Schleswig-Holstein.NABU.de Projekte & Aktionen Verbandsbeteiligung & Klagen Flughafen Lübeck
Flughafen Lübeck-Blankensee
Mediation: Gutes Ergebnis für den Naturschutz
Naturschutzverbände, Flughafengesellschaft und Stadt Lübeck einigen sich im Streit um Flughafen Lübeck-Blankensee
Die nach fast einjährigen Verhandlungen erreichte Mediationsvereinbarung bringt für die Natur am Flughafen deutliche Verbesserungen.
1. Februar 2008: Am heutigen Tag haben NABU, BUND und LNV nach rd. einjährigen Verhandlungen die Mediationsvereinbarung zwischen den Naturschutzverbänden, der Flughafen Lübeck GmbH (FLG) und der Stadt Lübeck unterzeichnet - mit einem für die Natur überaus akzeptablem Ergebnis. Mit der am 23. März 2007 nach umfangreichen Vorgesprächen offiziell begonnenen Mediation "Naturschutz und Flughafen Lübeck-Blankensee" möchten die Beteiligten anhängige Rechtsverfahren einvernehmlich beenden und anstehende Ausbauplanungen inhaltlich so miteinander abstimmen, dass zukünftig öffentliche Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten ganz oder weitgehend vermieden werden können. Grundlage der Vereinbarung war, dass für den Naturschutz mehr erreicht wird, als dies durch eine Klage möglich wäre.
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Flughafen Lübeck: Erneute Niederlage der Flughafenbetreiber
OVG rügt "scheibchenweisen" Ausbau des Flughafens unter Umgehung erforderlicher Planfeststellungsverfahren
24. Oktober 2005:Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat heute einen zuvor vom Verwaltungsgericht (VG) Schleswig verhängten Baustopp bestätigt. Die Beschwerden des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein und des Flughafens Lübeck gegen den Baustoppbeschluss des VG wurden vom OVG zurückgewiesen.
Der aktuelle Beschluss des OVG bezieht sich auf eine Freigabe von geplanten Arbeiten zum Bau und zur Inbetriebnahme des Instrumentenlandesystems ILS Cat II durch den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. NABU und BUND hatten gerügt, dass der Flughafen seine Ausbauplanungen seit langem im Wege der "Salamitaktik" vorantreibt, die umstrittenen Maßnahmen aus dem parallel betriebenen Planfeststellungsverfahren ausgeklammert und so die gebotene Gesamtabwägung aller Belange sowie die umfassende Mitwirkung der Betroffenen verhindert hat.
Dieser Auffassung von NABU und BUND ist das OVG mit seinem aktuellen Beschluss gefolgt. Das Gericht bestätigt damit seine Rechtsauffassung, die es bereits in dem von NABU und BUND erstrittenen Baustoppbeschluss vom 18. Juli 2005 zum geplanten Flughafenausbau deutlich gemacht hatte. Der Versuch des Landesbetriebs und des Flughafens, das OVG doch noch von ihrer Sichtweise zu überzeugen, ist damit fehlgeschlagen.
Mit dem aktuellen Beschluss hat das Gericht dem Flughafen in kaum zu überbietender Deutlichkeit nahe gelegt, sich zukünftig eng an die rechtlichen Vorgaben des Luftrechts zu halten. Nach dem kaum minder deutlichen vorherigen Baustoppbeschluss vom 18. Juli 2005 liegt damit auf der Hand, dass eine "Salamitaktik" sich für den Flughafen nicht lohnen wird. NABU und BUND hoffen sehr darauf, dass der Flughafen diese erneute deutliche Gerichtsentscheidung zum Anlass nimmt, sich zukünftig in der gebotenen Ernsthaftigkeit mit den Belangen der Anwohner und der Natur auseinanderzusetzen und den rechtlichen Rahmen seiner Ausbaupläne zu beachten. Nur so können zukünftig weitere gerichtliche Streitverfahren vermieden werden.
