände befinden. Der Geocache wird anschließend wieder an der Stelle versteckt, an der er zuvor gefunden wurde. Der Fund wird im Internet auf der zugehörigen Internet-Seite vermerkt. So können auch andere Personen – insbesondere der Verstecker oder „Owner“ – die Geschehnisse rund um den Geocache verfolgen. Laut der Datenbank des größten Geocache-Verzeichnisses geocaching.com existieren heute weltweit insgesamt über 1.800.000 aktive Caches, davon befinden sich sicher über 250.000 in Deutschland. Schätzungen zufolge begaben sich 2012 in Deutschland mind. 50.000 Menschen auf die „GPS-Jagd“. Verlässliche Zahlen existieren allerdings nicht. Auch in Schleswig-Holstein sind in teils größerer Dichte zahlreiche Caches zu finden (nach der Anmeldung und dem Einloggen gibt es die Punkte hier: Karte).
Das Vergraben von Caches ist verpönt. Überwiegend werden vorhandene natürliche oder künstliche Hohlräume als Versteck verwendet: Kleine Höhlen, Nischen zwischen Felsen oder Baumwurzeln, Mauerritzen, alte Gebäude. Bodennahe Verstecke werden meist mit Laub, Rinde, Moos, Steinen oder Zweigen getarnt. Auch unter Wasser können Geocaches deponiert sein. Caches werden meist so versteckt und getarnt, dass sie von Unbeteiligten („Muggels“) nicht gefunden oder erkannt werden.
Der Naturschutz hat Probleme mit dem Geocaching, wenn empfindliche Pflanzenbestände zertreten oder Tiere gestört werden. Häufig wird seitens des Naturschutzes nicht mit der Möglichkeit von Beeinträchtigungen durch Geocaching gerechnet, weil diese Freizeitbeschäftigung noch recht jung und in Naturschutzkreisen wenig bekannt ist. Fast alle anderen Outdoor-Hobbys außerhalb des Wassersports werden in Schleswig-Holstein auf Wegen, Straßen, übersichtlichen Freiflächen oder am Strand ausgeübt, jedoch kaum eine inmitten der Wälder oder anderer naturnaher Gebiete. Daraus ergeben sich nicht unerhebliche Konflikte.
Weil die genaue Lage der einzelnen Caches dem Naturschutz nicht bekannt ist (die Karten auf den entsprechenden Internet-Darstellungen sind bewusst ungenau gehalten, um sie vor allem über GPS finden zu lassen), lässt sich auch deren Unbedenklichkeit bzw. Problematik nicht generell bewerten. Selbst wenn ehrenamtlich arbeitenden Verbänden wie dem NABU und den Naturschutzbehörden die genauen Koordinaten bekannt wären, könnten diese bei der inzwischen enorm großen Zahl der in der Landschaft untergebrachten `Schätze´ die einzelnen Caches nicht überprüfen. Dafür fehlen schlicht die Ressourcen. Probleme zumindest mit bestimmten Artengruppen werden auch bei Geocachern diskutiert. So sollen in der Schutzzeit für Fledermäuse vom 1. Oktober bis 31. März entsprechende Verstecke in der Nähe von Winterquartieren deaktiviert werden. Derzeit nutzen wohl nur wenige Teilnehmer die Gelegenheit, beim Cachen die Umgebung von Müll zu befreien (Cache In Trash Out: CITO)
Regeln: Wo sind Geocaches problematisch?
Schwerpunkt der folgenden Aufstellung über problematische Fälle sollen ein paar allgemeine Hinweise zu Bereichen sein, in denen Geocaches nicht neu versteckt, bereits deponierte Caches entfernt oder `stillgelegt´ werden sollten. In der Regel handelt es sich dabei um Gebiete, die von Besuchern (also auch Geocachern) abseits der Wege aus naturschutz- bzw. eigentumsrechtlichen Gründen nicht betreten werden dürfen.