Das Gericht in seinem Beschluss: "... Abschließend erlaubt sich der Senat die Anmerkung, dass das erkennbare Fehlen jeglicher Rechtssprechung gerade auch zur Planfeststellungsbedürftigkeit der erstmaligen Einführung eines Instrumentenlandesystems seine Erklärung darin finden könnte und dürfte, dass die Schaffung solcher Einrichtungen bei üblichem, geordnetem Planungs- und Verfahrensgang stets Teil einer umfassenden Planungsentscheidung sein wird, in welcher sich ein solcher Planungsbestandteil - auch hinsichtlich seiner Rechtfertigung - regelmäßig als rechtlich unproblematisch darstellen sollte. Eine insoweit "besondere" Situation konnte hinsichtlich des hier streitbefangenen Ausbaus des Flughafens Lübeck-Blankensee nur dadurch entstehen, dass der Antragsgegner alle seit 1959 in Angriff genommenen - durchaus vielfältigen - Ausbaumaßnahmen - auch soweit sie nach dem Inkrafttreten des Luftverkehrsgesetzes am 01. Januar 959 planfeststellungsbedürftig waren - jeweils ohne eine solche rechtlich vorgegebene Planfeststellung hat stattfinden lassen und sie - in der Tat scheibchenweise - in rechtlich zumindest fragwürdiger Weise mit "schlichten" Genehmigungen, Negativattesten oder Unterbleibensentscheidungen ins Werk setzen lassen hat, so dass nachvollziehbar ist, dass bei den Anwohnern und Naturschutzverbänden der Eindruck entstehen konnte, dass eine umfassende rechtliche Prüfung unter Beteiligung aller - in naturschutzfachlicher oder sonstiger Weise - in schutzwürdigen Belangen Betroffenen vermieden werden sollte".
Dem bleibt nichts hinzuzufügen.
Flughafen Lübeck-Blankensee: Wirtschaftsminister bricht einseitig Verhandlungen ab
Wirklich ernsthaftes Interesse an einem Ergebnis?
23. September 2005: BUND und NABU bedauern die Absage der Verhandlungen über die Zukunft des Flughafens Lübeck - Blankensee, wie sie Wirtschaftsminister Austermann in einem Brief an die Kläger verkündet hat.
Dem Land liegt offensichtlich nicht ernsthaft daran, zu einer mittelfristig-perspektivischen Lösung zu kommen, die allen Interessen - auf der Basis des Gerichtsbeschlusses - gerecht wird.
NABU und BUND benennen ihrerseits für das Scheitern der Verhandlungen folgende Gründe:
- Die Weitergabe und das "Aussickern lassen" von Informationen durch die Gegenseite hat immer wieder die Diskussionsgrundlage verändert, an die sich BUND und NABU jeweils erneut anpassen mussten. Der Abstimmungsbedarf wurde so unnötig erhöht und von vornherein keine Vertrauensgrundlage geschaffen.
- Die vom Wirtschaftsminister geäußerten Vorwürfe gegen den - die Interessen von NABU und BUND wie privaten Klägern vertretenden - Rechtsanwalt hinsichtlich Interessenskollision beraubten den Naturschutzverbänden den rechtlichen Beistand. Dies konnte sich nicht förderlich auf eine zügige Verhandlungsführung auswirken.
- Insgesamt war es das Ziel der Flughafengesellschaft (FLG), den rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss (mit Ausnahme einer zeitlichen Streckung der Rollwegverlängerung) vollständig umzusetzen.
Wirtschaftsminister Austermann ist es offensichtlich nicht gelungen, die FLG zu einer Akzeptanz des OVG-Beschlusses und damit einem realistischen Angebot zu bewegen.
Das im Zuge der Sondierungen vorgelegte Angebot des Landes berücksichtigte in keiner Weise die Beschlusslage des OVG. Dieses wurde von den Klägern mehrfach kritisiert. - Der von der Flughafengesellschaft FLG angebotene "doppelte Ausgleich" war dies in Realität nicht: Im Angebot waren weder der erforderliche Ausgleich für die in der Vergangenheit errichteten Schwarzbauten, noch die Erfordernisse aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan LBP wie die vom Oberverwaltungsgericht OVG sachgerecht im Eilverfahren erkannten Notwendigkeiten berücksichtigt. Im Endergebnis ist auch ohne Rollwegverlängerung (Rollweg C) mit einem erheblich größeren Ausgleichserfordernis zu rechnen, als dieser den Klägern angeboten wurde.
- Weitere Elemente entsprachen lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben (etwa: Lärmkommission) oder waren nur temporärer Art und widersprachen damit der Absicht der Kläger, zu einer mittelfristig rechtsstaatlichen Lösung zu kommen.
- Ein besonderes Zugeständnis des Landes bzw. der FLG, das ein Entgegenkommen von BUND und NABU zur Beschleunigung des Verfahrens hätte begründen können, wurde daraus in keiner Weise erkennbar.
- Die Festsetzung eines Nachtflugverbotes seitens des Wirtschaftsministeriums als "nicht verhandelbar" war ein deutlicher Affront gegen die Interessen der mitvertretenen Anlieger. Auf dieser Basis war hier kein Einstieg in Verhandlungen möglich.
- Zu den erfolglosen Versuchen von Minister Austermann, die Verbände zu erreichen, stellen diese fest: Die Landesgeschäftsstellen von NABU und BUND sind hauptamtlich besetzt, die Telefonnummern bekannt.
- Obwohl das OVG deutlich festgestellt hatte, dass der Ausbau am Instrumentenlandesystem ILS-CAT II planfeststellungsbedürftig ist, wurden während der Verhandlungen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion rechtswidrig entsprechende Arbeiten aufgenommen. Erste Fundamente für eine Abfertigungshalle wurden - wiederum ohne notwendige Genehmigungen - gegossen. Zur Zeit wird zudem das Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Außenparkplatzes betrieben.
- Diese in der Verhandlungszeit durchgeführten Maßnahmen haben seitens NABU und BUND das Vertrauen in die Dauerhaftigkeit und insbesondere Ernsthaftigkeit der Angebote des Landes schwinden lassen. Der Flughafen setzt so seine Tradition, rechtswidrig Fakten zu schaffen, ungebrochen fort. Dies wurde bereits vorher von BUND und NABU wie Oberverwaltungsgericht kritisiert.
Auch Minister Austermann kann nicht ernsthaft von NABU und BUND erwarten, dass diese den Positionen der FLG, die vom OVG als rechtswidrig erkannt wurden, nachträglich zustimmen und so geltendes Recht verletzen.
Klageverfahren Flughafen Lübeck-Blankensee
Fragen und Antworten
Baustopp am Flughafen Lübeck-Blankensee
NABU und BUND haben am 18. Juli 2005 vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig einen Baustopp gegen den Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee erreicht. Der laufende Betrieb des Flughafens ist davon jedoch nicht betroffen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Sachverhalte des Verfahrens und die Gründe für die Klage beider Umweltverbände dargelegt.
Wer klagt gegen den Flughafen?
Formal hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen das Vorhaben Klage erhoben. Zuvor gab es jedoch eine inhaltliche und formale Abstimmung mit dem Naturschutzbund (NABU), der der Bildung einer Klägergemeinschaft mit dem BUND zustimmte, aus Kostengründen nicht selbst Klage bei Gericht einreichte, diese aber hälftig mitfinanziert. Daneben klagen vor Gericht u.a. die Gemeinde "Groß Grönau" und die "Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung e. V.".
Zwei der letzten vier Paare schleswig-holsteinischer Sperbergrasmücken brüten am Rande des Flugplatzes (Artur Mikołajewski).
Geschichte des Flughafens
Der Flughafen Lübeck-Blankensee hat eine lange Geschichte. 1916 wurden von der Stadt Lübeck einige Flächen in Blankensee zum Bau eines Militärflughafens erworben. Bis 1957 dient der Platz mit kriegsfolgebedingten Unterbrechungen vor allem als Militärflughafen, von hier aus starten auch "Rosinenbomber" 1948 nach Berlin. Seitdem wurde verschiedentlich versucht, zivilen Passagierverkehr in Blankensee zu etablieren, die Fluglinien stellten zumeist nach kürzerer Zeit jedoch den Flugbetrieb aus ökonomischen Gründen wieder ein. Seit 1999 wird der Ausbau des Flughafens massiv vorangetrieben, was zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Lübeck, der Landesregierung sowie Einwohnern und Naturschützern führt. Im Planfeststellungsverfahren 2002 wurden von Seiten der Naturschützer und Anwohner aus Groß Grönau und dem Amt Ratzeburg-West massiv Einwände gegen die Planung erhoben.