Naturschutzgebiete (§ 23 Bundesnaturschutzgesetz)
In Naturschutzgebieten ist das Betreten außerhalb der Wege grundsätzlich untersagt. Abseits der Wege dürfen keine Geocaches deponiert werden. Weil die Naturschutzgebiete zu den wenigen verbliebenen Rückzugsgebieten für seltene Pflanzen- und Tierarten gehören, muss dieses Wegegebot strikt beachtet werden. Gleiches gilt für den allergrößten Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Naturschutzgebiete sind mit offiziellen Hinweisschildern gekennzeichnet (neu: schwarze Eule auf gelbem Grund, alt: fliegender Seeadler auf dreieckigem Schild mit grünem Rand).
Aus Artenschutzgründen gesperrte Waldflächen (§ 20 Landeswaldgesetz)
In einigen Wäldern sind Waldflächen in Gänze, d.h. einschließlich der sie durchziehenden Wege, gesperrt, weil dort seltene und zugleich sehr scheue Vogelarten wie Seeadler brüten. Da sich Adler auch außerhalb der Brutzeit häufig an ihren Brutplätzen aufhalten, ist deren Betreten meist ganzjährig verboten. Auf das Betretungsverbot weisen runde Schilder mit einem stilisierten grünen Wald hin, umgeben von einem roten Rand mit dem Schriftzug `nicht betreten´. Jedoch sind längst nicht alle Seeadler-, Schwarzstorch- oder Kranichbrutplätze so gekennzeichnet. Viele werden bewusst geheim gehalten, weil man keine neugierigen Personen anlocken möchte. Dennoch gilt auch dort ein strenges Störungsverbot. So ist es nach § 28 b Landesnaturschutzgesetz ganzjährig verboten, sich den Nistplätzen von Schwarzspechten, Schwarzstörchen, Graureihern, Seeadlern, Rotmilanen und Kranichen auf weniger als 100 m zu nähern.
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz)
Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören u.a. Schilfbereiche und sonstige Röhrichte, Moore, Sümpfe, nasse Wiesen, Bruchwälder, Quellbereiche, Dünen, Heiden und Trockenrasen. Ihr Schutzstatus begründet sich vor allem mit dem Vorhandensein seltener, meist besonders gegen Vertritt empfindlichen Pflanzenarten. Alle erheblichen Beeinträchtigungen dieser Biotope – dazu zählt auch das Zertreten der Pflanzen durch häufiges Aufsuchen eines Caches - sind verboten.
Schutzgebiete der Stiftung Naturschutz und anderer Naturschutzorganisationen
Diese sind oft keine behördlich festgelegten Schutzgebiete. Dennoch hat auch hier die Natur absoluten Vorrang vor den Interessen des Menschen – schließlich sind die Flächen gerade wegen ihrer Bedeutung von Naturschutzorganisationen erworben worden. Obwohl häufig nicht mit Betretungsverbotsschildern gekennzeichnet, sollten sie trotzdem nicht außerhalb der Wege begangen werden. Viele dieser Gebiete sind anhand von Naturinformationstafeln zu identifizieren. Meist lassen sich Naturschutzflächen auch an ihrem etwas `wilderen´ Zustand erkennen: die Vegetation ist nicht so kurz und gleichmäßig wie eine normale Viehweide gehalten, sondern im Bewuchs deutlich vielseitiger strukturiert.
Gesperrt sind außerdem fast alle in unseren Seen und Teichen gelegenen Inseln, so in der Ostholsteinischen Seenplatte. So sehr ein Geocaching-Versteck dort reizt, sollte doch beachtet werden, dass die Inseln Rückzugsräume für etliche störungsempfindliche Vogelarten sind.
Kritisch nicht nur in Schutzgebieten
Und wie sieht es außerhalb der Naturschutzflächen aus? Welche Bereiche der Landschaft dürfen überhaupt betreten und wo dürfen Geocaches versteckt werden?