Grönauer Heide
Massive Rechtsverstöße
Anwohner und Umweltschützer deckten im Zuge der Ausbauabsichten im Laufe der Jahre wiederholt gravierende Verstöße des Betreibers gegen Natur- und Gewässerschutzrecht auf. So ist etwa schadstoffbelastetes Abwasser seit Jahren in den Blankensee eingeleitet worden und Parkplätze am Flughafen wurden noch jüngst ungenehmigt erweitert. Wertvolle Lebensräume wurden ohne Genehmigung einplaniert, Vorgaben von Landesbehörden missachtet.
Selbst noch während der laufenden Verhandlungen um eine außergerichtliche Einigung führte der Flughafen eigentlich planfeststellungsbedürftige Ausbaumaßnahmen durch.
Am 18. Juli 2005 ordnet das OVG Schleswig die aufschiebende Wirkung gegen den Anfang 2005 erteilten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens an und macht dabei deutlich, dass "derzeit alles dafür spricht, dass im Hauptsacheverfahren der Klage des Antragsstellers im vollen Umfang Erfolg beschieden sein wird." Damit ist der Ausbau des Flughafens gestoppt. NABU und BUND begrüßten die nach einigen Tagen geäußerte Absicht der Flughafenbefürworter, in ein neues Planfeststellungsverfahren einzutreten. Gleichzeitig verhandeln derzeit Landesregierung und Kläger mit dem Ziel, zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen, die dem Beschluss des OVG und den Belangen des Naturschutzes gerecht wird.
Worum geht es heute in Lübeck-Blankensee?
Die Stadt Lübeck plant, mit Hilfe des neuseeländischen Investors "Infratil" den Regionalflughafen Lübeck-Blankensee zu einem internationalen Drehkreuz des Luftverkehrs für Billigflieger wie die irische "Ryanair" auszubauen. Würde dies Realität, wäre mit einem sprunghaften Anstieg der Zahl der Flugbewegungen bis an die derzeitige Bemessensgrenze des Flughafens und darüber hinaus einschließlich zahlreicher Nachtflüge zu rechnen. Hiergegen wehrt sich ein Großteil der Anwohner es Flughafens.
Diese Planung findet sich jedoch - verbreitet von den Betreibern des Flughafens - nur in den Schlagzeilen der Medien wieder. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens, mit dem das Vorhaben rechtlich abgesichert werden sollte, nimmt dies dagegen nicht auf: Danach dienen die planfestgestellten Maßnahmen lediglich einer "Sicherheits- und Attraktivitätssteigerung des Flughafens". Auf diesen Widerspruch macht auch das Oberverwaltungsgericht OVG Schleswig in seinem ablehnenden Beschluss vom 18. Juli 2005 aufmerksam.
Neuntöter
BUND und NABU befürchten dabei, dass selbst über die bekannt gewordenen Planungen hinaus weitere Schritte vorbereitet werden, um in Lübeck auch interkontinentale Flüge abwickeln zu können. Dazu würden weitere, über die jetzt geplanten Maßnahmen hinausgehende Ausbauschritte notwendig. Dies würde den Charakter des Regionalflughafens, dessen Existenz NABU und BUND in seinen bestehenden Grenzen tolerieren, dramatisch verändern.
Naturschutzaspekte des Projektes
Von den geplanten Maßnahmen gehen erhebliche Auswirkungen auf die Natur aus. Seltene Arten und geschützte Biotope auf über 20 ha Fläche wären mit der geplanten Erweiterung der Landebahn und anderen damit verbundenen Maßnahmen endgültig und unmittelbar verloren, so allein zehn verschiedene Lebensraumtypen wie feuchte und trockene Heiden, Eichenwälder auf sauren Böden und Moorwälder. Weiterhin sind 14 geschützte Vogelarten wie Neuntöter, Brachpieper, Heidelerche und Wespenbussard betroffen sowie zwei der landesweit nur vier Brutpaare der Sperbergrasmücke. Die nach der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschützte "Grönauer Heide" würde erheblich beeinträchtigt. Das Gebiet um den Flughafen ist seit langem bei Naturkennern als einer der hotspots des Naturschutzes in Schleswig-Holstein bekannt.
Diese nach EU-Recht zwingend zu berücksichtigenden Aspekte wurden im Planfeststellungsverfahren negiert, eigentlich auszuweisende Flächen nicht oder nur unvollständig als Schutzgebiete gemeldet. Auch hieran entzündet sich die Kritik des OVG in Schleswig.