In der freien Landschaft, die weit überwiegend aus landwirtschaftlichen Nutzflächen besteht und sich in der Regel in Privatbesitz befindet, darf man seit einigen Jahren nur noch die Wege und deren Ränder betreten, darunter auch alle Privatwege in der Landschaft (dem sogenannten Außenbereich), wie es sich aus § 30 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz ergibt. Dies ist definitiv keine aus Gründen des Naturschutzes getroffene Gesetzesbestimmung. Sie ist vielmehr auf Veranlassung allein der Grundbesitzer in das Landesnaturschutzgesetz aufgenommen worden. Nach dieser Rechtsbestimmung dürfte man demzufolge auch nicht am Rande eines in der Feldmark gelegenen Knicks entlang gehen, um dort einen Geocache zu deponieren. Gestattet ist das Betreten nur mit Erlaubnis des jeweiligen Grundeigentümers bzw. Bewirtschafters.
Wälder dürfen dagegen grundsätzlich auch abseits der Wege begangen werden (§ 17 Landeswaldgesetz). Wichtige Ausnahme sind Forstkulturen, also Schonungen, die oft zum Schutz vor Wildverbiss eingezäunt sind. Zudem sind aus Artenschutzgründen gesperrte Flächen zu meiden. Zudem gilt gem. § 17 Abs. 3: „Wer sich im Wald befindet, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als vermeidbar beeinträchtigt ... wird.“ Demnach ist z. B. das Stören brütender Vögel oder anderer Wildtiere verboten. Es mag für einige Geocacher sicherlich spannend sein, sich durchs Unterholz zu kämpfen – aber ist es das wert, wenn dadurch ein Milan von seinem Horst verscheucht wird - was man selber meistens gar nicht mitbekommt? Beim Geocaching werden bestimmte Stellen recht intensiv aufgesucht ("Autobahnen") und damit dort immer wieder unbewusst Störungen verursacht. Dies ist der entscheidende Unterschied zu Waldspaziergängern, die – sofern sie überhaupt die Wege verlassen – meist nur einmal und kurzzeitig die kritischen Stellen passieren.
Geocaching als unbeabsichtigter Steigbügelhalter für Waldsperrungen?
Die Erlaubnis, Wälder auch abseits der Wege zu betreten, ist erst vor wenigen Jahren gegen große Widerstände der Jägerschaft, Waldbesitzer und auch einiger Naturschutzorganisationen in das Landeswaldgesetz aufgenommen worden. Die Kritik am offenen Betretungsrecht hat sich dabei sehr stark auf das Geocaching bezogen. Es wäre bedauerlich, wenn aus diesem Grund das Betreten der Wälder erneut auf die Wege reduziert werden sollte! Deswegen sollten die Geocaching-Verstecke auf den weiteren Wegrandbereich, d.h. bis zu etwa zehn Meter Abstand zum Weg, beschränkt werden. Flächig betreten werden dürfen auch viele der Naturerlebnisräume (§ 38 Landesnaturschutzgesetz). Die meisten sind allerdings sehr kleinflächig. Zu finden sind die in Schleswig-Holstein eingerichteten Naturerlebnisräume über das Internet.
Die Hinweise des NABU schränken die Möglichkeiten für Geocacher, ihr Hobby ohne Konflikte mit gesetzlichen Bestimmungen und Naturschutzerfordernissen auszuüben, sicher stark ein. Dennoch müssen diese in der Geocaching-Szene bekannter werden und sich durchsetzen, wenn diese zweifellos spannende Freizeitbeschäftigung ihren positiven Ruf bewahren möchte. Entsprechende Informationen auf den Internetseiten und in den Foren wären daher wichtig.
Hey, ILu, OKlo akt. 29. März 2022
Weiterführende Links
- Größtes weltweites Geocache-Verzeichnis www.geocaching.com
- Geocaching bei Wikipedia
- Deutsche Geocaching-Seite