Vorwurf: Vorrang der Natur?
Der Vorwurf, die Natur hätte Vorrang vor den Menschen, tauchte im Zusammenhang mit der Abweisung der Eilanträge der wegen der Lärmbelästigung klagenden Anwohner durch die Richter des OVG auf. Dabei hat dies rein rechtliche Gründe: Das OVG Schleswig billigt im Eilverfahren nur denjenigen das Recht zu, einen Baustopp zu erwirken, der eine unmittelbare Betroffenheit nachweisen kann. Dies ist im vorliegenden Falle nur der Naturschutz, dessen wertvolle Flächen durch die Baumaßnahmen unmittelbar betroffen wären, d. h. direkt bei Baubeginn zerstört würden. Die Anlieger sind von einem Bau der Startbahn nicht direkt betroffen, erst die Aufnahme des Flugbetriebs würde Lärmschutzaspekte berühren, die aber im Hauptsacheverfahren abzuarbeiten zeitlich vor Aufnahme des Flugverkehrs noch möglich wäre.
Umweltpolitische Ziele von NABU und BUND
Alle Umweltverbände sind sich darin einig, dass zur Abwendung von Folgen des Klimawandels der CO2-Ausstoß drastisch gesenkt werden muss. Der Flugverkehr, begünstigt durch zahlreiche aus ökologischer Sicht falsche Weichenstellungen, hat durch seinen dramatischen Anstieg am Klimawandel einen wesentlichen Anteil. Gegenwärtig wird zudem jeder Billigfluggast in Lübeck mit fast 15 Euro aus Steuergeldern subventioniert, während die Stadt Lübeck kein Geld hat, um ihre Schulen und Kindergärten zu sanieren. Auch künftig drohen hohe Verluste und die Verschwendung von öffentlichen Geldern.
Den Zielen des Klimaschutzes sind auch NABU und BUND in Schleswig-Holstein verpflichtet. Dieses Ziel ist jedoch nicht gerichtlich einklagbar. Ein gerichtliches Verfahren wie im Falle des Flughafens Lübeck-Blankensee, das Naturschutzbelange thematisiert, ist damit auch nach Ansicht von BUND und NABU nicht der geeignete Weg, diese Ziele durchzusetzen.
Flughafen und Arbeitsplätze
Die Verbindung des Flughafenausbaus mit der Schaffung von Arbeitsplätzen ist gegenwärtig das Hauptargument der Befürworter. Diese Argumentation ist nicht neu und aus anderen auch naturschutzpolitisch umstrittenen Vorhaben hinreichend bekannt.
In dem angegriffenen Planfeststellungsbeschluss ist jedoch keine Rede von einem Ausbau des Flughafens. Dieser wurde bislang nur in der Presse ohne planerische Grundlage seitens der Betreiber und Investoren angekündigt. Entsprechend ist eine realistische Abschätzung der möglicherweise entstehenden Arbeitsplätze unmöglich.
BUND und NABU mutmaßen, dass unter dem Vorwand einer Sicherheits- und Attraktivitätssteigerung, was im Planfeststellungsbeschluss zur Planrechtfertigung dient, Blankensee zu einem internationalen Großflughafen für Billigflieger aufgerüstet werden soll. NABU und BUND konnten nachweisen, dass kein Bedarf zur Verlängerung der Start- und Landebahn sowie eines Rollweges zu erkennen ist, wenn an den vorgeblichen, im Planfeststellungsbeschluss niedergelegten Zielen festgehalten wird. Die Auslastung des Flughafen ist längst nicht erreicht, das vorhandene Rollfeld reicht sogar aus, alle zusätzlich angestrebten Flugziele zu erreichen. Die Sicherheit der Fluggäste bleibt auch unter heutigen Bedingungen voll gewährleistet.
Auch das OVG Schleswig sieht wie BUND und NABU keinen Anlass für die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen.
Pressemitteilungen von NABU und BUND
Will Wirtschaftsminister Austermann wirklich ernsthaft verhandeln? (11. August 2005)
NABU und BUND begrüßen neues Planfeststellungsverfahren (27. Juli 2005)
Materialien und Hintergründe zum Klageverfahren
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Beschluss OVG Blankensee 2
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